News-Redaktion / 29.05.2020 / 10:30 / 30 / Seite ausdrucken

“Mehr wahlberechtigtes Staatsvolk”

Die Grünen wollen möglichst vielen Zuwanderern nach möglichst kurzer Zeit und mit möglichst wenig Anstrengung den Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit und damit – wie sie ausdrücklich betonen – zum Wahlrecht in Deutschland öffnen. In einem Antrag formuliert es die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen klar und unmissverständlich:

„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zur Herstellung einer größtmöglichen Kongruenz zwischen der in Deutschland lebenden Bevölkerung und dem wahlberechtigten Staatsvolk, von dem sich die demokratische Legitimität der Staatsgewalt ableitet, die Einbürgerung wie folgt zu erleichtern:  

  1. Die deutsche Staatsangehörigkeit soll fortan auch durch Geburt im Inland erworben werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in im Inland hat. Der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht, nach welchem sich junge Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 18 und 23 Jahren zwischen dem deutschen und dem ausländischen Pass entscheiden müssen, wird abgeschafft.  
  2. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird aufgegeben.
  3. Die Anspruchseinbürgerung steht fortan allen Personen, die in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind oder aus anderen Gründen aufenthalts- oder freizügigkeitsberechtigt sind, offen; der bisherige Ausschluss bestimmter Aufenthaltserlaubnisse wird abgeschafft. Die Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung wird auf fünf Jahre herabgesetzt; für anerkannte Flüchtlinge und ihnen gleichgestellte Personen auf drei Jahre. Familienangehörige einbürgerungswilliger Personen können früher miteingebürgert werden. Bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer werden fortan alle Aufenthaltszeiten, in denen der Betroffene in Besitz eines von deutschen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitels oder einer Duldung war, berücksichtigt.  
  4. Der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts wird von jungen Menschen, die sich in der Ausbildung befinden und von Studierenden nicht mehr, von älteren Menschen nur noch eingeschränkt, verlangt.  
  5. Kenntnisse der deutschen Sprache werden von Menschen, die sie insbesondere aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht erwerben können, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt verlangt. Für diese Personengruppen wird die Einbürgerungsgebühr abgeschafft bzw. ermäßigt.
  6. Es werden zum Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung Alternativen zum Einbürgerungstest eingeführt.
  7. Die umfassende Wiedergutmachung für Personen und deren Nachkommen, die durch Diskriminierung oder Verfolgung aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben haben oder denen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, wird eingeführt.
  8. Die Einführung der Voraussetzung zur „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ sowie alle weiteren Änderungen durch das „Dritte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ werden zurückgenommen.
  9. Die Staatsangehörigkeitsabteilung des Bundesverwaltungsamts wird so personell ausgestaltet, dass sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Einbürgerungen in der Regel auf sechs Monate beschränkt.
  10. Es wird eine qualifizierte Studie durchgeführt, welche die auch im europäischen Vergleich niedrige Einbürgerungsquote Deutschlands hinsichtlich der zugrunde liegenden Ursachen, Zusammenhänge und Begleitumstände untersucht.“

Es kann als ein Zeichen der Transparenz verstanden werden, dass eine „qualifizierte Studie“ erst als letzter Punkt gebraucht wird, um zu legitimieren, was man ohnehin durchsetzen will.

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Rolf Lindner / 29.05.2020

Wenn die die Macht erlangen, stehen Abgeordnete der Grünen an den Grenzübergängen und verteilen die deutsche Staatsangehörigkeit vom Abreißblock. Ich nehme an, dass unsere linken bis linksextremen Verfassungsschänder dazu Beifall klatschen.

Horst Kruse / 29.05.2020

Aber der Begriff ” Umvolkung ”  wird als ” Nazivokabular ” geschmäht !

