Gastautor / 08.01.2020 / 06:13 / Foto: Pixabay / 86 / Seite ausdrucken

Die 30 toten Affen von Krefeld: Was vertuscht werden soll

Von Alexander Dellwo.

„Ein bedeutender Teil meiner ansonsten nicht ganz so sorgenfreien Kindheitserinnerungen, starb mit den mehr als 30 Affen, welche in der Silvesternacht Opfer einer kumulierenden Kaskade behördlicher Unfähig- und Untätigkeiten wurden.“ 

Dem Leser sei hier erklärt, dass es sich bei dem 1975 eröffneten Affen- und Tropenhaus um ein Gebäude handelt, welches einen Stahlskelettbau darstellt, dessen Flächen zwischen den Stahlträgern mit Glas, ähnlich der Bauweise eines Gewächshauses gefüllt wurde. Als Fundament dieses Korpus wurde eine aus Stahlbeton bestehende Bodenplatte gesetzt. Durch die Verwendung von nicht brennbaren Baustoffen wie Stahl, Glas und Beton gelten die so errichteten Gebäude als schwerst entflammbar. 

Die auf den ersten beiden Pressekonferenzen von Reportern gestellte Frage, womit das innerhalb von 5 Minuten vollständig in Flammen stehende Gebäude erklärt werden könne, entgegnen die Fachleute der Berufsfeuerwehr Krefeld mit Unwissen. Diese scheinbare Unwissenheit darf für den Einsatzleiter des Löschzuges auf der ersten Pressekonferenz, welche wenige Stunden nach dem Brand im Krefelder Zoo abgehalten wurde, mangels Wissen um die vorhandenen Baustoffe in Ordnung gehen.

Die gleichlautende (ab Min. 16:42) Antwort des Leiters der Krefelder Berufsfeuerwehr, Andreas Klos, auf die erneut hierzu gestellte Frage während der 2. Pressekonferenz, lässt bereits erste Vorahnungen auf vertuschende Absprachen aufkommen. Kommissar Hoppmann liefert nämlich mit seiner kurz zuvor erfolgten (ab Min. 4:50) Aussage, dass die Glasfüllungen des Dachgerüstes wenige Jahre zuvor gegen Acrylglas (Plexiglas) wegen eines Hagelschadens ausgetauscht wurden. Klos ist studierter Ingenieur, dem fundierte Kenntnisse zu nahezu allen Baustoffen bezüglich ihrer Feuerwiderstandsklassen unterstellt werden müssen. Mit der Kenntnisnahme über eine komplett aus Acrylglas bestehenden Dachhaut ausgestattet, wird sein angebliches Nichtwissen hier zum Vertuschen. Denn Acrylglas gehört zur Baustoffklasse B2, den normal entflammbaren Baustoffen, zu denen auch Holz gehört, und darf somit keinesfalls zur Bedachung zum Einsatz kommen. Ausnahmen dieses Verbotes sind beispielsweise Teilüberdachungen im privaten Bereich, wie sie Carportbedachungen sowie Vordächer darstellen. 

Die beim Dach des Affenhauses verwendeten Acrylglasplatten sind somit der erste Verstoß des bereits zum Zeitpunkt des Einbringens geltenden Baurechts. Die Verwendung von Acrylglasplatten im Dachbereich war genehmigungspflichtig. Durch eine dem Zoodirektor zu unterstellende mangelnde Fachkenntnis bedingt, sieht die Gesetzgebung den ausführenden Betrieb hierfür zuständig. Dessen Pflicht kann stets nur durch ausdrückliche Billigung des für den Betrieb des Gebäudes zuständigen Verantwortlichen, unter Hinweis auf bestehende Vorschriften auf den Gebäudeverantwortlichen, übergehen. 

Die merkwürdige Bezeichnung „Tieranlage“ 

Sämtliche Aussagen von Feuerwehr (vom 01.01.20 bei Min. 17:12 in diesem Beitrag)(am 02.01.20 und ab Min. 16:59) und Zoodirektor Dreßen zum Fehlen von Feuermeldesystemen und Sprinkleranlagen wurden wider besseren Wissens durch die Bezeichnung als Tieranlage in eine falsche feuerschutzrelevante Gebäudeklasse versetzt. Gleichfalls Aussagen, welche zu gesetzlich geforderten Brandmeldern des durch Feuer zerstörten Affenhauses Bezug nehmen, entsprechen nicht den tatsächlichen Vorschriften. Diese bundesweit allerorts bekannte Haltung ist gängige Praxis und wird, wenn auch nicht hier, darüber hinausgehend mit einem nicht existenten Bezug zum Bestandsschutz verknüpft.   

