In Frankreich merkt man noch gesunden Menschenverstand! Obwohl, auch die Strafe auf Bewährung eine Beleidigung eines tapferen Offiziers ist! Deutschland hat schon lange vor „klammheimlichen Freuden“ kapituliert, ein Rechtsstaat in Auflösung. nicht mehr.
Ich finde das Urteil der deutschen Richterin auch zu milde. Doch eine Diskussion über neue Gesetze ist unnötig. Wenn die Politik der Meinung ist, deutsche Rechtsprechung ist zu mirlde, braucht sie doch nur den Spielraum der Richter einzuschränken! So bin ich sehr dafür, das ein Übergriff gegen eine Amtsperson grundsätzlich eine Straftat sein sollte. Beim Strafmaß sollte die Bewährung ausgeschlossen werden. Ferner sollte die Mindeststrafe auf das doppelte bis dreifache eine vergleichbaren Straftat unter Zivilpersonen festgeschrieben werden. Ähnliche Regelungen gibt es auch schon in den Niederlanden. Amtsträger sind dabei Soldaten, Polizisten, Beamte und Angestellte von Ämtern, Rettungskräfte, Politiker bei Ausübung ihres Amtes oder wenn die Tat erkennbar gegen die “Amtsperson” gerichtet ist.
@Wilfried Cremer, mittlerweile wäre es wohl egal, welches unserer Nachbarländer sich ausdehnen würde, es könnte dadurch kaum schlechter werden.
Wenn ich das so lese, hätte ich nichts dagegen, wenn sich Frankreich bis zum Rhein ausdehnt. Dann stelle ich mich ans Ufer und mache Merkel eine lange Nase.
hier zum Ablgeich einmal der mögliche Strafrahmen, warum die Strafe so milde ausfiel, müsste im Urteil erläutert sein § 140 Strafgesetzbuch: Belohnung und Billigung von Straftaten Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach § 177 Absatz 4 bis 8 oder nach § 178, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, 1. belohnt oder 2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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