Georg Etscheit / 14.08.2020 / 06:15 / Foto: Pixabay / 130 / Seite ausdrucken

Schottergärten: Wann kommt der Garten-Blockwart?

Von Georg Etscheit. 

Schon mal von Schottergärten gehört? Nein, es handelt sich bei diesem Phänomen nicht um aufgelassene Grundstücke der Deutschen Bahn, obwohl die Schotterbetten von Bahnstrecken durchaus so etwas wie Gärten sind, ein Refugium für Eidechsen, Schlangen und Wärme liebende Insektenarten, die von der Deutschen Bahn liebevoll umhegt und gepflegt werden. Bei allfälligen Bauarbeiten scheut der im Zuge der Klimadebatte dunkel ergrünte Konzern keine Mühe und Kosten, um die scheuen Tierchen umzusetzen und ihnen ein Überleben zu sichern.

Was Schottergärten sind und wie man mit ihnen umgeht, wird derzeit im grün-schwarz regierten deutschen Südwesten intensiv und strittig diskutiert. Zur Erklärung: Bei Schottergärten handelt es sich um eine besondere Form privater Vorgärten, also kleinerer Flächen, die meist mit einer grauen Schicht geschroteten Granits bedeckt und mit kleinwüchsigen Gehölzen, zuweilen auch Blumen und, je nach Geschmack, diversem Zierrat aus dem Baumarkt, gelegentlich sogar künstlichen Kleingewässern locker durchsetzt sind. 

Schottergärten sind gewissermaßen die horizontale Variante jener mit Kies oder Steinen gefüllten Drahtkörbe, im Fachjargon der Gartengestalter Gabionenwände genannt. Sie stammen eigentlich aus dem öffentlichen Straßenbau, wo sie zur Stabilisierung von Böschungen dienen, kommen aber immer häufiger auch im privaten Bereich – als Ersatz von aus der Mode gekommenen Jägerzäunen und Ligusterhecken zum Einsatz, um unliebsame Blicke von Nachbarn abzuwehren. 

Seit der Botaniker und Biologe Ulf Soltau diese „Gärten des Grauens“ regelmäßig in seinem Internetblog dokumentiert und sogar ein Buch dazu veröffentlicht hat, sind Schottergärten der Aufreger schlechthin. Gartenästheten sehen darin eine beispielslose Geschmacksverirrung, die den bei sich aufgeklärt dünkenden Großstädtern verhassten Gartenzwerg-Idyllen in nichts nachsteht, für Ökologen sind Schottergärten von Menschenhand geschaffene Wüsten, bar jeden Lebens, vor allem, wenn sie zur Abwehr von Unkraut regelmäßig mit Pflanzenvernichtern traktiert werden.

Gemüsebeete und Obstplantagen wichen reinen Schmuckgärten

Ein kurzer Blick in die Geschichte. Bis etwa zum Ende des Zweiten Weltkrieges waren die meisten privaten Gärten in erster Linie Nutzgärten, aus denen man sich selbst versorgte. Ziergärten waren jenen begüterten und privilegierten Ständen vorbehalten, die nicht auf Selbstversorgung angewiesen waren. Im französischen Barock erlebte die Gartenkunst ihre wohl größte Blüte, wobei auch hier oft ein nach den gleichen rigiden Regeln wie Blumenparterre und Kunsthecken-Boskette gestalteter Gemüsegarten, der potager, an die ursprüngliche Bedeutung eines Gartens erinnerte. 

Der Selbstversorgungsaspekt verlor in der aufblühenden Überflussgesellschaft rapide an Bedeutung. Die sorgsam gehegten und gegen Ungeziefer aller Art robust verteidigten Gemüsebeete und Obstplantagen wichen reinen Schmuckgärten und wurden damit zum ästhetischen Schlachtfeld wechselnder Modererscheinungen. Galt in den Aufbauzeiten der englische Rasen samt pflegeleichter Blaufichte und anderen, vorzugsweise laubfreien Gehölzen als Ideal zeitgemäßer Gartengestaltung, ist es heute die bienenfreundliche Blühwiese plus Insektenhotel, wahlweise in der Behindertenwerkstatt fertig montiert oder selbst gebaut. 

