News-Redaktion / 24.04.2019 / 08:47 / Foto: cartese / 0 / Seite ausdrucken

Die Morgenlage: Haft und Hinrichtungen

Die Zahl der Opfer der islamistischen Anschläge in Sri Lanka ist auf 359 gestiegen, in Saudi-Arabien wurde geköpft und gekreuzigt, in Honkong gab es Haftstrafen für Protest-Organisatoren, in der Türkei bleibt die Wahlkommission bislang standhaft gegenüber Erdogan und Manfred Weber verspricht, Nord-Stream-2 zu blockieren.

Islamistische Anschläge in Sri Lanka: Zahl der Toten steigt auf 359

Nach den Anschlägen in Sri Lanka will die Regierung die Chefs der Sicherheitsbehörden wegen mangelnder Informationspolitik entlassen, meldet der Merkur. Staatspräsident Maithripala Sirisena habe am späten Dienstagabend (Ortszeit) in einer Fernsehansprache angekündigt, die Führungen der Polizei und anderer Sicherheitskräfte binnen 24 Stunden umzukrempeln. Vorab vorliegende Hinweise auf Anschlagspläne wären nicht an die Regierung weitergegeben worden.

Die Zahl der Todesopfer nach den Selbstmordanschlägen vom Ostersonntag sei unterdessen auf 359 gestiegen. Darunter seien 38 Menschen, die in der Nacht zum Mittwoch in Krankenhäusern ihren Verletzungen erlagen. Mehr als 400 würden noch behandelt - manche seien in kritischem Zustand.

Es habe Polizeiangaben zufolge seit Dienstagabend zudem 18 neue Festnahmen gegeben. Deren Zahl sei damit auf 60 gestiegen. Premierminister Ranil Wickremesinghe hätte zudem am Dienstag erklärt, es seien noch Verdächtige auf der Flucht, von denen manche im Besitz von Sprengstoff seien.

37 Hinrichtungen mit einer Kreuzigung in Saudi-Arabien

Saudi-Arabien hat gestern 37 Menschen hingerichtet, die wegen „Terrorismus“ verurteilt worden waren, meldet orf.at. Die Todesstrafen seien in der Hauptstadt Riad, den heiligen Städten Mekka und Medina, in der Provinz al-Kassim sowie in der Ostprovinz vollstreckt worden, habe das Innenministerium in einer von der amtlichen Nachrichtenagentur SPA veröffentlichten Erklärung mitgeteilt.

Die Hingerichteten wären alle für schuldig befunden worden, sich „terroristisches, extremistisches Denken angeeignet zu haben“, habe es geheißen. Die häufigste Hinrichtungsmethode in Saudi-Arabien sei das Köpfen mit einem Säbel. Wie das Ministerium mitgeteilt habe, sei einer der Verurteilten gestern gekreuzigt worden; eine Hinrichtungsart, die nur für besonders schwere Verbrechen vorgesehen wäre.

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International seien 2018 in Saudi-Arabien 149 Menschen hingerichtet worden. Das sei die zweithöchste Anzahl nach dem Iran mit 253 Hinrichtungen.

Anführer von Hongkongs Demokratiebewegung verurteilt

Viereinhalb Jahre nach der «Regenschirm-Bewegung» für mehr Demokratie in Hongkong sind prominente Anführer der Proteste zu Haftstrafen von bis zu 16 Monaten verurteilt worden, meldet die Welt. Ein Hongkonger Gericht habe mehrere Abgeordnete, renommierte Akademiker und Studentenführer wegen Anstiftung oder Verschwörung zur Störung der öffentlichen Ordnung bereits vor zwei Wochen schuldig gesprochen. Heute sei das Strafmaß verkündet worden.

Der Juradozent Benny Tai und der Sozialwissenschaftler Chan Kin-Man müssten demnach für 16 Monate ins Gefängnis. Zwei weitere Protestführer seien zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Andere Aktivisten erhielten demnach Bewährungsstrafen oder müssen Sozialstunden ableisten.

Die prodemokratische Bewegung hatte 2014 Teile der sieben Millionen Einwohner zählenden asiatischen Wirtschafts- und Finanzmetropole wochenlang lahmgelegt. Seit ihrer Rückgabe 1997 an China werde die frühere britische Kolonie nach dem Grundsatz «ein Land, zwei Systeme» autonom als eigenes Territorium regiert. Als Reaktion auf die Proteste habe die kommunistische Führung in Peking die Zügel im Umgang mit Hongkong angezogen.

Türkei: Wahlkommission verweigert sich Erdogan

Im Streit um das Ergebnis der Kommunalwahl in der Millionenmetropole Istanbul hat die türkische Wahlbehörde YSK gegen einen zentralen Einwand der islamisch-konservativen Regierungspartei von Präsident Recep Tayyip Erdogan entschieden, meldet die Kleine Zeitung. Die AKP habe demnach argumentiert, dass Menschen, die während des Ausnahmezustands nach dem Putschversuch von 2016 ihres Amtes enthoben wurden, nicht hätten wählen dürfen.

