Manfred Haferburg / 29.03.2018 / 10:02 / 10 / Seite ausdrucken

Eine Verurteilung ist immerhin eine Verurteilung

Im Juni 2017 wird in München eine Polizistin durch einen Kopfschuss schwer verletzt. Ein Potsdamer Bundestagskandidat der Piratenpartei Namens Thomas Goede twittert jubelnd: „So ein Tag, so wunderschön wie heute. Weg mit dem Bullendreck. Ich mach schon mal den Champus auf. #ACAB.“ Sechs Monate später verurteilte ihn eine Richterin zu 1.500 Euro Geldstrafe wegen „Billigung einer Straftat sowie Beleidigung“. Goede nahm das Urteil grinsend auf. Die Gewerkschaft der Polizei Berlin (GdP), durch die deutsche Justiz über viele Jahre bescheiden gemacht, begrüßte das milde Urteil. Auch wenn die Strafe „in keinem Verhältnis zur abscheulichen Äußerung“ stehe, sagte ein Sprecher. „Aber eine Verurteilung ist immerhin eine Verurteilung.“ 

Offensichtlich gibt es empathielose Idioten in jedem Land. Aber, andere Länder, andere Sitten, jedenfalls bei der vorgeblich blinden Dame Justizia.

Stéphane Poussier, ein ehemaliger Kandidat der linken Partie LFI „France Insoumise“ („Frankreich erhebt sich“) wurde am Sonntag in seinem Haus verhaftet, weil er drei Tweets veröffentlicht hatte, die den Tod von Oberstleutnant Arnaud Beltrame begrüßten, der nach dem jihadistischen Attentat in Trébes posthum zum Oberst befördert wurde. „Jetzt ist er Oberst, was für eine Freude! Übrigens, ein Macron-Wähler weniger", twitterte er.

Poussier wurde am Dienstag, drei Tage nach seinen Tweets, vom Strafgericht von Lisieux, Normandie, zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er den „Terrorismus entschuldigt“ hatte. Die Tweets wurden von Parteiführer Jean-Luc Mélenchon aufs Schärfste verurteilt. Laut LFI wurde Stéphane Poussier bereits am Samstag aus der Partei ausgeschlossen.

Darüber hinaus wurde eine militante Tierrechtsaktivistin am Mittwochabend verhaftet, nachdem sie auf Facebook eine Nachricht veröffentlicht hatte, in der sie äußert, „Null Mitgefühl" für den Metzger zu haben, der am vergangenen Freitag im Super-U von Trèbes getötet wurde. Sie. Eine Untersuchung wegen „Rechtfertigung des Terrorismus" wurde von der Staatsanwaltschaft in Foix, Ariège, eröffnet.

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Leserpost

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Werner Arning / 29.03.2018

In Deutschland darf man sich nicht wundern, wenn sich die, die uns und unseren Staat schützen und verteidigen sollen, sich von diesem und uns abwenden. Würde auch ein deutscher Polizist oder Soldat für uns sein Leben in der Art aufs Spiel setzen, wie es Beltrame tat? Möglicherweise nicht, denn er fühlt möglicherweise keinen Rückhalt, keine Unterstützung, die ein Polizist oder Sodat braucht, um sich bedingungslos einzusetzen. Er mag das Gefühl entwickeln, dass nicht geschätzt und honoriert wird, was er leistet. In Frankreich weiß man das und gibt Polizisten und Sodaten die Wertschätzung, die sie für ihre lebensgefährliche Arbeit dringend benötigen. In Deutschland werden sie nicht selten seitens Teilen der Politik beargwöhnt. Man misstraut ihnen mitunter mehr als dem Übeltätern. Diese Einstellung könnte sich rächen.

