Peter Grimm / 10.04.2020 / 14:00 / Foto: Beate Bahner / 90 / Seite ausdrucken

Der Kriminalhaupt-Kommissar schaltet erstmal ab

Vom Fall Beate Bahner – also jener Anwältin, die gegen die Grundrechtsverletzungen durch den Corona-Notstand per Infektionsschutzgesetz Verfassungsklage erhoben und zum Anmelden von Demonstrationen am Karsamstag aufgerufen hatte, weshalb der Staatsschutz gegen sie ermittelt – gibt es Neuigkeiten. Wie berichtet, war ihre Webseite am gestrigen Vormittag plötzlich nicht mehr erreichbar. Ohne Ankündigung oder gar Begründung war sie abgeschaltet worden. Im Nachhinein erhielt Frau Bahner dann ein kurzes Schreiben eines Kriminalhauptkommissars der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg:

„Sehr geehrte Frau Bahner

Da ich zu keinem Zeitpunkt einen persönlichen Kontakt aufnehmen konnte, teile ich Ihnen auf diesem Wege mit, dass aufgrund der von Ihnen initiierten öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (bundesweite Versammlungen am Ostersamstag um 15 Uhr, trotz Verbotes) die Webseite www.beatebahner.de vorübergehend abgeschaltet wird. Ein entsprechender Antrag wurde der Firma 1&1 Telekommunikation SE übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

(Name), KHK“

Kann ein Kriminalhauptkommissar einfach so eine Webseite abschalten lassen? Augenscheinlich, aber immerhin nicht dauerhaft. Einen Tag nach der Abschaltung war die Seite heute Mittag wieder erreichbar, inklusive der Erklärung, wegen der der Staatsschutz gegen Beate Bahner ermittelt. Für Mittwochmittag ist Bahner zur Beschuldigten-Vernehmung vorgeladen worden.

Foto: Beate Bahner

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Dov Nesher / 10.04.2020

Bei “Gefahr im Verzug” - und das ist hier durchaus begründbar - kann ein KHK das veranlassen. Er muss dafür ggf. hinterher gerade stehen, falls es unverhältnismäßig gewesen sein sollte. Offensichtlich hat ein Richter das anders gesehen. Der Aufruf zur Straftat ist aber imo durchaus Fakt. Die implizite ausführliche Begründung - was ihre Privatmeinungen ist - weshalb sie ein ggf. ausgesprochenes Verbot einer Kundgebung für rechtswidrig hält kann man durchaus als Aufforderung interpretieren ein solches Verbot zu missachten obwohl schon mehrere Gerichte in ähnlichen Fällen anders geurteilt haben. Ich weiß nicht, was ich derzeit mehr schlimm fände. Pfleger oder Polizist zu sein.

Henri Brunner / 10.04.2020

“Kann ein Kriminalhauptkommissar einfach so eine Webseite abschalten lassen?” Na klar doch und ganz offensichtlich. Vermutlich war ja “Gefahr im Verzug”, und die Gefahr heisst: “Selbständiges und von der Regierung unabhängiges Denken”. Das und nur das ist die grösste Gefahr für Merkel-Deutschland, Deutschlandweit ist die Gefahr allerdings sehr klein ..... Und natürlich, dass die Dame rächts ist, das sieht man ja schon daran, dass sie anders denkt als der Staat und die Medien. Dass der deutsche Beamtenstaat aufgrund seines ganz spezifisch deutschen Kadavergehorsams ganz leicht - wie schon 2x - wieder für die Unterdrückung eines ganzen Volkes, für den Aufbau einer Diktatur genutzt werden kann, war bis vor kurzem eine Sache von Verschörungs-Fanatikern. Dass sie keine Fanatiker waren .... Überraschung. Nun ja, aber ich muss meinen obigen Satz “für die Unterdrückung eines ganzen Volkes” sowieso zurücknehmen und relativieren - denn 75% des genannten (deutschen) Volkes finden das alles ja gut, begrüssen es, haben es immer so gewählt und werden es wieder so wählen.

Harakd Oczko / 10.04.2020

Sozusagen der “Hammer” der Woche, ist diese Nummer. Aber genau darauf läuft es in Zeiten allgemeiner Mobilmachung, in denen sich das Volk wieder mal hinter seiner Führung zu versammeln und den Rand zu halten hat, natürlich hinaus, wenn nun jeder x-beliebige Dorfsheriff sich zum Hüter der nationalen Sicherheit aufschwingt. Die Stimmung ist derzeit dafür gerade richtig. Die gefürchteten Mitläufer sind diesbezüglich auch schon wieder drahtig unterwegs, während Mutti und Co. den Takt vorgeben, nach dem marschiert wird. Apropos Mutti! Das ganze läuft nach dem Muster der guten deutschen Kleinfamilie ab: Wenn die Erwachsen reden, haben die Kinder Pause. 

Arnold Warner / 10.04.2020

Gibt es da nicht so eine linksterroristische Seite namens Indymedia, auf der Straftaten alltägliches Thema sind? Wie oft wird die denn so pro Woche gesperrt?

Frank-Michael Goldmann, Dänemark / 10.04.2020

Was ist das denn für ne Frage: “Kann ein Kriminalhauptkommissar einfach so eine Webseite abschalten lassen?” Vor 85 Jahren haben die Schergen auch erst geprügelt und dann erst vorgeladen. Ist auch heute völlig ungefährlich, wenn die Büttel von oben gedeckt werden. Ein Markenzeichen der Diktatur. So what?

R. Kuth / 10.04.2020

Wenn auf Indymedia, wie kürzlich, zu Plünderungen aufgerufen wird, dann ist das nur harmlose Folklore…

Jürgen Fischer / 10.04.2020

Egal ob berechtigt oder nicht, der Kriminalhauptkommissar müsste bei mir mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde rechnen. Das wär mir der Spaß wert. Nachdem er sich aber mit einer Rechtsanwältin angelegt hat, wird diese viel besser wissen, was sie machen muss. Und das hat sie in ihrer Erklärung ausführlich und schlüssig dargelegt. Allerdings: Recht haben und Recht kriegen sind gerade in unserem schönsten Land aller Zeiten zwei fundamental verschiedene Dinge.

Karsten Dörre / 10.04.2020

Sämtliches Webhosting bei United Internet läuft seit 2018 unter 1&1 Ionos und nicht unter 1&1 Telekommunikation SE. Bei Letzterem sind lediglich DSL und Mobilfunk. Falls dieser achgut-Artikel ein fake ist, dann Herzlichen Glückwunsch.

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