Helmut Ortner, Gastautor / 29.03.2024 / 16:00 / Foto: Tim Maxeiner / 46 / Seite ausdrucken

Kein Tanz am Karfreitag

An Karfreitag wird der Tod Jesu Christi betrauert. Kirchlichem Einfluss auf die Politik ist es zu verdanken, dass Zwangstrauer verordnet wird.

Selbst viele Christen fallen fast vom Glauben ab, wenn man ihnen eröffnet, dass es in Deutschland tatsächlich Gesetze gibt, die während der sonntäglichen Hauptgottesdienst-Zeiten Versammlungen unter freiem Himmel untersagen und die an christlichen Feiertagen sogar die öffentliche Aufführung bestimmter Filme verbieten. Neben den Sonntagen und normalen Feiertagen (staatlich oder christlich) kennt die Feiertagsgesetzgebung auch noch sogenannte „stille Feiertage“. Hier sind die bereits geltenden Feiertagsregelungen noch einmal verschärft. Wochenmärkte, gewerbliche Ausstellungen, Zirkusaufführungen oder Volksfeste dürfen dann nicht stattfinden. Es herrscht Tanzverbot, Schank- und Speisebetrieb sind untersagt, auch auf allzu flotte Musik im Radio muss verzichtet werden.  Die Programmmacher sind angehalten, auf eine Auswahl stiller, ruhiger Titel zu achten, die zum „Charakter des stillen Tages passen“. Unisono gilt: Es herrscht Stille im Land.

In Artikel 140 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist das alles geregelt. Dort heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt". Übernommen wurde dieser Grundsatz unverändert aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Art. 139 WRV). Wie genau der Schutz der Sonn- und Feiertage aussieht, wird per Landesgesetzgebung konkretisiert, so dass in Deutschland für jedes Bundesland ein eigenes Feiertagsgesetz gilt.  Die Folge ist trotz grundsätzlicher Ähnlichkeiten ein föderales Kuddelmuddel an Regelungen im Detail. Gemeinsam ist den Feiertagsgesetzgebungen der Länder vor allem, dass sie christliche Feiertage in besonderer Weise schützen. Beispiel im Bundesland Hessen: Dort gilt ein sonntägliches Tanzverbot von 4-11 Uhr und selbst an Tagen, die selbst aus christlicher Sicht Tage der Freude sind.  Nordrhein-Westfalen kennt insgesamt 13 Feier- und Gedenktage, für die ein besonderer Feiertagsschutz gilt – neun davon sind christlicher Natur.

Wie die Bürger sich an diesen Tagen zu verhalten haben, regelt das nordrhein-westfälische „Gesetz über die Sonn- und Feiertage“, das grundsätzlich alle „öffentlich bemerkbaren Arbeiten" verbietet, „die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören". Besonderen Schutz genießen hierbei Gottesdienste. Können beispielsweise Märkte aufgrund einer Ausnahmegenehmigung doch an einem Sonn- oder Feiertag stattfinden, so dürfen auch diese erst nach der „ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes" beginnen. Die ortsübliche Zeit des Hauptgottesdienstes wird hierbei „von der örtlichen Ordnungsbehörde im Einvernehmen mit der Kirche festgelegt". Eine Allianz von klerikalen Glaubens-Advokaten und staatlicher Verwaltung gehen hier gewissenhaft ans Werk und achten auf deren Einhaltung.

Höchster Schutz für den Karfreitag

Der besondere Schutz christlicher Gottesdienste nicht nur an Feiertagen sondern an jedem einzelnen Sonntag des Jahres entstand zu einer Zeit, als die deutsche Bevölkerung mehrheitlich christlich war und der sonntägliche Gottesdienstbesuch ein weit verbreitetes Ritual. Nur, davon kann schon lange nicht mehr die Rede sein. Laut Hochrechnungen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid), befindet sich in Deutschland seit Frühjahr 2022 erstmals seit Jahrhunderten keine Mehrheit der Menschen mehr im Schoß der beiden großen Kirchen. Dass ein besonderer Schutz der Gottesdienstzeiten in Feiertagsgesetzen nicht mehr zeitgemäß ist, dürfte damit eigentlich selbsterklärend sein. .