Es ist festzustellen, dass es sich bei dem ehemaligen Affenhaus um ein öffentliches Gebäude handelte, für welche brandschutzrechtlich wesentlich höhere Auflagen als die vorhandenen Schutzmaßnahmen bestanden. Über diese für alle öffentlichen Gebäude geltenden Auflagen hinausgehend, zählte das Affen- und Tropenhaus mit seiner Besucherkapazität von wesentlich mehr als 200 Personen bereits 1975 zu einer baurechtlich definierten Versammlungsstätte (Seite 3), für die die höchsten Schutzvorschriften galten/gelten. Der oftmals juristisch unbekannte Terminus begehbarer Tieranlagen ist ein Neologismus der Zoologen. Es wird somit ferner festgestellt, dass hunderte von zoologischen Gebäuden in Deutschland ohne die zu deren Betrieb gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen betrieben werden.

Die durch die damaligen Krefelder Baubehörden erfolgte Gebäudezuordnung war fehlerhaft. Durch den nicht gesetzeskonformen Einbau von Acrylglasplatten erlischt ein etwaig bestehender Versicherungsschutz.

Verschwinden des Corpus delicti

Die sich freiwillig bei den Krefelder Polizeibehörden meldenden drei Frauen, welche sich in selten beobachteter Verantwortlichkeit als Verursacher bereits einen Tag nach der Tat zu erkennen gaben, werden Opfer ihrer eigenen Courage. Die drei Frauen gaben an, dass sie fünf der als Himmelslaternen bezeichneten Flugkörper verwendet haben. Die in der Kriminalgeschichte der Bundesrepublik durch Ausschlussverfahren, beziehungsweise durch Verschwinden des Corpus delicti den Täter zweifelsfreie der Tat überführende Verfahren, stellt ein durchaus interessantes Novum dar. Interessant daran ist jedoch lediglich dessen Verfallszeit und nachfolgende richterliche Bewertung.

Der zuständige Leitende Oberstaatsanwalt Jens Frobel, sowie der kriminalpolizeiliche Ermittlungsleiter Hoppmann führen folgende täterüberführende Ermittlungserkenntnisse an. Von den fünf nach Angaben der Frauen gestarteten Himmelsballons wurden vier in der Nähe des niedergebrannten Affenhauses gefunden, somit ist der fünfte und nicht aufgefundene Himmelsballon der für den Brand (ab Min. 24:34) verantwortliche. Hoppmann erklärt die beweisführenden Ermittlungen somit für nahezu abgeschlossen. Die Tat somit weithin als aufgeklärt. Lesen Sie die letzten beiden Sätze ruhig noch ein zweites Mal, nun mit maximaler Aufmerksamkeit, den Kontext betreffend. Auf ein solch öffentlich gemachtes Vorgehen würde ich als zuständiger Polizeipräsident den entsprechenden Beamten zum Abwenden weiterer Schäden beurlauben, um nicht selbst Opfer solcher Umbesetzungsmaßnahmen des Landesjustizministeriums zu werden. 

Feuerphysikalischer Hintergrund: Die verwendeten Himmelsballons wurden mit handelsüblichen Teelichtern betrieben, welche eine Heizleistung von max. 42 Watt leisten und aus einem Stearin/Paraffin-Gemisch bestehen. Laut Aussage der Kriminalpolizei war die nordöstliche Ecke des Daches der Startpunkt des Feuers. Bei einer zum Brandzeitpunkt bestehenden Windgeschwindigkeit von 8 km/h aus Ost liegt der Startort durch die dem Gebäude angrenzenden Bäume vollkommen windgeschützt. Eventuell vorhandenes Laub ist aller Wahrscheinlichkeit nach durch die zuvor erfolgten Niederschläge nicht brennbar und fällt als Brandmittler somit aus. In einem solchen Milieu soll nun ein brennendes Teelicht, trotz des Vorhandenseins von nassfeuchtem Laub, das erst bei oberhalb 250 °C entflammbare Acrylglas in Brand gesetzt haben.

