Stefan Homburg, Gastautor / 05.03.2022 / 06:15 / Foto: S.Homburg / 193 / Seite ausdrucken

Trotz Krieg: Die Impfpflicht naht

Mit Einbringung der Drucksache 20/899 in den Deutschen Bundestag ist das Projekt einer allgemeinen Impfpflicht scharfgestellt worden; die Vorlage soll schon am 17. März 2022 im Parlament behandelt werden. Worum geht es, und was ist davon zu halten?

Zum Inhalt der Drucksache: Rechtstechnisch wird die Impfpflicht im Wege einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eingeführt. Die über 200 unterzeichnenden Abgeordneten wollen, dass ab Oktober alle Volljährigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Dieser wird grundsätzlich durch drei Impfungen mit einem der zugelassenen Impfstoffe erworben. Allerdings gibt es zahlreiche Kautelen, die hier nicht annähernd erschöpfend wiedergegeben werden können. Der Impfpflicht entrinnen Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel sowie Personen, die eine medizinische Kontraindikation nachweisen.

Der Entwurf enthält Bestimmungen zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Nachweises und ermächtigt die Bundesregierung, sowohl die Anzahl der erforderlichen Impfungen als auch die Impfintervalle durch Rechtsverordnung zu ändern. Dieser letztere Punkt ist aus zwei Gründen wichtig: Erstens hat die Bundesregierung weit mehr Dosen Impfstoff bestellt als für lediglich drei Impfungen nötig. Zweitens verlieren die Impfungen im Zeitverlauf unstreitig an Wirkung, und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens liegt ihre Verabreichung in vielen Fällen bereits ein bis zwei Jahre zurück. Es besteht wenig Zweifel, dass das Gesetzgebungsvorhaben auf ein Zwangsabonnement mit halb- oder vierteljährlichen Nachimpfungen abzielt. Verstöße gegen die Impfpflicht können mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden, wobei jedes Versäumnis, den Impfausweis nach Anforderung durch die Behörde vorzulegen, einen erneuten Verstoß begründet. Für die meisten Bürger dürfte das ruinös sein.

Beurteilung

Die Injektion einer Substanz verletzt fraglos das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 GG, bisweilen auch das Recht auf Leben. Diese Eingriffe wiegen umso schwerer, als bisher kein einziger der vorgesehenen Impfstoffe endgültig zugelassen ist; alle werden auf Grundlage einer vorläufigen Zulassung verabreicht. Unter normalen Umständen würde schon der Hinweis auf das bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Flugzeugabschuss in Terrorfällen die Diskussion beenden: Das Gericht hatte dem Gesetzgeber kategorisch untersagt, einige Menschen zu opfern, um andere zu retten. Selbst bei gutwilliger Lesart ist aber genau das der Kern einer Impfpflicht, denn dass die Impfung in manchen Fällen zum Tod geführt hat, bestreitet niemand; fraglich ist allein die Anzahl der Todesfälle, die selten zu einer Meldung und noch seltener zur Obduktion führen.

Da die Zeiten aber nicht normal sind, ist es wohl besser, das Abschlussurteil zu vernachlässigen und die Grundrechtseinschränkungen dem üblichen Prüfschema zu unterziehen: Grundrechte dürfen gesetzlich nur eingeschränkt werden, wenn die Maßnahmen ein legitimes Ziel verfolgen und sie darüber hinaus geeignet, erforderlich und im engeren Sinne verhältnismäßig sind.

Was ist eigentlich das Ziel?

Laut Entwurf soll die Impfpflicht einer „Überlastung des Gesundheitssystems“ begegnen. Wer sich mit Fakten beschäftigt, dem verschlägt es an dieser Stelle die Sprache. Laut Bundesgesundheitsministerium waren die deutschen Krankenhäuser während der Coronakrise bereits vor Verfügbarkeit eines Impfstoffs nicht nur nicht überlastet, sondern im Gegenteil beispiellos unterbelegt. Eine drohende Überlastung ließ sich auch in Schweden und jenen Ländern nicht feststellen, die im Unterschied zu Deutschland keinen Lockdown oder Maskenzwang angeordnet hatten, sondern mit der Coronawelle so locker umgingen, wie es die Lehrbücher und WHO-Leitlinien bis 2019 vorsahen. 