Hätte die Wahlkommission der Beschwerde entsprochen, hätte sich das Ergebnis zugunsten der AKP verändern lassen. Bei der Kommunalwahl vor rund drei Wochen hat die AKP bekanntlich den wichtigsten Bürgermeisterposten des Landes knapp an den Kandidaten der oppositionellen Mitte-Links-Partei CHP, Ekrem Imamoglu, verloren. Trotz mehrerer erneuter Auszählungen, die ebenfalls von der AKP initiiert wurden, lag der CHP-Kandidat immer noch 14000 Stimmen vor dem AKP-Kandidaten.

Die AKP hätte daraufhin am Samstag eine Liste von 14.712 nach dem Putschversuch entlassenen öffentlichen Bediensteten vorgelegt und verlangt, deren Stimmen für ungültig zu erklären. Die Wahlbehörde hat dies verweigert, allerdings einer anderen Forderung der AKP entsprochen. Dabei gehe es um die Überprüfung der Ernennung von mehr als 40.000 Helfern an den Wahlurnen. Diese wären widerrechtlicherweise keine öffentlichen Bediensteten gewesen. Ob sich dies auf die Rechtmäßigkeit der Wahl auswirken könne, sei zunächst unklar geblieben.

Weber will Bau von Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 blockieren

Der CSU-Politiker Manfred Weber will sich im Fall einer Wahl zum Chef der EU-Kommission für einen Baustopp der umstrittenen Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 einsetzen, meldet die FAZ. Er sei gegen dieses Projekt, das nicht im Interesse der EU sei, weil es die Abhängigkeit von russischen Rohstoffen erhöhe, habe Weber der polnischen Zeitung «Polska Times» gesagt. Weber tritt bei der Europawahl Ende Mai als Spitzenkandidat der konservativen Parteienfamilie EVP an und möchte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Amt folgen.

Haftstrafe für Brasiliens Ex-Präsident Lula gesenkt

Brasiliens Oberster Gerichtshof hat die Haftstrafe des wegen Korruption verurteilten früheren Präsidenten Lula da Silva abgesenkt, meldet orf.at. Die Richter in der Hauptstadt Brasília hätten die Haftstrafe gestern von zwölf Jahren und einem Monat auf acht Jahre und zehn Monate vermindert. Damit könne der 73-Jährige ab Herbst von Hafterleichterungen profitieren. Die Anwälte des Linkspolitikers und Ex-Staatschefs (2003 bis 2010) sollen allerdings umgehend Berufung angekündigt haben. Sie hätten einen Freispruch Lulas gefordert. Lula sitze seit einem Jahr im südbrasilianischen Curitiba in Haft. Er sei im Zuge des Korruptionsskandals um den staatlich kontrollierten Erdölriesen Petrobras verurteilt worden.

Kim Jong-Uns Sonderzug in Russland eingetroffen

Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un ist für sein geplantes Gipfeltreffen mit Kremlchef Wladimir Putin in Russland eingetroffen, meldet die Welt. Nach dem Grenzübertritt sei Kim am Bahnhof von Chassan am Mittwoch mit Blumen, Brot und Salz beschenkt worden, habe die russische Nachrichtenagentur Tass berichtet. Im Morgengrauen war der Machthaber in Begleitung hoher Beamter per Sonderzug aus Pjöngjang abgereist.

Das Gespräch mit Putin sei für Donnerstag in Wladiwostok geplant. Dabei solle es vor allem um die atomare Abrüstung Nordkoreas gehen. Beobachtern zufolge werde es aber auch um den Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der beiden Länder gehen. Russischen Medienberichten zufolge werde Kim am späten Mittwochabend Wladiwostok erreichen und dort bis Freitag bleiben.

BGH-Urteil: Leihmutter ist rechtliche Mutter des Kindes

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: In Deutschland gilt eine Leihmutter und nicht die Eizellenspenderin als rechtliche Mutter eines Kindes. Das meldet der Tagesspiegel. Eine Frau könne sich nach deutschem Recht nicht als Mutter ihres von einer ukrainischen Leihmutter ausgetragenen Kindes beim Standesamt eintragen lassen. Möglich sei nur eine Adoption, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgehe (Az. XII ZB 530/17).

Das aus Sperma und Eizelle des deutschen Ehepaars gezeugte Kind sei Ende 2015 in der ukrainischen Hauptstadt Kiew zur Welt gekommen. Das dortige Standesamt habe die beiden Deutschen als Eltern registriert. In Nordrhein-Westfalen sei dagegen später die ukrainische Leihmutter als Mutter des Kindes ins Geburtenregister eingetragen worden. An eine ausländische Standesamts-Eintragung sehen sich die obersten Familienrichter demnach nicht gebunden. Sie hätten deutsches Recht angewandt, weil das Kind nach der Geburt nach Deutschland gebracht worden sei. Hierzulande ist die Mutter immer diejenige Frau, die das Kind geboren habe.