Unter gewissen Umständen wäre dieser Vorgang durchaus möglich, erscheint aber, naturwissenschaftlich betrachtet, realitätsfern. Direkt hinter der östlichen Seite des Gebäudes befindet sich noch ein etwa eineinhalb Meter breiter Pfad, welcher traditionell von Jugendlichen als gut wettergeschützte Möglichkeit zum Durchqueren des Geländes, zum heimlichen Rauchen, pubertären Sexualpraktiken sowie allen sonstigen Taten, die der Erwachsenenwelt verborgen bleiben sollen, genutzt wird. Da Feuerwerkskörper den um ein vielfach höheren Energiebetrag eines Teelichts besitzen und dazu beim Abbrennen eine wesentlich höhere Temperatur entwickeln, scheint mir diese Alternative als wesentlich wahrscheinlicher, jedoch in gleichem Maße unbewiesen.

Die Abwesenheit von Zoomitarbeitern in der Silvesternacht

Aus den Pressekonferenzen folgt die Annahme, dass der gesamte Zoo zum Zeitpunkt des Feuers ohne Tierpfleger war und lediglich ein nicht permanent anwesender Wachdienst Kontrollen durchführte. Die Abwesenheit von Zoopersonal erscheint umso unverständlicher, als auch Laien bewusst ist, dass Tiere durch die ungewöhnliche Lärm- und Lichtbelastung zu teils aggressiven Handlungen neigen.

Betrachtet man die nach dem Brand vom Innenraum gemachten Aufnahmen, erkennt man fast kaum vom Feuer geschädigte Pflanzen und Einbauten (Bild 1, Bild 2, Bild 3Bild 4 (Startbild des Videos. bitte nach unten scrollen), Bild 5. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass de facto lediglich die aus Acrylglas bestehende Dacheindeckung, sowie einige Seiteneindeckungen gebrannt haben und die unten Schutz suchenden Affen eher erstickt als verbrannt sind. Diese Schlussfolgerung wird zumindest teilweise von der Aussage des Kriminalbeamten Hoppmann (ab 5:28) bestätigt und bedeutet nicht weniger, als dass während der Vollbrandphase, eine mit Körper- und Atemschutz mögliche Betretbarkeit vorausgesetzt, etliche Tiere hätten gerettet werden können. Die für solch eine Rettungsaktion nötigen, detaillierten Gebäude- und Tierkenntnisse hatten jedoch nur die abwesenden Tierpfleger, jedoch nicht die Rettungskräfte der Feuerwehr.  

Die bei der Begehung des abgebrannten Gebäudes festgestellte Ausgangsposition des Feuers an der nordöstlichen Ecke sollte einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Denn während sämtliche Flächen der Gebäudehülle bereits ausgebrannt waren, brannte die zum Ausgangspunkt erklärte nordöstliche Seitenflanke unter abtropfenden, in Brand geratenen Kunststoffen nach. Diese Tatsache mag einerseits darin ihre Ursache haben, dass es sich hierbei um die vom Löschwasser entfernteste Position handelte, birgt jedoch andererseits eine weitere Auffälligkeit. Denn Acrylglas gilt durch seine Einordnung in die Baustoffklasse B2 als nicht brennend abtropfend, wobei ein solches Brandverhalten exakt durch die vorliegenden Aufnahmen an der zuletzt noch brennenden Nordost-Flanke dokumentiert wird. (ab Min. 00:13 oberes Video und ab Min. 00:29 untere Aufnahme)

Ein Glückpilz und drei Damen

Der in 2017 vom damaligen sozialdemokratischen NRW-Landesjustizminister zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannte Jens Frobel scheint unter den bisherigen Umständen ein wahrer Glückspilz zu sein, denn der bisherige Ablauf dieses Falls lässt keinen Widerstand der sich für die Tat zur Verfügung stellenden drei Damen erwarten. So ist deren letzte Hoffnung der zur juristischen Bewertung zuständige Richter, falls nicht die abkürzende Variante eines Strafbefehls zur Anwendung kommt.

Entgegen der von den Verantwortlichen geäußerten Wirkungslosigkeit von Rauchwarnern, existieren COx-Messgeräte sowie auf Temperaturerfassung basierende Brandmeldeanlagen, welche den staubempfindlichen, optischen Warnmeldern unterliegenden Funktionseinschränkungen nicht unterliegen.

Unabhängig aller hier erwähnten Auffälligkeiten sieht sich die Zooleitung mit folgenden Argumenten konfrontiert: 

Erstens: Die zu unrecht herangezogene Nichtverpflichtung zum Gebrauch von Brandmeldesystemen schließt den Gebrauch solcher Schutzmaßnahmen keinesfalls aus.