Analysiert man die Daten des Deutschen Intensivregisters (DIVI), so erkennt man in den Gesamtbelegungen praktisch keine Spuren der Coronawellen. Verwundern kann das kaum, zumal Deutschland pro Einwohner über eine außergewöhnlich hohe Ausstattung mit Intensivbetten verfügt. Auch bei den vom Robert-Koch-Institut (RKI) protokollierten leichten und schweren Atemwegserkrankungen, die durch viele verschiedene Viren ausgelöst werden, sieht man von Corona so gut wie nichts: Die Influenza verschwand 2020, Corona kam, RS-, Adeno- und Rhinoviren blieben. Im Ergebnis verstarben Alte und Vorerkrankte, während die meisten nur Erkältungssymptome zeigten. Das mittlere Alter der an oder mit Corona Verstorbenen betrug 83 Jahre, das mittlere Sterbealter der Gesamtbevölkerung 81 Jahre. Bei der Coronakrise handelt es sich schlicht und einfach um Fehlalarm. Dass der Entwurf mit der längst widerlegten Chimäre überlasteter Intensivstationen aufwartet, ist ärgerlich und peinlich.

Impfpflicht erforderlich?

Laut Gesetzentwurf beträgt die Quote vollständig Geimpfter bei Volljährigen 84,6 Prozent und unter Berücksichtigung der RKI-Schätzung einer statistischen Untererfassung sogar bis zu 90 Prozent. Selbst wenn der Entwurf ein legitimes Ziel verfolgen würde, ist es unerfindlich, warum diese enormen Quoten nicht ausreichen und Rettung nur von einer Steigerung der Impfquote bis auf 100 Prozent kommen kann.

In einem Nebenstrang drohen die Abgeordneten uns Wählern mit abermaligem Lockdown, falls wir bei der Impfung nicht gefügig sind. Sachlich kann dieses Argument nicht verfangen, da etwa England, das seinen „FreedomDay“ im Juli 2021 beging, mit niedrigerer Impfquote als Deutschland und ohne Lockdown gut durch den Winter kam. 

Kein Fremdschutz!

Wer einen anderen Menschen vorsätzlich verletzt, wird bestraft; wer sich selbst verletzt, etwa durch „Ritzen“ oder sonstige Lebensgewohnheiten, bleibt straffrei. Diese wichtige Abgrenzung illustriert den Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die niemanden zu seinem Glück zwingen will oder gar dem Staat die Aufgabe überantwortet, dieses Glück zu definieren. Folglich kann eine Impfpflicht nicht mit Eigenschutz begründet werden, sondern nur mit Fremdschutz.

Der Gesetzentwurf behauptet, eine Drittimpfung mindere „das Risiko einer Ansteckung mit den aktuell vorherrschenden Virusvarianten“ und verweist zum Beleg auf den RKI-Wochenbericht vom 3. März 2022. Die dortige Auswertung beruht jedoch auf unvollständigen Daten und ist aufgrund ihrer groben Altersklassifikation unbrauchbar. Wesentlich bessere Daten liefert die britische Gesundheitsbehörde für England, und diese zeigen schon seit Wochen unwiderleglich eine Pandemie der Geboosterten: In allen Altersklassen ab 18 Jahren stecken sich Geboosterte wesentlich öfter an als Ungeimpfte, was im Klartext bedeutet, dass die Impfung keinen Fremdschutz beinhaltet, sondern ganz im Gegenteil eine Fremdgefährdung. Schon im Sommer 2021 hatten übrigens Mitarbeiter des US-amerikanischen CDC, das unserem RKI entspricht, anlässlich einer Studie an Gefängnisinsassen herausgefunden, dass die neuartigen Impfungen keinen Schutz vor Ansteckung bieten.

