Der Schock, der Horror und das Entsetzen über die Spionagetätigkeit der amerikanischen Spionageagentur NSA ist so groß, dass man darüber leicht vergessen kann, was mit dem Auslöser der Affäre, also mit Edward Snowden geschehen soll. Gibt es womöglich einen Kompromiss zwischen dem Auslieferungsinteresse der USA und dem Schutzbedürfnis des „Whistleblowers“? Ja, es gibt ihn. Und er ist hier in Deutschland, genauer: in Bayern zu finden.
Warum macht man es mit Snowden nicht einfach so, wie man es mit Gustl Mollath gemacht hat? Der hat verraten, dass die Hypo-Vereinsbank Geschäfte gemacht hat, die das Licht der Öffentlichkeit scheuen mussten. Was er verraten hat, war völlig korrekt. Trotzdem (oder gerade darum?) sitzt er seit sechs Jahren gegen seinen Willen in einer geschlossenen Anstalt.
Im Grunde handelt es sich bei Snowden um ein ganz ähnlich gelagertes Profil. Auch er hat verraten, was das Licht der Öffentlichkeit scheut, aber wohl stimmt. Man kann also von einer kongenialen Täterschaft sprechen, wie geschaffen für die bayerische Justiz und die deutsche Seelenkunde.
Den Ablauf könnte man sich so vorstellen: Snowden erhält ein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Hier empfiehlt man ihm dann trickreich und in streng geheimer Absprache mit den Amerikanern einen Wohnsitz in Bayern. Darauf hin tritt die Justiz in bewährter Weise in Aktion. Snowden wird angeklagt. Die Tatsache, dass er etwas verraten hat, was stimmt, aber wichtigen Stellen peinlich ist, gehört zwar nicht zu den eingetragenen Straftatbeständen. Aber in Ermangelung eines solchen könnte man sich seines Geisteszustandes annehmen. Dabei könnte man feststellen: Wer etwas verrät, was zwar stimmt, aber wichtigen Leuten peinlich ist, kann gar nicht normal sein, sonst würde er ja – wie andere auch – den wichtigen Leuten Zucker in den Hintern blasen anstatt ihnen auf die Füße zu treten. Also ab in die Anstalt.
Dieser unumstößlichen Erkenntnis folgend könnte Snowden schon bald dem guten Mollath Gesellschaft leisten. Die Amerikaner müssten darauf verzichten, ihren Mann in einem ihrer Hochsicherheitsgefängnisse bis auf den Sankt-Nimmerleinstag einzumauern. Aber frei wäre er eben auch nicht. Mollath sitzt immerhin schon seit über sechs Jahren. Eine solche Langzeitperspektive könnte man den Amerikanern auch im Fall Snowden zusichern. Sagen wir: Zehn Jahre Psychoknast müsste das amerikanische Strafbedürfnis wenigstens halbwegs befriedigen. Gleichzeitig würden sich die Amerikaner den Ärger ersparen, in der Welt noch mehr als Buhmänner und Buhfrauen zu gelten.
Falls in der einschlägigen Anstalt alles besetzt ist, könnte man Mollath auch vorübergehend freilassen, um Platz für Snowden zu schaffen. Dies müsste natürlich unter strengen Auflagen geschehen. Denn Mollath ist ja von mehreren psychiatrischen Gutachtern, die ihn zwar nicht kennen, aber die Aktenlage genau studiert haben, als gemeingefährlicher Psychopath eingestuft worden. Und da die Seelenkunde gleich nach der Wetter- und Klimakunde zu den exaktesten Wissenschaften überhaupt gehört, kann diese Beurteilung gar nicht falsch sein.
Noch ist nichts entschieden. Es ist denkbar, dass Edward Snowden keinen Wert darauf legt, in einer bayerischen Klinik für politische Ruhe zu sorgen. Ja, es ist sogar denkbar, dass er es vorzieht, das Heiratsangebot der früheren russischen Spionin Anna Chapman anzunehmen, und jenseits von Bayern ein Asyl im Sinne der Familienzusammenführung suchen will.
In diesem Fall könnte man Gustl Mollath weiter ungestört in seiner psychiatrischen Anstalt schmoren lassen.