Die Saatgutindustrie bietet dafür längst auf Nektarertrag und Insektenvielfalt optimierte Saatgutmischungen an wie die bei Rasendoktor.de angepriesene „Blumenwiese für Bienen und Schmetterlinge“, laut Werbung „in Zusammenarbeit mit Entomologen und Imkern ausgearbeitet“. Die „ca. 30 mehrjährigen Arten wie Duftsteinrich, Boretsch, Gartenkornblume, Goldlack, Lavendel und Ziertabak bringen in jeden Garten eine Vielzahl von Naturerlebnissen“. Oft bekommt man sogar ein Beutelchen politisch korrekter Samenstreusel mit der Post frei Haus zugesandt, als Werbegeschenk ökologisch orientierter Unternehmen wie der GLS-Bank. Damit auch auf dem heimischen Balkon die Bienen nicht darben müssen.

In Zeiten eines angeblich beispiellosen Insektensterbens, das Grüne und Umweltschützer im Zuge ihrer Kampagne für das extrem erfolgreiche bayerische Volksbegehren „Rettet die Bienen“ im Jahre 2019 auf eine Stufe mit dem Aussterben der Dinosaurier vor 66 Millionen Jahren mutmaßlich infolge Meteoriteneinschlags stellten, soll nun eine vorderhand „natürliche“ Gartenvariante zur verbindlichen Norm erhoben werden.

Antiautoritäre Erziehung auf dem unschuldigen Felde der Gärtnerei

Im Grunde soll die ordnende und pflegende Hand des Gärtners einem als ökologisches Nonplusultra gepriesenen Wildwuchs weichen. Gemäht werden darf nur noch, wenn überhaupt, einmal im Jahr, jegliche Spritz- und Düngemittel sind ebenso tabu wie willkürliche Pflanzungen, und Betreten ist nur erlaubt, wenn nicht gerade irgendeine Tierart mit Reproduktionstätigkeiten beschäftigt ist. Leider sehen die schönen Blumenwiesen nach dem Abblühen immer etwas zerrupft aus. Doch das gilt es hinzunehmen, solange sich „die Natur freut“, sogar im öffentlichen Raum, wo das Durcheinander vergilbter Stengel und verrottender Kräuter mittlerweile auf vielen Straßeninseln zu sehen ist, einmal sogar vor der Münchner Residenz. Rousseaus Verklärung des edlen Urzustandes als zivilisatorisches Ideal findet nun nach antiautoritärer Erziehung, No-tie-Bewegung und herrschaftsfreiem Diskurs ihre Fortsetzung auf dem bislang so unschuldigen Felde der Gärtnerei.

Jede ideologisch motivierte Kampagne benötigt ein prägnantes Feindbild. Das meinen die Grünen in Baden-Württemberg offenbar in den Schottergärten, vulgo „Gärten des Grauens“, gefunden zu haben. Das neue baden-württembergische Naturschutzgesetz sieht jedenfalls vor, diese Form der Gartengestaltung zu verbieten beziehungsweise ein bereits bestehendes Verbot gewissermaßen aufzufrischen.  

