Manfred Haferburg / 29.03.2018 / 10:02 / 10 / Seite ausdrucken

Eine Verurteilung ist immerhin eine Verurteilung

Im Juni 2017 wird in München eine Polizistin durch einen Kopfschuss schwer verletzt. Ein Potsdamer Bundestagskandidat der Piratenpartei Namens Thomas Goede twittert jubelnd: „So ein Tag, so wunderschön wie heute. Weg mit dem Bullendreck. Ich mach schon mal den Champus auf. #ACAB.“ Sechs Monate später verurteilte ihn eine Richterin zu 1.500 Euro Geldstrafe wegen „Billigung einer Straftat sowie Beleidigung“. Goede nahm das Urteil grinsend auf. Die Gewerkschaft der Polizei Berlin (GdP), durch die deutsche Justiz über viele Jahre bescheiden gemacht, begrüßte das milde Urteil. Auch wenn die Strafe „in keinem Verhältnis zur abscheulichen Äußerung“ stehe, sagte ein Sprecher. „Aber eine Verurteilung ist immerhin eine Verurteilung.“ 

Offensichtlich gibt es empathielose Idioten in jedem Land. Aber, andere Länder, andere Sitten, jedenfalls bei der vorgeblich blinden Dame Justizia.

Stéphane Poussier, ein ehemaliger Kandidat der linken Partie LFI „France Insoumise“ („Frankreich erhebt sich“) wurde am Sonntag in seinem Haus verhaftet, weil er drei Tweets veröffentlicht hatte, die den Tod von Oberstleutnant Arnaud Beltrame begrüßten, der nach dem jihadistischen Attentat in Trébes posthum zum Oberst befördert wurde. „Jetzt ist er Oberst, was für eine Freude! Übrigens, ein Macron-Wähler weniger", twitterte er.

Poussier wurde am Dienstag, drei Tage nach seinen Tweets, vom Strafgericht von Lisieux, Normandie, zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er den „Terrorismus entschuldigt“ hatte. Die Tweets wurden von Parteiführer Jean-Luc Mélenchon aufs Schärfste verurteilt. Laut LFI wurde Stéphane Poussier bereits am Samstag aus der Partei ausgeschlossen.

Darüber hinaus wurde eine militante Tierrechtsaktivistin am Mittwochabend verhaftet, nachdem sie auf Facebook eine Nachricht veröffentlicht hatte, in der sie äußert, „Null Mitgefühl" für den Metzger zu haben, der am vergangenen Freitag im Super-U von Trèbes getötet wurde. Sie. Eine Untersuchung wegen „Rechtfertigung des Terrorismus" wurde von der Staatsanwaltschaft in Foix, Ariège, eröffnet.

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Leserpost

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Ivan de Grisogono / 29.03.2018

In Frankreich merkt man noch gesunden Menschenverstand! Obwohl, auch die Strafe auf Bewährung eine Beleidigung eines tapferen Offiziers ist! Deutschland hat schon lange vor „klammheimlichen Freuden“ kapituliert, ein Rechtsstaat in Auflösung. nicht mehr.

Detlef Dechant / 29.03.2018

Ich finde das Urteil der deutschen Richterin auch zu milde. Doch eine Diskussion über neue Gesetze ist unnötig. Wenn die Politik der Meinung ist, deutsche Rechtsprechung ist zu mirlde, braucht sie doch nur den Spielraum der Richter einzuschränken! So bin ich sehr dafür, das ein Übergriff gegen eine Amtsperson grundsätzlich eine Straftat sein sollte. Beim Strafmaß sollte die Bewährung ausgeschlossen werden. Ferner sollte die Mindeststrafe auf das doppelte bis dreifache eine vergleichbaren Straftat unter Zivilpersonen festgeschrieben werden. Ähnliche Regelungen gibt es auch schon in den Niederlanden. Amtsträger sind dabei Soldaten, Polizisten, Beamte und Angestellte von Ämtern, Rettungskräfte, Politiker bei Ausübung ihres Amtes oder wenn die Tat erkennbar gegen die “Amtsperson” gerichtet ist.

Jörg Werda / 29.03.2018

@Wilfried Cremer, mittlerweile wäre es wohl egal, welches unserer Nachbarländer sich ausdehnen würde, es könnte dadurch kaum schlechter werden.

Wilfried Cremer / 29.03.2018

Wenn ich das so lese, hätte ich nichts dagegen, wenn sich Frankreich bis zum Rhein ausdehnt. Dann stelle ich mich ans Ufer und mache Merkel eine lange Nase.

Jan-Robert von Renesse / 29.03.2018

hier zum Ablgeich einmal der mögliche Strafrahmen, warum die Strafe so milde ausfiel, müsste im Urteil erläutert sein § 140 Strafgesetzbuch: Belohnung und Billigung von Straftaten Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach § 177 Absatz 4 bis 8 oder nach § 178, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, 1.  belohnt oder 2.  in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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