Pikant ist an dieser Stelle, dass selbst die Impfhersteller in den von ihnen gefertigten Zulassungsstudien nie einen Fremdschutz behauptet hatten. Diese Legende wurde von Marketingagenturen erfunden und auch durch unsere Gesundheitsbehörden verbreitet, die später davon abrückten. Bis August 2021 verhieß das staatliche Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf seiner Website: „COVID-19-Impfstoffe schützen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus“. Im September revidierte das Institut diese steile These wie folgt: „COVID-19-Impfstoffe schützen vor einem schweren Verlauf einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus“. Nachdem auch das zweifelhaft geworden war, heißt es inzwischen nichtssagend: „COVID-19-Impfstoffe sind indiziert zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten COVID-19-Erkrankung“. Deutlicher kann eine Distanzierung von der ursprünglichen Behauptung kaum ausfallen.

Hätten die Abgeordneten, statt selektiv einen einzigen Wochenbericht mit untauglichen Daten zu zitieren, auf die Informationsseiten des RKI geblickt, hätten sie dort unter anderem den folgenden Satz gefunden: „In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden.“

Und die Nebenwirkungen?

Jede lege artis betriebene verfassungsrechtliche Beurteilung schließt mit einer Abwägung der Vor- und Nachteile des Gesetzes. Neben Kosten, Verwaltungsaufwand und gesellschaftlicher Spaltung schlagen auf der Nachteilsseite vor allem die Gesundheitsschäden zu Buche, die bei jeder Impfung vorhanden sind, gleichgültig ob man sie Nebenwirkungen oder Reaktionen nennt. Infolge der weltweiten Kampagne gibt es zu Impfschäden eine Fülle von Daten, die allesamt höchst beunruhigend sind, egal ob man nationale Berichte des PEI betrachtet, europäische der EMA oder weltweite der WHO. Wie die vorstehend dreifach verlinkte Quelle „Transparenztest“ zeigt, die amtliche Daten in lesbare Grafiken umsetzt, stellen Anzahl und Schwere der Impfschäden, berechnet pro verabreichter Dosis, alles in den Schatten, was man bei früheren Impfstoffen gesehen hat. Und nicht von ungefähr: Frühere Zulassungen erfolgten im Anschluss an sorgfältige Prüfungen, die zehn oder zwanzig Jahre in Anspruch nahmen. Nur bei den Coronaimpfstoffen dient, um einen treffenden Ausdruck von Bundeskanzler Olaf Scholz aufzugreifen, das Gros der Bevölkerung als Versuchskaninchen.

Schlussfolgerung

Mit der allgemeinen Impfpflicht verfolgt der Gesetzgeber kein legitimes Ziel, sondern ein illusionäres. Selbst zur Erreichung des illusionären Ziels ist die Impfpflicht wegen der hohen Impfquote der Volljährigen nicht erforderlich, und geeignet ist sie erst recht nicht, da die Daten eher Fremdgefährdung als Fremdschutz nahelegen. Die Nebenwirkungen schließlich sind so massiv, dass ein Verbot der neuartigen und nicht endgültig zugelassenen Impfstoffe erwägenswert scheint. Insgesamt markiert der Entwurf einen Tiefpunkt der deutschen Parlamentsgeschichte, indem er zeigt, wie weit die politische Klasse der Realität inzwischen entrückt ist.

Foto: S.Homburg

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Leserpost

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P. Wedder / 05.03.2022

Ärztinnen und Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung e.V. haben eine Briefaktion gestartet. Auf ihrer Internetseite findet man einen weitgehend vorausgefüllter Brief den man an einen Wahlkreisabgeordneten seiner Wahl schicken kann. Wahlkreise sind hinterlegt, Adresse befüllt sich entsprechend. Alles ist voreingestellt und kann mit 2 Sätze ergänzt werden. Auch interessant als Anregung für einen eigenen Brief. Kopierbare Tabellen der aktuellen E-Mail-Adressen der Bundestags-Abgeordneten finden sich übrigens auch auf der Internetseite buergerredaktion.