Andreas Rochow / 29.03.2018

Man stelle sich vor, ein vermeintlich Rechter, “Nazi” oder - ganz schlimm! - ein Mitglied der AfD hätte sich vergleichbar geäußert. Die Hölle wäre losgewesen, die ARD hätte zur Hauptsendezeit einen Brennpunkt, das ZDF ein Spezial gesendet und im Deutschlandfunk würden uns endlos die gleichlautenden empört skandalisierenden Kommentare der Mainstreampresse vorgelesen worden. Der hasserfüllte, eben gerade mal parteilose Thomas Goede bediente sich des klassischnn Antifa-Sprechs und ist damit vor ernstzunehmenden Strafen bewahrt geblieben. Antifahass ist guter Hass, wie wir beim G20 in Hamburg gelernt haben. Die französische Rechtsprechung sollten wir uns nicht zum Vorbild nehmen, denn sie tendiert wie D zur politischen Korrektheit; im erwähnten Fall wird der Eindruck erweckt, als könne ein drakonisches Urteil lebensgefährliches Politikversagen, zumal im Ausnahmezustand, wieder gutmachen.

Edgar Timm / 29.03.2018

@Detlef Dechant “Ferner sollte die Mindeststrafe auf das doppelte bis dreifache eine vergleichbaren Straftat unter Zivilpersonen festgeschrieben werden” - Das sehe ich anders - bewaffnete Repräsentanten des Staates können (und sollten!) sich gegen Gewalttäter zur Wehr setzen. Diese Möglichkeit haben weder Zivilpersonen noch unbewaffnete Helfer wie Rettungssanitäter oder Feuerwehrleute. Wer Helfer behindert (und dazu gehören auch “Gaffer”) sollte m.E. ohne Bewährung für mindestens einen Monat hinter Gittern verschwinden. Warum Polizeibeamte bei Angriffen mit Gehwegplatten, Pyrotechnik und Flaschen nicht zur Schusswaffe greifen (dürfen) begreife ich ohnehin nicht.

Karla Kuhn / 29.03.2018

Was für eine traurige Situation. Aber bald werden wir wieder eine “ungespaltene” Meinung äußern dürfen, dank dem neuen Institut. Ist das eine ABM Maßnahme von der Arge, die ja einen reichlichen Neuzugang verbuchen kann ??

Wolfgang Kaufmann / 29.03.2018

Ein Teil des Skandals ist immerhin, dass auch einwandfrei dokumentierte Tatsachen erst Monate oder Jahre später vor Gericht kommen. Wie viele Straftaten bleiben ungesühnt, weil die Fristen verstrichen sind? — Oder ist es eine heimliche Agenda des rot-grünen „Deep State“, den alt-bösen Feind, den Rechtsstaat, durch Personalmangel auszubremsen und letztlich auszuhebeln? Mit dem Militär hat’s ja auch geklappt…

Ivan de Grisogono / 29.03.2018

In Frankreich merkt man noch gesunden Menschenverstand! Obwohl, auch die Strafe auf Bewährung eine Beleidigung eines tapferen Offiziers ist! Deutschland hat schon lange vor „klammheimlichen Freuden“ kapituliert, ein Rechtsstaat in Auflösung. nicht mehr.

Detlef Dechant / 29.03.2018

Ich finde das Urteil der deutschen Richterin auch zu milde. Doch eine Diskussion über neue Gesetze ist unnötig. Wenn die Politik der Meinung ist, deutsche Rechtsprechung ist zu mirlde, braucht sie doch nur den Spielraum der Richter einzuschränken! So bin ich sehr dafür, das ein Übergriff gegen eine Amtsperson grundsätzlich eine Straftat sein sollte. Beim Strafmaß sollte die Bewährung ausgeschlossen werden. Ferner sollte die Mindeststrafe auf das doppelte bis dreifache eine vergleichbaren Straftat unter Zivilpersonen festgeschrieben werden. Ähnliche Regelungen gibt es auch schon in den Niederlanden. Amtsträger sind dabei Soldaten, Polizisten, Beamte und Angestellte von Ämtern, Rettungskräfte, Politiker bei Ausübung ihres Amtes oder wenn die Tat erkennbar gegen die “Amtsperson” gerichtet ist.

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