Peter Grimm / 10.04.2020 / 14:00 / Foto: Beate Bahner / 90 / Seite ausdrucken

Der Kriminalhaupt-Kommissar schaltet erstmal ab

Vom Fall Beate Bahner – also jener Anwältin, die gegen die Grundrechtsverletzungen durch den Corona-Notstand per Infektionsschutzgesetz Verfassungsklage erhoben und zum Anmelden von Demonstrationen am Karsamstag aufgerufen hatte, weshalb der Staatsschutz gegen sie ermittelt – gibt es Neuigkeiten. Wie berichtet, war ihre Webseite am gestrigen Vormittag plötzlich nicht mehr erreichbar. Ohne Ankündigung oder gar Begründung war sie abgeschaltet worden. Im Nachhinein erhielt Frau Bahner dann ein kurzes Schreiben eines Kriminalhauptkommissars der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg:

„Sehr geehrte Frau Bahner

Da ich zu keinem Zeitpunkt einen persönlichen Kontakt aufnehmen konnte, teile ich Ihnen auf diesem Wege mit, dass aufgrund der von Ihnen initiierten öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (bundesweite Versammlungen am Ostersamstag um 15 Uhr, trotz Verbotes) die Webseite www.beatebahner.de vorübergehend abgeschaltet wird. Ein entsprechender Antrag wurde der Firma 1&1 Telekommunikation SE übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

(Name), KHK“

Kann ein Kriminalhauptkommissar einfach so eine Webseite abschalten lassen? Augenscheinlich, aber immerhin nicht dauerhaft. Einen Tag nach der Abschaltung war die Seite heute Mittag wieder erreichbar, inklusive der Erklärung, wegen der der Staatsschutz gegen Beate Bahner ermittelt. Für Mittwochmittag ist Bahner zur Beschuldigten-Vernehmung vorgeladen worden.

Foto: Beate Bahner

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Leserpost

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Wolf-Dieter Schmidt / 10.04.2020

Es ist schon interessant, dass jemand mit Jura-Studium den letzten Teil “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist” des Artikel 20 einfach verschluckt. Solange sie den Rechtsweg nicht ausgeschöpft hat, ist keine Aussage zu “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist” möglich, man könnte ja auf dem Rechtsweg Erfolg haben.

Manfred Bühring / 10.04.2020

Eine Web-Site einfach so abzuschalten, das kennen wir eigentlich nur von Bananenrepubliken, Diktaturen, der Türkei oder China. Das so etwas in unserer Demokratie möglich ist, war für mich bis zur Corona-Krise einfach nicht vorstellbar. Nun ist man eines Besseren belehrt und muss wohl konstatiren, wenn einmal die Dämme der Demokratie gebochen sind, gibt es kein Halten mehr. Wie sagten wir 68er doch: legal - illegal - scheißegal, nur mit dem Unterschied, dass das heute wohl auf Legislative und Exekutive zutrifft. Man darf gespannt auf die Judikative sein, die ja u.a. über die Einhaltung der Grundrechte staatlichen Handelns gegenüber dem Bürger wachen soll. Von der lt. Art. 5 GG vierten Gewalt unserer Demokratie, der Presse/ den Medien, ist ja schon länger nichts mehr kritisches zu vernehmen.

Dionys Rummelsberger / 10.04.2020

Wenn mir jemand vor ein paar Wochen erzählt hätte, dass wir bald Ausgangssperren, Demonstrationsverbot, Versammlungsverbot usw. haben, hätte ich ihm den Vogel gezeigt. Ich frage mich schon sein Tagen, was war eigentlich passiert? Als im Dezember die ersten Corona-Fälle in China bekannt gegeben wurden, nahmen es nur sehr wenige Menschen in EU-Deutschland ernst; und erst recht nicht unsere hiesigen Politiker. Langsam aber sicher kam der Corona Virus nach Europa, erste Fälle in Deutschland und immer mehr Infizierte in Italien. In Italien folgten die ersten Notverordnungen. Langsam aber sicher nahm die ganze “Corona-Sache” auch bei uns und im restlichen Europa richtig fahrt auf. In den linken Mainstream-Medien wurde immer mehr über die Corona-Pandemie berichtet, Panik wurde verbreitet, die ersten Hamsterkäufe setzten ein, allmählich erkannten die links-grün-roten EU-Politiker was sich für ungeahnte Möglichkeiten um den Corona Virus auftun. Die ersten Merkel-Söder-Laschet-Grünen-Politiker fingen an sich als “Super-Richies” aufzuspielen. Dann ging alles rasend schnell, die ersten Corona-Verordnungen kamen [wie Ausgangssperren usw., aber die Grenzen für unsere “Goldstücke” bleiben bis dato offen, auch für die hier lebenden Migranten gelten die Corona Verordnungen nicht zwingend]. Die Schuldenbremse wird ausgesetzt, die Billionen schweren Rettungspakete für die ohnehin insolventen Länder wie Italien, Spanien usw. werden verabschiedet, ohne irgendjemand eine Rechenschaft abgeben zu müssen, man muss nur sagen “Corona” und alle klatschen Beifall. Sogar die Umfragewerte für die regierenden Politiker [wie Merkel-Söder] legen in der Wählergunst kräftig zu. Wer dieses unglaubliche Szenario zurecht kritisiert wie Frau Beate Bahner, wird verfolgt, diffamiert und im schlimmsten Falle eingesperrt. In meinen Augen wird dieser Corona-Virus missbraucht, um die geldsozialistische Planwirtschaft in Europa noch weiter voranzutreiben. Bargeldabschaffung, Goldverbot u. v. m. könnten folgen!

