Sehr geehrter Herr Steinhöfel, vielen Dank für Ihre Vorarbeit. Bitte bleiben Sie weiter am Ball, ich schließe mich gern an. Beste Grüße!
Allgemein, als Nichtjurist stellt sich mir hier eine noch ganz andere Frage: Was hat eigentlich der EUropäische Gerichtshof mit den deutschen Fernsehgebühren zu tun? Es wäre mit neu, das dies Zwangssteuer, im heute hier allgegenwärtigen DDR-Jargon auch “Demokratieabgabe” genannt, EU weit erhoben würde. Das ist doch eine rein nationale, “deutsche” Regelung und Angelegenheit. Wenn jetzt auch für rein Deutschland betreffende, rechtliche Regelungen bereits nicht mehr das BVerfG als “höchste entscheidene Instanz” eingerichtet ist, sondern stattdessen “ausländische”, also nicht dem deutschen Staat angehörende Richter einer nicht von Bundesbürgern gewählten Institution (EU) diese Entscheidung trifft, kann der “Bundesbürger” letztendlich nicht mehr der Souverän der Bundesrepublik Deutschland sein. Der Bundesbürger kann auf die Zusammensetzung von EU und EUropäischem Gerichtshof doch überhaupt nicht einwirken. Damit würde doch unsere „Verfassung“, also Grundgesetz in letzter Instanz nicht mehr gelten bzw. ausländischen Richtern unterworfen. Wie kann die Bundesrepublik überhaupt noch eine „souveräne“ Demokratie sein, wenn letztendlich nur noch „Ausländer“ –hier der EuGH- letztinstazliche Entscheidungen über den Staat. treffen bzw. über unsere Verfassung und unserem Bundesverfassungsgericht stehen?
“”“Ein freundlicher Brief oder e-mail tut es auch ! “”“ Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen mit , dass meine derzeitige Einkommenssituation nicht ausreicht Ihre Forderung von…. zu bedienen. Da mein Einkommen mal unter, mal kurz über der Pfändungsgrenze liegt werde ich jeden überschießenden Euro auf das mir vorliegende Konto überweisen/ oder bar bezahlen . Diese Information dient dazu um Ihnen weitere Arbeit und Kosten für Erinnerungschreiben zu ersparen. In der Hoffnung, dass sich meine finanzielle Situation schnell ändert , bitte ich bis dahin um Ihr Entgegenkommen und Verständnis ! Mit freundlichen Grüßen
ARD und ZDF stehen für Qualität und richtige Information. Sie müssen sich irren; die würden uns nie bewusst belügen.
Herr Schubert Ihren Kommentar versteh ich nicht, tut mir leid. Es geht nicht um “anonyme Barzahlung” sondern darum, dass jeder GEZ-Gebührenzahler der, statt die Zwangsgebühren mit Lastschrift einziehen zu lassen, diese Gebühren in bar zahlen kann. Wenn das viele tun wird das ein nicht zu bewältigender Arbeitsaufwand für den Beitragsservice werden. Es soll diesem nur so schwer wie möglich gemacht werden an das Geld der GEZ-Zahler zu kommen - mehr nicht. Mit Anonymität hat das nichts zu tun.
Ich hatte jahrelang in meiner Firma einen zu geringen Beitrag an die GEZ bezahlt. Das summiert sich mittlerweile auf ca. 100 EUR. Ich habe kürzlich einen sogenannten Festsetzungsbescheid des Rundfunks für meine Firma erhalten. Ich soll zahlen sonst wird gepfändet. Der Festsetzungsbescheid ist sofort ein vollstreckbarer Titel, es gibt aber eine 4 Wochen Widerspruchsfrist. Jetzt werde ich dem Festsetzungsbescheid also nun fristgerecht widersprechen und werde die Barzahlung fordern. Das wird vermutlich abgelehnt werden, vielleicht mit den Floskeln, die Sie hier im Artikel alle aufführen. Danach ist Widerspruchsklage zu erheben beim Verwaltungsgericht - so steht das in diesem Festsetzungsbescheid. Das werde ich dann tun. Ich denke, die Rechtslage spricht dafür, dass dies erfolgreich sein sollte.
Ich bin seit 2015 mit dem Bürgerservice in “Kontakt”. Ich verweise seitdem darauf, dass sich der Bürgerservice im Annahmeverzug befindet
Eine Anmerkung am Rand… es zahlt zwar nur eine Person pro Haushalt, das sollte die anderen Haushaltsmitglieder aber nicht davon abhalten noch mal nachzufragen, was über sie gespeichert ist. Auch wenn es nichts ist, muss dieses nichts erst ermittelt werden.
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