Helmut Ortner, Gastautor / 29.08.2022 / 10:00 / Foto: Pixabay / 66 / Seite ausdrucken

Wann kommt das Ende des Beamten-Staats?

Von Helmut Ortner.

Schafft den Beamten-Staat ab! Die Forderung ist schon sehr alt und dennoch aktueller denn je. Gerade jetzt ist es an der Zeit, wieder zu fordern, dass das Beamtentum samt aller Privilegien auf ganz wenige Berufe begrenzt werden muss.

Mal werden sie beneidet, mal verspottet. Fest steht: Ihr Job ist sicher. Egal ob sie ein Sabbatical einlegen, Eltern- und später Teilzeit beanspruchen oder sich gleich für ein paar Jahre beurlauben lassen: Ihr Arbeitsplatz steht unter so etwas wie Denkmalschutz. Etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland profitieren von solcherlei Privilegien. Die Beamten.

Der Staat mag durchaus von dieser Form des stabilen Arbeitsverhältnisses mit loyalen Arbeitnehmern profitieren. Wer Beamter sein möchte, muss schließlich bereit sein, Einschränkungen seiner Grundrechte zu akzeptieren. Zu Beginn der Laufbahn legt er oder sie einen Diensteid ab und schwört, stets die Weisungen Vorgesetzter zu befolgen – das nennt sich nüchtern „Gehorsamspflicht“. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gibt es, bezogen auf den eigenen Job, nur auf dem Dienstweg. Wer sich ungefragt und öffentlich zu brisanten Behördenthemen äußert, dem droht Ungemach. Auch nach Feierabend und abseits des Arbeitsplatzes besteht für Beamte die Pflicht zum Wohlverhalten.

Ein vorbildlicher Bürger soll er oder sie sein, also unauffällig und gesetzestreu. Verstöße werden je nach Verfehlung im außergerichtlichen Disziplinarverfahren oder auch mal in gerichtlichen Disziplinarverfahren vor den Verwaltungsgerichten geahndet. Im Extremfall kann das zur Entfernung aus dem Dienst führen. Polemiker sagen, Beamte tauschen diese Vasallentreue gegen Sicherheit ein. Beamte stehen zum Staat in einem Sonderrechtsverhältnis. Während ihrer Dienstzeit sind Beamte einer gesteigerten Bindung an den Staat ausgesetzt, welche in ihrer Intensität über die normale Bindung des Bürgers an den Staat hinausgeht.

Diese besondere Treue- und Loyalitätsverhältnis hat seinen Preis. Beamte sind teuer, und zwar insbesondere dann, wenn die Staatsdiener schon gar nicht mehr arbeiten, sondern ihren Ruhestand genießen. Denn die Pensionen trägt der Staat. Weil in einer ohnehin stark alternden Gesellschaft nun ein geburtenstarker Jahrgang bereitsteht, werden in der Folge die Pensionslasten durch Beamte von Bund und Ländern rasant steigen. Am 1. Januar 2020 gab es demnach 1.340.200 Personen, die ehemals im öffentlichen Dienst tätig waren und ein Ruhestandsgeld nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht erhalten.

Versorgungsausgaben um 50 Prozent gestiegen

„Die Versorgungsausgaben fliegen uns um die Ohren“, warnt der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen. Der Ökonom erstellt für die Stiftung Marktwirtschaft regelmäßig eine „Generationenbilanz“. Dabei errechnet er die implizite Staatsverschuldung, also alle staatlichen Leistungsversprechen für die Zukunft, die bei Fortschreibung des heutigen Steuer- und Abgabenniveaus nicht gedeckt sind. Dazu gehört auch ein großer Teil der Altersbezüge der noch aktiven oder bereits pensionierten Beamten.

Allein im zurückliegenden Jahrzehnt sind die realen, aggregierten Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden um 50 Prozent gestiegen. Für die kommenden Jahre wird ein weiterer leichter Anstieg auf fast 80 Milliarden Euro und ein Verharren auf hohem Niveau erwartet. Erst ab den 2030er-Jahren sollen die Ausgaben langsam sinken. Ökonomen sind sich einig, höchste Zeit für radikale Änderungen. Während der Staat gezwungen ist, Milliarden-Schulden anzuhäufen und diese an nachfolgende Generationen weiterreicht, erfreuen sich seine gut versorgten Pensionisten über steigende Zuwendungen.

