Joachim Nikolaus Steinhöfel / 17.01.2020 / 06:20 / Foto: Jotquadrat / 69 / Seite ausdrucken

Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlung

Achgut com. berichtete in den letzten Wochen mehrfach über das Thema Rundfunkgebühren, etwa in Neujahresgrüße an den „Beitragsservice” oder Beitragsservice unter „Hochdruck”.

Viele Beitragszahler haben sich an den „Beitragsservice“ gewandt und auf ihr Recht hingewiesen, den Rundfunkbeitrag in bar zu entrichten: „Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags.“ Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019 – 6 C 6/18 (VGH Kassel).

Der „Beitragsservice“ reagiert darauf mit massenhaft versandten Formschreiben (Faksimile siehe hier), die man nur als dreist, irreführend und impertinent bezeichnen kann. Warum das so ist und wie der Beitragszahler darauf reagieren kann, wird im Folgenden erläutert.

Es ist Rechtsunsinn, wenn der „Beitragsservice“ sich auf den Rundfunkstaatsvertrag beruft, wonach die Gebühren „bargeldlos zu zahlen“ seien. Das Bundesbankgesetz hat hier Vorrang, der Gesetzestext ist eindeutig.

Der „Beitragsservice“ beruft sich in seinem Formschreiben dann auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 13.06.2017, 2 A 1351/16), wonach er keine Barzahlung anbieten müsste. Knapp zwei Jahre später, siehe oben, hat das übergeordnete Bundesverwaltungsgericht anders entschieden. 

Maßgebliche Entscheidung ist die des Bundesverwaltungsgerichts

Welche Entscheidung ist nun relevant? Die eines untergeordneten Gerichts, dass 2017 entschieden hat, als es die abweichende Haltung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2019 noch gar nicht kennen konnte? Oder die des Bundesverwaltungsgerichts, das die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen aufheben und ändern würde? Zwar liegt die neuere Sache beim EuGH, das ändert aber nichts daran, dass die aktuell allein maßgebliche Entscheidung die des Bundesverwaltungsgerichts ist.

Man kann mit großer Sicherheit davon ausgehen, so ist das in der Justiz gang und gäbe, dass das OVG Nordrhein-Westfalen heute gar nicht mehr so entscheiden würde wie 2017, sondern so wie das Bundesverwaltungsgericht. Untere Instanzen halten sich an die Rechtsprechung der übergeordneten Instanzen. Und wenn sie das nicht tun, wird ihre Entscheidung dort kassiert.

Der „Beitragsservice“ weiß natürlich, dass die Entscheidung aus 2017 damit jede Bedeutung verloren hat. Vor diesem Hintergrund ist das Formschreiben eine Frechtheit, der Beitragszahler wird praktisch belogen.

Was für ein Niveau ist das, wenn diese Einrichtung meint, sie könne a) sich über die Rechtsprechung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes massenhaft hinwegsetzen und b) die Gebührenzahler so dreist täuschen und belügen?

Sie können zum Beispiel so auf diese Formschreiben reagieren:

 

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Beitragsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.

Wie Sie bereits wissen, möchte ich künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte informieren Sie mich, wie dies geschehen kann.

Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019 – 6 C 6/18 (VGH Kassel). Sie kennen diese Entscheidung, weil sie gegen Sie erging. Ihr Hinweis auf eine veraltete Entscheidung eines Instanzgerichts, die heute vom Revisionsgericht aufgehoben würde, ist vor diesem Hintergrund eine Unverschämtheit. Dies gilt auch für Ihr Formschreiben.

Ich verwahre mich gegen weitere vergleichbare Korrespondenz. Bitte sehen Sie von jeglichen weiteren Schreiben an mich ab sofort ab, soweit diese nicht lediglich die oben erbetene Information enthalten, wie ich in bar zahlen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

Dieser Beitag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Blog.

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Leserpost

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Andreas Rühl / 17.01.2020

Wie tief ist dieses Land gesunken?

J.P. Neumann / 17.01.2020

Steinhöfel ist immer wieder amüsant.  Ich sehe i.d.S.  bereits die “Lex Steinhöfel” kommen.  Aber im Ernst:  So wie der ÖffR Regierungsfunk reagiert jeder Parasit.  Und wenn die Gerichte das System der Zwangssteuer durchgehen lassen, dann werden sie auch die Barzahlung abschaffen. Etwa so wie damals die Lohnsteuerkarte.  (P.S:  Einmal hat Steinhöfel den Hamburger Innensenator dazu gebracht, seine eigene Verordnung zu fressen. 2015 in Sachen Flüchtlingskrise, darüber konnten alle sehr lachen, ich hoffe inständig das klappt auch in Sachen GEZ- aber da hängt natürlich mehr dran als nur ein Politiker).

Matthias Kaufmann / 17.01.2020

Wir werden noch alle zu Dissidenten, wie im Ostblock… Einerseits traurig, dass es in dieser Republik so weit gekommen ist. Andererseits auch wohltuend, weil wir nur unsere Rechte wahrnehmen und der ungesetzlichen Staatsmacht trotzen. Ulrich von Hutten lässt grüßen!

