Peter Grimm / 26.09.2023 / 14:00 / Foto: Pixabay / 48 / Seite ausdrucken

Was die Bundesregierung nicht über Migration weiß

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU im Bundestag offenbart die Bundesregierung viel Nichtwissen. Aber eines sei sicher: Die Zuwanderung wirkt „verjüngend“ auf die Sozialversicherung. Wie schön. Nur, wenn auch die Jungen sich stärker unter den Leistungsempfängern tummeln als unter den Beitragszahlern, ist das kaum eine beruhigende Aussage. Aber lesen Sie selbst.

Angesichts der gegenwärtig eskalierenden Zuwanderungs-Überlastung Deutschlands beginnt die Ampel-Regierung zwar zögerlich einzugestehen, dass die Migration vielleicht begrenzt werden müsste, aber wenn es konkret wird, wissen die Ampelmännchen und -weibchen nur, was alles warum nicht geht und was alles eine Bundesregierung nicht tun kann, sollte oder darf. Die CDU/CSU-Fraktion wollte nun gerade hinsichtlich des Themenkomplexes Migration und Sozialversicherung wenigstens ein paar Fakten zur Situation erfahren und stellte deshalb ein paar konkrete Fragen. Jetzt wurde die Antwort bei bundestag.de veröffentlicht, und die ist ein beeindruckendes Dokument des Nichtwissens.

Das fängt schon bei der ersten Frage an:

1. Wie hat sich die Zahl der jährlich nach Deutschland zu- und abgewanderten Menschen von 1995 bis 2023 entwickelt (bitte in Prozent und absoluten Zahlen und nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?“

Das wären für eine nüchterne Bilanz der bisherigen Zuwanderungspolitik in der Tat interessante Daten, aber die Regierung antwortet:

Eine Zu- und Fortzugstatistik, die nach den erfragten Merkmalen aufschlüsselt, wird in Deutschland nicht geführt.

Das Statistische Bundesamt (StBA) führt die amtliche Wanderungsstatistik, die im Sinne der Fragestellung die Fälle von Zuzügen nach Deutschland und Fortzügen aus Deutschland statistisch darstellt. Diese Statistik differenziert aber weder im Falle eines Zuzugs noch eines Fortzugs nach Zuwanderungsgründen oder Qualifikationsstatus. Die Zu- und Fortzugsdaten der amtlichen Wanderungsstatistik liegen aktuell für den Zeitraum von 1950 bis 2022 öffentlich verfügbar vor und können unter dem folgenden Link auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamts abgerufen werden:https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Wanderungen/Tabellen/wanderungen-werte-.html

Eine Differenzierung der Daten nach den Kriterien der Fragestellung liegt darüber hinaus nicht oder nur eingeschränkt und nur für bestimmte Zuwanderungsgruppen aus anderen Quellen vor. Dies betrifft z. B. die jährliche Veröffentlichung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über gestellte Asylanträge, die sich allerdings auf das Jahr der Asylantragstellung beziehen https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-juli-2023.html (S. 5)“

Die Bundesregierung lässt bestimmte Daten nicht erheben, und die anderen können sich die Fragesteller selbst zusammensuchen. Wäre das aber nicht auch eine Aufgabe, die der stetig wachsende Verwaltungsapparat der Regierung hätte erledigen können, eigentlich müssen, oder will da jemand mauern, was die Lieferung von Fakten über das heikle Thema Migration angeht?

Auch auf die zweite Frage: „Wie viele Zuwanderer befanden sich in den Jahren von 1995 bis 2023 in Deutschland, a) aus dem EU-Ausland, b) aus Drittstaaten (bitte jeweils für jedes Jahr einzeln sowie nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?“ „antwortet“ die Bundesregierung, dass eine solche Bevölkerungsbestandsstatistik nicht geführt werde, man aber passende statistische Bestandsdaten unter zwei Links hier und hier finden könne.

Viele weitere offene Fragen

Die nächsten 18 Fragen werden von der Bundesregierung en bloc abgefertigt. Sie werden hier dokumentiert, damit die Leser selbst entscheiden können, ob die Abgeordneten Fakten wissen wollten, deren Lieferung man von einer Bundesregierung erwarten darf, oder nicht:

3. Wie viele Zugewanderte (bitte nach Geschlecht in Prozent und absoluten Zahlen und nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln) waren in den Jahren von 1995 bis 2023

a) nicht erwerbsfähig, und

b) erwerbsfähig, aber nicht erwerbstätig?