Nun sind die Pensionen keine unverdienten Sonderprämien, sondern über ein Arbeitsleben hinweg erworben und verdient. Umso mehr muss man sich fragen, ob wirklich so viele Aufgaben des Staates mit einem hoheitlichen Beamtenstatus einhergehen müssen. Braucht es das für den Lehrerberuf, für eine Hochschul-Professur oder eine Karriere beim Zoll? Beamte sollen „hoheitliche Staatsaufgaben“ wahrnehmen. Doch was „hoheitliche Aufgaben“ sind, werde zunehmend mit Blick auf den klammen Haushalt definiert, monieren Kritiker.

Beispiel Lehrer. Dort, wo die Kassenlage angespannt ist – also in allen Bundesländern –, wird auf die Verbeamtung von Lehrern mittlerweile großzügig verzichtet. Stattdessen vergibt der Staat Angestelltenverträge, häufig in Form kurzfristiger Anstellungen, oft nur von Schuljahr zu Schuljahr. Das spart Geld. Vergessen sind die vielbeschworenen „hoheitlichen Aufgaben“ des Lehrerberufs. Stattdessen eine Zweiklassenzunft mit ungleicher Bezahlung für gleiche Arbeit und einseitigen Privilegien. Das ist Gift für das Betriebsklima im Lehrerzimmer.

Groteske Beamten-Oasen

Grundsätzlich aber ist der Wandel richtig. Lehrer werden gebraucht, aber sie müssen keine Beamten sein. Sie sollten vielmehr grundsätzlich nach Angestelltentarif entlohnt werden und entsprechend auch in die Rentenkasse einzahlen. Schließlich sind 60 Prozent der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst keine Beamten – und trotzdem bekommt man zuverlässig Steuerbescheide und Strafzettel, Schulzeugnisse und Sozialhilfe.

Klar ist: Der Staatsdienst ist heterogen – in vielfacher Hinsicht. Das Personal des öffentlichen Dienstes verteilt sich auf Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie auf öffentlich-rechtliche Anstalten, Körperschaften und Stiftungen, die unter deren Aufsicht stehen. Hinzu kommen die Sozialversicherungsträger einschließlich der Bundesagentur für Arbeit. Aber es gibt zu viele Beamte im Land, mitunter groteske Beamten-Oasen. Etwa 1.000 Mitarbeiter saßen bis vor wenigen Jahren bei einem „Bundessprachenamt“ in Hürth, das unter anderem Bundeswehrsoldaten in Sprachkursen auf Auslandseinsätze vorbereitet und Texte übersetzt. Auch eine „Bundesmonopolverwaltung für Branntwein“ mit Sitz in Offenbach und einem eigenen Präsidenten gab es noch  bis Ende 2018. Wer damals hier seine Beamten-Job tat, muss sich heute um seine gut dotierte Pension keine Gedanken machen.

Klar ist: Wo Regeln sind, braucht es Bürokratie. Ohne Gesetze geht es nicht, auch nicht ohne eine Verwaltung, die die Gesetze anwendet, managt und kontrolliert. In Deutschland gelten mehr als 2.000 Bundesgesetze und mehr als 3.000 Bundesrechtsverordnungen. Ständig kommen Änderungen, Erweiterungen und neue Gesetze hinzu. Alles will staatlich geregelt werden in diesen fragilen Zeiten. Aber braucht es dazu ein Heer von Beamten? Offenbar sehen das viele Staaten so.

Dänemark hat gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten mit 31,5 Prozent die meisten, die Franzosen leisten sich – traditionell verankert und gewerkschaftlich verteidigt – eine Beamtenschaft in einer Größe von stolzen 24,3 Prozent. In der der zweitgrößten Volkswirtschaft der Euro-Zone gibt es dreimal so viele Beamte wie in Deutschland. Bei uns sind es rund 13,5 Prozent, was im Vergleich beinahe schon wieder eine versöhnliche Größenordnung ist. Nur die Japaner zeigen, wie ein schlanker Staat aussieht: gerade mal 7,9 Prozent Beamtentum. Man kann nicht behaupten, dass das Land dadurch zum Stillstand kommt.

