Trump vor Gericht: Die Analyse der neuesten Anklage

Ex-Präsident Donald Trump ist nun in einem weiteren Verfahren der Angeklagte. Ihm wird Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten vorgeworfen. Dabei werden ihm auch die Worte im Mund verdreht. Ein Blick in die US-Geschichte lässt allerdings vermuten, dass eine Verurteilung unwahrscheinlich ist.  

Donald Trumps Schwierigkeiten mit einer politisierten Strafjustiz nehmen kein Ende. Nachdem ich Ihnen im April von einer Anklage im Bundesstaat New York wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen berichtet habe und im Juni von einer Anklage vor einem Bundesgericht in Florida wegen Einbehaltens von Geheimunterlagen, musste der ehemalige Präsident am gestrigen Donnerstag schon wieder wegen einer Anklage vor Gericht erscheinen, diesmal vor einem Bundesgericht in Washington, DC. 

Während es sich bei den New Yorker Vorwürfen recht eindeutig um den vergeblichen Versuch eines Trump-hassenden Staatsanwalts handelt, sich irgendwie mit einer noch so an den Haaren herbeigezogenen Anklage zu profilieren, und bei der Anklage in Florida um Vorwürfe, die dem Augenschein nach zutreffen, aber bei keinem anderen Spitzenpolitiker so verfolgt wurden, zielt die neue Anklage in der Hauptstadt auf den Kern der Justizkampagne gegen Trump ab. Die Vorwürfe bestehen wesentlich daraus, dass Trump im politischen Wettstreit – nicht etwa vor Gericht oder dem Kongress – in verschwörerischer Absicht falsche Aussagen gemacht habe. Damit soll das Falschdenken als solches kriminalisiert werden, im schärfsten Kontrast zu den weitgehenden Rechten, die jedem Amerikaner durch den Ersten Verfassungszusatz garantiert werden, im Gegensatz zu achtzig Jahren Tradition der Rechtsprechung, aber in Anknüpfung daran, dass vor hundert Jahren schon einmal ein wegen Falschrede verurteilter Kandidat sich vom Gefängnis aus um die Präsidentschaft bemühte.

Die Anklageschrift umfasst 45 Seiten, aber nur vier im Grunde identische Anklagevorwürfe: Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten, Verschwörung zur Behinderung einer Amtshandlung, Behinderung einer Amtshandlung, Verschwörung gegen die Bürgerrechte. Sie fasst den Kern aller vier Vorwürfe folgendermaßen zusammen:

Obwohl er [die Wahl] verloren hatte, war der Angeklagte entschlossen, an der Macht zu bleiben. Daher hat der Angeklagte mehr als zwei Monate lang nach dem Wahltag am 3. November 2020 Lügen verbreitet, dass es in der Wahl wahlentscheidenden Betrug gegeben hätte und dass er gewonnen hätte. Diese Behauptungen waren falsch, und der Angeklagte wusste, dass sie falsch waren. Aber der Angeklagte hat sie trotzdem wiederholt und weit verbreitet – um seine bewusst falschen Behauptungen berechtigt erscheinen zu lassen, um eine angespannte nationale Atmosphäre aus Misstrauen und Ärger zu erzeugen, und um das öffentliche Vertrauen in die Abhaltung der Wahl zu untergraben.

Kurz, der Kern der Vorwürfe ist das, was der deutsche Verfassungsschutz und das Innenministerium als „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ beobachten und sicher auch gerne verfolgen und anklagen würden.

Entscheidendes Detail wird weggelassen

Die Fakten sind relativ klar und dürften nicht Gegenstand großen Streits sein, wenn sie auch von der Anklage in bösartiger Verzerrung dargestellt werden. Sie erzählt recht langwierig Donald Trumps Versuche nach, die Wahlergebnisse in Bundesstaaten mit umstrittenem Wahlausgang anzugreifen. Dabei wird jede einzelne zitierte Aussage Donald Trumps so sorgfältig als „falsch“ gekennzeichnet, als ob der Spiegel vom AfD-Parteitag berichtete.