4. Wie viele Zugewanderte befinden sich seit 1995 in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (bitte für jedes Jahr nach Geschlecht – mit Blick auf mögliche Handlungsbedarfe – in absoluten Zahlen und Prozentsätzen sowie nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw.

Asylhintergrund aufschlüsseln)?

5. Wie viele Zugewanderte sind in den Jahren von 1995 bis 2023 als selbstständig gemeldet gewesen (bitte für jedes Jahr nach Geschlecht in Prozent und absoluten Zahlen und nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?

6. Wie viele Zugewanderte befanden sich von 1995 bis 2023 in der Arbeitslosenhilfe, der Sozialhilfe sowie ab 2005 im SGB-II- (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) bzw. SGB-III- (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) bzw. AsylbLG-Bezug (AsylbLG = Asylbewerberleistungsgesetz; bitte für jedes Jahr nach Geschlecht in absoluten Zahlen und Prozentsätzen sowie nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?

7. Wie viele Zugewanderte (bitte für jedes Jahr nach Geschlecht in absoluten Zahlen und Prozentsätzen sowie nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln) erhielten von 1995 bis 2023 Rentenbezüge (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten, Grundrente)?

8. Wie viele Zugewanderte (bitte für jedes Jahr nach Geschlecht in absoluten Zahlen und Prozentsätzen sowie nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln) sind von 1995 bis 2023 durch Wegzug aus den sozialen Sicherungssystemen herausgefallen?

9. Wie hoch war der durchschnittliche Zahlbetrag in Euro von Zugewanderten in die Sozialversicherungssysteme von 1995 bis 2023 (bitte für jedes Jahr in absoluten Zahlen und Prozentsätzen sowie nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?

10. Wie hoch ist der durchschnittliche Betrag, der von 1995 bis 2023 aus den Sozialversicherungssystemen an Zugewanderte geleistet wurde (bitte für jedes Jahr in absoluten Zahlen und Prozentsätzen sowie nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?

11. In welchem Umfang trugen Zugewanderte in den Jahren von 1995 bis 2023 zur sozialen Sicherung bei (bitte für jedes einzelne Jahr sowie nach Sozialversicherungszweigen und dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln und begründen)?

12. In welchem Umfang erhielten Zugewanderte in den Jahren von 1995 bis 2023 Leistungen der sozialen Sicherung (bitte für jedes einzelne Jahr sowie nach Sozialversicherungszweigen und dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln und begründen)?

13. Wie viel zahlten zugewanderte Menschen von 1995 bis 2023 in die Rentenversicherung ein (bitte für jedes Jahr einzeln in Brutto- und Nettobeiträge und nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?

14. Wie viel erhielten zugewanderte Menschen von 1995 bis 2023 aus der Rentenversicherung (bitte für jedes Jahr und nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?

15. Wie viel zahlten zugewanderte Menschen von 1995 bis 2023 in die Pflegeversicherung ein (bitte für jedes Jahr einzeln in Brutto- und Nettobeiträge und nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?

16. Wie viel erhielten zugewanderte Menschen von 1995 bis 2023 aus der Pflegeversicherung (bitte für jedes Jahr und nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?

17. Wie viel zahlten zugewanderte Menschen von 1995 bis 2023 in die Krankenversicherung ein (bitte für jedes Jahr einzeln in Brutto- und Nettobeiträge und nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?

18. Wie viel erhielten zugewanderte Menschen von 1995 bis 2023 aus der Krankenversicherung (bitte für jedes Jahr und nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?

19. Wie viel zahlten zugewanderte Menschen von 1995 bis 2023 in die Arbeitslosenversicherung ein (bitte für jedes Jahr einzeln in Brutto- und Nettobeiträge und nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?

20. Wie viel erhielten zugewanderte Menschen von 1995 bis 2023 aus der Arbeitslosenversicherung (bitte für jedes Jahr und nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?“

Und mit welcher Antwort werden die Fragesteller abgefertigt?

Die Fragen 3 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.

