Die staatliche “bürgerliche Ehe” und die Ehe nach Kirchenrecht stehen nun völlig unverbunden nebeneinander. Der Regensburger Familienrechts-Professor Dieter Schwab weist auf die Folgen hin: “Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die jedoch vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird - mit allen Konsequenzen.” Das heißt: Kein Unterhalt, kein Erbrecht, kein Steuerfreibetrag, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe, auch kein Zugewinnausgleich. Ansonsten auch kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht, keine Rechte bei der Totensorge oder bei der Organtransplantation. http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/panorama/artikel/373/183799/
Siehe auch:
Die „Hochzeit ohne Standesamt” weckt große Befürchtungen. „In Deutschland werden der muslimischen Viel-Ehe und der Zwangsheirat Tür und Tor geöffnet”, sagte die türkische Frauenrechtlerin Seyran Ates unserer Zeitung. Die Rechtsanwältin bestätigte, dass mit der Reform des Personenstandsrechts, die ab Januar 2009 kirchliche und staatliche Eheschließung rechtlich nebeneinander stellt, die sogenannte Imam-Ehe in Deutschland legalisiert wird. „Hier kann künftig legal praktiziert werden, was in der Türkei verboten ist.” http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/2008/7/5/news-60299144/detail.html