Gabriele Klein / 17.01.2020

Vielen Dank für den Einsatz.  Ungeheuerlich, dass eine öffentlich Rechtliche Anstalt und ihre Bedienstete den Bürger derart “nehmen”. Deses Land wird nicht regiert, es wird drangsaliert, mißbraucht und ausgebeutet.  Das Quetschgeld Modell wäre in den USA undenkbar. Es wird die Frage zukünftiger Geschichtswissenschaftler sein, mit welchen semantischen Tricks man über das Verwaltungsrecht, das Grundrecht ohne jeden Widerspruch seitens deutscher Richter aus den Angeln heben konnte.  Ich habe per Überweisung diesen mafiosen “Schutzzoll” nur bezahlt um in Ruhe gelassen zu werden. Ich nutze das deutsche Fernsehen seit meiner Volljährigkeit nicht.  Seit den 90ern gilt das auch fürs Radio. Mittlerweile würde ich es selbst wenn ich bezahlt würde nicht einschalten, da mit meinem Werteverständnis nicht kompatibel.  Ich sehe mich zur Zhlung genötigt und habe bezahlt mit dem Vermerk dass ich die Forderung nicht anerkenne. Dieser Vermerk im Verwendungszweck, muss soweit ich informiert bin Eingang finden in die Buchhaltung und ich bat nun um entsprechende Bestätigung im Rahmen der Offenlegung meiner Daten.Was ich weiterhin seltsam finde, ist dass diese GEZ “Sonderpolizei” anscheinend das Zahlverhalten bis 50 jahre noch zurückverfolgen kann, wenn ich die Aussage einer Foristin hier korrekt verstand.  Solange archiviert nicht mal das Finanzamt.  Auf das EU Urteil bin ich sehr gespannt, und wie das dann mit Schweden, Frankreich Spanien u. so weitergeht.  Sollte das EU Urteil das deutsche Modell unterstützen, was ich vermute, (Die EU als Vorwand für deutsche Macher hat Methode) dann dürfte es in Frankreich und anderen EU Nationen krachen.  Ich glaube nicht, dass sich die Schweden so die Butter vom Brot nehmen lassen wie die Deutschen und für die Franzosen u. Spanier gilt genau das gleiche, sollte man dort auch zur Erkenntnis gelangen dass nationenweit erhobene Vergnügungsgebühren keine Steuern seien.

Renate Bahl / 17.01.2020

Hallo liebe Mitforisten, habe vorhin meine Strafanzeige in Sachen Klimasäue / Nazisäue an die Staatsanwalt in Köln geschickt und zwar gegen Buhrow, den Programmdirektor, den Chorleiter und natürlich diesen Bubi Kollek (Namen habe ich im Schreiben natürlich erwähnt). Dann per Anschreiben an den Beitragsservice mir mitzuteilen, wo ich künftig bar einzahlen kann. Da auf meine schriftliche Datenanfrage nur so was wie AGB’s erfolgten, heute per Einschreiben nochmals darum gebeten mir mitzuteilen, was explizit meine persönlichen Daten betrifft. Übrigens jeden Brief mit Tesafilm fixiert, über die Ränder bis auf die Vorderseite - macht mehr Arbeit

Herbert Exner / 17.01.2020

Die Bundestagsparteien, mit einer Ausnahme, werden alles in Bewegung setzen, ohne Rücksicht auf die Kosten, um sich die ihnen ergebenen ARD/ZDF/DLF Redaktionen als Organ für “Volksaufklärung und Propaganda” zu erhalten.  Der deutsch-feindliche EUGH ist inzwischen damit betraut und der wird seine Genossen nicht hängen lassen. Bitte achten Sie darauf, dass zur Zeit in der unsäglichen Kampagne um den sog. Klimawandel von maßgeblichen Politikern ständig über “Transformation” gesprochen wird. Diese neue Wortprägung bedeutet nichts anderes als Abschaffung der Demokratie, wie sie bislang gültig sein sollte

A. Ostrovsky / 17.01.2020

@Dietmar Schubert / 17.01.2020 Sehr geehrter Herr Schubert, ich fürchte, da ist Ihnen der Saphir in die falsche Rille gesprungen. Mit RAF-Terrorismus kann man den Beitragsservice nicht vergleichen. Da übertreiben Sie. Gut, die wollen auch unerkannt bleiben, aber der Schrecken mag zwar ni der Summe mit der RAF vergleichbar sein, aber im Einzelfall doch wieder nicht.

Karla Kuhn / 17.01.2020

Dietmar Schubert, es will sich keiner verstecken und “anonym” zahlen, was ja auch gar nicht gehen würde, da bei einer Zahlung auch immer die Mitgliedsnummer angegeben werden muß, in dem Fall auch bei Barzahlung. WIE sollte denn der Beitragsservice sonst ihren Bar Beitag verbuchen ? Es muß Ihnen ja auch eine Zahlungsquittung ausgestellt werden. Mit dem RAF Beispiel liegen Sie hier aber völlig falsch, die Mörder hatten keine “Mitgliedsnummer. “

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