Allerdings bringt die Anklageschrift es fertig, in Zitaten über zig Seiten ausgerechnet am Höhepunkt der Erzählung, Trumps Rede auf einer Kundgebung am Dreikönigstag 2021, ein ganz entscheidendes Detail wegzulassen: Trump hat eindeutig zu einer Demonstration aufgerufen, „um friedlich und patriotisch euren Stimmen Gehör zu verschaffen.“ Friedlich und patriotisch, nicht in Form eines Krawalls in einem Regierungsgebäude. Kurz danach wird die Erzählung der Anklage noch abgedrehter: Sie zitiert zwei Tweets Trumps, in denen er eindeutig zu friedlichem Verhalten und Respekt vor den Ordnungskräften aufgerufen hatte. Das nimmt sie allerdings nicht als Indiz, dass Trump nicht auf die Krawalle hingewirkt hatte, sondern als Beweis, dass er „fälschlich suggerierte, dass die Menge am Kapitol friedlich sei.“ Die Anklage eines Aufrufs zu friedlichem Verhalten als verschwörerische Falschbehauptung, um zu Gewalt aufzurufen, dürfte ein Novum sein.

Das grundlegende Problem der Anklage sind aber gar nicht die behaupteten Fakten und die Art, wie sie Trump das Wort im Munde zu verdrehen sucht, sondern die offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Vorwürfe.

Der Erste Zusatz zur amerikanischen Bundesverfassung garantiert jedem Amerikaner umfangreiche Rechte, darunter die „Freiheit der Rede“, „das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln“, und „Petitionen für die Abstellung von Beschwerden an die Regierung zu richten.“ Diese Garantien wurden im Laufe der Zeit – und historisch eher von den Linksliberalen betrieben – immer weiter ausgeweitet zu einem Verständnis von Redefreiheit, das die Antwort auch auf Dinge wie Flaggenverbrennung, Holocaustleugnung und Nazimärsche, Revolutionspredigten nicht in Haftstrafen sucht, sondern in robustem Meinungsaustausch auf dem Marktplatz der Ideen. Jede strafrechtliche Norm, jede Strafverfolgung muss diesem Anspruch genügen. Die grundlegenden Fälle sind jedem amerikanischen Jurastudenten wohlbekannt.

Im Fall Brandenburg v. Ohio hat ein Rassist 1964 behauptet, dass die Politik in Washington von Schwarzen (er nutzte einen anderen Begriff) und Juden dominiert sei, und zu einem Marsch auf das Kapitol in der Hauptstadt aufgerufen, um da die Regierung auszuwechseln. Er hat also wirklich die Art Rede gehalten, die Trump vorgeworfen wird, und gepfeffert. Dafür wurde er wegen eines damals in Ohio existierenden Straftatbestands des „kriminellen Syndikalismus“ verurteilt, der Forderungen nach gewalttätigem Umsturz unter Strafe stellte. Brandenburg rief den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten an, nachdem er vor dem des Bundesstaats Ohio gescheitert war, und der erklärte die Strafnorm bezüglich des kriminellen Syndikalismus für verfassungswidrig.

Der Gerichtshof fand, „dass die verfassungsmäßigen Garantien der freien Rede und der Pressefreiheit es dem Staat nicht erlauben, Aufrufe zu Gewaltanwendung oder Gesetzlosigkeit zu verbieten oder strafbar zu machen, es sei denn, dass solche Aufrufe auf die Aufstachelung zu oder Hervorrufung von direkt bevorstehenden gesetzlosen Handlungen gerichtet sind und wahrscheinlich zu solchen Handlungen aufstacheln oder sie hervorrufen werden.“ Die Anklage müsste also zeigen, dass Trumps Äußerungen in einer Art und Weise vorhersehbar zu unmittelbar bevorstehenden Straftaten aufgerufen haben, wie sie bei Brandenburg nicht gegeben war. Das wird schwierig, nicht nur weil Trump eindeutig zu einer friedlichen Kundgebung aufgerufen hat.

