In ihrem Terror-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, meldet n-tv.de. Das Gericht habe sie unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie zum versuchten Kriegsverbrechen und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit verurteilt. Weltweit sei es das erste Urteil wegen Straftaten von IS-Mitgliedern gegen die religiöse Minderheit der Jesiden. Jennifer W. sei dem Bericht zufolge von dem Urteil geschockt gewesen.
Die Bundesanwaltschaft hätte der 30-Jährigen aus Lohne in Niedersachsen vorgeworfen, als Mitglied des Islamischen Staates (IS) im Irak tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann ein kleines, jesidisches Mädchen bei sengender Mittagssonne in einem Hof ankettete und dort verdursten ließ.
Die Angeklagte habe "von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind sich in Lebensgefahr befand“, habe Richter Baier gesagt. Sie hätte aber "nichts unternommen", um dem Mädchen zu helfen – obwohl ihr das "möglich und zumutbar" gewesen wäre. Das Gericht habe sich auch überzeugt davon gezeigt, dass Jennifer W. der Mutter des Mädchens später, als diese um ihr Kind weinte, drohte, sie zu erschießen.
Jennifer W. sei ursprünglich unter anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt gewesen. Ihr Ex-Mann stehe wegen der Tat in Frankfurt vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft hätte eine lebenslange Haftstrafe für die Frau gefordert, die Verteidigung eine maximal zweijährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS.