Helmut Ortner, Gastautor / 29.08.2022 / 10:00 / Foto: Pixabay / 66 / Seite ausdrucken

Wann kommt das Ende des Beamten-Staats?

Von Helmut Ortner.

Schafft den Beamten-Staat ab! Die Forderung ist schon sehr alt und dennoch aktueller denn je. Gerade jetzt ist es an der Zeit, wieder zu fordern, dass das Beamtentum samt aller Privilegien auf ganz wenige Berufe begrenzt werden muss.

Mal werden sie beneidet, mal verspottet. Fest steht: Ihr Job ist sicher. Egal ob sie ein Sabbatical einlegen, Eltern- und später Teilzeit beanspruchen oder sich gleich für ein paar Jahre beurlauben lassen: Ihr Arbeitsplatz steht unter so etwas wie Denkmalschutz. Etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland profitieren von solcherlei Privilegien. Die Beamten.

Der Staat mag durchaus von dieser Form des stabilen Arbeitsverhältnisses mit loyalen Arbeitnehmern profitieren. Wer Beamter sein möchte, muss schließlich bereit sein, Einschränkungen seiner Grundrechte zu akzeptieren. Zu Beginn der Laufbahn legt er oder sie einen Diensteid ab und schwört, stets die Weisungen Vorgesetzter zu befolgen – das nennt sich nüchtern „Gehorsamspflicht“. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gibt es, bezogen auf den eigenen Job, nur auf dem Dienstweg. Wer sich ungefragt und öffentlich zu brisanten Behördenthemen äußert, dem droht Ungemach. Auch nach Feierabend und abseits des Arbeitsplatzes besteht für Beamte die Pflicht zum Wohlverhalten.

Ein vorbildlicher Bürger soll er oder sie sein, also unauffällig und gesetzestreu. Verstöße werden je nach Verfehlung im außergerichtlichen Disziplinarverfahren oder auch mal in gerichtlichen Disziplinarverfahren vor den Verwaltungsgerichten geahndet. Im Extremfall kann das zur Entfernung aus dem Dienst führen. Polemiker sagen, Beamte tauschen diese Vasallentreue gegen Sicherheit ein. Beamte stehen zum Staat in einem Sonderrechtsverhältnis. Während ihrer Dienstzeit sind Beamte einer gesteigerten Bindung an den Staat ausgesetzt, welche in ihrer Intensität über die normale Bindung des Bürgers an den Staat hinausgeht.

Diese besondere Treue- und Loyalitätsverhältnis hat seinen Preis. Beamte sind teuer, und zwar insbesondere dann, wenn die Staatsdiener schon gar nicht mehr arbeiten, sondern ihren Ruhestand genießen. Denn die Pensionen trägt der Staat. Weil in einer ohnehin stark alternden Gesellschaft nun ein geburtenstarker Jahrgang bereitsteht, werden in der Folge die Pensionslasten durch Beamte von Bund und Ländern rasant steigen. Am 1. Januar 2020 gab es demnach 1.340.200 Personen, die ehemals im öffentlichen Dienst tätig waren und ein Ruhestandsgeld nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht erhalten.

Versorgungsausgaben um 50 Prozent gestiegen

„Die Versorgungsausgaben fliegen uns um die Ohren“, warnt der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen. Der Ökonom erstellt für die Stiftung Marktwirtschaft regelmäßig eine „Generationenbilanz“. Dabei errechnet er die implizite Staatsverschuldung, also alle staatlichen Leistungsversprechen für die Zukunft, die bei Fortschreibung des heutigen Steuer- und Abgabenniveaus nicht gedeckt sind. Dazu gehört auch ein großer Teil der Altersbezüge der noch aktiven oder bereits pensionierten Beamten.

Allein im zurückliegenden Jahrzehnt sind die realen, aggregierten Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden um 50 Prozent gestiegen. Für die kommenden Jahre wird ein weiterer leichter Anstieg auf fast 80 Milliarden Euro und ein Verharren auf hohem Niveau erwartet. Erst ab den 2030er-Jahren sollen die Ausgaben langsam sinken. Ökonomen sind sich einig, höchste Zeit für radikale Änderungen. Während der Staat gezwungen ist, Milliarden-Schulden anzuhäufen und diese an nachfolgende Generationen weiterreicht, erfreuen sich seine gut versorgten Pensionisten über steigende Zuwendungen.

