Vor einigen Tagen erhielt Beate Bahner mehr öffentliche Aufmerksamkeit als üblich. Die Arbeit einer Fachanwältin für Medizin- und Gesundheitsrecht wird außerhalb der medizinischen und juristischen Fachwelten für gewöhnlich nur selten wahrgenommen. Doch – wie gemeldet – hat Rechtsanwältin Beate Bahner eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Baden-Württemberg gegen die Einschränkungen der Grundrechte mit Hilfe des Infektionsschutzgesetzes erhoben. Für Beate Bahner ist das, so schreibt sie, ein eklatanter Verfassungsbruch – nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in allen Bundesländern, die unisono einen Großteil der Grundrechte mit dem gleichen Instrument außer Kraft gesetzt haben.
In einer vorgestern veröffentlichten 19-seitigen Erklärung begründet sie ihre Haltung und ist dabei mehr um unmissverständliche Klarheit als um einen diplomatischen Ton bemüht. Man spürt, dass es hier für die Autorin um Existenzielles geht:
„Der einmalige Shutdown deutschlandweit und weltweit veranlasst daher leider zu den allerdüstersten Prognosen, die bis vor zwei Wochen – jedenfalls für mich als Rechtsanwältin – schlichtweg unvorstellbar waren. Bis dahin hatte ich noch einen profunden Glauben an unseren gut funktionierenden Rechtsstaat.
Dieser ist seit dem Shutdown vor zwei Wochen jedoch zutiefst und nachhaltig erschüttert.
- Corona-Verordnung verstößt eklatant gegen das Grundgesetz
Nach alledem sind Ausgeh- und Betretungsverbote für 99,9% der gesunden Bevölkerung, also für 83 Millionen Menschen in Deutschland bzw. für 11 Millionen in Baden-Württemberg, sowie die Schließung fast aller Einrichtungen und Geschäfte im Land Baden-Württemberg, von denen nachweislich keinerlei Gesundheitsgefahren ausgehen, nicht durch das Infektionsschutzgesetz legitimiert. Die Landesregierung Baden-Württemberg verstößt daher durch den Erlass der Corona-Verordnung vom 28.3.2020 eklatant gegen ihre verfassungsrechtliche Pflicht zur Bindung an Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 2 GG. Dies gilt ebenso für alle anderen Landesregierungen.
Es handelt sich hierbei um „schreiendes Unrecht“!
5.1 Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Landesregierungen
Der Shutdown und die damit verbundene noch nie dagewesene Stilllegung eines gesamten Bundeslandes ist sowohl wegen der massiven Missachtung des Infektionsschutzgesetzes, der damit verbundenen fundamentalen Missachtung einer Vielzahl von Grundrechten, als auch wegen der für die Regierung klar absehbaren verheerenden Folgen für die Gesundheit der Menschen, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft als ein massiver und ungeheuerlicher Angriff gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu bezeichnen.
