Ich konnte die Seite noch lesen. Ich dachte schon, die Frauenfeindlichkeit gehört jetzt auch zu Deutschland.
Man sollte schon fair bleiben. Der Islam gehört ja amtlich zu Deutschland, daher ist es notwendig ihn in den Bereichen zu kritisieren, die mit dem Grundgesetz und geltendem deutschen Recht nicht konform sind. Hier gibt es ja genügend Kritikpunkte. Theologische Kritik sollte man lieber Experten oder den Moslems selber überlassen. Was die Leute im Schlafzimmer oder im Bett so treiben sollte deren Sache bleiben, solange es einvernehmlich geschieht und nicht geltendem Recht widerspricht. In dem von ihnen genannten Punkt 6 werden ja die Ausnahmen “gesundheitlich oder psychisch” zugelassen, das kann man ja bei Bedarf sehr weit fassen und erlaubt der Frau formal ja die Kontrolle. Gewaltanwendung und Androhung werden dagegen verboten. Auch in deutschem Recht ist dieser Punkt des Ehelebens übrigens nicht unumstritten. In den 60er Jahren wäre es noch ein Grund zur “schuldhaften” Scheidung gewesen und auch noch im Jahre 2000 beschnitt das Amtsgericht Brühl wegen Verweigerung des ehelichen Beischlafs gemäß § 1579 Nr. 7 BGB den Unterhalt. Insofern steht Herr Mazyek hier nicht unbedingt neben der deutschen Rechtsordnung.
Klugscheißerei am Rande: Laut FAQ auf islam.de ist es auch dem Manne nicht erlaubt, sich seiner Gattin ohne triftigen Grund zu verweigern. Hier herrscht als zumindet formal “Gleichberechtigung”, der Koituszwang trifft beide, ob sie wollen oder nicht.
Der Imam gilt als umstritten. Eindeutiger geht es doch aber nun wirklich nicht.
Auf der Internetseite des Religionsministerium von Katar lesen sich die entsprechenden Passagen der Pflichten von muslimischen Ehefrauen einen ganzen Zacken rigider als auf der Website des Zentralrates der deutschen Muslime. Das passt doch alles zum zum guten alten Bibelzitat von den Wölfen im Schafspelz. “Hütet euch aber vor den falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen, inwendig aber sind sie reißende Wölfe. (Mt 7,15).” Der Kuschelkurs ist reine Taqija (Tarnung). Denn “an ihren Werken sollt ihr sie erkennen ...” (Mt 7,16) Man muss nur die Bibel lesen, um den Islam zu verstehen!
Diese schwammige, weiterführend abgemilderte und nicht zwischen den Geschlechtern unterscheidende, in einer postreligiösen Gesellschaft allerdings durchaus seltsam erscheinene Vorschrift mit der Frauenhassenden Predigt in der Al-Noor-Moschee gleichzusetzen erinnert mich in der Konsistenz der Kausalität an 68er-Linke, für die die Strauss’sche und Post-Adenauersche Bundesrepublik “das gleiche” waren wie der Nationalsozialismus.
Lieber Alexander Mayer, Ihre Wahrheit lautet so: “Eine Frau darf niemals Nein sagen, unter keinen Umständen.” (Der Al-Nur-Prediger) ist das Gleiche wie: “Der Islam erlaubt es den Ehepartnern nicht, sich ohne berechtigten Grund oder willkürlich zu verweigern.” und erklärend heißt es weiter: “Wenn die Frau oder der Mann sich jedoch aus gutem Grunde (also gesundheitlich oder psychisch) nicht in der Lage sieht, den Geschlechtsakt zu vollziehen, sollte der Partner sich geduldig und verständnisvoll zeigen. Er darf den anderen keinesfalls durch Gewaltanwendung dazu zwingen noch durch Psychoterror so lange Schaden zufügen, bis dieser sich gezwungenermaßen beugt. Die Partner müssen bedacht sein, ihre Hinderungsgründe möglichst schnell zu beseitigen. Es ist verständlich, dass der Zwang der Frau oder des Mannes zum Geschlechtsakt nicht im Sinne des Islam steht. Der Gesandte Allahs hat gesagt: “Der Beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt”. (Hadith sahih - gesicherte Überlieferung). Dies impliziert natürlich auch die gute Behandlung des Mannes seitens der Ehefrau.” Also kein Zwang. Beanspruchen Sie Ihre “Wahrheit” für sich, nicht auch noch für andere. Sie ist nicht meine. Was Sie hier bewiesen haben, ist, wie man eine wohlwollende Interpretation selbst dann verweigert, wenn sie einem auf die Füße fällt. MfG Erling Plaethe
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