Trump vor Gericht: Die Analyse der neuesten Anklage

Ex-Präsident Donald Trump ist nun in einem weiteren Verfahren der Angeklagte. Ihm wird Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten vorgeworfen. Dabei werden ihm auch die Worte im Mund verdreht. Ein Blick in die US-Geschichte lässt allerdings vermuten, dass eine Verurteilung unwahrscheinlich ist.  

Donald Trumps Schwierigkeiten mit einer politisierten Strafjustiz nehmen kein Ende. Nachdem ich Ihnen im April von einer Anklage im Bundesstaat New York wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen berichtet habe und im Juni von einer Anklage vor einem Bundesgericht in Florida wegen Einbehaltens von Geheimunterlagen, musste der ehemalige Präsident am gestrigen Donnerstag schon wieder wegen einer Anklage vor Gericht erscheinen, diesmal vor einem Bundesgericht in Washington, DC. 

Während es sich bei den New Yorker Vorwürfen recht eindeutig um den vergeblichen Versuch eines Trump-hassenden Staatsanwalts handelt, sich irgendwie mit einer noch so an den Haaren herbeigezogenen Anklage zu profilieren, und bei der Anklage in Florida um Vorwürfe, die dem Augenschein nach zutreffen, aber bei keinem anderen Spitzenpolitiker so verfolgt wurden, zielt die neue Anklage in der Hauptstadt auf den Kern der Justizkampagne gegen Trump ab. Die Vorwürfe bestehen wesentlich daraus, dass Trump im politischen Wettstreit – nicht etwa vor Gericht oder dem Kongress – in verschwörerischer Absicht falsche Aussagen gemacht habe. Damit soll das Falschdenken als solches kriminalisiert werden, im schärfsten Kontrast zu den weitgehenden Rechten, die jedem Amerikaner durch den Ersten Verfassungszusatz garantiert werden, im Gegensatz zu achtzig Jahren Tradition der Rechtsprechung, aber in Anknüpfung daran, dass vor hundert Jahren schon einmal ein wegen Falschrede verurteilter Kandidat sich vom Gefängnis aus um die Präsidentschaft bemühte.

Die Anklageschrift umfasst 45 Seiten, aber nur vier im Grunde identische Anklagevorwürfe: Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten, Verschwörung zur Behinderung einer Amtshandlung, Behinderung einer Amtshandlung, Verschwörung gegen die Bürgerrechte. Sie fasst den Kern aller vier Vorwürfe folgendermaßen zusammen:

Obwohl er [die Wahl] verloren hatte, war der Angeklagte entschlossen, an der Macht zu bleiben. Daher hat der Angeklagte mehr als zwei Monate lang nach dem Wahltag am 3. November 2020 Lügen verbreitet, dass es in der Wahl wahlentscheidenden Betrug gegeben hätte und dass er gewonnen hätte. Diese Behauptungen waren falsch, und der Angeklagte wusste, dass sie falsch waren. Aber der Angeklagte hat sie trotzdem wiederholt und weit verbreitet – um seine bewusst falschen Behauptungen berechtigt erscheinen zu lassen, um eine angespannte nationale Atmosphäre aus Misstrauen und Ärger zu erzeugen, und um das öffentliche Vertrauen in die Abhaltung der Wahl zu untergraben.

Kurz, der Kern der Vorwürfe ist das, was der deutsche Verfassungsschutz und das Innenministerium als „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ beobachten und sicher auch gerne verfolgen und anklagen würden.

Entscheidendes Detail wird weggelassen

Die Fakten sind relativ klar und dürften nicht Gegenstand großen Streits sein, wenn sie auch von der Anklage in bösartiger Verzerrung dargestellt werden. Sie erzählt recht langwierig Donald Trumps Versuche nach, die Wahlergebnisse in Bundesstaaten mit umstrittenem Wahlausgang anzugreifen. Dabei wird jede einzelne zitierte Aussage Donald Trumps so sorgfältig als „falsch“ gekennzeichnet, als ob der Spiegel vom AfD-Parteitag berichtete.