Der höchste Schutz in allen Bundesländern gilt insgesamt aber dem Karfreitag. Christinnen und Christen denken am Karfreitag an einem Mann aus Nazareth, der vor rund 20O0 Jahren am Kreuz hingerichtet wurde. Der Tag dient dem Gedenken an sein Leiden und Sterben. An Karfreitag ist es üblich, den Altar nicht zu schmücken. Auch die Kirchenglocken verstummen. Kirchlichem Einfluss auf die Politik ist es zu verdanken, dass an diesem Tag per Gesetz jedem Einwohner Deutschlands Zwangstrauer verordnet wird – egal, ob er dem christlichen Glauben angehört oder nicht. Zur Todesstunde von Jesus, um 15 Uhr, versammeln sich gläubige Christen zum Karfreitags-Gottesdienst. Für die evangelische Kirche stellt der Karfreitag sogar einen der höchsten Feiertage des Kirchenjahrs dar. Er zählt er zu den sogenannten „stillen Tagen“ des Kirchenjahres. Davon gibt es viele: der Volkstrauertag, der Buß- und Bettag, der Totensonntag, an Heiligabend, der Aschermittwoch, der Gründonnerstag, sowie an Karfreitag und Karsamstag.

Nicht nur auf Tanz muss an diesen Tagen verzichtet werden, jede Form lauter und lustige Geselligkeit ist untersagt. Auch vergnügliche Filmvorführungen trifft der religiöse Bannstrahl. Rund 700 Filme sind mit einem Feiertagverbot belegt. Die FSK-Liste (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) umfasst eine höchst kuriose Mischung von Werken der Filmkunst. Neben allerlei Action-, Science-Fiction-Filmen, Filmklassiker wie Harold and Maude und Manche mögen's heiß, darf an stillen Feiertagen nach dem Willen der FSK-Prüfer im Kino weder über Komödien wie Police Academy oder Charley's Tante, noch über Louis de Funès und Bud Spencer, die es beide gleich mit mehreren Filmen auf die Verbots-Liste geschafft haben, gelacht werden. Auf der Homepage der FSK findet sich ein Hinweis, nach welchem Kriterium über die Feiertagstauglichkeit eines Films entschieden wird: „Nicht freigegeben für die stillen Feiertage werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist.“ Willkommen im Gottesstaat Deutschland.

„Heiden-Spaß statt Höllen-Qual“

Doch Ungläubige, Gottlose und Nicht-christliche wollen solcherlei Bevormundung durch ein christlich geprägte Feiertagsgesetz nicht mehr akzeptieren und sich nicht an die gesetzlich verordnete Stille halten. Bekannt wurde in diesem Zusammenhang vor allem der „Bochumer Brian“: Jedes Jahr am Karfreitag verstößt die säkulare Initiative Religionsfrei im Revier gezielt gegen die Feiertagsgesetzgebung von NRW, indem sie in Bochum öffentlich den Monty Python-Film Das Leben des Brian aufführt, der seit 1980 auf dem Feiertags-Index der FSK steht. Die karfreitägliche Brian-Filmvorführung ist inzwischen auch in anderen Bundesländern zur Tradition in säkularen Kreisen geworden. In München, Stuttgart und an zahlreichen anderen Orten laden tanzfreudige Atheisten zur säkularen Karfreitags-Party ein. Motto: „Heiden-Spaß statt Höllen-Qual“. Die Veranstaltung soll in ihrer Gesamtheit auch Ausdruck des Protests gegen das nicht mehr zeitgemäße und unverhältnismäßig einschränkende Feiertagsgesetz sein. Die Veranstalter verweisen dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bereits 2016 das Verbot einer Münchener „Heidenspaß-Party“ für verfassungswidrig erklärt hat.

Ohnehin gehen Rechts-Experten davon aus, dass die mehr oder weniger strikten Tanzverbote an Karfreitag im Zuge der schwindenden – vor allem  konfessionell gebundenen – Religiosität in Deutschland durch Ausnahmeregelungen zunehmend zurückgenommen werden. Menschen, die sich an diesen Tagen laut vergnügen wollen, würden in ihrer Freiheit eingeschränkt. Auch wenn die Christengemeinde am Karfreitag zur stillen Einkehr aufruft, könne es keinen gesetzlichen Zwang zur Trauer für Ungläubige und gottlose Bürgerinnen und Bürger geben.

