Die Flüchtlingsreferenten der Bundesländer und der Innenminister haben einstimmig beschlossen, es zu ermöglichen, dass Asylbewerber künftig zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Natürlich nicht in Deutschland, sondern in Österreich.
Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und die Flüchtlingsreferenten der Bundesländer wollen Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten, meldet derstandard.at. Das sei ein einstimmiger Beschluss am Mittwoch in Kärnten gewesen, hieß es weiter. Außerdem hätten sich die Flüchtlingsreferenten auf eine Valorisierung, also eine Anpassung an die allgemeine Teuerung, der Kostenhöchstsätze für die Flüchtlingsbetreuung geeinigt.
Zum Thema einer verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit für Asylbewerber habe es bereits mehrere Vorstöße und Vorschläge gegeben. Geeinigt hätten sich die Bundesländer nun darauf, dass das Innenministerium ein Modell erarbeite, das die derzeitige Regelung – sie sieht Mitarbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Gemeinden vor – auf gemeinnützige Organisationen ausdehne. Wie mit der Aufwandsentschädigung beziehungsweise der bisher geltenden Höchstgrenze von 110 Euro monatlich umgegangen werde, sei noch offen. Oberösterreichs Flüchtlingsreferent Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hätte betont: "Die Menschen haben auch eine Verpflichtung dem Land gegenüber, das sie aufnimmt." So würde die Akzeptanz in den Gemeinden mit Quartieren verbessert und ein Beitrag zur Integration geleistet.