Vom Fall Beate Bahner – also jener Anwältin, die gegen die Grundrechtsverletzungen durch den Corona-Notstand per Infektionsschutzgesetz Verfassungsklage erhoben und zum Anmelden von Demonstrationen am Karsamstag aufgerufen hatte, weshalb der Staatsschutz gegen sie ermittelt – gibt es Neuigkeiten. Wie berichtet, war ihre Webseite am gestrigen Vormittag plötzlich nicht mehr erreichbar. Ohne Ankündigung oder gar Begründung war sie abgeschaltet worden. Im Nachhinein erhielt Frau Bahner dann ein kurzes Schreiben eines Kriminalhauptkommissars der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg:
„Sehr geehrte Frau Bahner
Da ich zu keinem Zeitpunkt einen persönlichen Kontakt aufnehmen konnte, teile ich Ihnen auf diesem Wege mit, dass aufgrund der von Ihnen initiierten öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (bundesweite Versammlungen am Ostersamstag um 15 Uhr, trotz Verbotes) die Webseite www.beatebahner.de vorübergehend abgeschaltet wird. Ein entsprechender Antrag wurde der Firma 1&1 Telekommunikation SE übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
(Name), KHK“
Kann ein Kriminalhauptkommissar einfach so eine Webseite abschalten lassen? Augenscheinlich, aber immerhin nicht dauerhaft. Einen Tag nach der Abschaltung war die Seite heute Mittag wieder erreichbar, inklusive der Erklärung, wegen der der Staatsschutz gegen Beate Bahner ermittelt. Für Mittwochmittag ist Bahner zur Beschuldigten-Vernehmung vorgeladen worden.