News-Redaktion / 07.12.2019 / 06:30 / Foto: cartese / 0 / Seite ausdrucken

Die Morgenlage: Meldepflicht und Medienfreiheit

In Bagdad gab es wieder Tote bei Angriffen auf Demonstranten, in Florida gab es Tote bei einem Angriff eines saudischen Soldaten in einem US-Militärstützpunkt, die SPD hat weiter gewählt, die Bundesregierung plant neue Meldepflichten für Soziale Netzwerke, der Berliner Mietendeckel verstößt laut Gutachten gegen das Grundgesetz, ein Kritiker sieht im neuen Medienstaatsvertrag einen Angriff auf die Medienfreiheit und ein Migranten-Hilfsschiff wechselt zur deutschen Flagge.

Mindestens neun Tote bei Angriff auf Protestlager in Bagdad

Bei einem bewaffneten Angriff auf ein zentrales Protestlager regierungskritischer Demonstranten in der irakischen Hauptstadt Bagdad sind mindestens neun Menschen getötet worden, meldet dtoday.de. Dutzende weitere Menschen seien bei dem Überfall am Freitag nach Angaben aus Sicherheitskreisen verletzt worden. Wer die Angreifer waren, sei zunächst unklar gewesen. Laut Augenzeugenberichten hätten bewaffnete Männer auf Pick-ups nach Einbruch der Dunkelheit ein Gebäude in der Nähe der Al-Sinek-Brücke angegriffen, in dem regierungskritische Demonstranten seit Wochen ausharrten.

Am Donnerstag seien tausende Anhänger der schiitischen Hasched-al-Schaabi-Milizen auf den Tahrir-Platz in Bagdad geströmt, wo die Gegner der Regierung ein Protestcamp errichtet hätten. Viele der Demonstranten sollen beunruhigt auf den Aufmarsch der Männer reagiert haben, doch es sei zunächst ruhig geblieben. Die Hasched-al-Schaabi-Milizen gelten als eng mit den iranischen Revolutionsgarden verbunden, die eine zentrale Rolle bei ihrer Finanzierung und Ausbildung gespielt haben sollen.

Am Freitag hätten den Augenzeugenberichten zufolge bewaffnete Männer mehrere Demonstranten gezwungen, das Gebäude in der Nähe der Al-Sinek-Brücke zu verlassen. Später wären demnach Schüsse zu hören gewesen. Das Staatsfernsehen habe berichtet, die Proteststätte sei von „unbekannten Männern“ in Brand gesteckt worden.

Nach Angaben von Ärzten seien bei dem Überfall dutzende weitere Menschen verletzt worden. Die Zahl der Todesopfer könne demnach weiter steigen. Eine Ärztin in einem nahegelegenen provisorischen Krankenhaus habe gesagt, sie hätte mindestens fünf Patienten mit Stichwunden behandelt.

460 Tote und 20.000 Verletzte seit Beginn der Proteste im Irak

Seit Beginn der Proteste im Irak Anfang Oktober sind dort mindestens 460 Menschen getötet worden, meldet nau.ch. Mehr als 20.000 Menschen seien bei den Anti-Regierungs-Demonstrationen verletzt worden. Das habe Ali al-Bajati, Mitglied der vom irakischen Parlament gewählten Menschenrechtskommission, am Freitag mitgeteilt.

Die US-Regierung habe am Freitag Sanktionen gegen drei irakische Anführer der schiitischen Hasched-al-Schaabi-Milizen verhängt. Diese wären an der Niederschlagung der Proteste und an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt gewesen. Zudem würden sie vom Iran unterstützt, habe es aus dem US-Außenministerium geheißen. Seit dem Rücktritt von Regierungschef Abdel Mahdi sollen in Bagdad Gespräche über die Bildung einer neuen Regierung unter Beteiligung des iranischen Generals Ghassem Soleimani laufen. Der Kommandant der Al-Kuds-Brigaden der iranischen Revolutionsgarden verfüge über großen Einfluss in Bagdad und interveniere immer wieder in der irakischen Politik.