Ebenfalls bekannt und grundlegend ist der Fall New York Times Co. v. SullivanIn dem hat der Oberste Gerichtshof gefunden, dass unter den Garantien des Ersten Verfassungszusatzes, selbst im Zivilrecht, mit wesentlich geringeren Hürden als denen des Strafrechts, selbst Falschbehauptungen bezüglich politischer Entscheidungsträger geschützt sind, es sei denn, sie werden im Wissen um ihre Unwahrheit oder in völliger Gleichgültigkeit bezüglich ihrer Wahrheit aufgestellt. Was schon im Zivilrecht gilt, gilt umso mehr im Strafrecht. Die Anklage müsste also nicht nur zeigen, dass Trumps Aussagen, wie von ihr immer und immer wieder in der Anklageschrift behauptet, falsch gewesen seien, sondern auch, dass Trump wusste, dass sie falsch waren, oder es ihn jedenfalls nicht im Geringsten interessiert hat, dass sie falsch waren. Das wird ebenfalls schwierig. Nach Einschätzung von Feind und Freund hat Trump sich wirklich um die Wahl betrogen gefühlt, und Unregelmäßigkeiten sind unzweifelhaft vorgekommen, wenn auch wohl nicht in einem Maße, das den Wahlausgang entschieden hätte. Mit einer Verurteilung wegen Trumps Reden und Tweets rund um die Ereignisse des Dreikönigstags dürfte es also schwierig werden.

Die denkbar ungünstigste Richterin 

Die Vorwürfe gegen Trump bezüglich seiner Versuche, verschiedene Politiker bezüglich der Modalitäten der Bestimmung und Anerkennung von Wahlergebnissen zu beeinflussen, dürften nicht haltbarer sein. Der relevante Schutz hier ist das Recht, Petitionen für die Abstellung von Beschwerden an die Regierung zu richten, wobei Regierung hier fraglos alle Amtsträger meint. Genau das hat Trump getan. Zu diesem Recht gibt es weniger Präzedenzfälle, einfach weil auch absurdeste Eingaben an Amtsträger nicht verfolgt, sondern eben ignoriert werden, was Trump mit seinen Eingaben ja auch so ergangen ist. Aber das zugrundeliegende Recht wäre offensichtlich vollkommen wertlos, wenn nur solche Eingaben geschützt wären, die ein Staatsanwalt oder ein Richter für berechtigt und wertvoll halten. Man darf jeden Wunsch, und sei er noch so absurd, an einen Amtsträger herantragen.

Trump hat in der gegenwärtigen Anklage ein praktisches Problem insofern, als dass sie ihn vor ein ihm denkbar ungünstig gesonnenes Gericht zitiert hat. Bei den letzten Wahlen 2020 stimmten nur fünf Prozent der Wähler in Washington, DC, für Trump, so dass die Auswahl nicht parteipolitisch gegen ihn voreingenommener Geschworener auf Schwierigkeiten stoßen dürfte. Noch schlimmer: Die Richterin Tanya Chutkan, der dieser Fall zugewiesen wurde, hat sich mit besonders harten Strafen gegen Krawallmacher des Dreikönigstags hervorgetan, hat ihren Unmut darüber geäußert, dass die Anstifter nicht angeklagt wurden, war der Meinung, dass Demonstranten „zur Unterstützung eines Mannes, nicht zur Unterstützung unseres Landes zum Kapitol gingen,“ verglich die BLM-Krawalle positiv mit denen des Dreikönigstags, weil sie einer guten Sache dienten. Noch besser, diese Richterin hat zwölf Jahre lang für die Anwaltsfirma Boies Schiller Flexner gearbeitet, die Hunter Biden in seinen Ukraine-Geschäften vertreten hat.

Trumps Anwälte werden sich nahezu sicher um einen Wechsel von Verhandlungsort und Richterin bemühen, um einen einigermaßen fairen Prozess zu ermöglichen. Aber selbst im Falle einer Verurteilung scheint schwer vorstellbar, dass diese vor den Berufungsgerichten und dem Obersten Gerichtshof halten würde.