Rolf Lindner / 05.03.2022

“Am 22. Februar 2022 erging am obersten Gerichtshof in Ontario, Kanada ein sehr bemerkenswertes Urteil vor einem Familiengericht (Richter Pazaratz). Im Rechtsstreit zweier geschiedener Eltern ging es um die Frage der Covid-19 Impfung für ihre Kinder. Der Vater bestand darauf, dass die Kinder geimpft werden sollen. Mutter und Kinder waren dagegen. Das Urteil ist für heutige Verhältnisse deshalb außergewöhnlich, da der Richter bereit war unvoreingenommen und verständnisvoll beiden Seiten zuzuhören. Er befasste sich mit den eingebrachten Quellen der Mutter, die unter anderem den mRNA Pionier Dr. Robert Malone zitierte. Der Richter führt außerdem aus, dass aus der Geschichte hervorgeht, dass auch Regierungen und Experten sich immer wieder geirrt haben.” (Blog Bastian Barucker) Die Urteilsbegründung des Richters ist lang und leider voller Wiederholungen. Am Ende wird der Antrag des Vaters jedoch abgewiesen, weil der Vater zwar die Regierungslinie vertritt, aber die sachlichen und begründeten Argumente der Mutter nur mit Diffamierungen und Unterstellungen begegnete. Abgesehen davon, dass ein Richter im demokratischsten Deutschland, das wir je hatten, sehr viel Mut aufbringen oder kurz vor der Pensionierung stehen müsste, solch ein Urteil zu fällen, konzentriert sich nach meiner Meinung im Urteil die gesamte Situation um die Maßnahmen der deutschen Regierung angeblich gegen die angebliche Coronapandemie sowie der regierungskriechischen Medien gegen die angeblichen Coronaleugner, Querdenker, Verschwörungstheoretiker usw. Während die eine Seite sachliche, durch Statistiken bestätigte und plausible Argumente vorbringt, hat die andere Seite nur Diffamierungen, Lügen und nicht verifizierte, dafür aber widerlegte Behauptungen zu Verfügung, die nun insbesondere den Impfzwang begründen sollen. Nach all den mir bekannten Fakten dehne ich das Urteil des Richters Pazaratz auf den Antrag der Regierung aus: Der Antrag der Regieung wird abgewiesen.

Ernst Lage / 05.03.2022

“Insgesamt markiert der Entwurf einen Tiefpunkt der deutschen Parlamentsgeschichte, indem er zeigt, wie weit die politische Klasse der Realität inzwischen entrückt ist.” Dem möchte ich widersprechen. Ich denke, die politische Kaste weiß sehr wohl, was sie tut, sie hält sich an die Verträge mit den Pharmaherstellern, an die sie das deutsche Volk verkauft hat und sie offenbart damit ihre Menschenverachtung dem Volk gegenüber. Nichts mit Realitätsverlust! Viel interessanter in diesem Zusammenhang finde ich die Frage, wie sieht die Bezahlung für diesen Verrat der Pharmaindustrie an diese Kaste aus - die Regierenden werden ihr Volk mit Sicherheit nicht verschenken!?

J. FISCHER / 05.03.2022

Die Impfpflicht ist nur eine weitere Zwangsmaßnahme dieser Fastdiktatur Deutschlands mit der Folge einer Art Kriegszustand es im eigenen Land. In diesen Tagen erleben wir, wie wichtig eine Demokratie ohne Zwang mit wirklich freien Medien (ÖRR Propaganda kann auch Putin) ist. Eine zweite Front mit “Dauerschuldigen” Corona Gentherapiegegnern aufzumachen, ist nicht zu akzeptieren. Lauterbach sollte sofort entlassen werden. Wir brauchen eine starke Gesellschaft, deshalb muss auch sofort jeder Straftäter der das Asylrecht mißbraucht abgeschoben werden. Syrien und die Migration war und ist ein Baustein der Putunstrategie und die Vertreibung von Millionen Menschen gehört dazu. Helfen wir denen, die solche Despoten aktiv bekämpfen und bestrafen wir die Mitläufer!