Nun sind die Pensionen keine unverdienten Sonderprämien, sondern über ein Arbeitsleben hinweg erworben und verdient. Umso mehr muss man sich fragen, ob wirklich so viele Aufgaben des Staates mit einem hoheitlichen Beamtenstatus einhergehen müssen. Braucht es das für den Lehrerberuf, für eine Hochschul-Professur oder eine Karriere beim Zoll? Beamte sollen „hoheitliche Staatsaufgaben“ wahrnehmen. Doch was „hoheitliche Aufgaben“ sind, werde zunehmend mit Blick auf den klammen Haushalt definiert, monieren Kritiker.

Beispiel Lehrer. Dort, wo die Kassenlage angespannt ist – also in allen Bundesländern –, wird auf die Verbeamtung von Lehrern mittlerweile großzügig verzichtet. Stattdessen vergibt der Staat Angestelltenverträge, häufig in Form kurzfristiger Anstellungen, oft nur von Schuljahr zu Schuljahr. Das spart Geld. Vergessen sind die vielbeschworenen „hoheitlichen Aufgaben“ des Lehrerberufs. Stattdessen eine Zweiklassenzunft mit ungleicher Bezahlung für gleiche Arbeit und einseitigen Privilegien. Das ist Gift für das Betriebsklima im Lehrerzimmer.

Groteske Beamten-Oasen

Grundsätzlich aber ist der Wandel richtig. Lehrer werden gebraucht, aber sie müssen keine Beamten sein. Sie sollten vielmehr grundsätzlich nach Angestelltentarif entlohnt werden und entsprechend auch in die Rentenkasse einzahlen. Schließlich sind 60 Prozent der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst keine Beamten – und trotzdem bekommt man zuverlässig Steuerbescheide und Strafzettel, Schulzeugnisse und Sozialhilfe.

Klar ist: Der Staatsdienst ist heterogen – in vielfacher Hinsicht. Das Personal des öffentlichen Dienstes verteilt sich auf Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie auf öffentlich-rechtliche Anstalten, Körperschaften und Stiftungen, die unter deren Aufsicht stehen. Hinzu kommen die Sozialversicherungsträger einschließlich der Bundesagentur für Arbeit. Aber es gibt zu viele Beamte im Land, mitunter groteske Beamten-Oasen. Etwa 1.000 Mitarbeiter saßen bis vor wenigen Jahren bei einem „Bundessprachenamt“ in Hürth, das unter anderem Bundeswehrsoldaten in Sprachkursen auf Auslandseinsätze vorbereitet und Texte übersetzt. Auch eine „Bundesmonopolverwaltung für Branntwein“ mit Sitz in Offenbach und einem eigenen Präsidenten gab es noch  bis Ende 2018. Wer damals hier seine Beamten-Job tat, muss sich heute um seine gut dotierte Pension keine Gedanken machen.

Klar ist: Wo Regeln sind, braucht es Bürokratie. Ohne Gesetze geht es nicht, auch nicht ohne eine Verwaltung, die die Gesetze anwendet, managt und kontrolliert. In Deutschland gelten mehr als 2.000 Bundesgesetze und mehr als 3.000 Bundesrechtsverordnungen. Ständig kommen Änderungen, Erweiterungen und neue Gesetze hinzu. Alles will staatlich geregelt werden in diesen fragilen Zeiten. Aber braucht es dazu ein Heer von Beamten? Offenbar sehen das viele Staaten so.

Dänemark hat gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten mit 31,5 Prozent die meisten, die Franzosen leisten sich – traditionell verankert und gewerkschaftlich verteidigt – eine Beamtenschaft in einer Größe von stolzen 24,3 Prozent. In der der zweitgrößten Volkswirtschaft der Euro-Zone gibt es dreimal so viele Beamte wie in Deutschland. Bei uns sind es rund 13,5 Prozent, was im Vergleich beinahe schon wieder eine versöhnliche Größenordnung ist. Nur die Japaner zeigen, wie ein schlanker Staat aussieht: gerade mal 7,9 Prozent Beamtentum. Man kann nicht behaupten, dass das Land dadurch zum Stillstand kommt.

