Helmut Ortner, Gastautor / 29.03.2024 / 16:00 / Foto: Tim Maxeiner / 46 / Seite ausdrucken

Kein Tanz am Karfreitag

An Karfreitag wird der Tod Jesu Christi betrauert. Kirchlichem Einfluss auf die Politik ist es zu verdanken, dass Zwangstrauer verordnet wird.

Selbst viele Christen fallen fast vom Glauben ab, wenn man ihnen eröffnet, dass es in Deutschland tatsächlich Gesetze gibt, die während der sonntäglichen Hauptgottesdienst-Zeiten Versammlungen unter freiem Himmel untersagen und die an christlichen Feiertagen sogar die öffentliche Aufführung bestimmter Filme verbieten. Neben den Sonntagen und normalen Feiertagen (staatlich oder christlich) kennt die Feiertagsgesetzgebung auch noch sogenannte „stille Feiertage“. Hier sind die bereits geltenden Feiertagsregelungen noch einmal verschärft. Wochenmärkte, gewerbliche Ausstellungen, Zirkusaufführungen oder Volksfeste dürfen dann nicht stattfinden. Es herrscht Tanzverbot, Schank- und Speisebetrieb sind untersagt, auch auf allzu flotte Musik im Radio muss verzichtet werden.  Die Programmmacher sind angehalten, auf eine Auswahl stiller, ruhiger Titel zu achten, die zum „Charakter des stillen Tages passen“. Unisono gilt: Es herrscht Stille im Land.

In Artikel 140 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist das alles geregelt. Dort heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt". Übernommen wurde dieser Grundsatz unverändert aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Art. 139 WRV). Wie genau der Schutz der Sonn- und Feiertage aussieht, wird per Landesgesetzgebung konkretisiert, so dass in Deutschland für jedes Bundesland ein eigenes Feiertagsgesetz gilt.  Die Folge ist trotz grundsätzlicher Ähnlichkeiten ein föderales Kuddelmuddel an Regelungen im Detail. Gemeinsam ist den Feiertagsgesetzgebungen der Länder vor allem, dass sie christliche Feiertage in besonderer Weise schützen. Beispiel im Bundesland Hessen: Dort gilt ein sonntägliches Tanzverbot von 4-11 Uhr und selbst an Tagen, die selbst aus christlicher Sicht Tage der Freude sind.  Nordrhein-Westfalen kennt insgesamt 13 Feier- und Gedenktage, für die ein besonderer Feiertagsschutz gilt – neun davon sind christlicher Natur.

Wie die Bürger sich an diesen Tagen zu verhalten haben, regelt das nordrhein-westfälische „Gesetz über die Sonn- und Feiertage“, das grundsätzlich alle „öffentlich bemerkbaren Arbeiten" verbietet, „die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören". Besonderen Schutz genießen hierbei Gottesdienste. Können beispielsweise Märkte aufgrund einer Ausnahmegenehmigung doch an einem Sonn- oder Feiertag stattfinden, so dürfen auch diese erst nach der „ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes" beginnen. Die ortsübliche Zeit des Hauptgottesdienstes wird hierbei „von der örtlichen Ordnungsbehörde im Einvernehmen mit der Kirche festgelegt". Eine Allianz von klerikalen Glaubens-Advokaten und staatlicher Verwaltung gehen hier gewissenhaft ans Werk und achten auf deren Einhaltung.

Höchster Schutz für den Karfreitag

Der besondere Schutz christlicher Gottesdienste nicht nur an Feiertagen sondern an jedem einzelnen Sonntag des Jahres entstand zu einer Zeit, als die deutsche Bevölkerung mehrheitlich christlich war und der sonntägliche Gottesdienstbesuch ein weit verbreitetes Ritual. Nur, davon kann schon lange nicht mehr die Rede sein. Laut Hochrechnungen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid), befindet sich in Deutschland seit Frühjahr 2022 erstmals seit Jahrhunderten keine Mehrheit der Menschen mehr im Schoß der beiden großen Kirchen. Dass ein besonderer Schutz der Gottesdienstzeiten in Feiertagsgesetzen nicht mehr zeitgemäß ist, dürfte damit eigentlich selbsterklärend sein. .