Das private Grundstück rein aus Gründen des eigenen Schönheitsempfindens oder dem Wunsch nach Pflegeleichtigkeit von Flora freizuhalten, ist laut Landesbauordnung schon seit mehr als zwanzig Jahren untersagt. In § 9 heißt es: „Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist.“

Jetzt will die Regierung Ernst machen mit dieser Regelung und endlich für angemessenen Vollzug sorgen. Wird es jetzt einen Art Garten-Gestapo geben, die nach Schottergärten fahndet, Besitzer abmahnt und nötigenfalls eine Zwangsbegrünung unter Polizeischutz veranlasst? Oder verlässt man sich auf das in Corona-Zeiten wieder mächtig aufgeblühte deutsche Denunziantentum? Sollten die Wogen in diesem Kulturkampf noch höher schlagen, dürfte es nicht lange dauern, bis Schottergärten als protofaschistisch, jedenfalls als „rechts“  gebrandmarkt werden, und irgendwo wird ein Spiegel-Redakteur sicher auch einen Reichsbürger finden, der seinen Vorgarten verbotswidrig geschottert hat.

Das markige „Verbot“ der Schottergärten als Ablenkungsmanöver?

Die Grünen zerstören mit ihrem Vorstoß wohl endgültig die Illusion, dass es sich bei privaten Gärten um eine Zone handeln könnte, in der sich der von Ver- und Geboten allseits bedrängte Bürger noch nach Herzenslust austoben darf – unter Verwendung aller käuflich zu erwerbender Mittel, die der Bau- und Gartenmarkt zu bieten hat. Das mutet paradox an: Waren sie es nicht, die immer lautstark über die „spießige“ Regelungswut organisierter Schrebergärtner zu Felde zogen?

Begründet wird das endgültige Aus für die Schottergärten mit ökologischen Erfordernissen. Doch was genau Schottergärten sind, bleibt ebenso unklar wie ihre absolute Zahl, ihre Gesamtfläche und der damit verbundene möglicherweise schädliche Effekt für das Ökosystem. Es gebe keine rechtsgültige Definition von Schottergärten und mithin einen „Graubereich“, teilt das baden-württembergische Umweltministerium in entwaffnender Offenheit mit. „In der Praxis ist klar, dass eine Schotterfläche dort unzulässig ist, wo sie eine Grünfläche ersetzt bzw. statt einer Grünfläche angelegt wurde – im Gartenbereich also. Ab wieviel Grünanteilen (vereinzelte Anpflanzungen) aus dem Schottergarten eine Grünfläche wird, ist, wie gesagt, nicht definiert und liegt im Ermessen der Baurechtsbehörden für den Einzelfall.“

Bei dem Medien wirksamen Verbot der vor allem bei städtischen (linksgrünen) Eliten wohl überwiegend aus ästhetischen Gründen verpönten Schottergärten dürfte politische Taktik eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Vergangenes Jahr gelang es Grün-Schwarz in Stuttgart nur mit Mühe, ein „Bienen“-Volksbegehren wie in Bayern abzuwehren, das noch viel rigidere Forderungen nach Naturschutz und Ökologisierung der Landwirtschaft vorsah als im benachbarten Bundesland. Die Bauern waren dagegen Sturm gelaufen und hatten überall im Land mahnende Kreuze aufgestellt. Das neue Naturschutzgesetz soll nun einen Kompromiss darstellen, doch werden die Hardliner aus den eigenen grünen Reihen damit kaum zufriedenzustellen sein. Ist das markige „Verbot“ der Schottergärten nur ein Ablenkungsmanöver?

Wenn man nicht einmal weiß, wie sich die immer noch sehr geringe Zahl reiner Schottergärten auf das Ökosystem auswirkt, könnte man mit gleichem Recht oder Unrecht auch Gartenzwergen (Plastik!) zu Leibe rücken oder der exzessiven Möblierung von Privatgärten mit Mobiliar zur Kinderbelustigung, das in den seltensten Fällen aus nachhaltiger Produktion stammen dürfte. Dabei verlieren die Schottergärten bei näherem Hinsehen sehr viel von ihrem Schrecken. Über Geschmack lässt sich bekanntermaßen trefflich streiten. Doch ähneln sie nicht japanischen Zengärten? Sind sie nicht eine populäre, manchmal zugegebenermaßen auch vulgäre Version dieser kleinen Refugien der Kontemplation mit ihren sorgsam geharkten, das fließende Wasser symbolisierenden Kiesflächen, ihren Bonsai-Bäumchen, Steinsolitären und miniaturisierten Tempelchen?