Wie in wilhelminischen Zeiten

Dass die Quote an Beamten stabil bleibt, dafür sorgt hierzulande der mächtige Deutsche Beamtenbund. Kein Politiker legt sich freiwillig mit ihm an. Mitunter erinnert die Szenerie an wilhelminische Zeiten. Staat und Beamtenschaft – das ist eine Allianz mit Tradition. Als Vater des deutschen Berufsbeamtentums gilt Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der „Soldatenkönig“ (1713–1740). Er berief ausgediente Soldaten zu Beamten und schuf die Treuepflicht als Pendant zum Gehorsam beim Militär. Die Beamten sollten ihrem König mit voller Hingabe dienen. Er war es, der Rangordnungen einführte, aber auch Pflichtbewusstsein, Loyalität und Unbestechlichkeit verlangte.

Damals hatte der Monarch sicher nicht vorhergesehen, wie sich das System in den folgenden drei Jahrhunderten entwickeln würde und dass es wegen der Pensionslasten für die Staatsfinanzen bedrohlich werden könnte. Nach etwa 40 Dienstjahren verabschiedet sich der deutsche Beamte in den Ruhestand. Als Pension erhält er rund 72 Prozent jenes Bruttogehalts, das er während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen hat. Da viele Staatsdiener wegen Beurlaubung oder Teilzeit mit weniger Dienstjahren in den Ruhestand gehen, liegt das durchschnittliche Pensionsniveau derzeit bei 68 Prozent. Von solchen Summen können normale Rentner nur träumen. Ihr Versorgungsniveau liegt im Vergleich dazu, gemessen am Einkommen, um mehr als 20 Prozentpunkte niedriger. Ein eklatantes Missverhältnis.

Doch so gut wie die rüstigen Pensionäre der Jetztzeit werden es künftige nicht mehr haben. Der flächendeckende Beamtenstaat ist mit seinen Privilegien ein Auslaufmodell. Das Beamtentum ist aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft. Nur bei den eindeutig „hoheitlichen“ Aufgaben braucht es den Status des „Beamten“, etwa bei Polizisten. Auch bei Richtern, die zwar keine Beamten sind und ihr Dienstrecht in anderen Rechtsnormen geregelt ist, für die dennoch viele beamtenrechtliche Bestimmungen, z.B. in den Bereichen Besoldung und Versorgung, gelten. Alle anderen sollten Angestellte des Öffentlichen Dienstes werden. Gut bezahlt und mit auskömmlichen Rentenbezügen. Das spart viel Geld, hilft der Rentenkasse – und beendet Debatten über Privilegien.

 

Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Zuletzt erschienen: „Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand“ (hierund „Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit“ (hier(April 2022). Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.

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Dirk Jäckel / 29.08.2022

“Stattdessen eine Zweiklassenzunft mit ungleicher Bezahlung für gleiche Arbeit und einseitigen Privilegien.” Gilt nicht nur bei Lehrern, sondern auch in der Uni. Ich sage immer: Wenn das (preußisch-)deutsche Beamtentum nicht grundgestzlich garantiert wäre, wäre es zutiefst verfassungswidrig. Zumal es auch mit Altersdiskriminierung verbunden ist. Oder Diskriminierung von Leuten mit Vorerkrankungen. Vor 150 Jahren, als der Staat schon mal Lehrer von Düsseldorf nach Memel versetzen konnte, wenn es dort Mangel gab, hatte das Beamtentum eben tatsächlich seinen Preis. Davon ist nicht viel geblieben. Dass der Irrsinn der Ungleichbehandlung abgeschafft gehört, heißt nicht, dass Lehrer nicht sehr gut bezahlt werden sollten (auch wenn alle möglichen Selbstgerechten immer angebliche allgemeine Lehrerprivilegien und zu hohe Entlohnung beklagen, aber dann nie erklären können, warum sie den ach so tollen Beruf dann nicht selbst ergriffen haben).

Wolfgang Schäftlmaier / 29.08.2022

Die Deutsche Post und die Bundesbahn sind vor ca. 28 Jahre privatisiert worden. Dabei wurden Zehntausende Beamte in sogenannten Beschäftigungsgesellschaften überführt. Die meisten wurden nicht mehr einer Beschäftigung zugeführt, aber mit dem tariflichen Beamtensold bis heute versorgt.

