Das gestern im Bunderat beschlossene „Rückführungsverbesserungsgesetz“ soll angeblich Abschiebungen erleichtern und wird das Gegenteil bewirken.
Die Migrationskrise verschärft sich weiter. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland, das der Großteil der illegalen Einwanderer in Europa ansteuert, insgesamt 351.915 Asylanträge gestellt. Die vielfältigen Folgen dieser Entwicklung haben uns längst eingeholt. Finanziell sind Aufnahme und Versorgung von immer mehr Millionen nicht zu stemmen, jährlich müssen dafür -zig Milliarden Euro aufgebracht werden; die Wohnungskrise und die Bildungskrise verschärfen sich, von der durch die Decke schießenden Gewaltkriminalität hier mal ganz zu schweigen (mehr dazu hier).
Vor dem Hintergrund der allzu sichtbaren Probleme nimmt der Unmut der Bürger zu, was sich nicht zuletzt in Wahlen und Wahlumfragen niederschlägt. Sie glauben nicht mehr, dass die Regierung die Migrationskrise in den Griff bekommt. Laut einer Studie haben mehr als 80 Prozent der Deutschen kein Vertrauen mehr in die Flüchtlingspolitik der Ampel.
Kein Wunder: Auch im Jahr 9 nach Angela Merkels Einladung an alle Mühseligen und Beladenen dieser Welt findet keine Zurückweisung illegaler Migranten an unseren Grenzen statt, es locken noch immer dieselben Pull-Faktoren wie damals, ja, durch das „Bürgergeld“ auch gern für jeden Nicht-Bürger haben sie noch erheblichere Sog-Wirkung entfaltet. Und mit der Turbo-Einbürgerung, die ebenfalls eine Mehrheit der Deutschen ablehnt und die dennoch beschlossen wurde, ist sogar noch ein zusätzlicher Anreiz geschaffen worden, sich auf den Weg nach Germoney zu machen.
Rückführung ist vom Gesetz vorgesehen
Obwohl bei der Bundesregierung erkennbar kein Wille besteht, sich der Probleme anzunehmen, die durch die unkontrollierte Zuwanderung geschaffen respektive zugespitzt wurden, war sie nun also gezwungen, Handlungswillen wenigstens zu simulieren. „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ heißt das Machwerk, das Befürworter der schrankenlosen Migration an die deutschen Fleischtöpfe auf die Barrikaden brachte (ziemlich grundlos, wie wir noch sehen werden).
Was man früher Ausweisung nannte, heute, je nach politischer Gesinnung Abschiebung oder Deportation (von der man spricht, während man die Rede davon anderen unterstellt) nennt, Vertreibung, wenn man sie kriminalisieren will, Rückführung (elegant, klingt nach fürsorglichem Geleit in die alte Heimat), Remigration oder, wie die Schweizer, mit dem reizenden Begriff Ausschaffung umschreibt, ist die sogenannte Vollstreckung der Ausreisepflicht – eine vom Gesetz vorgesehene Maßnahme: Nach § 58 Aufenthaltsgesetz wird abgeschoben, wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist.
So sieht es das Gesetz vor. Mit der Abschiebung, wie wir die Zwangsmaßnahme hier nennen wollen, wird der unrechtmäßige Aufenthalt eines Ausländers beendet – etwa nach Ablehnung des Asylantrags. Zum Stichtag 31. August 2023 waren im Ausländerzentralregister 261.925 Migranten ausreisepflichtig, etwa 210.000 davon sind geduldet, zum Beispiel, weil sie keine Dokumente (mehr) haben. Bundeskanzler Scholz kann nur „Abschiebungen im großen Stil“ ankündigen, weil die bisherige Umsetzung der gesetzlich vorgesehen Maßnahmen nur im Promillebereich umgesetzt wird. Im Jahr 2023 wurden gerade mal 16.430 Personen aus Deutschland abgeschoben, während etliche hunderttausend neue hereinströmten. Und von den Abgeschobenen sind auch schon wieder über 4.100 zurück in Deutschland.
Hilfe, wir schieben die Falschen ab!
Hinzu kommt: 31.770 geplante Abschiebungen scheiterten. Damit waren zwei Drittel der vorgesehenen Rückführungen nicht erfolgreich. Das kann nicht überraschen, denn die Abschiebung ist bisher grundsätzlich zuvor schriftlich anzudrohen (§ 59 AufenthG). Dem Betroffenen ist eine Frist zur freiwilligen Ausreise zu setzen. Wenn er schlau ist, ist er am Stichtag nicht auffindbar, hat keine Reisepapiere oder ein Attest vorzuweisen. Zuletzt bleibt immer noch die Möglichkeit, im Flieger (normalerweise werden für die Abschiebung Linienflugzeuge verwendet) zu randalieren, dann weigern sich die Piloten, den Auszuschaffenden mitzunehmen.