Manchmal wünschte man vor allem den Grünen etwas mehr fernöstliche Gelassenheit mit den Ausdrucksweisen menschlicher Vielfalt, deren Schutz und Förderung man sich doch auf die Fahnen geschrieben hat. 

Die Homepage von Georg Etscheit finden Sie hier.

Foto: Pixabay

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Lutz Serwuschok / 14.08.2020

eine fernöstliche Gelassenheit des Grünenden Ist das jetzt ein modernes Beispiel mit klassischem Anspruch für ein Oxymoron, oder doch ein Euphemismus für Nordkorea?

A. Wiesner / 14.08.2020

@Wolfgang Draeger: Kann es sein, dass bei Ihnen die Einfassung Ihres Gartens defekt ist? Wenn ich Ihren Beitrag lese würde ich meine,  Sie haben ” Nicht alle Latten am Zaun haben” ! Solange mein Garten keine schädlichen Emmisionen verursacht und für andere keine Gefahr darstellt muss gelten: Mein Garten, Meine Regeln!

Andreas Rochow / 14.08.2020

Bald Realität? Garten-Gestapo, Zwangsbegrünung unter Polizeischutz, florierendes Denunziantentum? Sollen die Baden-Württemberger doch machen! Ich rechne mit einer EU-ropäischen Lösung oder gleich einem global geltenden Dekret der noch zu gründenden World Gardening Organisation (WGO). Das inkriminierte Naturschutzgesetz ist mit seinem unter-nationalen Geltungsbereich eh rückwärtsgewandt und globalisierungsfeindlich angelegt. Heute gilt es doch, nach dem Muster der Pandemie wie unsere Kanzlerin die ganze “Menschheit” im Auge haben! Volksbegehren haben sich dann selbstredend erledigt, denn das “Volk”, diese völkische Zusammenrottung Schwererziehbarer, verliert sich in der bunten Menscheit. - Der Kampf gegen den Schottergarten ist symbolisch und weist weit in die lichte Zukunft! Das kann noch nicht alles gewesen sein!

Jürgen Fischer / 14.08.2020

@Frank Holdergrün, mit dem Kretschmann junior haben Sie mir die ganze gute Laune vertrieben, die mir @Juliane Mertz gestern beschert hat. Ich hab’ schon vor über zehn Jahren gesagt, die Baden-Württemberger werden eines Tages nach dem Teufel (dem Erwin, nicht dem Leibhaftigen) schreien, und das dürften inzwischen immer mehr tun. Es ist leider so, vielen geht es trotz allem immer noch viel zu gut, deshalb merken sie nicht, was sie sich mit dem grünen (und roten und schwarzen) Hanswürsten herbeiwählen. Zum Glück haben wir jetzt Corona, da werden beizeiten den meisten die Augen aufgehen. Nur dumm, dass es dann zu spät ist.

Ilona Grimm / 14.08.2020

Voilà mein Beitrag zur Meinungsvielfalt: Von ganzem Herzen verabscheue ich Gabionen, rundum gepflasterte Grundstücke ohne jedes Grün sowie Schottergärten, falls sie die Regel werden sollten. Die „Schottergärten“, die ich bisher gesehen habe, haben mit einem ZEN-Garten überhaupt gar nichts gemeinsam. Sie bestehen aus Schotter (mehr oder weniger fein), groben Kieseln, und gelegentlichen winzigen Gewächsen, die nach Plastik aussehen. Aber das ist natürlich reine Geschmacksache; ich mag üppiges Grün und Blumenvielfalt. Keine Geschmacksache ist die Temperatur über dem Schotter/Pflaster verglichen mit der Temperatur über einer Grasfläche mit Büschen und Bäumen, wenn es richtig heiß ist und „alle Welt“ fürchtet, im Klimawandel zu verbrennen. Wer keine Lust oder Zeit hat, Unkraut zu zupfen und sich jedes Jahr um eine neue Bepflanzung zu kümmern, kann sich z.B. einen kleinen Staudengarten anlegen, der wenig Pflege erfordert. Auch das Grünzeug, das sich durch den Schotter/Kies kämpft, muss vom „ZEN-Gärtner“ regelmäßig entfernt werden… Und dann noch eine ketzerische Frage: Wo soll der Sauerstoff in der Luft herkommen, wenn es immer weniger Photosynthese betreibende Pflanzen gibt, weil Mensch*In schlicht zu faul ist?