Wie in wilhelminischen Zeiten

Dass die Quote an Beamten stabil bleibt, dafür sorgt hierzulande der mächtige Deutsche Beamtenbund. Kein Politiker legt sich freiwillig mit ihm an. Mitunter erinnert die Szenerie an wilhelminische Zeiten. Staat und Beamtenschaft – das ist eine Allianz mit Tradition. Als Vater des deutschen Berufsbeamtentums gilt Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der „Soldatenkönig“ (1713–1740). Er berief ausgediente Soldaten zu Beamten und schuf die Treuepflicht als Pendant zum Gehorsam beim Militär. Die Beamten sollten ihrem König mit voller Hingabe dienen. Er war es, der Rangordnungen einführte, aber auch Pflichtbewusstsein, Loyalität und Unbestechlichkeit verlangte.

Damals hatte der Monarch sicher nicht vorhergesehen, wie sich das System in den folgenden drei Jahrhunderten entwickeln würde und dass es wegen der Pensionslasten für die Staatsfinanzen bedrohlich werden könnte. Nach etwa 40 Dienstjahren verabschiedet sich der deutsche Beamte in den Ruhestand. Als Pension erhält er rund 72 Prozent jenes Bruttogehalts, das er während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen hat. Da viele Staatsdiener wegen Beurlaubung oder Teilzeit mit weniger Dienstjahren in den Ruhestand gehen, liegt das durchschnittliche Pensionsniveau derzeit bei 68 Prozent. Von solchen Summen können normale Rentner nur träumen. Ihr Versorgungsniveau liegt im Vergleich dazu, gemessen am Einkommen, um mehr als 20 Prozentpunkte niedriger. Ein eklatantes Missverhältnis.

Doch so gut wie die rüstigen Pensionäre der Jetztzeit werden es künftige nicht mehr haben. Der flächendeckende Beamtenstaat ist mit seinen Privilegien ein Auslaufmodell. Das Beamtentum ist aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft. Nur bei den eindeutig „hoheitlichen“ Aufgaben braucht es den Status des „Beamten“, etwa bei Polizisten. Auch bei Richtern, die zwar keine Beamten sind und ihr Dienstrecht in anderen Rechtsnormen geregelt ist, für die dennoch viele beamtenrechtliche Bestimmungen, z.B. in den Bereichen Besoldung und Versorgung, gelten. Alle anderen sollten Angestellte des Öffentlichen Dienstes werden. Gut bezahlt und mit auskömmlichen Rentenbezügen. Das spart viel Geld, hilft der Rentenkasse – und beendet Debatten über Privilegien.

 

Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Zuletzt erschienen: „Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand“ (hierund „Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit“ (hier(April 2022). Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.

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armin wacker / 29.08.2022

Ich würde bei den politischen Stellen anfangen. Angefangen bei unnützen Ministerien und Staatssekretären. Professuren mit Beamtenstatus braucht es auch nicht. Genderproffesuren sind ganz unnötig und gehören abgeschafft. Es braucht auch keine 700 Abgeordnete im Bundestag. Außerdem kann ich mich erinnern, daß Post und Bahn mit ihren Beamten noch zuverlässig waren. Außerdem gehören sämtliche Beauftragte abgeschafft.

Bernhard Freiling / 29.08.2022

M.E. falscher Ansatz. Wo hoheitliche Aufgaben wahr genommen werden, sollte dies durch “Beamte” geschehen. Kann man anders sehen. Weiß ich. # Was “uns” zu schaffen macht ist, so denke ich,  nicht “der Beamte”. Es ist die beständig ansteigende Anzahl derer, die im “öffentlichen Dienst” tätig sind, ohne daß deshalb eine Effektivitäts- oder Effizienzsteigerung erkennbar ist Ob diese Leute als Beamte oder als Angestellte unterwegs sind, scheint mir völlig zweitrangig. # Sehr viel zielführender schiene mir, “die Verwaltung” effizienter zu gestalten. Warum leisten sich Hamburg, Bremen, Berlin und das Miniland Saarland eigene Parlamente mit eigenen Ministerien und dem ganzen Verwaltungsstaat drum herum? Statt Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg oder Rheinland-Pfalz zugeschlagen zu werden? Warum muß der “Zwergstaat” Deutschland über das weltweit zweitgrößte Parlament verfügen? Warum orientieren sich die Bezüge der Abgeordneten im Bundesparlament und in den Landesparlamenten nicht daran, was der Abgeordnete vorher in seinem ausgeübten Beruf - zuzüglich des steuerfreien Ersatzes det Auslagen zum Betrieb seines Büros - verdient hat? # Drum: Keinerlei Problem habe ich mit “Beamten”. Ein riesiges Verständnis-Problem habe ich mit der Organisation dieses Staates, der immer mehr einem Selbstbedienungsladen gleicht und dessen Potenz auf die Gewalt eines Bauchladens geschrumpft ist.