Peter Schulze / 29.08.2022

Bitte genau nachrechnen. In Offenbach hatte vor längerer Zeit mal ein Bürgermeister für die Stadtverwaltung nachrechnen lassen. Ergebnis damals: Beamte sind kostengünstiger. Das soll mal an einem extremen Beispiel verdeutlicht werde: Ein Beamter dient 40 Jahre. War immer gesund- wird ja schließlich erst nach einer Gesundheitsprüfung verbeamtet. Und verstirbt sozialverträglich mit 67 Jahren. Lohnnebenkosten des Staates in 40 Jahren 0 €. Es wurden vom Staat 0 € für Renten-,Kranken- und Arbeitslosenversicherung gezahlt. Der Beamte ist privat krankenversichert und erhält 0 € Beihilfe, weil er ja gesund war.

Günter Wagner / 29.08.2022

Unerträglich aber ist es, wenn Beamte ihren Job nicht machen. Deshalb wirft der sogenannte Vizekanzler den Auszuplündernden (m,w,d) eine neue Steuer vor die Füße (besser in die Geldbeutel), nennt sie Gasumlage und hat diese zum Großteil von Leuten der Energiebranche zusammenschreiben lassen. Und der Herr Nouripour (müsste er angesichts seiner Bildungsbiographie nicht besser Nouripoor heißen?) stellt im Sommerinterview mehrfach fest: Der Gasmarkt ist sehr komplex und die Rechtsfragen so hoch kompliziert, dass sie nicht gewusst haben, dass auf dem Gasmarkt alles so komplex und verflochten ist (?!?). Stellt sich die Frage, sind der sogenannte Vizekanzler und Herr Nouripour nicht einfach zu unterkomplex für eine sichere Energieversorgung Deutschlands, oder ist das mit einem Ministerium mit über 2000 Mitarbeitern (überwiegend Beamte)  nicht zu leisten? Ich bin mir fast sicher, eine Beamtenschaft wäre - und ich will sie wirklich nicht mehr loben, als ihnen zusteht - in der Lage ein derartiges Gesetz zu schreiben, ohne dass es nach wenigen Stunden nachgeschärft werden müsste, oder sie würde dem Minister sagen, das Gesetz wird besser nicht gemacht. Aber wenn Ideologie wichtiger ist, dann muss Volk eben den Energiekonzernen die Taschen füllen und deshalb wurde das Gassteuergesetz mit den Energiekonzernen gemacht.

Frank Mora / 29.08.2022

Ein Update täte dem Text gut. Die Pension bemißt sich seit einigen Jahren nicht mehr an der Besoldung in den letzten 2 Jahren vor dem Ruhestand, sondern am Durchschnitt der Bezüge während der Beamtenlaufbahn. Die niedrigen Bezüge der Anwärter und jungen Beamten wie auch Teilbeschäftigungen schlagen voll zu Buche. Auch sind wie in der gesetzlichen Rentenversicherung vorfristige Pensionierungen mit lebenslangen, empfindlichen Abschlägen verbunden. Schließlich werden Beamten Teile ihrer Bezüge nicht ausgezahlt, sondern wandern in eine Pensionsrücklage, die der Dienstherr bildet. Warum gibt es in W-Deutschland so viele Beamte? Ab den 70ern hat die Politik die Verbeamtung massiv ausgeweitet. Der Arbeitgeber Staat ersparte sich aktuell die Rentenversicherungsbeiträge und die Krankheitskosten via Beihilfe waren für die damals noch jungen Beamten niedrig. Eine Quersubventionierung der hohen Kosten der Älteren und Betagten durch die Beiträge der jüngeren Gesunden fand nicht statt. Profiteure waren die Babyboomer, die auf dem Marsch durch die Institutionen Befindlichen und die Politiker, die mit dem für Sozialversicherung eingesparten Geld “gestalten” konnten. Normalerweise hätte die “Öffentliche Hand” Rücklagen für die zuküntfigen Altersaufwendungen bilden müssen. Hat sie aber nicht, sondern stattdessen Schuldenberge aufgehäuft. Jetzt wird das Kartenhaus zusammenfallen, denn die ausgebliebenen Kinder nicht nur der Beamten sollen die Alterslasten ihrer Eltern und deren kinderlos gebliebenen Generationsgenossen, die Pensionen, für die der Staat keine Rücklagen gebildet hat, den aufgehäuften Schuldenberg und die Schulden der anderen EU-Länder abarbeiten. Selbst wenn sie das wollten, sie werden es nicht können. Die größte Verarsche ist der Hinweis der Politik und Gewerkschaften, daß gegen Altersarmut hohe Rentenversicherungsbeiträge helfen. Im Umlagesystem in D werden die am 30. eingezahlten Rentenbeiträge am 31. als Renten ausgezahlt. Am 01. ist die Rentenkasse wieder leer.

