Dirk Maxeiner / 01.02.2022 / 06:00 / Foto: Pixabay / 187 / Seite ausdrucken

Kalt lächelnd: Die Bundesregierung und die jungen Impfopfer

Während Impfschäden junger Männer immer offensichtlicher werden, verfährt die Bundesregierung nach dem Motto: „Wir wissen nichts, wir sind für nichts verantwortlich, wir sagen nichts, bitte gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen". Selbst parlamentarische Anfragen laufen ins Leere.

Mit „Tod eines Jungen – und die Abgründe, die sich auftun" war ein Beitrag von Dr. Jochen Ziegler im November überschrieben. Am 3. November letzten Jahres war ein 12-jähriger Junge aus Cuxhaven höchstwahrscheinlich an der zweiten „Impfung” verstorben. „Ohne eine Empfehlung der STIKO zur Impfung von Kindern würde er noch leben", schrieben wir damals, „er dürfte bei weitem nicht das einzige Opfer sein – Risiken durch die Covid-Impfstoffe geraten immer mehr in den Blick".

Unser Versuch, die detailierten Obduktionsergebnisse und nähere Umstände in Erfahrung zu bringen, scheiterte an dem Unwillen und der Obstruktion der Behörden. Unsere Erfahrungen schilderten wir in dem Beitrag „Schriftwechsel zum Tod eines Jungen". Zu den Todesumständen blieb es bei der lapidaren Auskunft, die Impfung sei „nicht alleinige Ursache“ für den Tod. Und keiner fragte näher nach. Wir taten es trotzdem und bekamen einen Eindruck von der Aufklärungsbereitschaft deutscher Behörden, wenn es um so ein brisantes Thema geht wie die Lebensgefährdung junger Menschen durch staatlich forcierte Maßnahmen. 

Der Fall des Jungen ist bei Weitem kein Einzelfall, wie der tragische Tod eines 19-jährigen Schülers aus Sigmaringen auf einer Klassenfahrt in Berlin zeigt. Er starb unmittelbar nach einer Impfung, die er sich wohl nur hat verabreichen lassen, um an eben dieser Klassenfahrt teilnehmen zu können. Mehr über den Fall können Sie beispielsweise hier nachlesen. Der angeordnete Obduktionsbericht liegt – aus welchen Gründen auch immer – bis heute auch nach Monaten nicht vor. Wir fragten nach und wurden sogleich wieder im Kreise geschickt. Landkreis Sigmaringen: „Bezüglich Ihrer Anfrage muss ich Sie allerdings an die Polizei und/ oder Staatsanwaltschaft in Berlin verweisen". Staatsanwaltschaft Berlin: Keine Antwort bis dato, nicht einmal die erbetene Eingangsbestätigung der Mailanfrage.

Die Kaltschnäuzigkeit, mit der hier Fragen zu tragischen Impfvorfällen von jungen Leuten abgewimmelt werden, hat ganz offenbar Methode. Dies ist umso verwerflicher, als dass es sich mittlerweile auch in Medizinerkreisen und Studien als weit unterschätztes oder kleingeredetes Problem herauskristallisiert. Lesen Sie dazu diesen Brandbrief britischer Mediziner und Wissenschaftler, der erschreckende Daten enthält:

Am Donnerstag, den 13. Januar 2022, wurden bei einer Anhörung vor dem High Court [1] in London Beweise dafür vorgelegt, dass die Zahl der Todesfälle bei jungen Männern nach der Einführung der Covid-19-Impfung im Vergleich zum vorherigen Fünfjahresdurchschnitt zwischen 2015 und 2019 deutlich gestiegen ist. 

In Deutschland werden solche Daten offenbar gar nicht erst erhoben, geschweige denn der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Die Bundesregierung sitzt tief im Bunker und betoniert sich immer mehr in der Wirklichkeitsverweigerung ein. Dies zeigt beispielhaft ihre Antwort auf eine kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Braun.