Rainer Niersberger / 29.08.2022

Richtig, aber aktuell und das keineswegs zufaellig scheint der Weg exakt in die andere, entgegengesetzte Richtung zu gehen.  Uebrigens beruft man sich verständlicherweise, insbes der in der Justiz und hier vor allem beim BVerfG, auf die immer noch gültigen, grundgesetzlich abgesicherten “althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums” preußischer Herkunft. Wie so oft in diesem Land hat man damit erfolgreich zwei Elemente kombiniert, das Alimentation prinzip, das natuerlich auch fuer die Pension gilt, und immerhin eine voellige Loslösung von Leistung und Gehalt regelt, und eine Gehaltsentwicklung, die mit der im alten Preussenreich nichts mehr zu tun hat. Waehrend die Beamten seinerzeit tatsaechlich nur mehr schlecht, aber sals recht, aber sicher! versorgt wurden, sieht es heute ganz anders aus. Man operiert natuerlich immer noch mit Gehaltsgruppen von A1 bis A5, die de fakto eher selten besetzt sind.  Wer es in einigen Berufsjahren nicht in die A- End - oder Hoechststufe geschafft hat, muss schon einiges dagegen unternommen haben. Die Zahl der 30 jährigen Haupt…. spricht Baende. Nicht zuletzt werden beim keineswegs niedrigen Bruttogehalt ein paar Kleinigkeiten ” vergessen”. Die Dienstalterserhoehungen alle 2 Jahre, der Oetszuschlag und die Nettobetrachtung. Abgesehen davon, dass Renten -und Arbeitslosenversicherung entfallen, gibt es eine in diesen Zeiten besonders interessante Beihilferegelung im Krankheitsfall. Abgesehen von der ueberfaellig en Begrenzung des Status auf rein hoheitiche Aufgaben gaebe es auch inhaltlich einiges zu regeln. Das wird aber in Systemen, die aus verschiedenen Gruenden auf moeglichst viele Beamte “angewiesen” sind, nicht passieren, von der Zusammensetzung des BT, der Ministerialbuerokratie und der hilfreichen Justiz ganz abgesehen. Die Nutznießer eines Systems schaffen dieses nicht ab, im Gegenteil, sie bauen es aus.

A. Ostrovsky / 29.08.2022

@Hans-Peter Kimmerle : >>Das Problem sind nicht “die Beamten”, sondern ... <<  Die Einen sagen so, die Anderen so. Wenn Sie sich soweit aus dem Fenster lehnen, dass die Beamten gar kein Problem sind, passen Sie besser auf, dass kein Gegenzug kommt. Die Züge sind ja heute gar nicht mehr voraussagbar. Mal fällt einer aus, der laut Anzeigetafel schon angekommen ist, mal taucht einer aus dem Nebel auf, von dem man nicht weiß, wo er her kommt, und wohin er fährt, der wird fälschlich den Holländern angelastet. Ich will jetzt nicht auch noch annehmen, dass Sie selbst ...?