Deal mit prügelnden Asylbewerbern

Der Prozess um die Prügelattacke von vier Asylbewerbern auf Passanten im bayrischen Amberg hat mit Geständnissen begonnen, meldet die Mitteldeutsche Zeitung. Die vier jungen Männer im Alter von 17 bis 19 Jahren hätten ihre Anwälte am Dienstag Erklärungen verlesen lassen, in denen sie die Taten jeweils zugaben und bedauerten. Zuvor soll es eine Einigung der Verfahrensbeteiligten gegeben haben. Im Gegenzug zu den Geständnissen seien Strafmaße ausgehandelt worden. In drei Fällen könnten diese Strafen zudem zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Angeklagten hätten gestern vor dem Amtsgericht Amberg angegeben, vor ihrem gewalttätigen Streifzug durch die Innenstadt reichlich Wodka, Bier und Whiskey getrunken zu haben.

Ende Dezember hätten die vier Männer laut Anklage in der oberpfälzischen Stadt wahllos 21 Menschen angegriffen, von denen 15 verletzt worden seien. Die Staatsanwaltschaft habe den aus Afghanistan und dem Iran stammenden Männern gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Sie seien seit der Tat in Untersuchungshaft. Die Übergriffe hatten wieder einmal eine letztlich fruchtlose Debatte über konsequentere Abschiebungen von ausländischen Straftätern ausgelöst.

Ein klares Motiv für die Übergriffe habe sich an diesem Prozesstag nicht ausmachen lassen. Einer der Angeklagten habe gesagt, er hätte sich von einem Passanten böse angeschaut gefühlt.

Zahl der Untersuchungshäftlinge deutlich gestiegen

Die Zahl der Untersuchungsgefangenen in Deutschland ist von 2014 bis 2018 um 25 Prozent gestiegen, meldet dernewsticker. Nahezu verdoppelt habe sie sich dabei in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen, heiße unter Berufung auf Berechnungen des NDR auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes. Die Zunahme sei bemerkenswert, weil die offizielle Zahl der Straftaten, Tatverdächtigen, Verurteilten und Haftstrafen in den vergangenen Jahren gesunken sei. Ein Grund sei die stark gestiegene Zahl ausländischer Tatverdächtiger. 2017 habe es unter den in der Strafverfolgungsstatistik Erfassten 26 Prozent mehr Ausländer mit Untersuchungshaft gegeben als 2014. Im selben Zeitraum sei die Zahl der Deutschen in U-Haft um 8 Prozent gesunken. Zudem sei die Zahl der Gefangenen, die länger als sechs Monate in Untersuchungshaft säßen, seit 2014 um 25 Prozent gestiegen.

Angriff auf transsexuelle AfD-Politikerin

15 Wochen nach dem blutigen Angriff auf den Bremer Partei-Chef Frank Magnitz (66) griff ein Unbekannter jetzt ein weiteres AfD-Mitglied an, meldet Bild. Nach Informationen der Zeitung sei das zweite Opfer eine transsexuelle Bremerin (57), die sich in der Partei engagiere. Die Transsexuelle, die Anfang 2016 in die AfD Bremen eingetreten sei und seit Oktober 2016 als Frau lebe, sei von hinten angegriffen worden, als sie durch die Sophienstraße ging. Das Opfer sei leicht verletzt worden. Ein Polizeisprecher: „Aufgrund von politischen Aktivitäten der Frau prüft der Staatsschutz einen entsprechenden Hintergrund.“

Bisher wenige Menschen als divers gemeldet

Der neue Geschlechtseintrag für intersexuelle Menschen ist in mehreren deutschen Großstädten bislang wenig nachgefragt, meldet die FAZ. Das habe eine stichprobenartige Umfrage der Deutschen Presse-Agentur im März und April ergeben. Die Stadt mit den meisten Änderungen der Geschlechtsangabe von männlich oder weiblich in divers sei demnach Berlin: Dort hätten seit Jahresbeginn bis zum Stichtag 11. April neun Erwachsene bei den Standesämtern ihre Angaben entsprechend ändern lassen wollen, wie ein Sprecher der Innenverwaltung mitgeteilt habe.

In Köln sei bisher von sechs, in Nürnberg von fünf und in Regensburg von drei solchen Änderungswünschen im Personenstandsregister die Rede gewesen. In München, Hamburg, Erfurt, Leipzig und Essen hätten je zwei Menschen den neuen Eintrag divers eintragen lassen wollen. Vielerorts hätten sich gar keine intersexuellen Menschen gemeldet, etwa in Großstädten Schleswig-Holsteins und Brandenburgs.

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