Braun hatte den Achgut.com - Beitrag über den verstorbenen 12-Jährigen in Cuxhaven gelesen und dankenswerterweise aufgegriffen, um per parlamentarischer Anfrage aussagefähigere Antworten zu dem Fall zu bekommen. Die letzte Woche eingetroffene kaltlächelnde Antwort lässt sich allerdings in kurzer Form so zusammenfassen: „Wir wissen nichts, wir sind für nichts verantwortlich, wir sagen nichts, bitte gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen". Hier Fragen und Antworten im Wortlaut, vielleicht werden Sie im Zuge der Aufarbeitung der Causa-Corona ja später einmal gebraucht:

Deutscher Bundestag Drucksache 20/380

20. Wahlperiode

Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Jürgen Braun und der Fraktion der AfD

Impfnebenwirkungen bei Jugendlichen

Die Presse berichtete Anfang November, dass ein zwölfjähriger Impfling im Landkreis Cuxhaven zwei Tage nach der Verabreichung der zweiten Impfung gegen Sars-CoV-2 plötzlich verstorben wäre (https://www.tagesspiegel.de/wissen/rechtsmedizin-prueft-fall-in-cuxhaven-vorerkrankter-12-jaehriger-moeglicherweise-an-folgen-einer-corona-impfung-verstorben/27771720.html). Ein endgültiger Obduktionsbericht lag zu diesem Zeitpunkt bislang nicht vor, war allerdings bereits angekündigt worden (https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/cuxhaven-landkreis-kind-nach-corona-impfung-gestorben-vermutlich-91093098.html). Es zeugte jedoch ein vorläufiges Obduktionsergebnis des Rechtsmedizinischen Instituts am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf davon, dass der Tod des Impflings „wahrscheinlich“ auf die Impfung zurückzuführen sei (https://www.kreiszeitung.de/deutschland/junge-12-stirbt-nach-impfungwie-gefaehrlich-sind-impfstoffe-fuer-kinder-zr-91095922.html).

Inzwischen scheint ein endgültiges Obduktionsergebnis vorzuliegen. Das Paul-Ehrlich-Institut kam zu dem Ergebnis, dass der verstorbene Impfling an einer Herz-Muskel-Erkrankung gelitten hatte und die Impfung „nicht als alleiniger Auslöser des tödlichen Ausgangs zu sehen“ sei (https://www.bild.de/regional/hamburg/ hamburg-aktuell/kind-stirbt-nach-corona-impfung-jason-12-hatte-unerkannte-herz-entzuendung-78159264.bild.html).

Auf journalistische Anfragen nach den genaueren Umständen reagierte das Landratsamt Cuxhaven ausschließlich mit der Veröffentlichung einer Paraphrase der Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts (https://www.landkreiscuxhaven. de/Landkreis -Politik/Pressemitteilungen/Aktuelle-Informationen-des-Landkreises-Cuxhaven-zum-Thema-Corona-Virus-.php?object= tx,1779.49.1&ModID=7&FID=3189.2791.1&NavID=1779.116&La=1)
und verwies weiter an Selbiges. Das Institut allerdings weigerte sich, unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des verstorbenen Impflings, genauere Angaben zu machen. Zudem ist der Obduktionsbericht nach wie vor nicht veröffentlicht worden (https://www.achgut.com/artikel/schriftwechsel_zum_tod_eines_jungen).

Vorbemerkung der Bundesregierung: 

Zum Nebenwirkungsprofil der COVID-19-Impfstoffe und zur Bewertung von möglichen neuen Risikosignalen wird auf die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und der Europäischen Arzneimittelagentur sowie die Produktinformationstexte verwiesen, die über die Internetseiten der Institutionen öffentlich zugänglich sind. Herzmuskelentzündungen sind sehr seltene Nebenwirkungen bei den mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19. Das PEI analysiert kontinuierlich Meldungen über den Verdacht einer Nebenwirkung mit tödlichem Ausgang. Die Spontanerfassung von Verdachtsfällen ist gut geeignet, mögliche neue Risikosignale frühzeitig zu detektieren, die dann im Rahmen weiterer Studien untersucht werden müssen. Die umfangreichen Analysen des PEI weisen nicht auf eine impfbedingte Übersterblichkeit hin (siehe Sicherheitsbericht des PEI aus November 2021).

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht zudem eine gesetzliche Meldeverpflichtung für Ärztinnen und Ärzte zur Meldung des Verdachts einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (§ 6 IfSG, Synonym Impfkomplikation). Dabei sind alle diejenigen Reaktionen zu melden, die nicht evident auf andere Ursachen zurückzuführen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Liegt es im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts, sicherzustellen,dass der Impfling bzw. seine Erziehungsberechtigten im Vorfeld der Impfung gemäß BGB § 630e in hinreichendem Maße aufgeklärt worden ist bzw. sind und wenn ja, ist das der Fall gewesen?