Drei Tote nach Angriff eines saudischen Soldaten in US-Militärstützpunkt

Bei einem erneuten Schusswaffenangriff auf einem US-Militärstützpunkt hat ein saudi-arabischer Soldat mindestens drei Menschen erschossen, meldet derstandard.at. Der Angehörige der saudi-arabischen Luftwaffe, der sich zum Training auf dem Marinefliegerstützpunkt Pensacola im Bundesstaat Florida befand, sei bei einem folgenden Schusswechsel mit der Polizei getötet worden, wie die Behörden am Freitag mitgeteilt hätten. Acht Menschen seien verletzt worden. Das Motiv des Angreifers sei zunächst unklar gewesen. Geprüft werde Medienberichten zufolge ein möglicher terroristischer Hintergrund.

Ukrainischer Oligarch in Deutschland festgenommen

Ein ukrainischer Oligarch ist in Niedersachsen festgenommen worden, meldet welt.de. Grund sei ein Auslieferungsersuchen der ukrainischen Justiz, die dem Mann Korruption vorwerfe, habe das Nachrichtenportal t-online.de berichtet. Die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg hätte der dpa bestätigt, dass ein ukrainischer Staatsbürger festgenommen worden sei. Gegen den Mann, dessen Namen sie nicht nennen könnte, liege ein Auslieferungsantrag der Ukraine vor. Dieser Antrag werde nun geprüft.

Klingbeil mit 79,9 Prozent als SPD-Generalsekretär wiedergewählt

Auf dem SPD-Parteitag in Berlin bekam Lars Klingbeil am Freitagabend 79,9 Prozent Zustimmung, meldet dernewsticker.de. Einen Gegenkandidaten habe es wie üblich nicht gegeben. Damit hätte Klingbeil sein Ergebnis der ersten Wahl im Jahr 2017 deutlich gesteigert. Damals war er auf Vorschlag des damaligen SPD-Parteichefs Martin Schulz von 70,6 Prozent der Delegierten gewählt worden.

SPD-Vizechefs: Kühnert Vorletzter vor Heil

Bei der Wahl der fünf stellvertretenden SPD-Vorsitzenden hat die Schleswig-Holsteinische Landesvorsitzende Serpil Midyatli das beste Ergebnis erzielt, meldet faz.net. Sie habe auf dem Bundesparteitag in Berlin 79,8 Prozent erhalten und sei damit drei Punkte vor der Zweitplatzierten Klara Geywitz gelandet, für die 76,8 Prozent gestimmt hätte. Es folgte die Saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger mit 74,8 Prozent. Die schlechtesten Ergebnisse hätten der Juso-Vorsitzende Kevin Kühnert und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil errungen. Sie seien auf 70,4 beziehungsweise 70 Prozent der Stimmen gekommen.

Die Auswahl der fünf Kandidaten und Kandidatinnen für die Vizeposten sei einer strengen Regie gefolgt. Ursprünglich habe die organisationspolitische Kommission der Partei den Plan vorgelegt, die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden von bisher sechs auf drei zu reduzieren. Das habe zu einem umfassenden Konzept mit dem Ziel, den Apparat der finanziell ausgezehrten Partei zu verschlanken, gehört.

Neue Meldepflichten für Soziale Netzwerke

Die Bundesregierung will Betreiber von sozialen Netzwerken künftig eine Meldepflicht bestimmter Inhalte auferlegen, meldet dernewsticker.de. Darauf hätten sich nach Informationen der Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium geeinigt. Derzeit arbeite das Justizministerium an einem Gesetzentwurf zu Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Der Entwurf sehe eine Meldepflicht für Provider nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wie etwa Facebook und Twitter vor.

Neben der Meldepflicht für Straftaten wie Volksverhetzung oder die Störung des öffentlichen Friedens solle in dem Gesetz auch geregelt werden, dass die Betreiber der Plattformen etwa das Verbreiten und Zugänglichmachen von kinderpornografischem Material dem Bundeskriminalamt unmittelbar mitteilen, sobald die Provider etwa durch Hinweise der Nutzer davon Kenntnis erlangten. Neben den strafrechtlich relevanten Inhalten sollten die Unternehmen auch die IP-Adressen der Profile an die Polizei weitergeben.