Wie aber könnte zukünftig eine zeitgemäße Feiertagsgesetzgebung aussehen?  Vorschlag: Alle Menschen hierzulande bekommen – Gerechtigkeit muss sein! – neben den staatlichen Feiertagen ein Kontingent, von sagen wir, jährlich drei Tagen zur freien sinnstiftenden Verfügung. Tiefgläubige Christen könnten sich u.a. am Karfreitag dann freinehmen, um intensiv um ihren Religionsgründer zu trauern, Muslime, um das Zuckerfest zu feiern, und Atheisten können für eine kleine Wanderung nutzen. 

Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.

Hinweis:

Dieser Text basiert auf einem längeren Artikel zur Feiertagsgesetzgebung von Daniela Wakonigg in Helmut Ortners Buch: Das klerikale Kartell – Warum die Trennung von Staat und Kirche überfällig ist, Nomen Verlag Frankfurt, 272 Seiten, 24 Euro.

Foto: Tim Maxeiner

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Dietmar Blum / 29.03.2024

Wenn schon, denn schon “Religionsfrei im Revier” & Co.: ALLE “religiös” basierte Feiertage abschaffen, also neben den “christlichen” auch den “7ten Tag der Woche”, der laut Bibel, Thora und Koran der Erholung dienen soll.

Ulrich Jäger / 29.03.2024

@Burkhard Mundt, genauso ist es! Das Schleifen christlicher Traditionen ist ein Kernsegment der Grün-Linken. Die Menschen hier sollen ihre Werte aufgeben, um sie noch leichter manipulierbar zu machen. Aber selbst Ulbricht hatte es nicht geschafft, den Karfreitag der Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche in der DDR zu opfern. Jetzt ist wohl die Zeit reif für einen erneuten Versuch. Wichtig ist aber: happy Ramadan,

Hans Bendix / 29.03.2024

Nun, bei allem Respekt - in diesem Land gilt Meinungsfreiheit auch für falsche Auffassungen, ist die Frage der konkreten Feiertagsgestaltung, zutreffend berichtet, föderale Hoheit. Wenn ich eine neue “Koalition von Kirche und Regierung” herbeireden wollte, wäre es wohl die zwischen der grün-woken Kirche und der ökosozialistischen Regierung. Nur ist die Feiertagsfrage keineswegs nur ein Anhängsel der Relation zwischen Christen und Nichtchristen in diesem Land. - Nachdem sie das öffentliche Schulsystem in die intellektuelle Insolvenz getrieben haben (und das schon vor gut 40 Jahren), geben die Ökosozialisten ihre Kinder auf katholische Privatschulen. - “Europa”, dh. seine Alphabetisierung, Zivilisierung, Kultivierung, Gesetzgebung, Aufklärung, Nationalisierung, Demokratisierung, Parlamentarisierung, ökonomische Prosperität, Produktivität, Innovationskraft, Rechtsstaatlichkeit, Logik, Weltanschauung, Personalität, Solidarität, Subsidiarität und sein Menschenbild sind erwachsen aus christlichen Wurzeln, die selbst jene nicht leugnen, die sich nicht (mehr) als gläubige Christen verstehen. Trotzdem wehren sich diese immer noch mehrheitlich gegen die indifferente Ausgestaltung und Ordnung dieses Gemeinwesens; sie mißbilligen Ramadan-Beleuchtung, Ramadan-Trinkverbote für Kinder , den Verzicht auf christliche Traditionen in KiTas, Schulen oder dem öffentlichen Raum, alkoholfreie Wein- und spanferkelfreie Volksfeste, öffentliche Muezzin-Rufe, die Anwendung der Scharia durch deutsche Gerichte und die schleichende Islamisierung dieser Gesellschaft.