Gabriele Kremmel / 05.03.2022

Die Gefahr ist viel größer als angenommen. Ein illusionäres Ziel mit dem gesetzlichen Zwang zu einer hochumstrittenen, schädlichen und potentiell todbringenden Impfung zu verfolgen ist meiner Meinung nach nicht nur verharmlosend ausgedrückt sondern es ist auch mit einer kriminellen Handlung vergleichbar. Die Abgeordneten und alle Beteiligten haben die Pflicht, sich ausreichend und unabhängig zu informieren bevor sie einen derartigen Raubzug gegen die Grundrechte und gegen die körperliche Selbstbestimmung jedes Einzelnen beschließen - zugunsten einer Illusion, bzw. richtiger zutreffend, dem lange geplanten Abbau von rechtlichen Hürden in den EU-Ländern, die der Verwirklichung einer großangelegten Impfagenda im Wege stehen, bei der die EU und die WHO den Pharmakartellen den Weg in das gigantomanischste Profitparadies aller Zeiten ebnen, welches sich durch Impfpflichten auf alle “durch Impfen vermeidbare Krankheiten” bezieht und keineswegs auf Corona oder Influencapandemien beschränkt ist. Der Impfpass /Zertifikat ist lediglich der Vorläufer des digitalen EU-Impf-/Reisepasses, der auch lange geplant ist und laut EU-Kommission 2022 vorgeschlagen werden sollte. Und offensichtlich gleich alternativlos eingeführt werden soll. Hat schon mal jemand die Abgeordneten auf diesen Fakt hingewiesen oder nachgefragt, ob ihnen die offen auf der Homepage er EU Kommissionen einsehbaren Pläne bekannt sind?

Johannes Schuster / 05.03.2022

Ich sage das nicht gerne, ich sage es überhaupt nicht gerne, ich hätte diese Feststellung lieber nie treffen wollen, ich muß sie treffen, weil die Erklärung naheliegt: Die Deutschen haben das Verletzen anderer in den Genen, in etwa so, wie es Goldhagen wohl umschrieb. Anders ist diese Menschenverachtung, die auf keinen emotionalen, denn auf einen sachlichen Protest stößt, der die Freiheit fordert aber nicht liebt, nicht zu erklären. Ich bin teilweise in der Schweiz aufgewachsen und gut in der Schweiz ist nicht alles Gold, was glänzt, aber vor dem Körper hat man dort wohl (noch) einen gewissen Respekt. Selbstmord ist in der Schweiz eine Freiheit und Selbstgefährdung auch. Die Deutschen drehen das Prinzip um, und noch schlimmer sie fügen sich ohne erkennbaren Grund dieser Feigheit. Und sie machen alle mehr oder minder mit: Unter Ärzten ist die Folgsamkeit besonders groß, was von der Euthanasie bis heute einen Bogen spannt, von KZ- Ärzten zu diesen Gestalten der Inneren, denen man auch einen Mord aus Fürsorglichkeit zutrauen würde, ohne Mimik ohne Emotion, ganz auf das Fach und das Nichtssein bedacht. Und diese Eigenschaften, dieser Grundcharakter des dreifachen Tods, dieses germanische Rasen und Wüten, das muß sich aus der Stammesgeschichte erklären und herleiten, so unmodisch diese Erklärung auch sein mag: Sowenig die Kannibalen das Fleischen sein lassen, so wenig die Deutschen den Sadismus. Wer glaubt, es sein Klischee, der schaue sich um und sehe und höre.

Lutz Herrmann / 05.03.2022

So viel Impfstoff bestellt. Und dann soll es keine Verschwörung sein?

Walter Weimar / 05.03.2022

Wenn man das liest, kommt es einem so vor, wie wenn sich im manchem Film die Paten treffen und die Richtung wird vorgegeben. Ähnlichkeiten mit lebenden oder schon verstorbenen Personen sicher rein zufällig.

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