Allerdings bringt die Anklageschrift es fertig, in Zitaten über zig Seiten ausgerechnet am Höhepunkt der Erzählung, Trumps Rede auf einer Kundgebung am Dreikönigstag 2021, ein ganz entscheidendes Detail wegzulassen: Trump hat eindeutig zu einer Demonstration aufgerufen, „um friedlich und patriotisch euren Stimmen Gehör zu verschaffen.“ Friedlich und patriotisch, nicht in Form eines Krawalls in einem Regierungsgebäude. Kurz danach wird die Erzählung der Anklage noch abgedrehter: Sie zitiert zwei Tweets Trumps, in denen er eindeutig zu friedlichem Verhalten und Respekt vor den Ordnungskräften aufgerufen hatte. Das nimmt sie allerdings nicht als Indiz, dass Trump nicht auf die Krawalle hingewirkt hatte, sondern als Beweis, dass er „fälschlich suggerierte, dass die Menge am Kapitol friedlich sei.“ Die Anklage eines Aufrufs zu friedlichem Verhalten als verschwörerische Falschbehauptung, um zu Gewalt aufzurufen, dürfte ein Novum sein.

Das grundlegende Problem der Anklage sind aber gar nicht die behaupteten Fakten und die Art, wie sie Trump das Wort im Munde zu verdrehen sucht, sondern die offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Vorwürfe.

Der Erste Zusatz zur amerikanischen Bundesverfassung garantiert jedem Amerikaner umfangreiche Rechte, darunter die „Freiheit der Rede“, „das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln“, und „Petitionen für die Abstellung von Beschwerden an die Regierung zu richten.“ Diese Garantien wurden im Laufe der Zeit – und historisch eher von den Linksliberalen betrieben – immer weiter ausgeweitet zu einem Verständnis von Redefreiheit, das die Antwort auch auf Dinge wie Flaggenverbrennung, Holocaustleugnung und Nazimärsche, Revolutionspredigten nicht in Haftstrafen sucht, sondern in robustem Meinungsaustausch auf dem Marktplatz der Ideen. Jede strafrechtliche Norm, jede Strafverfolgung muss diesem Anspruch genügen. Die grundlegenden Fälle sind jedem amerikanischen Jurastudenten wohlbekannt.

Im Fall Brandenburg v. Ohio hat ein Rassist 1964 behauptet, dass die Politik in Washington von Schwarzen (er nutzte einen anderen Begriff) und Juden dominiert sei, und zu einem Marsch auf das Kapitol in der Hauptstadt aufgerufen, um da die Regierung auszuwechseln. Er hat also wirklich die Art Rede gehalten, die Trump vorgeworfen wird, und gepfeffert. Dafür wurde er wegen eines damals in Ohio existierenden Straftatbestands des „kriminellen Syndikalismus“ verurteilt, der Forderungen nach gewalttätigem Umsturz unter Strafe stellte. Brandenburg rief den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten an, nachdem er vor dem des Bundesstaats Ohio gescheitert war, und der erklärte die Strafnorm bezüglich des kriminellen Syndikalismus für verfassungswidrig.

Der Gerichtshof fand, „dass die verfassungsmäßigen Garantien der freien Rede und der Pressefreiheit es dem Staat nicht erlauben, Aufrufe zu Gewaltanwendung oder Gesetzlosigkeit zu verbieten oder strafbar zu machen, es sei denn, dass solche Aufrufe auf die Aufstachelung zu oder Hervorrufung von direkt bevorstehenden gesetzlosen Handlungen gerichtet sind und wahrscheinlich zu solchen Handlungen aufstacheln oder sie hervorrufen werden.“ Die Anklage müsste also zeigen, dass Trumps Äußerungen in einer Art und Weise vorhersehbar zu unmittelbar bevorstehenden Straftaten aufgerufen haben, wie sie bei Brandenburg nicht gegeben war. Das wird schwierig, nicht nur weil Trump eindeutig zu einer friedlichen Kundgebung aufgerufen hat.

