Nach dem Verbot kleinerer Demonstrationen ist auch das Verbot von Querdenken-Gründer Michael Ballweg für Sonntag geplante Großdemonstration mit 22.500 angemeldeten Teilnehmern bestätigt worden, meldet tagesspiegel.de. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg habe am späten Samstagabend in einem weiteren Eilverfahren das Verbot der ab 15.30 Uhr auf der Straße des 17. Juni angemeldeten Versammlung unter dem Motto „Das Jahr der Freiheit und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie“. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Das OVG habe das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das nach Einschätzung des Gerichts angesichts der behaupteten Gefährlichkeit der Delta-Variante akut gefährdet sei, höher gewertet als die Versammlungsfreiheit. Dabei stelle der 1. Senat in Rechnung, dass bei den Querdenken-Demonstrationen die Corona-Regeln typischerweise nicht eingehalten, sondern sogar bewusst durchbrochen würden. Der Umstand, dass offenbar nach keiner der früheren Demonstrationen ein erhöhtes Infektionsgeschehen nachweisbar war, hat scheinbar keine Rolle gespielt.