Man bekommt immer wieder zu hören, dass in unserem Rechtsstaat derartige Vergleiche nicht zulässig seien. Jedes Urteil ergibt sich individuell aus dem geprüften Einzelfall. Das Rechtsempfinden des Bürgers wird auf diese Weise arg strapaziert und die Regierenden zeigen, dass es Millionen von Einzelfällen gibt.
Es gibt noch andere Beispiele in ähnlicher Größenordnung. So ging aus einem Bericht im SPIEGEL vom 25.01.2016 hervor, dass von der milliardenreichen Unternehmerfamilie Engelhorn mit Steuerschulden von ca. 440.000.000 € die Oberfinanzbehörde nur 10.000.000 € auf Grund einer von ihr vorgeschlagenen Vereinbarung zurückfordert.
Unvergesslich ist mir ein Jahrzehnte zurückliegender Besuch im Finanzamt. Mein Vater, ein kleiner mittelständischer Unternehmer, sollte eine niedrige fünfstellige Summe nachzahlen. Das hatte eine Steuerprüfung ergeben. Es wäre für den Betrieb eng geworden. Wir baten daher um Herabsetzung bzw. Stundung des Betrages. Unvergesslich ist mir, dass die stv. Leiterin des Amtes, bei der wir immerhin vorsprechen durften, ob unserer Bitte in Lachen ausbrach: Wenn die Steuerschuld eine Null mehr gehabt hätte, hätte man drüber reden können.
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