Ebenfalls bekannt und grundlegend ist der Fall New York Times Co. v. SullivanIn dem hat der Oberste Gerichtshof gefunden, dass unter den Garantien des Ersten Verfassungszusatzes, selbst im Zivilrecht, mit wesentlich geringeren Hürden als denen des Strafrechts, selbst Falschbehauptungen bezüglich politischer Entscheidungsträger geschützt sind, es sei denn, sie werden im Wissen um ihre Unwahrheit oder in völliger Gleichgültigkeit bezüglich ihrer Wahrheit aufgestellt. Was schon im Zivilrecht gilt, gilt umso mehr im Strafrecht. Die Anklage müsste also nicht nur zeigen, dass Trumps Aussagen, wie von ihr immer und immer wieder in der Anklageschrift behauptet, falsch gewesen seien, sondern auch, dass Trump wusste, dass sie falsch waren, oder es ihn jedenfalls nicht im Geringsten interessiert hat, dass sie falsch waren. Das wird ebenfalls schwierig. Nach Einschätzung von Feind und Freund hat Trump sich wirklich um die Wahl betrogen gefühlt, und Unregelmäßigkeiten sind unzweifelhaft vorgekommen, wenn auch wohl nicht in einem Maße, das den Wahlausgang entschieden hätte. Mit einer Verurteilung wegen Trumps Reden und Tweets rund um die Ereignisse des Dreikönigstags dürfte es also schwierig werden.

Die denkbar ungünstigste Richterin 

Die Vorwürfe gegen Trump bezüglich seiner Versuche, verschiedene Politiker bezüglich der Modalitäten der Bestimmung und Anerkennung von Wahlergebnissen zu beeinflussen, dürften nicht haltbarer sein. Der relevante Schutz hier ist das Recht, Petitionen für die Abstellung von Beschwerden an die Regierung zu richten, wobei Regierung hier fraglos alle Amtsträger meint. Genau das hat Trump getan. Zu diesem Recht gibt es weniger Präzedenzfälle, einfach weil auch absurdeste Eingaben an Amtsträger nicht verfolgt, sondern eben ignoriert werden, was Trump mit seinen Eingaben ja auch so ergangen ist. Aber das zugrundeliegende Recht wäre offensichtlich vollkommen wertlos, wenn nur solche Eingaben geschützt wären, die ein Staatsanwalt oder ein Richter für berechtigt und wertvoll halten. Man darf jeden Wunsch, und sei er noch so absurd, an einen Amtsträger herantragen.

Trump hat in der gegenwärtigen Anklage ein praktisches Problem insofern, als dass sie ihn vor ein ihm denkbar ungünstig gesonnenes Gericht zitiert hat. Bei den letzten Wahlen 2020 stimmten nur fünf Prozent der Wähler in Washington, DC, für Trump, so dass die Auswahl nicht parteipolitisch gegen ihn voreingenommener Geschworener auf Schwierigkeiten stoßen dürfte. Noch schlimmer: Die Richterin Tanya Chutkan, der dieser Fall zugewiesen wurde, hat sich mit besonders harten Strafen gegen Krawallmacher des Dreikönigstags hervorgetan, hat ihren Unmut darüber geäußert, dass die Anstifter nicht angeklagt wurden, war der Meinung, dass Demonstranten „zur Unterstützung eines Mannes, nicht zur Unterstützung unseres Landes zum Kapitol gingen,“ verglich die BLM-Krawalle positiv mit denen des Dreikönigstags, weil sie einer guten Sache dienten. Noch besser, diese Richterin hat zwölf Jahre lang für die Anwaltsfirma Boies Schiller Flexner gearbeitet, die Hunter Biden in seinen Ukraine-Geschäften vertreten hat.

Trumps Anwälte werden sich nahezu sicher um einen Wechsel von Verhandlungsort und Richterin bemühen, um einen einigermaßen fairen Prozess zu ermöglichen. Aber selbst im Falle einer Verurteilung scheint schwer vorstellbar, dass diese vor den Berufungsgerichten und dem Obersten Gerichtshof halten würde.