Der höchste Schutz in allen Bundesländern gilt insgesamt aber dem Karfreitag. Christinnen und Christen denken am Karfreitag an einem Mann aus Nazareth, der vor rund 20O0 Jahren am Kreuz hingerichtet wurde. Der Tag dient dem Gedenken an sein Leiden und Sterben. An Karfreitag ist es üblich, den Altar nicht zu schmücken. Auch die Kirchenglocken verstummen. Kirchlichem Einfluss auf die Politik ist es zu verdanken, dass an diesem Tag per Gesetz jedem Einwohner Deutschlands Zwangstrauer verordnet wird – egal, ob er dem christlichen Glauben angehört oder nicht. Zur Todesstunde von Jesus, um 15 Uhr, versammeln sich gläubige Christen zum Karfreitags-Gottesdienst. Für die evangelische Kirche stellt der Karfreitag sogar einen der höchsten Feiertage des Kirchenjahrs dar. Er zählt er zu den sogenannten „stillen Tagen“ des Kirchenjahres. Davon gibt es viele: der Volkstrauertag, der Buß- und Bettag, der Totensonntag, an Heiligabend, der Aschermittwoch, der Gründonnerstag, sowie an Karfreitag und Karsamstag.

Nicht nur auf Tanz muss an diesen Tagen verzichtet werden, jede Form lauter und lustige Geselligkeit ist untersagt. Auch vergnügliche Filmvorführungen trifft der religiöse Bannstrahl. Rund 700 Filme sind mit einem Feiertagverbot belegt. Die FSK-Liste (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) umfasst eine höchst kuriose Mischung von Werken der Filmkunst. Neben allerlei Action-, Science-Fiction-Filmen, Filmklassiker wie Harold and Maude und Manche mögen's heiß, darf an stillen Feiertagen nach dem Willen der FSK-Prüfer im Kino weder über Komödien wie Police Academy oder Charley's Tante, noch über Louis de Funès und Bud Spencer, die es beide gleich mit mehreren Filmen auf die Verbots-Liste geschafft haben, gelacht werden. Auf der Homepage der FSK findet sich ein Hinweis, nach welchem Kriterium über die Feiertagstauglichkeit eines Films entschieden wird: „Nicht freigegeben für die stillen Feiertage werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist.“ Willkommen im Gottesstaat Deutschland.

„Heiden-Spaß statt Höllen-Qual“

Doch Ungläubige, Gottlose und Nicht-christliche wollen solcherlei Bevormundung durch ein christlich geprägte Feiertagsgesetz nicht mehr akzeptieren und sich nicht an die gesetzlich verordnete Stille halten. Bekannt wurde in diesem Zusammenhang vor allem der „Bochumer Brian“: Jedes Jahr am Karfreitag verstößt die säkulare Initiative Religionsfrei im Revier gezielt gegen die Feiertagsgesetzgebung von NRW, indem sie in Bochum öffentlich den Monty Python-Film Das Leben des Brian aufführt, der seit 1980 auf dem Feiertags-Index der FSK steht. Die karfreitägliche Brian-Filmvorführung ist inzwischen auch in anderen Bundesländern zur Tradition in säkularen Kreisen geworden. In München, Stuttgart und an zahlreichen anderen Orten laden tanzfreudige Atheisten zur säkularen Karfreitags-Party ein. Motto: „Heiden-Spaß statt Höllen-Qual“. Die Veranstaltung soll in ihrer Gesamtheit auch Ausdruck des Protests gegen das nicht mehr zeitgemäße und unverhältnismäßig einschränkende Feiertagsgesetz sein. Die Veranstalter verweisen dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bereits 2016 das Verbot einer Münchener „Heidenspaß-Party“ für verfassungswidrig erklärt hat.

Ohnehin gehen Rechts-Experten davon aus, dass die mehr oder weniger strikten Tanzverbote an Karfreitag im Zuge der schwindenden – vor allem  konfessionell gebundenen – Religiosität in Deutschland durch Ausnahmeregelungen zunehmend zurückgenommen werden. Menschen, die sich an diesen Tagen laut vergnügen wollen, würden in ihrer Freiheit eingeschränkt. Auch wenn die Christengemeinde am Karfreitag zur stillen Einkehr aufruft, könne es keinen gesetzlichen Zwang zur Trauer für Ungläubige und gottlose Bürgerinnen und Bürger geben.