Rolf Lindner / 10.04.2020

Seltsam, wie auf einmal alle Register des Strafgesetzes im Fall Bahner gezogen werden können. Ich empfehle Frau Bahner schnell eine Namensänderung vorzunehmen. Beate -> Betül z.B. Und natürlich mit Kopfverhüllung vor Gericht erscheinen. Muss ja nicht gleich eine Burka sein.

Christopher Sprung / 10.04.2020

Inhaltlich verfassungsrechtlich wohl zutreffend. Grosses Manko: Frau Bahner schreibt zu pathetisch, zu emotional. Juristische Streitschriften finden erfahrungsgemäß bei Richtern mehr Gehör, wenn der Anwalt rein sachlich, rein rechtlich vorträgt. Zu viel Emotion, wie vorliegend, ist eine Steilvorlage für diejenigen Richter/innen, die eher staatstragend entscheiden.

Ulrich Pletzer / 10.04.2020

Es ist beruhigend zu wissen,dass solch schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte und in die verfassungsmäßige Ordnung nicht unwidersprochen bleiben ,ich bewundere Frau Bahner für ihre Courage und wünsche ihr viel Kraft und Erfolg. Dass der Schriftsatz hier und da etwas mit der heißen Nadel gestrickt wirkt, mag am Zeitdruck liegen und an der ungewöhnlichen Bedeutung des Falles. Sie hätte ihrer Sache allerdings einen guten Dienst erwiesen, wenn sie sich den Holocaust-Vergleich verkniffen hätte,ohne den offenbar gegenwärtig niemand mehr glaubt auskommen zu können,der irgendein öffentliches oder politisches Interesse vertritt. Ja, die Missachtung des Rechts durch die Regierenden ist skandalös! Aber nichts rechtfertigt solche verharmlosenden Vergleiche.

Joey Jünger / 10.04.2020

Irgendwas zu überlegen, eine Lehre von hier im Amerika: Nach 9-11 hat unsere Regierungen viele “vorläufige” Massnahmen üntergenommen, die früher gegengesetzlich waren, um uns zu verteidegen (Das war zumindest der Vorwand). Aber alle dieser vorläufige Massnahmen sind jetzt permanent. Und das ist die Präzedenz hier wegen den Coronamassnahmen. Sie können drakonischen Gesetzen jetzt durchsetzen, jedes Mal die Grippe erscheint. Es gab zumindest drei frühere zoonotische Krankheiten, die durch die Welt vor Corona verbreitet worden sind. Es wird mehr geben. Wenn diese Krankheit die Plage wäre, die halb der Gesellschaft umbringen könne, würde es (vielleicht) Sinn machen, Erdbeeren im Feld verblühen zu lassen, oder in Lieferungenketten (die Insulin tragen) einzumischen, aber es bringt (mit Dunkelziffer berüchsichtigt) vielleicht 1 oder 2 Prozent der Bevölkerung um. Ja, ich bin kein Wissenschaftler, aber jeder Wissenschaftler arbeitet nicht in Gebiet der Wirtswissenschaflter. Corona kann dich umbringen; Hunger ebenfalls.

Peter Heuer / 10.04.2020

“Kann ein Kriminalhauptkommissar einfach so eine Webseite abschalten lassen?” Ich bin kein Rechtsanwalt, aber so ein Schreiben mit “einstweilige Verfügung” und Polizei-Briefkopf hat beim Hoster offenbar Eindruck hinterlassen. Tatsächlich halte ich das Vorgehen aber für sehr fragwürdig. Müsste hier nicht wenn überhaupt ein Richter entscheiden? Frau Bahner wird sich als RA ja zu wehren wissen.

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