Bundeswehr-Flug nach Afghanistan musste umkehren

24 Soldaten sollten von Wunstorf aus in den Einsatz mit dem neuen Militärtransporter der Bundeswehr A400M nach Afghanistan geflogen werden, doch der Flug musste in der Luft wegen eines Systemfehlers abgebrochen werden, meldet bild.de. Die Maschine sei umgekehrt und wieder in Deutschland gelandet. Inzwischen seien die Soldaten mit einer Ersatzmaschine in Masar-e Scharif, dem Hauptstützpunkt der Deutschen, angekommen. Das A400M-Transportflugzeug von Airbus soll eigentlich sukzessive die rund 40 Jahre alten Transall-Maschinen der Luftwaffe ersetzen.

Mietendeckel verstößt mehrfach gegen Grundgesetz

Der vom Land Berlin geplante Mietendeckel würde laut eines neuen Gutachtens gleich mehrfach gegen das Grundgesetz verstoßen, meldet dernewsticker.de. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, komme in der Arbeit, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) berichten, zu dem entsprechenden Ergebnis. Im September sei Papier in einem ersten Teil seines Gutachtens schon zu dem Schluss gekommen, dass die Bundesländer überhaupt nicht über die Zuständigkeit verfügen, einen Mietendeckel zu verabschieden. Nun habe der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident in einem zweiten Teil – ebenfalls im Auftrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen – nachgelegt: Der Mietendeckel sei auch materiell verfassungswidrig.

Laut Papier wäre das geplante Instrument unvereinbar mit dem Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes und greife unverhältnismäßig in das im Grundgesetz Artikel 14 geregelte Eigentumsrecht ein. Einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz sehe Papier in mehreren Punkten begründet. So unterscheide der Mietendeckel nicht zwischen Vermietern, die bisher gemäßigt gehandelt haben und solchen, die bereits deutlich überhöhte Mieten angeboten hätten. „Die gesetzliche Regulierung soll zwar eigentlich Wohnungskonzerne oder Immobilienspekulanten treffen. In Wirklichkeit bekommen aber vor allem `kleine Vermieter` die Folgen dieser Regulierung zu spüren“, habe Papier geschrieben. Auch werde nicht differenziert, ob die Mieteinnahmen die essentielle Lebensgrundlage der Vermieter bildeten. „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die von Art. 14 Abs. 1 GG gezogenen Grenzen jedenfalls dann überschritten, wenn die Miethöhenregulierung auf Dauer zu Verlusten für den Vermieter oder zu einer Substanzgefährdung der Mietsache führte“, heiße es in dem Gutachten weiter. Auch die geplante Absenkungsregelung für Mietpreise werde im Gutachten als verfassungswidrig angesehen, da „dieser Eingriff des Gesetzgebers in seiner Schwere einer (Teil-)Enteignung nahezu äquivalent“ sei. „Wegen der besonderen Schwere solcher (Teil-)Entziehungen von durch Art. 14 GG geschützten Rechtspositionen müssen an das Gewicht der Eingriffsgründe besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Dem werden die geplanten gesetzlichen Regelungen nicht gerecht“, habe Papier in seinem 37-seitigen Gutachten geurteilt.

Sicherheitsmängel in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen?

Mehrere Mitarbeiter der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen beklagen erhebliche Sicherheitsmängel in den Pinakotheken, meldet dernewsticker.de. „Dresden wäre hier täglich möglich“, habe der „Spiegel“ eine ungenannte Person zitiert. Die Mitarbeiter, die Beobachtungen aus ihrer Zeit in der Münchner Pinakothek der Moderne dem „Spiegel“ eidesstattlich versichert hätten, seien bis vor Kurzem für die Sicherheit des dortigen Depots zuständig gewesen. Sie schilderten unter anderem, dass mindestens bis September die Depotordnung sträflich missachtet worden sei und sich externe Mitarbeiter während ihrer Schichten in der Sicherheitszentrale Pizza geholt hätten, statt vor den Videobildschirmen zu sitzen.

