Für zwei Wochen sind alle Versammlungen verboten, bei denen Kritik an deutschen Corona-Restriktionen geübt werden könnte.
Die sogenannten Corona-„Spaziergänge“, also unangemeldete Versammlungen auf denen Kritik an der Corona-Politik der Regierung geübt wird, sind ab Montag verboten, meldet bz-berlin.de. Das habe die Polizeidirektion Süd am Samstag mitgeteilt. Zur Begründung dieses Grundrechtseingriffs habe es geheißen: Eine Versammlung unter freiem Himmel könne verboten werden, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Weil „die Versammlungsteilnehmenden die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen regelmäßig nicht“ einhalten würden, sei diese „unmittelbare Gefahr“ gegeben. Wie dies mit der Erkenntnis vereinbar ist, dass man sich im Freien eher selten ansteckt, bleibt das Geheimnis städtischer Behörden. Die verfügten einfach das Verbot jedweder Veranstaltung von bzw. Teilnahme an Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel auf den Gemarkungen Altstadt, Brunschwig, Ströbitz, Schmellwitz, Sandow, Branitz, Spremberger Vorstadt, Sachsendorf, Saspow und Madlow der Stadt Cottbus ab Montag. Das Verbot gelte vom 31. Januar bis 13. Februar und es sei egal an welchem Wochentag demonstriert werden solle oder es sich um einen einmaligen oder wiederkehrend stattfindenden Spaziergang handle. Auch alle Ersatzversammlungen seien verboten, was praktisch einem generellen Demonstrationsverbot gegen die Corona-Politik gleichkomme, denn jede Versammlung mit diesem Inhalt könnte als Ersatzversammlung gewertet werden.