Peter Grimm / 10.04.2020 / 14:00 / Foto: Beate Bahner / 90 / Seite ausdrucken

Der Kriminalhaupt-Kommissar schaltet erstmal ab

Vom Fall Beate Bahner – also jener Anwältin, die gegen die Grundrechtsverletzungen durch den Corona-Notstand per Infektionsschutzgesetz Verfassungsklage erhoben und zum Anmelden von Demonstrationen am Karsamstag aufgerufen hatte, weshalb der Staatsschutz gegen sie ermittelt – gibt es Neuigkeiten. Wie berichtet, war ihre Webseite am gestrigen Vormittag plötzlich nicht mehr erreichbar. Ohne Ankündigung oder gar Begründung war sie abgeschaltet worden. Im Nachhinein erhielt Frau Bahner dann ein kurzes Schreiben eines Kriminalhauptkommissars der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg:

„Sehr geehrte Frau Bahner

Da ich zu keinem Zeitpunkt einen persönlichen Kontakt aufnehmen konnte, teile ich Ihnen auf diesem Wege mit, dass aufgrund der von Ihnen initiierten öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (bundesweite Versammlungen am Ostersamstag um 15 Uhr, trotz Verbotes) die Webseite www.beatebahner.de vorübergehend abgeschaltet wird. Ein entsprechender Antrag wurde der Firma 1&1 Telekommunikation SE übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

(Name), KHK“

Kann ein Kriminalhauptkommissar einfach so eine Webseite abschalten lassen? Augenscheinlich, aber immerhin nicht dauerhaft. Einen Tag nach der Abschaltung war die Seite heute Mittag wieder erreichbar, inklusive der Erklärung, wegen der der Staatsschutz gegen Beate Bahner ermittelt. Für Mittwochmittag ist Bahner zur Beschuldigten-Vernehmung vorgeladen worden.

Foto: Beate Bahner

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Anna Liebermann / 10.04.2020

Lieber Herr @Schmidt, bleiben Sie doch einfach in ihrer ja offenbar auch selbst gewählten Schleimspur gegenüber den Mächtigen dieses Landes. Selbstverständlich ist hier der Rechtsweg nur noch dieser und genau deshalb ist die Politpolizei ja auch sofort tätig geworden. Und das sagt alles. Ich habe mir die Klage gestern vollständig durchgelesen und kann nur anerkennenend sagen: es gibt tatsächlich EINE Juristin in diesem Land, die die Stimme gegen die Auflösung der Bundesrepublik Deutschland und seines Rechtsstaatssystems erhoben hat: EINE. EINE hat diese Stimme erhoben gegen die Auflösung fast sämtlicher Grundrechte. Wegen dieser EINEN möge der Herr der Heere dieses Land retten und wegen der Weiteren, die nicht so weit gehen oder gehen können, aber wissen, was hier gerade passiert. Denn EINE hat das getan. Sie sind das nicht. Ich werde nun täglich für Frau Bahner und Familie beten.  

E Ekat / 10.04.2020

Grundgesetz, das war nur ein schöner Traum. Das wissen wir doch schon länger, jeder zweite Beitrag hier bei Achgut macht dies mehr oder weniger offen zum Thema. Dies auch nur zu erwähnen wird bald als Hassverbrechen eingestuft, und entsprechend bestraft werden. Wir haben halt nicht die Mentalität,  unsere Grundrechte zu schützen. Sie waren nie wirklich Bestandteil dieser Gesellschaft. Winken wir ihnen wehmütig nach während sie vollends zerbröseln.

Michael Scheffler / 10.04.2020

Herr Schmidt, es ist schon erstaunlich, wenn Jemand die „Gefahr im Verzug“ nicht kennt. Wir sind jetzt eingesperrt, nicht erst in drei Monaten!

Michael Scheffler / 10.04.2020

Herr Kaufmann, welche geltende Rechtsvorschrift?

Stefan Leikert / 10.04.2020

Tja, der “Vogelschiß” war ein großer Scheiß. Schön, daß man jetzt miterleben kann, wie die Scheiße immer mehr wird. (Hat die hamsternde Volksseele da vielleicht so eine Ahnung gehabt?)

M. Haumann / 10.04.2020

Die Dame vergleicht die Isolierung alter und kranker Menschen zum Infektionsschutz mit “der ungeheuerlichen Verfolgung und Ermordung der Juden und anderer Bevölkerungsgruppen im Dritten Reich”. Ist da rational wirklich noch alles im grünen Bereich?

Maik Schmurdy / 10.04.2020

Ich bin Behindert und Beschäftigter in einer Behindertenwerkstatt und selbst ich erkenne klar und deutlich, was für eine Schweinerei des schäbige Verhalten hier die Polizei und die Staatsanwaltschaft gegenüber dieser mutigen Rechtsanwältin zeigt. Aus dem einst Rechtstaatlichen und Demokratischen Deutschland ist leider eine Gesinnungsdiktatur geworden. Dieses sagte ja auch schon bereits Vera Lengsfeld und da hat sie absolut Recht. Wenn Deutschland übrigens tatsächlich ein Rechtsstaat wäre, dann gäbe es in Deutschland eine Justiz, die NICHT weisungsgebunden wäre !!! Auch dass habe ich unlängst erkannt.

Olaf Weiss / 10.04.2020

Mein Staatsrechtprofessor meinte schon vor vielen Jahren, dass Artikel 20 (4) ein reiner Alibi-Artikel ohne Wirkungskraft ist. Herr Schmidts Hinweis ist vollkommen richtig: der Zusatz “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist” macht die Widerstandsaufforderung zu einer Lachnummer, da immer zunächst der Rechtsweg zu beschreiten ist. Ein jahrelanger Klageweg ermöglicht jedoch den Verfassungsfeinden, Tatsachen zu schaffen und Freiheiten auch dauerhaft zu beschneiden. Gleiches gilt, wenn die Justiz (wie im 3. Reich oder der DDR) treu an der Seite der staatlichen Verbrecher bleibt. Da bei uns die höchsten Richter von der Politik ernannt werden, muss man leider von einer solchen Treue ausgehen. Liebes Achse-Team und liebe Mit-Kommentatoren: es gibt meiner Meinung nach nur einen guten Verfassungshüter und das ist eine bewaffnete Bevölkerung! Nur wenn Angriffe auf Rechtsstaat, Freiheit und Demokratie für politische Machtinhaber mit Lebensgefahr verbunden ist, wird sich jeder Politiker solche Massnahmen zweimal überlegen. Und jetzt denkt mal darüber nach, warum Deutschland eines der schärfsten Waffengesetze weltweit hat…

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