Antje Sievers / 03.05.2015 / 13:18 / 9 / Seite ausdrucken

Neue Deutsche Rechtsprechung

Sie sind vorbestraft wegen Drogendelikten? Sie sind vorbestraft wegen Körperverletzung? Sie sind zu dumm, unverantwortlich und asozial, um Verhütungsmittel zu benutzen? Sie haben der Frau, die Sie geschwängert haben, gedroht, ihr eine Giftspritze in den Hals zu jagen und eine lebenslange Lähmung herbeizuführen? Sie haben versucht, die Mutter zu einer Abtreibung zu nötigen? Sie haben gedroht, dem Hund der Frau den Kopf abzuschneiden? Sie haben der Schwangeren ins Gesicht geschlagen? Sie haben sie als „Hure“ beschimpft und ihr gedroht, “Ich schlage dir das Kind aus dem Bauch?“ Sie haben ihr mehrere Male in den Bauch getreten? Alles kein Problem, Kumpel. Das kostet Sie hundert Euro. “Billiger geht’s nicht“, wird Ihr Richter launig sagen. Siehe hier. Sie werden von einer verschleierten Frau beschuldigt, bei Ikea zu ihr „Gotteskriegerin“ gesagt zu haben? Na, dann sind Sie natürlich voll am Arsch. Aber so was von.

 

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Leserpost

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Johannes Honigmann / 03.05.2015

Augenblick mal! Mit den Worten “billiger geht’s nicht!” wird der Richter in folgendem Zusammenhang zitiert: “Sein Bruder Ozan muss wegen Bedrohung und Nötigung 680 Euro zahlen. „Billiger geht’s nicht“, sagte Rockemer dazu.” Die Äußerung des Mannes bezieht sich also nicht auf die 100 Euro, wie Frau Sievers schreibt, sondern auf die 680 Euro. Die Wirklichkeit ist in ihrem Originalzustand bereits unschön genug!

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