Alexander Mayer, Gastautor / 06.02.2015 / 10:53 / 10 / Seite ausdrucken

Zentralrat der Muslime: Eine Wahrheit für euch und eine für uns

Von Alexander Mayer

Was für ein Sturm der Entrüstung! Abscheu und Empörung! Frauenfeindliche Predigt eines Imams in Berlin! Der hatte ja gepredigt, Frauen dürften sich ihrem Mann im Bett nicht verweigern.Gestern meldete nun ZEIT-ONLINE: Aiman Mazyek vom Zenralrat der Muslime nennt Al-Nur-Prediger “unqualifizierten Macho”. Da steht: „Mit scharfen Worten hat der Zentralrat der Muslime der Predigt in der Berliner Al-Nur-Moschee widersprochen. Deren “herabwürdigende Frauenfeindlichkeit” sei indiskutabel.“

Nun betreibt ja der Zentralrat der Muslime das Internet-Portal islam.de. Chef vom Dienst, laut Impressum, ist Aiman Mazyek. Bei ihm kann man nachlesen: Alle Antworten auf „Häufig gestellte Fragen zu Themen des Islam“. Gleich unter I. „Ehe und Familie“ steht bei Punkt 6. (Sexuelle Verweigerung in der Ehe):
Der Islam erlaubt es den Ehepartnern nicht, sich ohne berechtigten Grund oder willkürlich zu verweigern.“

Quod erat demonstrandum.

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Dr. Wolfgang Hintze / 09.02.2015

Danke für diesen Hinweis. Allerdings steht auf Islam.de genau der von Ihnen zitierte Text (Stand 09.02.15 09:10). „Der Islam erlaubt es den Ehepartnern nicht, sich ohne berechtigten Grund oder willkürlich zu verweigern.“ Es hat also auf islam.de in dieser Hinsicht seit dem 6.2.15 keine Korrektur gegeben. Die Seite ist auch erreichbar. Aufgrund der symmetrischen Formulierung gibt es auch keinen Unterschied in den Rechten und Pflichten des Mannes und der Frau. Das Zitat eignet sich also nicht als Argument gegen die scharfen Worte von Mazyek gegen den Prediger (Zeit Online - ZENTRALRAT DER MUSLIME Mazyek nennt Al-Nur-Prediger “unqualifizierten Macho”). Der Haken steckt an einer anderen Stelle, und das ist viel gewichtiger als Aussagen von FAQs einer Internetseite. Es heißt “Der Islam erlaubt ...”. Um seriös festzustellen, was “der Islam erlaubt” und was nicht, schauen wir doch besser in der Originalquelle nach, im Koran. Hier steht in Sure 2, Vers 223 folgendes “Eure Frauen sind ein Saatfeld für Euch, darum bestellt euer Saatfeld wie ihr wollt.” Hier gibt es keinerlei Symmetrie! Es heißt nicht, dass der Mann die Pflugschar (um in Bild zu bleiben) ist, dessen sich die Frau nach Belieben bedienen kann. Wenn ein Imam auf der Basis eines Koranverses predigt, kann er ja schlecht ein “unqualifizierter Macho” sein, der “herabwürdigenden Frauenfeindlichkeit”(Mazyek) von sich gibt.

Elio Adler / 06.02.2015

Vielleicht geht ja Aufklärung so los!?  Bisheriges überholen. Jedoch hätte ich mir dann die Offline-nahme nicht still und heimlich, sondern mit grosser Ankündigungen gewünscht.

Kerstin Weber / 06.02.2015

Womit wir bei der gern praktizierten “Taqiyya” wären. Schnell mal vor westlichen Augen und Ohren die eigenen religiösen Bekenntnisse verleugnen, um nach außen hin ein tolerantes, weltoffenes Bild zu zeigen. Und wie man sieht mit großem Erfolg, denn unsere naiven Politiker und Medien fallen immer wieder, gerne darauf rein.

Bärbel Schmidt / 06.02.2015

Ich konnte die Seite noch lesen. Ich dachte schon, die Frauenfeindlichkeit gehört jetzt auch zu Deutschland.

Johann Janssen / 06.02.2015

Man sollte schon fair bleiben. Der Islam gehört ja amtlich zu Deutschland, daher ist es notwendig ihn in den Bereichen zu kritisieren, die mit dem Grundgesetz und geltendem deutschen Recht nicht konform sind. Hier gibt es ja genügend Kritikpunkte. Theologische Kritik sollte man lieber Experten oder den Moslems selber überlassen. Was die Leute im Schlafzimmer oder im Bett so treiben sollte deren Sache bleiben, solange es einvernehmlich geschieht und nicht geltendem Recht widerspricht. In dem von ihnen genannten Punkt 6 werden ja die Ausnahmen “gesundheitlich oder psychisch” zugelassen, das kann man ja bei Bedarf sehr weit fassen und erlaubt der Frau formal ja die Kontrolle. Gewaltanwendung und Androhung werden dagegen verboten. Auch in deutschem Recht ist dieser Punkt des Ehelebens übrigens nicht unumstritten. In den 60er Jahren wäre es noch ein Grund zur “schuldhaften” Scheidung gewesen und auch noch im Jahre 2000 beschnitt das Amtsgericht Brühl wegen Verweigerung des ehelichen Beischlafs gemäß § 1579 Nr. 7 BGB den Unterhalt. Insofern steht Herr Mazyek hier nicht unbedingt neben der deutschen Rechtsordnung.

Andreas Goertz / 06.02.2015

Klugscheißerei am Rande: Laut FAQ auf islam.de ist es auch dem Manne nicht erlaubt, sich seiner Gattin ohne triftigen Grund zu verweigern. Hier herrscht als zumindet formal “Gleichberechtigung”, der Koituszwang trifft beide, ob sie wollen oder nicht.

Wolfgang Behr / 06.02.2015

Der Imam gilt als umstritten. Eindeutiger geht es doch aber nun wirklich nicht.

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