Rudolf George / 14.08.2020

Den Gartenblockwart gibt es schon lange: er nennt sich mißgünstiger Nachbar. Er ist ein naher Verwandter des Fahrerziehers, der mit erhobenem Zeigefinger und herunter gelassener Beifahrerseitenscheibe andere Verkehrsteilnehmer mit seiner Interpretation der Strassenverkehrsordnung traktiert. Diese Spezies findet sich in ausreichender Zahl in unserem Land, dass eine behördliche Nachprüfung auch der absurdesten Regeln nicht nötig ist. Denunziation ist ein Volkssport.

Ulla Schneider / 14.08.2020

Guten Morgen Herr Etscheid, so ganz korrekt ist das nicht. Bevor sie einen Schottergarten anlegen, werden Plastikplanen ausgerollt und darauf werden die Steine geschüttet! Es soll ja nix zwischendurch wachsen.Damit die Farbe der Steine sichtbar “schön” bleiben, besonder die weißen, werden diese Flächen regelmäßig gestaubsaugt! Ab und zu ein kleines Loch dazwischen für ein Buschgewächs. Dieses wird auch abgesaugt. Das ist KEIN Witz! Wo bitte soll sich da eine Eidechse aufhalten können, wenn nix zu fressen da ist, oder Vögel? Sie sehen es in diesem Jahr am Buchsbaum. Der natürliche Feind, Spatzen und Meisen sind rar geworden. Bei mir sassen sie immer in den Büschen und haben die Raupen geschnappt. Schluss mit lustig, da sämtliche Nachbarn staubsaugen! Es geht u.a. um die Versiegelung der Flächen. Sie haben zwar Recht, dass dieses Land der größte Versiegeler aller Zeiten ist, wenn ich allein bedenke, dass sämtliche Drainagenvorrichtungen für die zwischen Bepflasterungen und Teer eingesetzten Bäume zuwenig Wasser bekommen ( zur Personaleinsparung/ bewässern) und dann dem Klima die SCHULD geben. Selbst Kinderspielplätze weisen dieses Drama auf. Es ist ein allgemeines Problem der Unwissenheit und hat nix mit der politischen Farbskala zutun. Wenn sich trotzdem jemand aus diesen Parteien, hier Grün, den Schuh anzieht, anstatt dringlist aufzuklären, hat er salopp gesagt, den Schuß  nicht gehört. Im Prinzip ist das so: Die Zeit für einen Garten zu pflegen ist nicht da, aber jeder will einen haben, so ein bisschen Zen ( von Tuten und Blasen keine Ahnung, denn der macht richtig Arbeit). Meditation darin zu sehen war einmal.—-Übrigens, die Bahn legt kein Plastik darunter, sie saugt nicht einmal, deswegen auch Eidechsen und es hat andere Gründe,u.a. die der Befestigung…während Plaste-elaste langsam im Boden entsorgt werden. So geht Umweltverschmutzung

Berta Zimmermann / 14.08.2020

Das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg, das in großer Anzahl riesige WKA mitten im Wald lt. VGH MA rechtswidrig genehmigte und dafür auch, gemessen an der verbrauchten Fläche, hunderttausende “Schottergärten” hintereinander als Zufahrtsstraße durch den Wald anlegen lässt, verbietet dem Häuslebauer den Schottergarten.

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