Leichter als junge Männer mit krimineller Energie sind Familien abzuschieben, die sich an Recht und Gesetz halten, teils seit Jahrzehnten hier leben und gut integriert sind. Die holt man dann mitten in der Nacht ab. Das passiert immer wieder. Da kann eine neunköpfige georgische Familie noch so unauffällig sein, der Vater als Pfleger arbeiten und die Mutter als ehrenamtliche Dolmetscherin bei der Caritas und als Haushaltshelferin – um 1.00 Uhr nachts reißt die Polizei sie mit den Kindern aus dem Schlaf, um sie in ein Flugzeug nach Tiflis zu setzen.
Da lachen sich die Remmos und die Abou-Chakers und Zehntausende von Dieben, Mördern und Vergewaltigern natürlich krumm und bucklig. „Wir schieben die Falschen ab“, wird dann mitunter gejammert, etwa hier, hier und hier, und selbst Hubertus Heil (SPD) gibt es zu. (Unser Autor Stephan Kloss schilderte kürzlich einen bitteren Fall aus Sachsen.)
Anwälte können Sand ins Getriebe werfen
Um Abschiebungen zu erleichtern, jedenfalls in der Theorie, soll die Polizei nach dem Rückführungsverbesserungsgesetz mehr Durchsuchungsmöglichkeiten erhalten. Heißt in der Praxis: Bisher konnte sich der Abschiebekandidat dem Zugriff entziehen, wenn er sich etwa in einer Gemeinschaftsunterkunft in die Küche oder aufs stille Örtchen begab, weil die Beamten nur sein Zimmer betreten durften. Damit soll nun Schluss sein. Auch soll die Polizei zwecks Identitätsprüfung Mobiltelefone auslesen dürfen. Abschiebungen sollen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind. Und die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll von zehn auf 28 Tage verlängert werden.
An diesem Punkt liegt der Hase im Pfeffer: Die Grünen konnten durchsetzen, dass Menschen in Abschiebehaft künftig Rechtsbeistand erhalten sollen, obwohl durch alle Rechtsinstanzen die Ausreisepflicht festgestellt wurde – solche verpflichtenden Rechtsanwälte für Betroffene gab es bisher nicht. In der Beschlussempfehlung (Drucksache 20/10090) des Innenausschusses heißt es: „Verpflichtende Beiordnung eines anwaltlichen Vertreters zur richterlichen Entscheidung über die Anordnung von Abschiebungshaft, Ausreisegewahrsam und der Überstellungshaft nach der Dublin-Verordnung“. Und die verpflichtende Beiordnung eines Rechtsanwalts, so die Welt, könne dazu führen, dass der maximal 28-tägige Ausreisegewahrsam verstreicht, „ohne dass die Abschiebung tatsächlich durchgeführt werden kann“.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU, wird im Tagesspiegel wie folgt zitiert: „Die Grünen schreiben eine Pflicht ins Gesetz, Anwälte vor Ausreisegewahrsam über die Maßnahmen zu informieren – damit werden die Ausreisepflichtigen aber über alle Berge sein, wenn sie in Haft genommen werden sollen“. Das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz sei daher in Wirklichkeit ein „Rückführungsverschlechterungsgesetz“.
Straftäter und Gefährder werden weiter ruhig schlafen
„Die Regelung erleichtert zudem die Abschiebung von Straftätern, Gefährdern, Mitgliedern der organisierten Kriminalität und Schleusern“, behauptet hingegen die Bundesregierung. Wie das in der Praxis aussieht, wird man sehr genau beobachten müssen. Sich der Abschiebung ins Herkunftsland zu entziehen, dürfte für Straftäter und Gefährder auch künftig eine der leichtesten Übungen sein.
Wäre der Politik wirklich daran gelegen, das Migrationsproblem anzugehen, dann kommt sie nicht darum herum, irreguläre Migration gleich an den Grenzen zu stoppen. Wer gar nicht erst ins Land hineingelangt, muss auch nicht vollversorgt und später mühsam wieder abgeschoben werden. Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ ist jedenfalls nicht der große Wurf, als der er hingestellt wird, sondern wird sich als weiterer, jetzt schon durchschaubarer Versuch entpuppen, den Bürgern Sand in die Augen zu streuen.
Claudio Casula arbeitet als Autor, Redakteur und Lektor bei der Achse des Guten.