Harald Hütt / 29.05.2020

Dieser “Vorstoß” Richtung Änderung des aktuellen Wahlrechts ist die logische Konsequenz und einer der Schlusssteine des Migrationspaktes. Die Parteien sichern ihre Mehrheitsverhältnisse über die ethnische Wahl. Grün und Rot - und das ist bereits seit Jahren anhand der Wähleranalysen sichtbar, partizipieren überproportional seit Jahrzehnten von dieser Klientel. Bei den letzten Wahlen wurde deutlich, dass die Grünen bevorteilt sind, da es massive Wählerwanderungen von SPD zu Grün in diesem Milieu gab. Deshalb auch der Appell von Habeck, der die Gunst der Stunde nutzen will. Quelle:  Das verheerende Wahlergebnis von Hamburg bei der letzten Wahl für die liberalen und konservativen Parteien. OK: Dem Namen nach liberal und….. Die Gesellschaftskonstrukteure auf Seiten von Grün Rot fahren eine zweigleisige Strategie zur Ausweitung der Macht. Es gibt eine jedoch nicht von der Hand zu weisend Unwägbarkeit, die das Potenzial hat, alle Pläne obsolet werden zu lassen. In dem Augenblick, in dem die muslimische “Minderheit” einen Schwellenwert - die Aussagen von Meinungsforschern differieren zwischen 10”-15% der Gesamtbevölkerung - überschritten hat, wenden sie sich eigenen politischen Vertretungen und Parteien zu. Siehe Duisburg Maxlohe, bei der EU-Wahl mehr als 30% für eine muslimische Partei. Siehe Stadtrat in Antwerpen, in der eine muslimische Partei sitzt, die getrennte Fahrkabinen für Männer und Frauen forderte. Das ist weder anachronistisch, noch Folklore. Das ist bittere Realität in einem Staatswesen, dass seine demokratische Verfasstheit aufgegeben hat. Flankierend zur Wegbereitung der ethnischen Wahl, die Einbürgerung ist nur das “Potemkinsche Dorf” und der Firnis der Ablenkung zur Manipulation der Wahlanalysen -  kommt die Forderung der Herabsetzung des Wahlalters. Siehe auch hier den “Downing Kruger Effekt” dieser Maßnahme am Wahlergebnis. Und die Union? Stirbt mit ihrem Stammwählerpotenzial aus! Und die AfD, erreicht keine absolute Mehrheit. Trübe Aussichten!

Wolfgang Kaufmann / 29.05.2020

Immerhin sichern diese Leute die Grundversorgung. Die Berlins mit Drogen und die der Grünen mit Wählern. Freilich könnte es ein böses Erwachen geben. Oder Zustände wie derzeit in Minneapolis. Und wir haben keine Nationalgarde, die irgendwo aufräumen könnte.

D. Jäckel / 29.05.2020

“eine größtmöglichen Kongruenz zwischen der in Deutschland lebenden Bevölkerung und dem wahlberechtigten Staatsvolk” - Dagegen ist aus demokratietheoretischen und -praktischen Gründen nichts einzuwenden, ganz im Gegenteil. Oder, um es rustikaler auszudrücken: Es ist größtmöglicher Schwachsinn, 1. faktisch alle möglichen Einwanderungsarten zu dulden - außerhalb der regulären Einwanderung Qualifizierter und tatsächlicher Flucht (im Sinne der Asylgesetzgebung und der völkerrechtlich relevanten Definitionen, nicht gemäß der Willkürdefinitionen der Grünen und Co.), um dann 2. gerade bei der Staatsangehörigkeit Strenge walten zu lassen. Es sollte genau andersherum sein: eine interessengesteuerte UND tatsächlich humane Einwanderungspolitik (statt des widerwärtig verlogenen “naja, wer es denn schon mal hierher geschafft hat”), und dann ein liberales Staatsbürgeschaftsgesetz. Nicht dass ich meine, dass diese (nicht alle, aber großteil) selbstgerechten Ideologen sich für rationale Erwägungen interessieren - sie sind nun mal der Klerus der Postmoderne - , aber man muss immer und immer wieder deren Verantwortungslosigkeit bloßstellen, auch wenn es aufgrund der geballten grünen Medienmacht anstrengend ist.

Rainer Hanisch / 29.05.2020

Naja, zielt alles darauf ab, den Grünen künftig mehr Stimmen bei allen möglichen “Wahlen” zu sichern. Vermutlich wacht der eine oder andere Schonlängerhierlebende so langsam auf und wählt “anders”. Die “Eingebürgerten” dagegen verstehen sowieso nicht, worum es geht. Bildung wird nicht erwartet (ist bei den Grünen nicht üblich), Deutschkenntnisse sind überflüssig und „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ fallen ganz weg. Wie kann man denn von “Asylanten” verlangen, dass sie die deutschen Lebensverhältnisse respektieren, geschweige denn, sich denen anpassen? Völlig rassistisch! Hauptsache der deutsche Vollpfosten lässt sich weiterhin ausnehmen, wie eine Weihnachtsgans und alimentiert weiter die afrikanischen und arabischen Clans. Eigene Sicherung des Lebensunterhalts? Doch nicht im “reichen” Buntland! Deswegen kommen die Asylanten ja nicht hierher, das könnten sie in anderen Ländern auch tun. Wollen sie aber nicht!

Rainer Niersberger / 29.05.2020

Wahlrecht ab 16, oder doch schon ab 14 und nun dieses. Man kann den “Gehandicapten” nicht vorwerfen, dass sie nicht alles versuchen. Offenbar wollen sie nicht nicht nur auf Merkel und ihre Linken verlassen, die ihr gruenes Programm umsetzen, sondern selbst an die Fleischtoepfe, was menschlich verständlich ist. Mal sehen, was Mutti per Dekret nun beschließt oder zur Tarnung dem Bundestag vorgibt.

Dietrich Herrmann / 29.05.2020

Und diese dummen Grünen glauben wohl, dass die Eingebürgerten dann grün wählen? Hoffentlich sind diese Neuwähler dann nicht so dumm.

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