Wie aber könnte zukünftig eine zeitgemäße Feiertagsgesetzgebung aussehen?  Vorschlag: Alle Menschen hierzulande bekommen – Gerechtigkeit muss sein! – neben den staatlichen Feiertagen ein Kontingent, von sagen wir, jährlich drei Tagen zur freien sinnstiftenden Verfügung. Tiefgläubige Christen könnten sich u.a. am Karfreitag dann freinehmen, um intensiv um ihren Religionsgründer zu trauern, Muslime, um das Zuckerfest zu feiern, und Atheisten können für eine kleine Wanderung nutzen. 

Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.

Hinweis:

Dieser Text basiert auf einem längeren Artikel zur Feiertagsgesetzgebung von Daniela Wakonigg in Helmut Ortners Buch: Das klerikale Kartell – Warum die Trennung von Staat und Kirche überfällig ist, Nomen Verlag Frankfurt, 272 Seiten, 24 Euro.

Foto: Tim Maxeiner

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Leserpost

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Gabriele Klein / 30.03.2024

@Marianne Denninger: Danke für Ihren Kommentar mit dem Wiki Hinweis, (Mensch, an Wiki hatte ich gar nicht dran gedacht…...) Nicht schlecht nicht schlecht: “...“Journalistische Beiträge schrieb er für den Playboy und das Penthouse („weil super Honorar“)...”,  Tja, das mit dem “super Honorar” lässt in der Tat tief blicken in die “Motive” jener humanistische, sich aus sich selbst heraus verstehenden “Ethik”, (ich mein jetzt, je nachdem wie der Rubel rollt…...)

Ralf Pöhling / 29.03.2024

Die AfD hält das mit der Beibehaltung des Karfreitag und der Durchsetzung der Ruhe für richtig. Ich persönlich sehe das viel lockerer, da das Christentum ja keine originär deutsche bzw. germanische Tradition ist. Die Mehrheit der Deutschen sind ja nur Papierchristen, wenn überhaupt. Ich sehe nicht, wen das wirklich stören sollte, wenn da Menschen heute irgendwo feiern oder im Kino den gewünschten Film sehen wollen. Es muss ja keiner hingehen.

kai marchfeld / 29.03.2024

Keinen Heidenlärm zu veranstalten heisst ja nicht zwangsläufig, dass ich zum Trauern verdonnert bin. Ich selbst bin kein praktizierender Christ. “Aus dem Bauch heraus” finde ich es jedoch grundsätzlich erholsam und gut, dass in der Woche wenigstens an einem Tag ein Gang zurückgefahren wird. Die Bestrebungen, Läden auch an Sonntagen zu öffnen würden das Jahr “gefühlt” zu einer Aneinanderreihung von Kommerz-Veranstaltungen deformieren - incl. des Verkehrsaufkommens zahlloser Schnäppchenjäger. Ob praktizierender Christ oder nicht: Wir sind in dieser Jahrtausende alten Kultur gross geworden - die damit verbundene Prägung sitzt in unseren Knochen. Und damit auch die Strukturierung des Jahresrhythmus. Ich kenne viele, die der Kirche und/oder dem christlichen Glauben den Rücken gekehrt haben - besondere Festtage wie Weihnachten bleiben auch bei denen meistens etwas Besonderes. Man muss sich ja nicht unbedingt einen Tannenbaum mit Engeln und Lametta in die Bude holen. Zum föderalen Wirrwar: Jede gescheite Demokratie weiss um die Fehlbarkeit der menschlichen Individuen…und hat daher klugerweise Brems- und Sicherungsmechanismen eingebaut. Eine deutsche Variante von Checks-and-Balance ist der Föderalismus. Wenn damit ein paar Unbequemlichkeiten einhergehen - wie “in Oberbepfendorf darf man tanzen…in Unterbepfendorf bleibt die Tanzfläche leer” - halte ich das für vertretbar. Schon zu Coronazeiten waren mir die Subjekte suspekt, die ziemlich schnell auf der Matte standen und das föderale Durcheinander beklagten bzw. eine Abschaffung forderten (zum Wohle aller natürlich LOL).