Wahlkampf aus dem Knast

Der Versuch, einen Präsidentschaftskandidaten wegen ungebührlicher, angeblich falscher Rede zu verurteilen, weckt allerdings Erinnerungen an einen anderen Präsidentschaftskandidaten, Eugene V. Debs, im Wahlkampf 1920. Der war einerseits Sozialist, andererseits Kriegs- und Wehrpflichtgegner im Ersten Weltkrieg. Er hatte 1918 eine Rede für den Sozialismus, aber insbesondere gegen die Wehrpflicht und den Kriegsdienst gehalten, und war dafür verurteilt worden, interessanterweise unter dem gleichen Spionagegesetz, unter dem Trump nun in Florida angeklagt ist. Auch sein Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof, der seine Verurteilung in Debs v. United States aufrechterhielt. Auch damals schon wurde ihm das Recht zugestanden, die sozialistische Weltrevolution im Abstrakten zu predigen, aber mit seinen Aufrufen gegen die Wehrpflicht habe er die Arbeit der Wehrersatzbehörden behindern wollen und behindert, was der Staat bestrafen dürfe. Diese Entscheidung würde nach Brandenburg heute ziemlich sicher anders ausfallen, aber selbst wenn nicht, hat Debs unzweifelhaft zu konkreten Rechtsverstößen aufgerufen, nicht nur wie Trump zu einer friedlichen Demonstration.

Eugene Debs hat dann den Präsidentschaftswahlkampf 1920 von der Gefängniszelle in Atlanta aus betrieben, nicht ohne Erfolg, denn er konnte immerhin eine knappe Million Stimmen oder 3,4 Prozent einheimsen. Eines seiner Wahlkampfversprechen war, dass er sich im Falle seiner Wahl selbst begnadigen würde. Ein besseres Ergebnis hätte vermutlich kein nicht einsitzender Politiker mit der unter dem Mehrheitswahlrecht völlig chancenlosen Sozialistischen Partei erreichen können. Heute ist übrigens der sozialistische Politiker der Demokratischen Partei Bernie Sanders ein Bewunderer von Debs, auch wenn nicht zu erwarten steht, dass er diese Bewunderung auf Donald Trumps Verfolgung übertragen wird.

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Donald Trump wegen der neu angeklagten Vorwürfe rechtskräftig verurteilt wird, und auch die New Yorker Anklage scheint aussichtslos. Aus der Anklage in Florida könnte etwas werden, wenn auch vermutlich nicht vor den Wahlen. Eher schon könnte sich die Frage stellen, wie weit ein Gericht Trump in der heißesten Phase des Wahlkampfs jeden Tag vor sich zitieren kann, während sein Konkurrent frei Wahlkampf betreibt. So oder so: Jene Linke, die Trump gerne im Gefängnis sehen, sollten sich daran erinnern, dass man selbst aus dem Gefängnis für ein politisches Amt kandidieren darf und einer der ihren in dieser Situation vor hundert Jahren schon einmal immerhin einen Achtungserfolg eingefahren hat. Debs wurde dann übrigens zwar nicht begnadigt, aber vorzeitig entlassen, von Zehntausenden und einer Band empfangen und ins Weiße Haus immerhin als Gast eingeladen.

 

Oliver M. Haynold wuchs im Schwarzwald auf und lebt in Evanston, Illinois. Er studierte Geschichte und Chemie an der University of Pennsylvania und wurde an der Northwestern University mit einer Dissertation über die Verfassungstradition Württembergs promoviert. Er arbeitet seither als Unternehmensberater, in der Finanzbranche und als freier Erfinder. 2023 wurde er zum Kentucky Colonel ernannt.

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Yehudit de Toledo Gruber / 05.08.2023

Ich bin also nicht allein mit meinem Wunsch, Donald Trump möge trotz aller dieser unglaublichen politisierten Schlammschlachten als Sieger hervorgehen und tatsächlich der nächste amerikanische Präsident werden. Abgesehen davon, daß auch ich an üble Wahlmanipulationen und Rache glaube um Trump auszuschalten, freute es mich schon heute, die entsetzten Gesichter unserer Politiker zu sehen, müßten sie erneut mit ihm und seinem Republikaner-Team kooperieren. Und vielleicht könnte er es ja auch schaffen, eine dringend notwendige Beruhigung herbeizuführen bezüglich der gefährlichen innenpolitischen Krise in Israel.  Falls es dann noch nicht zu spät ist ...