Wahlkampf aus dem Knast

Der Versuch, einen Präsidentschaftskandidaten wegen ungebührlicher, angeblich falscher Rede zu verurteilen, weckt allerdings Erinnerungen an einen anderen Präsidentschaftskandidaten, Eugene V. Debs, im Wahlkampf 1920. Der war einerseits Sozialist, andererseits Kriegs- und Wehrpflichtgegner im Ersten Weltkrieg. Er hatte 1918 eine Rede für den Sozialismus, aber insbesondere gegen die Wehrpflicht und den Kriegsdienst gehalten, und war dafür verurteilt worden, interessanterweise unter dem gleichen Spionagegesetz, unter dem Trump nun in Florida angeklagt ist. Auch sein Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof, der seine Verurteilung in Debs v. United States aufrechterhielt. Auch damals schon wurde ihm das Recht zugestanden, die sozialistische Weltrevolution im Abstrakten zu predigen, aber mit seinen Aufrufen gegen die Wehrpflicht habe er die Arbeit der Wehrersatzbehörden behindern wollen und behindert, was der Staat bestrafen dürfe. Diese Entscheidung würde nach Brandenburg heute ziemlich sicher anders ausfallen, aber selbst wenn nicht, hat Debs unzweifelhaft zu konkreten Rechtsverstößen aufgerufen, nicht nur wie Trump zu einer friedlichen Demonstration.

Eugene Debs hat dann den Präsidentschaftswahlkampf 1920 von der Gefängniszelle in Atlanta aus betrieben, nicht ohne Erfolg, denn er konnte immerhin eine knappe Million Stimmen oder 3,4 Prozent einheimsen. Eines seiner Wahlkampfversprechen war, dass er sich im Falle seiner Wahl selbst begnadigen würde. Ein besseres Ergebnis hätte vermutlich kein nicht einsitzender Politiker mit der unter dem Mehrheitswahlrecht völlig chancenlosen Sozialistischen Partei erreichen können. Heute ist übrigens der sozialistische Politiker der Demokratischen Partei Bernie Sanders ein Bewunderer von Debs, auch wenn nicht zu erwarten steht, dass er diese Bewunderung auf Donald Trumps Verfolgung übertragen wird.

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Donald Trump wegen der neu angeklagten Vorwürfe rechtskräftig verurteilt wird, und auch die New Yorker Anklage scheint aussichtslos. Aus der Anklage in Florida könnte etwas werden, wenn auch vermutlich nicht vor den Wahlen. Eher schon könnte sich die Frage stellen, wie weit ein Gericht Trump in der heißesten Phase des Wahlkampfs jeden Tag vor sich zitieren kann, während sein Konkurrent frei Wahlkampf betreibt. So oder so: Jene Linke, die Trump gerne im Gefängnis sehen, sollten sich daran erinnern, dass man selbst aus dem Gefängnis für ein politisches Amt kandidieren darf und einer der ihren in dieser Situation vor hundert Jahren schon einmal immerhin einen Achtungserfolg eingefahren hat. Debs wurde dann übrigens zwar nicht begnadigt, aber vorzeitig entlassen, von Zehntausenden und einer Band empfangen und ins Weiße Haus immerhin als Gast eingeladen.

 

Oliver M. Haynold wuchs im Schwarzwald auf und lebt in Evanston, Illinois. Er studierte Geschichte und Chemie an der University of Pennsylvania und wurde an der Northwestern University mit einer Dissertation über die Verfassungstradition Württembergs promoviert. Er arbeitet seither als Unternehmensberater, in der Finanzbranche und als freier Erfinder. 2023 wurde er zum Kentucky Colonel ernannt.

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A. Smentek / 05.08.2023

Die US-“Demokraten” dürften mit ihrem Vorgehen gegen Trump das Gegenteil des Gewünschten erreichen. Wenn zu dick aufgetragen wird, merken die Bürger, was läuft. Dasselbe Prinzip ist beim perfiden AfD-Bashing der Blockparteien zu beobachten. Statt die AfD-Umfragewerte zu drücken, sorgen Hass und Hetze gegen die Partei für deren Aufwind.

Silas Loy / 05.08.2023

@ Michael Lorenz - Allein schon die Dauer der Auszählung in den entscheidenden (kleinen) Kippstaaten war ein Skandal.

