Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Berlin übliche Praxis des Vorkaufsrechts in Teilen gekippt, mit der offiziell verhindert werden soll, dass Hauskäufer angestammte Mieter verdrängen, meldet deutschlandfunk.de. Das Gericht habe damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin von 2019 aufgehoben und einer klagenden Immobiliengesellschaft recht gegeben.
Zur Begründung habe es geheißen, dass ein Vorkaufsrecht durch den Bezirk nicht allein aufgrund der Annahme ausgeführt werden dürfe, dass Mieter in der Zukunft verdrängt werden könnten.Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Wegner, habe dazu gesagt: „Nach dem Mietendeckeldesaster ist der Paukenschlag aus Leipzig die nächste Totalblamage für Rot-Rot-Grün“. Wer so vorgehe, schade Mietern, anstatt sie zu unterstützen. In dem konkreten Fall sei es um ein Grundstück mit 20 Mietwohnungen und zwei Gewerbeeinheiten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gegangen.