Sabine Heinrich / 29.08.2022

Nachtrag: Der Autor hat vergessen zu erwähnen, dass auch Pfarrer/Pastoren und höhere Geistliche Beamte sind, entsprechend bezahlt werden und ebenso eine entsprechende Altersversorgung erhalten. Kein Wunder also, dass es viele überhaupt nicht interessiert, dass die Menschen in Scharen den Amtskirchen den Rücken kehren! Ihr Gehalt ist ihnen sicher - und wenn sie in ihrer Gemeinde untragbar geworden sind, werden sie einfach eine Stufe nach oben befördert, wo sie es nicht mehr mit Menschen zu tun haben - sondern nur noch mit Bürokratie - bei besserer Bezahlung. Ich kenne zumindest einen gravierenden Fall. Muckt ein Beamtenpastor jedoch gegen Unrecht auf, bekommt er die ganze Härte der sich christlich gebenden Vorgesetzten zu spüren. Auch da kenne ich einen schwerwiegenden Fall im Zusammenhang mit dem berüchtigten Missbrauchsfall in der evangelischen Kirche Ahrensburg, der seinerzeit bundesweit für Entsetzen sorgte.

Hans-Peter Kimmerle / 29.08.2022

Das Problem sind nicht “die Beamten”, sondern die Bürokratiemonster, die von der Politik nahezu am Fließband geschaffen werden und die letztlich “in der Zivilgesellschaft” umgesetzt werden müssen (Migration, Gender, Energiewende, Sozialwohltaten usw., usw.).

Horst Jungsbluth / 29.08.2022

Ich denke,  der gesamte öffentliche Sektor gehört auf dem Prüfstand, da er in vielen Bundesländern in der Zwischenzeit ein Staat im Staate bildet, das Gegenteil von dem erreicht, wofür er eigentlich da ist und irgendwann nicht mehr finanzierbar ist. Der ehemalige Hamburger Innensenator Schill hat einmal dem “Stern” gegenüber geäußert, dass er erst um 10 Uhr zum Dienst erschien und um 14 Uhr schon wieder ging, weil er Party machen wollte. In Berlin lief das auch so ähnlich bei sehr, sehr vielen ab, die dann sogar noch dank Betrug 14 Tage “Gleitzeiturlaub” rausholten. Fragen Sie mal die Pförtner von Ämtern und die Kantinenpächter, Sie werden aus dem Staunen nicht mehr rauskommen. In Berlin ist ab 2018 Lehrermangel angesagt, ich habe das mal für 2019 überprüft und gestaunt, dass in den allgemeinbildenden Schulen 1 Lehrer auf 10, 6 (in Bayern fast 16) Schüler kommt und so ähnlich ist in allen Bereichen, wobei man dann noch erfahren muss, dass viele Lehrer sich “selbst” frühpensionieren oder einfach früher in Rente gehen. Unsere Politik züchtet Wasserköpfe die ähnlich wie in der DDR den gesamten Staat ersaufen lässt.  Der Fisch stinkt vom Kopfe her, nur was machen wir, wenn nur Wasserköpfe vorhanden sind?

Sabine Heinrich / 29.08.2022

Ich möchte mich nur auf einen ganz kleinen Teil von Herrn Ortners Beitrag beziehen, nämlich den, die Lehrer betreffend: Wenn Lehrer nicht verbeamtet wären, wäre das Schulsystem längst zusammengebrochen! Warum? Verbeamtete Lehrer dürfen nicht streiken. Wären sie nur angestellt, hätten sie wohl längst durch Streiks und Protestaktionen dafür gesorgt, dass die immer unerträglicher werdende Situation an sehr vielen Schulen und die kaum noch zu bewältigende Belastung auch psychischer Art sich endlich zum Besseren wenden würde - statt immer schlimmer zu werden. - Vor ca. 13 Jahren habe ich erlebt, was es bedeutet, wenn angestellte Lehrer während der Unterrichtszeit (es handelte sich nur um 2 Stunden) an einer Demonstration für bessere Bedingungen an Schulen teilnehmen. - Die verbeamteten mussten die Fehlstunden der Demonstranten auffangen, also zusätzliche Arbeit leisten; wer von den Beamten an meiner Schule (es waren es ausschließlich links orientierte) sich dieser Demo angeschlossen hatte, wurde zur Kasse gebeten - mit Recht, wie ich finde. Die Regierung weiß schon, warum sie Lehrer und Polizisten verbeamtet - tät sie es nicht, wäre der Lehrermangel noch brisanter, und viele der Polizisten würden sich wahrscheinlich gegen die derzeitige korrupte Regierung wenden und sich auf die Seite der belogenen, betrogenen, ihrer Rechte beraubten und unterdrückten Bürger stellen.    

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