Anna Scheufele / 29.03.2024

1.  An der Genderstelle aufgehört zu lesen. 2. Wir sind immer noch ein Land mit christlichen Werten und Traditionen. Die Umorientierung durch die Nochnichtsolangehierlebenden     kommt noch früh genug. 3.  Man kann an 364 Tagen die Sau rauslassen, wem die Karfreitagsregelung nicht passt, kann ja arbeiten gehen. Schöne Ostern allerseits!

Günter H. Probst / 29.03.2024

Der Sonntag, abgekupfert vom jüdischen Sabbat, ist ein arbeitsfreier Tag, den wir dem Christentum verdanken. Wir sollten ihn abschaffen und hätten automatisch eine wirtschaftsfördernde Ausdehnung der Arbeitszeiten. Und keinen Facharbeitermangel mehr. Man kann die Rhytmisierung der Zeit in 7-Tage-Wochen, mit einem Tag zur Erholung und Besinnung, aber auch als menschenfreundlichen Fortschritt betrachten. Deswegen hatten die Arbeiterbewegung und die Gewerkschaften auch nie etwas gegen den arbeitsfreien Sonntag. Man kann die christlichen Feiertage auch abschaffen, und statt dessen, wahrscheinlich stärker umstrittene, Gender-Gedächtnistage, Micky-Maus-Gedächtnisstage, Frauen-nicht-Schlage-Tage, Demokratie-Förder-Tage usw., gesetzlich festlegen. Diese Hedonistenforderung, 365 oder 366 Tage im Jahr öffentlich tanzen zu dürfen, ist lächerlich. Es gibt echte Probleme.

L. Luhmann / 29.03.2024

Alles, was hilft, die Sache der Halalen zu schwächen, ist eine sehr gute Sache.

J. Braun / 29.03.2024

@Burkhard Mundt: Ganz einfach—arbeiten gehen, so wie die Franzosen! Im säkularen Frankreich gibt es nämlich diesen höchstchristlichen Feiertag nicht. Das Ganze hat also weniger mit christlich geprägter Kultur zu tun als mit dem einstmaligen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Denn jeder brave eingeborene Franzose zwingt auch heute noch brav seine Kinder durch die Kindstaufe in die katholische Kirche, ohne daß es sich dagegen wehren kann. Es sollte aber jedem selbst überlassen sein, ob er christlichen Bräuchen huldigen will oder nicht. Ich verwehre mich gegen die Bestimmungen der Linkswoken genauso wie gegen die der Ewigchristlichen. Zurück zu den Franzosen: sie sind gegenüber den Deutschen ohnehin weiter, denn im westlichen Nachbarland gibt es Winterferien, Frühlingsferien, Sommer- und Herbstferien, aber längst keine Oster- oder Pfingstferien mehr. Ostern ist dieses Jahr aus den Schulferien explizit ausgespart, die Winterferien sind um, die Frühlingsferien beginnen Mitte April. Und trotz alledem ist den Franzosen immer noch nicht der Himmel auf den Kopf gefallen. Wenn der christliche Gott etwas gegen diese Gottlosigkeit hat, soll er aber gern dagegen vorgehen! So übrigens haben die christlichen Missionare argumentiert, als sie die Heiligtümer der Germanen schändeten.

Marianne Denninger / 29.03.2024

“Journalistische Beiträge schrieb er für den Playboy und das Penthouse („weil super Honorar“), für Zeitungen wie die Frankfurter Rundschau und die ZEIT, Cicero, aber auch für linke Magazine wie konkret und Pflasterstrand.” Soweit Wiki über den Autor/Herausgeber . Wo ist dasProblem? Traditionen, Gebräuche jeglicher Spezies werden bewundert, bis in den letzten Winkel dieses Planeten…nur die Reste christlicher Bräuche, die vielleicht einer Minderheit hierzulande noch Halt geben, zwischen Klimareligion und Todesangst wg. Viren, Viren ... bremsen am Karfreitag für ein paar Stunden die Partyszene aus…. Übrigens ist das heutige TV - Programm so fromm und abgebremst nicht: “R.E.D. -Noch älter. Härter. Besser” (“Mit Wumms und Witz” ). PS.: Ich persönlich fand es z.B. auch nicht passend, sonntags! durch eine Firma die Glasfassade eines Kinopalastes in der Innenstadt zu putzen ...

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