Silas Loy / 05.08.2023

@ BKKopp - Selbstverständlich kann ein Amtsträger Gerichtsurteile und ministerielle Untersuchungen in Zweifel ziehen und das auch öffentlich. Erst recht, wenn eine mutmasslich staatsstreichartige Wahlfälschung im Raum steht. Zumal bis zur Inauguration nur wenig Zeit war, die zahlreichen Vorfälle im Wahlvorgang rechtzeitig zu untersuchen und zu klären. Und von “kontrafaktisch” kann sowieso keine Rede sein, nur weil irgendwelche Gerichte irgendetwas geurteilt haben, sofern die Klagen nicht sowieso gleich abgewiesen wurden. Die amerikanische Justiz hat das überhaupt nicht aufgearbeitet, bis heute nicht, obwohl es zum Himmel stinkt und die ganze Welt den Kopf schüttelt. Spätestens mit der Coronanummer sind zudem Administration und Justiz ganz offensichtlich in ihrer Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit erheblich beschädigt. Ganz wie bei uns. Wenn Trump und seine Anwälte schlau sind, bringen sie genau dieses Thema im Prozess öffentlich nach vorne, denn darum ging es bei der Demonstration und dem angeblichen “Sturm auf das Kapitol”, um ein mögliches Staatsverbrechen und die Verhinderung der Berufung des eigentlichen Wahlverlierers zum Präsidenten.

Bernd Schreller / 05.08.2023

@BKKopp “..., auch in der Einschätzung von Bill Barr, und vieler anderer konservativer Spitzenjuristen, ... ”        Den so zu bezeichnen, verwundert mich, da er schon seit Jahrzehnten seine bösen Fäden zieht. Er stand schon Mitte der Achtziger als junger Mann auf dem Rollfeld in Mena/Arkansas (der dortige Governeur Clinton war ebenso involviert) als dort die mit Cocain vollgepackten Flugzeuge (als Teil der Iran-Contra-Affäre) aus Südamerika einschwebten. Zudem guter Freund der Bush-Familie, dessen Oberhaupt G H W Bush schon seit den Sechzigern (Zapata-Oil und sein Schiff Barbara) zu den größten Drogen-/Waffenhändlern der USA gehörte (das Ölgeschäft war eher die Tarnung), mit dessen an Amerikaner verkaufte Drogeneinnahmen (in den Sechzigern auch Drogen aus Vietnam wie in den Neunzigern, Oler-Jahren aus Afganistan) die geheimen Operationen der CIA finanziert wurden. Der Mann war immer ein Werkzeug böser Mächte.

Bernd Schreller / 05.08.2023

@Bodo Bastian     Ich hab s als Teil von was Längerem. Muss mal schauen, ob ich den Clip einzeln finde. War eine seiner Wahlkampfreden.

Michael Lorenz / 05.08.2023

Stichwort: “Video mit auftauchenden Rollkoffern voller Stimmzettel nach Ende der Auszählung” (habe diese Video selbst gesehen). Für mich belegt es auf furchtbare Weise, dass Wahlen offensichtlich zu einer unbedeutenden Nebensache in den “westlichen Wertegemeinschaften” geworden sind. Hier bei uns flog eine Fälschung auf, und ein CDU-Mann meint: “Was ist schlimmer, dass Schüler eine Wahl fälschen oder dass die AfD einen Platz mehr bekommt?” UNFASSBAR!!! Und was passierte? Absolut gar nichts, nicht der Rede wert, ist doch bloß dieses dumme Wahlschauspiel - oder wie erkläre ich mir das? Und die “Rollkoffer” - entweder, das war ein Beweisvideo einer echten Fälschung - und dann müssten in einer echten Demokratie alle Alarmglocken schrillen! Oder aber es war ein Fake-Video, um eine Fälschung zu behaupten. Und bei so einem kriminellen Angriff auf das Heiligste der Demokratie - die Gewissheit fairer Wahlen - müssten ebenfalls alle Alarmglocken schrillen. Aber - es passierte auch da: gar nichts. Vermutlich weil: ist doch bloß dieses dumme Wahlschauspiel … . Da sind DDR, UdSSR und Nordkorea klarer: JEDER weiß, dass das nur ein Schauspiel ist, und daher wird dort im Gegensatz zu hier auch niemand getäuscht.

Brian Ostroga / 05.08.2023

“Die Anklage eines Aufrufs zu friedlichem Verhalten als verschwörerische Falschbehauptung, um zu Gewalt aufzurufen, dürfte ein Novum sein.” Dazu fällt mir nur der Spruch ein: Was hätte er denn sagen müssen, um zu meinen was er sagte?

gerhard giesemann / 05.08.2023

Ich hoffe, dass die Blauen was Besseres haben als diesen erratischen Maulhelden. Die juristische Einschätzung des Autors teile ich: Da wird nichts draus.

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