Holger Büchert / 29.08.2022

Beamte sind in ihrer aktiven Zeit für den Dienstherrn deutlich billiger als Angestellte. Das gehört zur Wahrheit dazu und ist auch ein Grund mit, warum es Beamte insbesondere in den Ländern und Kommunen weiterhin gibt. Denn Länder und Kommunen schaffen Beamte nicht nur ab, weil es langfristig teurer ist, sondern stellen auch ein, weil sie mittelfristig billiger sind. Es kommt immer darauf an. Ob Lehrer Beamte sein müssen, ist tatsächlich eine gute Frage. Der Berufsstand steht hier nicht besonders hoch im Kurs (aus nachvollziehbaren politischen Gründen). Andererseits ermöglicht eine gute Besoldung überhaupt erst, dass sich Menschen für den Lehrerberuf entscheiden. Bei aller Liebe zur Angestelltenbezahlung. Diese ist doch deutlich niedriger. Vergleichen wir uns mit angelsächsischen Ländern, deren gute Leistungen vor allem auf Privatschulen fussen und deren öffentliche Schulen eine Katastrophe sind, wird der Vorteil unseres Systems offenbar. Dass die schulischen Leistungen hier dennoch zu wünschen übrig lassen, dürfte eher an sozialistischen Experimenten der letzten Jahrzehnte liegen. Das hat aber mit dem Beamtentum nichts zu tun. Weiter gilt es folgendes zu bedenken: in verdammt vielen Bereichen seines Beamtentums fordert der Staat inzwischen eine Ausbildung auf Fachhochschul- bzw. Bachelor-Niveau. Lege ich diese Qualifikationsanforderung zu Grunde, ist die Besoldung in vielen Bereichen im Vergleich zur freien Wirtschaft relativ niedrig trotz Entlohnung im gehobenen Dienst. Will man weiter mit der freien Wirtschaft um Köpfe buhlen, ist die Einstellung als Beamter und die Besoldung zumindest des gehobenen Dienstes unabdingbar. Das Beamtenprivileg schafft hier den Ausgleich zur im Vergleich niedrigeren Bezahlung. Wenn Sie fordern, das Beamtentum abzuschaffen und die Leute demnächst per niedrigerer Angestelltenbesoldung einzustellen, nur zu. Dann haben Sie Verhältnisse wie in Frankreich, wo die dadurch entstehenden Defizite durch Masse ausgeglichen werden muss.

Ralf Schmidt / 29.08.2022

Grundsätzlich sehe ich für eine notwendige Verbeamtung nur zwei Kriterien aus ausschlaggebend an: Berufe in sicherheitsrelevanten Bereichen, sowie Berufe, bei denen auf Befehl das eigene Leben oder die Gesundheit riskiert wird. Das beschränkt sich somit im wesentlichen auf die Polizei und die Feuerwehr. Fast alle anderen könnten ab sofort auch als Angestellte beschäftigt werden.

A. Ostrovsky / 29.08.2022

“Wann kommt das Ende des Beamten-Staats?” Der Beamtenstaat ist eine seelenlose Maschine, bei der alle Rückmeldungen und Positionsgeber defekt sind, oder abgebaut wurden. Auch der rot-gelbe Not-Aus-Knopf wurde einfach abgerissen. Diese Maschine wird so lange weiter laufen, wie sie mit Energie versorgt wird. Und sie wird unverändert weiter das tun, was sie bisher macht.

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