Wolfgang Richter / 29.03.2024

” Es herrscht Tanzverbot, Schank- und Speisebetrieb sind untersagt, auch auf allzu flotte Musik im Radio muss verzichtet werden.” - Das wird doch wohl an einem Tag im Jahr zu ertragen sein, zumal in einem Land, wo das Respektieren religiöser Gefühle anderer Religionen ganz oben aufgehängt ist. Und daß RTL gerade an diesem Tag mit “Let’s dance” einen entsprechenden Klamauk im TV serviert (SAT 1 mit “The Voice Kids auch nicht besser), finde ich unter diesem Gesichtspunkt schon etwas merkwürdig, auch wenn man diese Sender natürlich völlig ausblenden kann.

Hans-Peter Dollhopf / 29.03.2024

Herr Ortner, natürlich muss sich jeder rot-grüne Aspirant der Lockdownmaßnahmen fragen lassen, warum ausgerechnet Karfreitag ein Verbrechen gegen Menschenrecht sei, weil man einmal nicht tanzen soll. Leuten mit ADHS war es ja schon in der Schule zu viel, sich einmal auf Wesentliches zu konzentrieren. Die “aufklärerische” Verstümmelung abendländischer Feiertage zu Zwangsveranstaltungen, einer Idee, welcher Sie wohl verfallen sind, ist ein Erfolgsrezept der Abschaffer des Abendlandes. Dabei muss niemand die biblische Schöpfungsgeschichte als verbindliche Kosmologie annehmen. Es reicht doch, dass mit ihr der zivilisatorische Fortschritt der Sechstagewoche etabliert wurde. Natürlich geht diese Gewerkschaftlern nicht weit genug. Dafür war aber im Mittelalter jeder dritte Tag ein kirchlicher Feiertag gewesen. Niemand aus den Kirchen zwingt dazu, am Karfreitag keinen Beischlaf zu haben. Wer dazu als Vorspiel tanzen gehen muss, ist vielleicht ein Fall für den Psychiater. Schauen Sie, viele Juden machen jede Woche für einen Tag konsequent Pause und besinnen sich. Sie nennen es Schabbat. Ohne diese Gepflogenheit gäbe es das Volk wohl gar nicht mehr. Dass sich die Gastronomie von den Lockdownmaßnahmen wirtschaftlich erholt, nur weil am Karfreitag zum Tanzen geöffnet wird, ist zu bezweifeln.

Regina Becker / 29.03.2024

Man kann an allen anderen Tagen des Jahres tanzen - warum ist ein Karfreitagstanz so wichtig? Am Besten noch eine Partynacht in einer Friedhofskapelle mit Livemusik und Catering. Ich finde, es gibt ganz andere Dinge, gegen die man sich wehren sollte.

Ulla Schneider / 29.03.2024

Tja, aus der Kirche ausgetreten heißt nicht unbedingt nicht Christ zu sein.  Die Kirche hat die Christen verlassen und die Kreuze abgelegt, dafür den Klimagott erfunden. - Wahrscheinlich feiern gerade diese Christen den Karfreitag besonders und rücken mit dem Nazarener dichter zusammen. Sie haben es nicht verstanden, Herr Ortner, ohne Rituale ist der Mensch nichts. Selbst Karl Lagerfeld wusste zu Letzterem kluge Sätze zu formulieren. Gelingt Ihnen leider nicht. Schade. -

R. Nicolaisen / 29.03.2024

“...jedem Einwohner Deutschlands Zwangstrauer verordnet…”—Stimmt überhaupt nicht, wer will Sie am Lachen hindern? Welch Schwachsinn. Worin die große Freiheitseinschränkung bestehen soll, wenn an einem(!) Tag im Jahr nicht getanzt werden soll, erschließt sich mir nicht.  Warten Sie ” Kuffar” mal ab, wie es Ihnen im demnächst islamisch bestimmten Lande gehen wird, wenn Sie noch nicht einmal einer der Buchreligionen angehören.

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