Ob eine Person in Deutschland aus dem Ausland zugewandert ist, wird in den amtlichen statistischen Datenquellen, die zu der Antwort zu den Fragen 3 bis 20 herangezogen werden müssen, nicht erfasst. Das in einigen Statistiken regelmäßig vorliegende Merkmal der Staatsangehörigkeit lässt keinen verlässlichen Rückschluss auf den Sachverhalt einer Zuwanderung zu. Die zu den Fragen 3 bis 20 erfragten Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.“

„regelmäßig verjüngend“

So geht es weiter. Auch beim nächsten Fragenkomplex heißt es von der Bundesregierung:

Berechnungen der Bundesregierung zu den Fragen 21 bis 24 angesprochenen Sachverhalten liegen nicht vor.“

Falls Sie genauer wissen wollen, welches die Sachverhalte sind, zu denen der Bundesregierung keine „Berechnungen“ vorliegen, zitieren wir hier wieder die Fragen. Außerdem wurde nur ein Teil der Nicht-Antwort vorweggenommen. Die Bundesregierung nimmt sie zum Anlass für einige grundsätzliche Betrachtungen, aber dazu später mehr, jetzt erst einmal die Fragen:

21. Welche Auswirkungen hat die Zu- und Abwanderung nach und aus Deutschland von 1995 bis 2023 auf die Beitragssätze der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung (bitte für jedes Jahr nach Sozialversicherungszweig, Beitragssatzhöhe mit und ohne Migration; in absoluten und prozentualen Zahlen sowie nach dem Zuwanderungsgrund: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln)?

22. Gab es durch Zuwanderung zwischen 1995 und 2023 neben der Beitragssatzhöhe weitere Auswirkungen auf die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, und wenn ja, welche Auswirkungen sind dies?

23. Wie würden sich die Sozialversicherungsbeiträge mit und wie ohne Zuwanderung entwickeln, und was würde dies für die Höhe der Beitragssätze (bitte in kurz- [5 – 10 Jahre], mittel- [10 – 20 Jahre] und langfristigen

[<20 Jahre] Szenarien sowie nach Zuwanderungsgründen: Einwanderung zur Arbeitsaufnahme bzw. Fachkräfteeinwanderung oder mit Flucht- bzw. Asylhintergrund aufschlüsseln) unter Berücksichtigung der folgenden jährlichen Zuwanderungsszenarien bedeuten:

a) ohne Zuwanderung,

b) Zuwanderung von 200 000 Menschen,

c) Zuwanderung von 400 000 Menschen, und

d) Zuwanderung von 700 000 Menschen?

24. Ist auch unter Berücksichtigung der Zahlung von Sozialleistungen an zugewanderte Menschen bis 2050 eine erhöhte Zuwanderung erforderlich, um die sozialen Sicherungssysteme (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) dauerhaft zu stabilisieren, und wenn ja, wieviel Zuwanderung wird bis 2050 notwendig sein, und von welchen Qualifikationsniveaus (ohne Berufsabschluss bzw. ungelernt, Ausbildungsabschluss inklusive Fachschulabschluss, Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss) der zuwandernden Menschen geht die Bundesregierung bei ihrer Prognose aus?“

Diese Fragen kann die Bundesregierung also nicht beantworten, nimmt sie aber zum Anlass, den Bundestagsabgeordneten folgende Weisheit mitzuteilen: „Da Zuwanderung regelmäßig verjüngend auf die Bevölkerungsstruktur wirkt, kann sie in einer alternden Gesellschaft einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels leisten.“ Aber wenn diese Verjüngung zu einem zu großen Teil bei den Sozialleistungsempfängern und nicht so sehr bei den Beitragszahlern stattfindet, löst sie kein Problem, sondern verstärkt es.

Die letzten drei Fragen zur Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge wurden immerhin jeweils mit einer Antwort gewürdigt.

