Sascha Lobo hat freundlicherweise einen Widerspruch gegen den Widerspruch gegen Google StreetView zur freien Verfügung entworfen. Das Problem, auf das er aufmerksam macht, ist durchaus real. Man stelle sich folgende Situation vor: Ich besitze eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, die ich vermieten möchte. Vollmöbliert, um eine höhere Miete zu erzielen. Meine potenziellen Mieter sind allesamt nicht vor Ort, um das Objekt selbst zu besichtigen, und wollen das Haus (Lage, Lage, Lage!) bei Street View von außen begutachten. Blöderweise hat aber der Oberstudienrat aus dem anderen Stockwerk Widerspruch bei Google eingelegt, so dass statt des wunderschönen Altbaus eine weiße Fläche zu sehen ist. Jeder Interessent muss nahezu zwingend davon ausgehen, dass im Erdgeschoss ein Druckraum für Junkies oder ein Puff ist, da ja andernfalls das Haus zu sehen wäre. Wird Google im Zweifel für die “Privatsphäre” entscheiden? Und wie entscheidet das Gericht, vor dem ich meinen Nachbarn auf Schadensersatz wegen entgangener Mieteinnahmen verklage?