Peter Grimm / 10.04.2020 / 14:00 / Foto: Beate Bahner / 90 / Seite ausdrucken

Der Kriminalhaupt-Kommissar schaltet erstmal ab

Vom Fall Beate Bahner – also jener Anwältin, die gegen die Grundrechtsverletzungen durch den Corona-Notstand per Infektionsschutzgesetz Verfassungsklage erhoben und zum Anmelden von Demonstrationen am Karsamstag aufgerufen hatte, weshalb der Staatsschutz gegen sie ermittelt – gibt es Neuigkeiten. Wie berichtet, war ihre Webseite am gestrigen Vormittag plötzlich nicht mehr erreichbar. Ohne Ankündigung oder gar Begründung war sie abgeschaltet worden. Im Nachhinein erhielt Frau Bahner dann ein kurzes Schreiben eines Kriminalhauptkommissars der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg:

„Sehr geehrte Frau Bahner

Da ich zu keinem Zeitpunkt einen persönlichen Kontakt aufnehmen konnte, teile ich Ihnen auf diesem Wege mit, dass aufgrund der von Ihnen initiierten öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (bundesweite Versammlungen am Ostersamstag um 15 Uhr, trotz Verbotes) die Webseite www.beatebahner.de vorübergehend abgeschaltet wird. Ein entsprechender Antrag wurde der Firma 1&1 Telekommunikation SE übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

(Name), KHK“

Kann ein Kriminalhauptkommissar einfach so eine Webseite abschalten lassen? Augenscheinlich, aber immerhin nicht dauerhaft. Einen Tag nach der Abschaltung war die Seite heute Mittag wieder erreichbar, inklusive der Erklärung, wegen der der Staatsschutz gegen Beate Bahner ermittelt. Für Mittwochmittag ist Bahner zur Beschuldigten-Vernehmung vorgeladen worden.

Foto: Beate Bahner

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Harakd Oczko / 10.04.2020

Sozusagen der “Hammer” der Woche, ist diese Nummer. Aber genau darauf läuft es in Zeiten allgemeiner Mobilmachung, in denen sich das Volk wieder mal hinter seiner Führung zu versammeln und den Rand zu halten hat, natürlich hinaus, wenn nun jeder x-beliebige Dorfsheriff sich zum Hüter der nationalen Sicherheit aufschwingt. Die Stimmung ist derzeit dafür gerade richtig. Die gefürchteten Mitläufer sind diesbezüglich auch schon wieder drahtig unterwegs, während Mutti und Co. den Takt vorgeben, nach dem marschiert wird. Apropos Mutti! Das ganze läuft nach dem Muster der guten deutschen Kleinfamilie ab: Wenn die Erwachsen reden, haben die Kinder Pause. 

Arnold Warner / 10.04.2020

Gibt es da nicht so eine linksterroristische Seite namens Indymedia, auf der Straftaten alltägliches Thema sind? Wie oft wird die denn so pro Woche gesperrt?

Frank-Michael Goldmann, Dänemark / 10.04.2020

Was ist das denn für ne Frage: “Kann ein Kriminalhauptkommissar einfach so eine Webseite abschalten lassen?” Vor 85 Jahren haben die Schergen auch erst geprügelt und dann erst vorgeladen. Ist auch heute völlig ungefährlich, wenn die Büttel von oben gedeckt werden. Ein Markenzeichen der Diktatur. So what?

R. Kuth / 10.04.2020

Wenn auf Indymedia, wie kürzlich, zu Plünderungen aufgerufen wird, dann ist das nur harmlose Folklore…

Jürgen Fischer / 10.04.2020

Egal ob berechtigt oder nicht, der Kriminalhauptkommissar müsste bei mir mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde rechnen. Das wär mir der Spaß wert. Nachdem er sich aber mit einer Rechtsanwältin angelegt hat, wird diese viel besser wissen, was sie machen muss. Und das hat sie in ihrer Erklärung ausführlich und schlüssig dargelegt. Allerdings: Recht haben und Recht kriegen sind gerade in unserem schönsten Land aller Zeiten zwei fundamental verschiedene Dinge.

Karsten Dörre / 10.04.2020

Sämtliches Webhosting bei United Internet läuft seit 2018 unter 1&1 Ionos und nicht unter 1&1 Telekommunikation SE. Bei Letzterem sind lediglich DSL und Mobilfunk. Falls dieser achgut-Artikel ein fake ist, dann Herzlichen Glückwunsch.

Markus Schmitz / 10.04.2020

Man möchte einfach nur noch heulen! Man muss das Land verlassen. Es wird Zeit.  Schnellstens. Solange beim Grenzübetritt noch keine Schusswaffen zum Einsatz kommen. Wenn es schlimm kommt, kann das schon morgen der Fall sein. Aber wohin? Ist es soweit, dass zumindest grundlegende Freiheit im Osten zu suchen ist? Wo ist die Opposition? Wo sind diejenigen, die immer so besorgt um die Demokratie waren? Haben all die Mitläufer, von Polizei bis Ordnungsamt kein Gewissen? Merken die nichts? Alleine der Gedanke, dass die Anmeldung einer Demonstration in Deutschland eine Straftat darstellen könnte - vor sechst Wochen unvorstellbar, heute scheinbar ganz normal.  Alleine der Gedanke, dass der Anruf des Bundesverfassungsgerichts als empörend empfunden wird - wor wenigen Wochen noch absurd! Der Gedanke, dass eine Webseite wegen eines Demonstartionsaufrufs abgeschaltet wird - vor nur einigen Tagen bestenfalls in China, Iran, Norkorea und dergleichen denkbar.  Jeden morgen stehe ich auf und hoffe, dass das alles nur ein Albtraum war und werde spätenstens beim Brötchenkaufen auf den Boden der realität zurückgeholt. Und wenn uns die folgende Genertionen fragen wird: Wie konnte es soweit kommen? Habt ihr nichts gemerkt? Warum habt ihr nichts gemacht? Was sollte ich antworten? Wir waren zu wenige? Wir waren zu feige? So passiert es eben.

Wolfgang Giebler / 10.04.2020

Eine Klage einzureichen, ist die eine Sache, aber muss man, nach Öffentlichkeit heischend, in dieser Zeit zu Protestaktionen aufzurufen? In ihrer aktualisierten Pressemitteilung vom 03.04. schreibt Frau Bahner: “Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 %  der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.” Welchen 4 Mio. (5%) Mitbürgern möchte Frau Bahner denn das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) absprechen?

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