Die Unkenntnis über Zahlen und Fakten in Zusammenhang mit der Migration ist schon bemerkenswert. Allerdings gibt es diese Unkenntnis nicht erst seit zwei Jahren. All die Fragen, auf die die Abgeordneten von CDU und CSU jetzt keine Antwort erhielten, hätte die vorige, von der CDU-Kanzlerin Angela Merkel geführte Bundesregierung wahrscheinlich ebensowenig beantwortet. Doch statt endlich einen klaren Schnitt hinter der Merkel-Ära zu machen, tut die heutige CDU lieber so, als habe es Angela Merkel nie gegeben. Aber das ist eine andere Geschichte. Die hier zitierte Nichtwissens-Bilanz der Bundesregierung ist schon erschütternd genug.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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W. Renner / 26.09.2023

Die italienische Ministerpräsidentin hat sich zurecht darüber beschwert, dass die Totalversager-Regierung Scholz die Schlepperbanden im Mittelmeer auch noch fördert.

Christian Freund / 26.09.2023

Das ist dreist. Also die Anfrage der CDU. Ich hätte geantwortet: “FÜR DIE JAHRE VON 1995 BIS 2021 SCHAUEN SIE DOCH BITTE IN IHRE EIGENEN UNTERLAGEN !

Paul Ehrlich / 26.09.2023

So muss das laufen 5000 Leute auf der Straße und das war’s fürs Asylheim. Sachsen steht auf! Die Freien Sachsen haben zusammen mit den Einwohnern von Berggießhübel das Asylheim verhindert. Nur diese Sprache verstehen die Beamten. So muss es weiter gehen! Umvolkung stoppen!

Sabine Schönfeld / 26.09.2023

Diese Regierung ist also in einem derartigen Ausmaß inkompetent, dass wohl selbst ihr sofortiger Rücktritt noch zu wenig wäre. In solcher Art wichtige Ämter zu besetzen und sie aber in keiner Weise auszufüllen und das zum Schaden von über 80 Mio. Menschen, das fordert aus meiner Sicht längst ein juristisches Verfahren. Niemand hat das Recht, ungestraft derartig vielen Menschen auf solch eklatante Weise zu schädigen, das widerspricht jeglichem Rechtsempfinden. Insbesondere, wenn er genau die gegenteilige Aufgabe akzeptiert hat. Schuld und Sühne, das ist ein sehr altes Konzept und hier sehe ich Menschen, die in großem Ausmaß Schuld auf sich laden.

Andrea Lorenz / 26.09.2023

Diese Missachtung parlamentarischer Sitten macht wütend. Wer eine kleine Anfrage so abtut, dem sind scheinbar die demokratischen Gepflogenheiten völlig wurscht.

aaron treppe / 26.09.2023

Die Zuwanderungspolitik der Ampel und auch der CDU kennt nur eine Richtung; mehr, mehr , mehr. Es ist in allen Belangen und für alle beteiligten Nationen von Nachteil, aber dennoch wird sich nichts ändern, zu viele Studienabbrecher betreiben heute in der Zuwanderungspolitik sehr gut bezahlte Firmen, die brauchen stetige Zuwanderung, wie die Gender Lehrstühle Bücher zum drüberjauchen brauchen,  und der Plan vom grossen bevölkerungspolitischem Experiment steht wohl noch immer, 30% Naher Osten, 30% Afrikaner und 30% Indianer, also schon länger hier Lebende. Die Ampel wird das ungerührt weiter durchziehen, hier und da mal ein paar Schleuser verhaften lassen, wenn es medientechnisch sein muss, ansonsten ist alles andere gleichgültig, die Denkungsart hat am besten Frau Rackete beschrieben: jeder gerettete Flüchtling ist ein Schlag ins Gesicht der Rechten, Die Bandagen der Denunziationsindustrie werden auch immer härter, zwei Jahre bleiben um alles kaputt zu machen und sie werden es schaffen.

S. Marek / 26.09.2023

@ Ralf.Michael, Sie träumen wohl,  LOL ,  Erst müßte ein politischer Umsturz bei allen Wahlen passieren um es zur Realität werden zu können und auch dann wird es nicht einfach, da die muselmanischen Eroberer werden nicht so einfach aufgeben.

Dr. R. Möller / 26.09.2023

„Zugewanderte“ ? Was heißt das ? Wer mit solchen Begriffen lügt ist Teil des Problems. Aber von der CDU wissen wir das schon - fing ja schließlich mit ihr an. Frei nach dem Motto : haltet den Dieb. „Zugewanderte“ sind Soldaten und in den seltensten Fällen /innen.

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