Antwort:

Nach § 630e Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Behandelnde verpflichtet, die Patientinnen und Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Die ärztliche Aufklärung von zu impfenden Personen obliegt folglich nicht dem PEI, sondern den impfenden Ärztinnen und Ärzten. Das Robert Koch-Institut (RKI) erarbeitet zudem zur Unterstützung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Grünen Kreuz Aufklärungsunterlagen zur COVID-19-Impfung, die den impfenden Stellen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden fortlaufend aktualisiert.

2. Aufgrund welcher Erkenntnisse kam das Paul-Ehrlich-Institut zu einem von dem vorläufigen Obduktionsergebnis des Rechtsmedizinischen Instituts am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf abweichenden Ergebnis in Bezug auf die Todesursache (vgl. Vorbemerkung)?

Antwort:

Das PEI und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemeinsam zu dem gleichen Ergebnis gekommen: Bei dem betroffenen Jugendlichen bestand eine besonders schwere, impfunabhängige Vorerkrankung des Herzens. Unter Berücksichtigung der umfangreichen medizinischen Befunde ist die Impfung nicht als alleiniger Auslöser des tödlichen Ausgangs zu sehen.

3. Bedeutet die Formulierung des Paul-Ehrlich-Instituts, die Impfung sei „nicht […] alleiniger Auslöser“ des Todes des Impflings gewesen, dass sie einer seiner Auslöser war (vgl. Vorbemerkung)?

Antwort:

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 verwiesen.

4. Aus welchem Grund hat das Paul-Ehrlich-Institut die gegenüber der Presse in Aussicht gestellte Veröffentlichung der Obduktionsergebnisse bislang nicht in die Tat umgesetzt?

5. Gedenkt das Paul-Ehrlich-Institut, die Obduktionsergebnisse zu veröffentlichen und wenn ja, wann?

Antwort:

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das PEI ist nicht befugt, die aus Obduktionen erhaltenen konkreten Ergebnisse oder den Obduktionsbericht zu veröffentlichen. Das PEI berücksichtigt das Ergebnis solcher Untersuchungen und die daraus resultierenden Bewertungen in seinen periodischen Sicherheitsberichten zu Verdachtsfällen von Impfnebenwirkungen und Impfkomplikationen unter http://www.pei.de/sicherheitsbericht

Foto: Pixabay

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Leserpost

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D. Windluft / 01.02.2022

Was unterscheidet die Gesinnung dieser Regierung eigentlich von großen Kriegsführern, die ihr eigenes Ende nicht realisieren wollen?

Charles Brûler / 01.02.2022

Da gibt es bestimmt noch mehr Fälle, welche gar nicht untersucht worden sind. Grundsätzlich scheint zu gelten: Wenn jemand mit Corona gestorben ist, dann ist es ein “Corona-Toter”. Wenn jemanden die Impfung zusammen mit einer Vorerkrankung umgebracht hat, dann ist es ein “Vorerkrankungs-Toter”. Nicht sehr glaubwürdig…

Andreas Mertens / 01.02.2022

Die kalten Corona-Krieger mögen noch so kalt und noch viel herzloser lächeln, das wird sie nicht vor dem langen Arm des Gesetzes bewahren. Was gerade läuft fällt in den Bereich des Strafgesetzbuches. Dort steht nämlich geschrieben: Nach § 17 StGB handelt man ohne Schuld, wenn einem bei Begehung der Tat die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, soweit dieser Irrtum nicht vermeidbar gewesen ist. Im Umkehrschluss schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, soweit der Irrtum vermeidbar gewesen ist. Es gilt, dass man zunächst zu einer gehörigen Gewissensanspannung unter Aufbietung seiner intellektuellen Erkenntniskräfte verpflichtet ist. Unterlässt man dies und hat es aufgrund dessen in zurechenbarer Weise versäumt, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens zu erkennen, so war der Irrtum vorwerfbar und somit vermeidbar. Somit gelangen fast sämtliche “unserer” Politiker in den Wirkungskreis von § 222 (Fahrlässige Tötung) . Möglicherweise kann man den Strick sogar noch enger ziehen wenn man sich anschaut welcher Politiker sich die in Absprache mit Medien und Wirtschaft die Taschen gefüllt / ein wohlalimentiertes Pöstchen gesichert hat. Dann steht plötzlich § 129 (Bildung einer krimineller Vereinigungen) im Raum. Schon der Versuch ist nach § 23 (Strafbarkeit des Versuchs) ahndungswürdig. Wäre das gegeben wird aus fahrlässiger Tötung eine Tötung aus niederen Motiven. Aus § 222 StGB wird 4 StGB: „Mörder ist, wer sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen tötet.“ Definition: Niedrige Beweggründe sind solche, die sittlich auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose und triebhafte Eigensucht bestimmt sind und deshalb besonders verwerflich und verachtenswert sind. Erforderlich ist, dass die Motive menschlich nicht verständlich und Ausdruck der niedrigen Gesinnung sind.

