Im Bundestag ist der Versuch einer gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe gescheitert.
Wie Welt meldet, verfehlten zwei dafür vorgelegte Entwürfe mit Bedingungen und Voraussetzungen am Donnerstagvormittag jeweils eine Mehrheit der Parlamentarier. Beide Initiativen sollten Bedingungen und Voraussetzungen zu Fristen und Beratungspflichten festlegen, um eine Suizidhilfe für Volljährige zu regeln. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen (gemeint war, auf Wiederholung angelegten) Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt, weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte.
Einer der beiden Vorstöße habe eine Änderung im Strafgesetzbuch vorgesehen („Wer in der Absicht, die Selbsttötung einer anderen Person zu fördern, dieser hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"). Der andere sah eine Regelung ausdrücklich außerhalb des Strafgesetzbuches vor. Im Entwurf hieß es: „Jeder, der aus autonom gebildetem, freiem Willen sein Leben eigenhändig beenden möchte, hat das Recht, hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen." Ärzte hätte demnach Volljährigen entsprechende Arzneimittel dafür verschreiben dürfen.