Peter Grimm / 29.04.2023 / 16:00 / Foto: Hampton/Royal Navy / 44 / Seite ausdrucken

Kurzkommentar: Geschlechtergerechtigkeit im Kriegsfall?

Sollen Männer, die sich nach dem künftigen Selbstbestimmungsgesetz zu Frauen erklären, im Falle der Wiederinkraftsetzung der Wehrpflicht dennoch als Männer einberufen werden? Wie sieht's denn überhaupt aus mit der Geschlechtergerechtigkeit im Ernstfall?

Diese Fragen trieben einige deutsche Medien in den letzten Tagen um. Der Tagesspiegel schrieb gestern beispielsweise: „Das Justiz- und das Familienministerium haben am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamen im Personenstandsregister vereinfachen soll. (...)

In den sozialen Medien wurde insbesondere der Aspekt der Wehrpflicht kritisiert. So sieht der Gesetzentwurf im Verteidigungsfall vor, dass die Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen bleibt, wenn „in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang“ der Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich oder divers geändert wird.

Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion bezeichnete es als „erschreckend“, dass ein Kriegsfall überhaupt mitgedacht werde. „Damit wird ein ganz neuer Grad der Militarisierung der Gesellschaft erreicht.“

Ist es wirklich erschreckend, dass heutzutage an den Kriegsfall gedacht wird, wenn nur zwei Länder weiter gerade Krieg geführt wird? Erschreckend vielleicht, aber keineswegs überraschend. Erschreckend ist es eher, dass Deutschlands Regierende zwar emsig an etlichen ins Absurde gehenden Regelwerken arbeiten, um möglichst jeden Lebensbereich per Gesetz angeblich „geschlechtergerecht“ zu gestalten, aber die Begrenzung der Wehrpflicht auf ein Geschlecht offenbar unbedingt erhalten wollen. Hielten sie nicht daran fest, bräuchte es die oben beschriebene angedachte Sonderregelung ja nicht.

Statt nun das ohnehin irrwitzige sogenannte Selbstbestimmungsgesetz noch irrwitziger zu gestalten, wäre es ein Dienst an der Geschlechtergerechtigkeit, auf dieses Gesetzesvorhaben zu verzichten und stattdessen die Wehrpflicht entweder nach dem Aussetzen ganz abzuschaffen oder auf die jungen Menschen aller Geschlechter auszuweiten. Das würde die Bürger tatsächlich von einer noch real existierenden Geschlechterdiskriminierung befreien, während das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz absehbar viel mehr Probleme schaffen wird, als es zu lösen beabsichtigt.

Foto: Hampton/Royal Navy Imperial War Museum
Leserpost

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Frank Baumann / 29.04.2023

Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, sind doch Pesonen mit Menstruationshintergrund, oder solche, die sich dafür halten, die besseren Mensch:Innen. Sie können und wissen alles besser, sind gerechter und die besseren Führungspersönlichkeiten, die im Nebensatz auch locker mal eben Rußland den Krieg erklären, oder eine 360° Wende machen. Der nicht dieser Kategorie angehörende verbliebene restliche Abfall der Gesellschaft, ist grundsätzlich toxisch und wird eigentlich von niemensch mehr gebraucht. Der Auswurf von CO2-Schleudern ist klimafeindlich und daher nicht mehr gewünscht. Warum also in aller Welt, sollen Mensch:Innen von ihrem gleichberechtigten Anspruch auf Wehrpflicht entbunden werden? Es gibt keinen Grund. Außer natürlich dem logischen Faktor der Vorteilsnahme, denn so seinen Arsch an vorderster Front hinzuhalten, auch noch für lau und vor allem, wenn’s richtig ernst wird, ist jetzt nicht jederfraus Sache. Das sollen ruhig andere übernehmen. Gleichberechtigung wurde immer gefordert, bei der Gleichbepflichtigung hielten sich die Personen mit Menstruationhintergrund aber schon immer sehr vornehm zurück. Das darf aber niemensch mehr offen sagen, denn die Wahrheit wurde hier schon lange zu Grabe getragen.

Leo Anderson / 29.04.2023

Um die “Militarisierung der Gesellschaft” zu vermeiden genügt es, einfach den Verteidigungsfall abzuschaffen.  Oder zu leugnen. Egal was geschieht, wir wehren uns nicht, dann gibt es auch keinen Verteidigungsfall. Ewiger Frieden.

Steffen Huebner / 29.04.2023

Mit der Geschlechtergerechtigkeit sieht`s im Ernstfall genauso aus, wie mit den “unveräußerlichen” Grundrechten des Bürgers.

Dirk Jungnickel / 29.04.2023

Ins Groteske treiben es Filmproduktionen des Westens, wenn Afrikaner und Afrikanerinnen sowohl wie Asiaten und Asiatinnen, immer öfter da auftauchen wo sie gar nicht hingehören. Ich würde eine Wette darauf abschließen, dass eines Tages ein Antirassismusquotensystem eingeführt wird, indem rassische und eben auch diverse Eigenschaften “gerecht” verteilt in jeder Filmproduktion aufzutauchen haben. Und wieder werden sich alle an den Kopf greifen - und mitmachen.

Michael Hinz / 29.04.2023

Bitte diesen Widerspruch #erst Mann sein, sich dann zur Frau erklären und im Kriegsfall vom Kreiswehrersatzamt wieder zum Mann degradiert werden# Herrn Helge Lindt (SPD) und Frau Teresa Gansera (Grüne) vorlegen. Ob je eine Antwort kommen wird?

Stefan Riedel / 29.04.2023

Ich war bei den Pionieren. Wir haben Brücken über die Donau gebaut und Panzer über die Donau gesetzt. Ein ehernes Gesetz, keine “Weiberleut” auf der Brücke (es sei am Tag der offenen Tür). Keine Angst liebe Bi-, Trans-, … und Sonstiges , ich, werde nie mehr eine Brücke mit bauen. Mit diesem Leserbrief und in meinem Alter, wäre das Volkssturm@Himmelfahrt.

A.Schröder / 29.04.2023

Ein Karnevalsgesetz, sich alle paar Tage ein neues Geschlecht und Namen dazu auszudenken. Im Ernstfall und in den Behörden hat es keinen Wert. Es ist nur ein Spaß an die Bekifftem sich jeden Morgen neu zu erfinden. Die wirklich betroffenen Menschen im falschen Körper sind die Dummen bei der Sache.

Patrick Meiser / 29.04.2023

Personen mit deutlich ausgeprägtem Adamsapfel sind im Fall des Falles als männlich einzuordnen, egal was im Personalausweis steht. Sollte übrigens auch in der Schiffahrt beibehalten bleiben z.B. bei einer Havarie - “Frauen und Kinder zuerst in die Rettungsboote”, dann der Rest. Warum immer alles verkomplizieren ?

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