5.2 Shutdown ist der größte Rechtsskandal der Geschichte
Der Shutdown der Landesregierung Baden-Württemberg ist damit für mich als Rechtsanwältin mit 25-jähriger Berufserfahrung der größte und ungeheuerlichste Rechtsskandal, den Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkriegs erlebt hat. Die Verfolgung Unschuldiger (wenn gesunde Menschen miteinander sprechen oder spazieren gehen) und die massive polizeiliche Kontrolle lässt mich zutiefst erschaudern! Noch nie wurden das Grundgesetz, dessen Bestehen ganz Deutschland noch im letzten Jahr so stolz gefeiert hat, noch nie wurden die Freiheitsrechte der Bürger in Deutschland so mit Füßen getreten, noch nie wurde eine Verfassung so radikal und so schnell vernichtet wie durch die Maßnahmen der 16 Landesregierungen und der Bundesregierung vor zwei Wochen.“
Sowohl ihre Klage als auch die nachgeschobene Erklärung haben für einiges Aufsehen gesorgt, auch wenn die großen überregionalen Medien kaum darauf eingegangen sind. Viele Menschen, die trotz eigener Sorgen hinsichtlich einer Covid-19-Erkrankung, fassungslos vor der Tatsache stehen, wie schnell und ohne Diskussion der bisherige Alltag einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgeräumt wurde und aus Bürgern mit ebendiesen Rechten de facto Untertanen einer Obrigkeit geworden sind, die nur noch zuhören dürfen, wenn die Mächtigen und ein paar Möchtegern-Mächtige darüber diskutieren, wie viele neue Gebote und Verbote sie zu befolgen haben, sahen in der Klage irgendwie einen Hoffnungsschimmer. Es handelt sich dabei mitnichten nur um Menschen, die Covid-19 angesichts verfügbarer Zahlen für nicht viel gefährlicher als so manche Grippe-Epidemie halten. Auch Mitbürger, die das Covid-19-Virus, der nahezu weltweit beherrschenden Stimmung folgend, für viel gefährlicher als andere Erreger halten, wollen nicht als Untertanen behandelt werden. Auch von denen werden viele skeptisch, wenn der Notstand nicht nach den dafür vorgesehenen Regeln, beispielsweise den Notstandsgesetzen, ausgerufen wird, sondern durch die konzertierte Anwendung des Infektionsschutzgesetzes durch die Bundesländer quasi durch die Hintertür in Kraft gesetzt wird.
Nun gibt es viele Juristen, die die Rechtsauffassung von Rechtsanwältin Bahner nicht teilen. Nicht, weil sie weniger an den Grundrechten hängen, aber weil sie es für möglich halten, die Rechtslage so zu interpretieren, dass das gegenwärtige staatliche Handeln für legal und gesetzeskonform erklärt werden kann. Aber dass eine Rechtsanwältin mit einem streitbaren Vorstoß vor Gericht zieht und ebenso streitbaren Thesen in die Öffentlichkeit, wenn es im Ausnahmezustand um die Grundrechte geht, ist – unabhängig von aller juristischen Bewertung – nichts anderes als eine Selbstverständlichkeit. Oder muss man heute einschränkend sagen, es sollte eine Selbstverständlichkeit sein?
Gestern Nachmittag nun teilten die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim mit, dass jetzt das Staatsschutzdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen die streitbare Anwältin ermittelt. Darin heißt es:
„Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hierzu dauern an.
In diesem Zusammenhang wird seitens der Strafverfolgungsbehörden eindrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen zu Zeiten der COVID-19-Pandemie einen Straftatbestand erfüllen kann, zumindest indes eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen hat daher zu unterbleiben.“
Nun hat Beate Bahner in ihrem 19-seitigen Papier auf Seite 18 tatsächlich unter Punkt 7 zum Demonstrieren aufgerufen – allerdings ebenso zur vorherigen Anmeldung der Demonstration bei den Behörden. Zitat:
„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, hiermit lade ich Sie alle 83 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger ein, sich am Ostersamstag um 15 Uhr bundesweit friedlich zu einer Demonstration zu versammeln.
Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!
Bitte zeigen Sie die Demonstration gemäß § 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz zuvor bei Ihrer zuständigen Behörde an.“
Das ist wohl eher ein Aufruf zum demonstrativen Anmelden von Demonstrationen, als zum illegalen Demonstrieren. Und so ärgerlich das für die betroffenen Ämter sein mag, es ist wohl kaum derart umstürzlerisch, als dass sich Staatsanwaltschaft und Staatsschutz darum kümmern müssen. Oder sind selbige derzeit im Ausnahmezustand nicht mehr mit ihrem bisherigem Alltagsgeschäft ausgelastet?
„Zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen“, wie es in der Pressemitteilung heißt, hat Frau Bahner in der Tat aufgerufen. Sie sieht durch das Versammlungsverbot in den Corona-Verordnungen die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger derart beschnitten, dass nach ihrer Ansicht das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Grundgesetz greift. Das mag bei einigen Verfassungsrechtlern für Kopfschütteln sorgen und eine Überinterpretation des Widerstandsrechts sein, aber klingt das Folgende wirklich nach einem Fall für den Staatsschutz?