In München, so hätten die Angestellten gesagt, könne man „in die Depots reinlaufen und wieder rauslaufen mit Gott weiß was unter dem Kittel“. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen hätten die Vorwürfe zurückgewiesen. Noch im Oktober hätte man zusammen mit dem Landeskriminalamt die Sicherheitsvorkehrungen überprüft und keine Mängel festgestellt, habe eine Sprecherin mitgeteilt.

Ist Medienstaatsvertrag „massiver Angriff auf die Medienfreiheit“?

Der FDP-Politiker Jan Marcus Rossa kritisiert den gerade von den Ministerpräsidenten beschlossenen Medienstaatsvertrag, meldet welt.de. Er unterwerfe Presseverlage ohne sachlichen Grund dem Rundfunkrecht, was ein unnötiger staatlicher Eingriff sei. Der Vertrag erweise sich als „massiver Angriff auf die Medien- und Meinungsfreiheit im Internet“, habe der Landtagsabgeordnete der Liberalen in Schleswig-Holstein gegenüber der Welt erklärt. Der Vertrag, der voraussichtlich ab Herbst 2020 gleichermaßen Rundfunk und Telemedien im Internet regulieren soll, ersetze den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag. Eine Modernisierung sei nötig, weil der klassische Rundfunk auf der einen Seite und neue Telemedienangebote im Netz auf der anderen Seite unterschiedlich streng kontrolliert würden.

Aus Sicht von Rossa gehe der Text des Medienstaatsvertrages aber zu weit. Denn ab einer gewissen Zuschauerzahl – laut Entwurf ab 20.000 gleichzeitigen Nutzern im Netz – bräuchten Medienformate im Netz künftig eine Rundfunklizenz. Beziehungsweise, so Rossa, würden sie „unter den Geltungsbereich des Rundfunkrechts gezwungen“.

Während sich einige sehr erfolgreiche YouTuber, die über der Schwelle von Zuschauern lägen, bereits um Rundfunklizenzen bemüht hätten, gebe es um Livestreams von „Bild.de“ Auseinandersetzungen vor Gericht. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sehe in drei Videoformaten zulassungspflichtigen Rundfunk, „Bild“ wehre sich dagegen. Zuletzt hätte das Verwaltungsgericht Berlin die Livestreams der Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft.

„Der Widerstand von Presseunternehmen ist durchaus nachvollziehbar“, habe der Jurist Rossa erklärt, „denn sie unterliegen einem Medienrecht mit größtmöglichen Freiheiten.“ Doch diese Freiheiten gewähre der Medienstaatsvertrag nicht mehr, wenn es um die Videoformate gehe. Es bestehe Anpassungsbedarf. Von Presseverlagen verbreiteten Livestreams dürften demnach nicht unter das Rundfunkrecht fallen, wenn diese sich gleichzeitig einem anderen Medienrecht wie hier dem Presserecht unterwerfen.

Migranten-Hilfsschiff „Sea-Watch 3“ fährt jetzt unter deutscher Flagge

Das Migranten-Hilfsschiff „Sea-Watch 3“ ist seit Donnerstag unter deutscher Flagge registriert, meldet welt.de. „Der bisherige Flaggenstaat hat uns so weit eingeschränkt, dass Rettungsaktionen fast unmöglich geworden sind“, habe ein Sprecher der Betreiberorganisation laut einer Mitteilung gesagt. Er hoffe, dass die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden besser funktioniere. Das Schiff sei bislang unter niederländischer Flagge gefahren. Das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft hätte dem Schiff aber deutlich strengere Sicherheitsbestimmungen für die Seenotrettung im Mittelmeer auferlegt. Nach zwei Klagen habe die Organisation bis zum Jahresende Zeit für die Aufrüstung erhalten. Stattdessen habe sich die Organisation für einen Flaggenwechsel entschieden.

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