Stefan Riedel / 05.08.2023

“Obama-Richter (- in, S.R., der mit Hunter Biden zusammengearbeitet hat), gibt Trump bis Montag um 17 Uhr Zeit, um auf den Antrag zu reagieren, ihn vor seinem Prozess zum Schweigen zu bringen, während die Medien über ihn weiterhin lügen und ihn verunglimpfen. Sie nehmen uns unsere First Amendment-Rechte (freie Meinungsäußerung) weg. Das ist alles, worum es hier geht – die Abschaffung der freien Meinungsäußerung in Amerika. So übernehmen Tyrannen die Kontrolle.” (The Gateway Pundit jetzt gerade). Genau, darum geht es (Übersetzungen von Google, S.R.). Der Titel von Mark Levins (konservativer, jüdischer Talk-Show host) neustem Buch: “The Democrat Party Hates America, Gebundene Ausgabe – 19. September 2023, amazon ,von Mark R. Levin (Author) “. Und wir im ehemaligen freien Westen brauchen auch keine Demokratie mehr, sondern Leute, die wissen, wo es lang geht (Klima, Covid 19 und so ) aber Zack-Zack! Josef Stalin wäre stolz auf “uns”!

Lutz Liebezeit / 05.08.2023

Die Parteien sind nicht der Staat. Der Staat, das ist die Verfassung und das sind die Organe des Staates. Zusammen nennt sich das Gebilde Verfassungsstaat. Wenn Parteien illegal in die Verfassung eingreifen, dann werden die Parteien verfassungswidrig, weil sie den Verfassungsstaat unbefugt umbauen. Bestimmte Teile der Verfassung sind geschützt, da kann man auch mit 100% der Abgeordnetenstimmen nichts dran ändern. Die Verfassung ist völlig o.k., was nicht o.k. ist, das sind die illegalen Eingriffe der Parteien in den Verfassungsstaat. Die Schutzmechanismen in der Verfassung sollen dem Souverän auch sagen, daß die Verfassung den illegalen Umbau überdauert. Da kann man seine Wünsche hineinschreiben, wie man will, das ist verboten. Und wenn das verboten ist, dann kann man es auch nicht ändern. Der Artikel 23 ist so hochgradig kriminell, der setzt den gesamten Verfassungsstaat einschließlich der besonders geschützen Bürgerrechte ab. Damit hätte ich ja gerne Politik gemacht, aber meine Landsleute haben es nicht begriffen. Die versetzten sich lieber mit dem Mantram in Trance: wir sind nicht souverän.

Franz Klar / 05.08.2023

“Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Donald Trump wegen der neu angeklagten Vorwürfe rechtskräftig verurteilt wird, und auch die New Yorker Anklage scheint aussichtslos” . Dann gibt es also keine politisierte Justiz in USA . Beweis erbracht !

ralf heinritz / 05.08.2023

Die (von einigen Beobachtern vermutete) Strategie der Demokraten, Trump als Bidens leichten Gegner aufzubauen ist erstmal gelungen - die Frage ist natürlich nur, ob er wirklich so chancenlos ist, wie gedacht. Die superschlaue Hilary als gutes Beispiel.

Chris Kuhn / 05.08.2023

Joe Biden ist über seinen Sohn in Finanzskandale und ukrainische Korruptionsaffären verstrickt und gehörte als amtierender Präsident und Sicherheitsrisiko eigentlich eher angeklagt. Wobei die Chancen gut stünden, daß er im Moment gar nicht mehr zurechnungsfähig und womöglich strafunwürdig ist.

Wilfried Cremer / 05.08.2023

hi, die Demokraten-Antifanten (Föten töten) brauchen immer einen für den Marterpfahl. Das steckt in denen drin, aus Gründen.

Chris Groll / 05.08.2023

Heute gehört, daß jedesmal, wenn schwere Vorwürfe gegen Joe oder Hunter Biden zum Vorschein kamen, gab es am nächsten Tage eine Anklage gegen Trump. Denke mal, man will auf diese Weise von den Vorwürfen gegen den verbrecherischne Bidenclan ablenken. Ich würde mir wünschen, daß Trump Präsident wird.

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