Uta Buhr / 01.02.2022

Angesichts, dieser “bedauerlichen” Todesfälle höre ich immer wieder, die Patienten hätten ja schwere Vorerkrankungen gehabt. Wurde aber nicht genau dieser Gruppe die Impfung empfohlen, weil man sie sie vor großen Schäden schützen wollte? Irgend etwas ist gewaltig faul und stinkt zum Himmel im Staate Doofland.

Ludwig Luhmann / 01.02.2022

@Uta Buhr / 01.02.2022 - “Lieber H@rtwig Hübner, herzlichen Dank für die Wiedergabe dieses menschenverachtenden Zitats des Präsidenten-Gurus Jacques Attali, der schon den skrupellosen Mitterand beriet. Dieser Zyniker vor dem Herrn hat in Gates, Schwab et al sehr würdige Unterstützer gefunden. Alles Brüder im Ungeiste. Warum gibt es - trotz vieler Hinweise aus kompetenten Quellen - so wenig Menschen, die die miesen Tricks der Verkünder der Neuen Weltordnung durchschauen?”—- Es kursieren mehrere berühmte, aber falsche Zitate von Attali. Was aber sicher stimmt, ist, dass seine Ideen in den menschenverachtenden Gedankenkomplex der Eugeniker passen.——-> Also besser mal nach echten Zitaten von Attali googlen und verifizieren! - Denn falsche Zitate können auch bewusst von unseren Gegnern in Umlauf gebracht werden.

Wilfried Jansen / 01.02.2022

@Volker Kleinophorst: Übernahme der Daten von Mengele. So geschah es auch mit den Daten der japanischen Einheit 731 in der Mandschurei, die dort Menschenversuche durchgeführt hat!

Uta Buhr / 01.02.2022

Lieber Kost@s Aslanides,  wenn es doch nur ein Wässerchen wäre! Das täte selbst im getrübten Zustand keinem von uns etwas zu Leide. Ein in kürzester Zeit zusammengepantschter Giftcocktail hingegen schon, Ich frage mich, wer dieses Toxin angerührt hat. Kann es denn sein, dass der Impffanatiker Gates, der außerordentlich generöse Geldgeber von BioNTec,  die von Phizer entwickelte Formel nur an die beiden in der Mainzer Goldgrube Ansässigen zur Herstellung der Plörre weitergereicht hat.  Da weiß dann ja am Ende keiner mehr, wen er für etwaige Schäden zur Verantwortung ziehen soll. Oder bleibt der Schwarze Peter letztlich bei den Ärzten hängen, die ja “nur ihre Pflicht” im Auftrag der Obrigkeit getan haben? Übrigens hat eine französische Lebensversicherung die Zahlung einer Versicherungssumme in Millionenhöhe mit der Begründung abgelehnt,  der Verstorbene habe durch die Impfung seinen Tod selber herbeigeführt. Bei Selbstmord zahlt keine Versicherung der Welt. Während die Erben in die Röhre gucken, reibt sich der Versicherer die Hände. Wenn das Schule macht…

Stephan Maillot / 01.02.2022

Die Kinder und Jugendlichen sind ein neuralgischer Punkt. Und schwer zu vertuschen für Medien und Regierung. Es würde schon reichen, wenn an jedem durchschnittlich großen Gymnasium einfach so ein bis zwei Jugendliche sterben (passiert sonst praktisch nie). Unabhängig davon, ob sich die Ursache dann eindeutig feststellen lässt, wäre dann Schluss mit der Impferei. Ich vermute, dass die Impferei von Kindern und Jugendlichen, die da im Moment vorangetrieben wird, von der Pharmaindustrie als “hit and run”-Geschäft gesehen wird. Man nimmt da noch mit, was man kriegen kann.

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