„Da den Deutschen somit keine Abhilfe gegen diese Angriffe ihrer Landesregierungen auf die verfassungsrechtlichen Grundordnung möglich ist, haben alle Deutschen (nach dem Wortlaut des Grundgesetzes leider nur die Deutschen) das Recht zum Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG.
Recht zum Widerstand bedeutet zunächst, dass sich ab sofort kein Bürger in Deutschland mehr an diese Verbote halten muss, da sämtliche Corona Verordnungen aller 16 Bundesländer wegen ihrer eklatanten Verfassungswidrigkeit unwirksam sind.
Nur wer ausnahmsweise von seinem zuständigen Gesundheitsamt als Kranker, Krankheitsverdächtiger, Ansteckungsverdächtiger oder Ausscheider bezüglich des Coronavirus Covid19 festgestellt wurde, hat zwingend die ihm gegenüber vom Gesundheitsamt angeordneten Maßnahmen zu befolgen. Alle anderen 83 Millionen gesunden Menschen in Deutschland, also wir alle, dürfen uns sofort wieder frei in Deutschland bewegen. Wir dürfen auch unsere Geschäfte und Einrichtungen wieder öffnen und das normale Leben wieder aufnehmen!
5.5 Bußgeldbescheide und Festnahmen sind rechtswidrig
Angesichts der eklatanten Verfassungswidrigkeit aller Corona-Verordnungen darf ein Verstoß hiergegen selbstverständlich nicht bestraft werden. Eventuelle Bußgelder müssen nicht bezahlt werden, eine Festnahme durch die Polizei wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Verordnung wäre rechtswidrig und strafrechtlich zu verfolgen. Schadensersatzansprüche gegen den Staat sind die Folge.
Denn nur rechtmäßige Gesetze und Verordnungen, die im Einklang mit unserer Verfassung stehen und die Grundrechte wahren, müssen von uns Bürgern beachtet werden. Denn alle unsere Landesregierungen sind nach dem Grundgesetz zu verfassungsmäßigem Handeln verpflichtet! Die so offensichtlich verfassungswidrigen Corona-Verordnungen sind also allesamt unwirksam und daher nicht zu beachten.
(Achten Sie allerdings darauf, gegen einen eventuellen Bußgeldbescheid fristgerecht Rechtsmittel einzulegen, da dieser sonst bestandskräftig wird.)“
Ja, sie ruft zur Missachtung bußgeldbewehrter Verbote auf. Aber ist das wirklich Aufruf zu einer Straftat oder wäre das nicht eher mit einem Aufruf zum Falschparken vergleichbar? Wer ihr folgt, trägt zudem selbst das Risiko, dass Gerichte Bahners Rechtsauffassung, wonach alle Bußgelder rechtswidrig seien, nicht teilen. Oder halten die Ermittler in Heidelberg die Stimmung in der Bevölkerung schon für so angespannt, dass sie aufgrund eines solchen Papiers einen nicht eindämmbaren massenhaften Ungehorsam fürchten?
Die zitierten 19 Seiten, die gestern noch unter diesem Link zu finden waren, waren heute Vormittag nicht mehr abrufbar, wie auch die gesamte Webseite ihrer Kanzlei nicht mehr erreichbar ist (Stand 9. April 2020, 12.53 Uhr).
Ist das nun wirklich ein Fall für den Staatsschutz? Wenn es um den Bestand von Grundrechten geht, dann muss darüber zwingend hart gestritten werden. Wenn die in einer freien, demokratischen Gesellschaft aufgrund einer Notlage eingeschränkt werden müssen, so müssen die handelnden Verantwortlichen die Legitimität und Legalität dieser Einschränkungen immer wieder auf den Prüfstand stellen.