Juristische Niederlage für Jan Böhmermann: Ein Imker darf unter bestimmten Umständen mit dem Satiriker werben.
Wie welt.de meldet, darf der sächsische Bio-Imker Rico Heinzig unter bestimmten Umständen mit dem Bild und Namen von Jan Böhmermann für seinen Honig werben. Das satirische Vorgehen des Bienenzüchters verletze die Persönlichkeitsrechte des Fernsehmoderators nicht, so das Landgericht Dresden.
Zwar stehe das Recht am eigenen Bild grundsätzlich auch Böhmermann zu, Bildnisse dürften jedoch auch „ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden“, was bei den Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit der Fall sei. Das Gericht habe im Rahmen der Abwägung das Schutzinteresse des TV-Moderators nicht höher bewertet als „die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei“, so Richterin Heike Kremz. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Böhmermann die Kosten des Verfahrens (Streitwert: 15.000 Euro) tragen.