Zweitens: Die gesamte Zooanlage gerade zu Silvester ohne tierpflegerische Aufsicht zu lassen, zeugt keinesfalls von tierfreundlichen Vorsichtsmaßnahmen der Betreiber.

 

Alexander Dellwo ist Diplom-Ingenieur Chemie und hat an der TH in Aachen studiert. Er war unter anderem als Bauüberwacher eines großen Unternehmens tätig.

Foto: Pixabay

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Heribert Glumener / 08.01.2020

Fachkundiger Bericht zu der Brandkatastrophe in Krefeld. Danke. Ich darf folgende Informationen bzw. Hinweise nachtragen: 1. Es gibt offenbar nicht nur den vom Autor beschriebenen Pfad, auf dem sich unter anderem Jugendlichen treffen sollen. Vielmehr wurde, wohl erst kürzlich, eine nahe zum abgebrannten Affenhaus verlaufende Fußgängerbrücke (über das Zoogelände) eröffnet. Entsprechende Hinweise finden sich bei Eingabe folgender Begriffe in eine Suchmaschine: Affenhaus Fußgängerbrücke. Ich habe ein bestimmtes Bild davon, was sich auf einer solchen Brücke zu Silvester zutragen mag (man denke etwa an die Zustände auf den Brücken im nahe gelegenen Düsseldorf oder Köln zu Silvester). 2. Vor ca. drei Tagen hat in Remscheid (auch NRW), etwa 65 km von Krefeld entfernt, eine Zoohandlung gebrannt, viele Tiere kamen um. Aktuell liest man, dass es Brandstiftung gewesen sein soll. 3. Wenn ich mir den Auftritt des Ermittlungsverantwortlichen im Video so anschaue, gewinne ich den Eindruck, dass man erleichtert ist über die schuldigen Damen/ Himmelslaternen. Die Ermittlungen, so scheint es, haben sich enorm schnell nur auf dieses Szenario mit den Lampions konzentriert. Man stelle sich, nur hypothetisch, mal vor, es hätte sich ein Verdacht auf Chaoten oder Unmündige ergeben, die die Affen reizen wollten, indem sie von der Fußgängerbrücke aus fahrlässige Böllereien usw. betrieben. Szenario mit den Lampions der drei Damen ist “besser”. 4. Wenn die beschuldigten Damen nicht dumm sind, nehmen sie sich einen guten Anwalt, der wiederum einen Gutachter heranzieht (Experiment, mit den bauartgleichen Lampions eine mit Plexiglas ausgefüllte Trägerkonstruktion rasend schnell zum Brennen zu bringen – Frage am Rande: kommen diese Laternen nicht meist erst dann runter, wenn das Feuer darin, Brennpaste o. ä., erloschen ist? Im Internet finde ich Hinweise, dass Plexiglas brennt, aber z.B. nicht durch eine umgekippte Kerze und nicht einmal durch nachglühende Holzkohle in Brand kommt)

Uli Hofer / 08.01.2020

Uns flog an einem heissen Sommerabend vor ein paar Jahren solch eine Laterne in den Garten und blieb an einem Strauch hängen. Da war kein Teelicht drin, sondern etwas stark Brennbares. Und wenn wir nicht zu Hause gewesen wären, hätte dies einen ziemlichen Brand ausgelöst. Den Nachbarn, die dafür verantwortlich waren ( sie schickten etwa 3 solcher Dinger auf die Reise), haben wir ganz schön unsere Meinung gesagt. So etwas kann auf Balkone fliegen, in offene Ställe und wer weiss wohin. Ob das in Krefeld so eine Laterne war oder nicht, wird hoffentlich ermittelt werden können. Aber der Zoo handelte auf alle Fälle mehr als verantwortungslos. Eine Frau Roscheck schickte mir auf meine Klagen hin folgende Antwort vom Zoo (ich zitiere nicht alles, da viel zu lang): “Da es sich um ein Gebäude aus den 70er Jahren handelte, gab es keine Brandmeldeanlagen im Affenhaus. Zudem sind Brandmeldeanlagen staubanfällig und würden in der Umgebung eines Tierhauses ständig zu Fehlalarmen führen. Baurechtlich sind diese für Tiergehege auch nicht vorgesehen. Reguläre Rauchmelder oder Sprinkleranlagen in derartigen Anlagen zu installieren, ist technisch praktisch nicht möglich. Die Branduntersuchungen der Sachverständigen ergaben, dass aufgrund der Art und Schnelligkeit der Brandentwicklung entsprechende Anlagen keinen anderen Ausgang der Ereignisse bewirken können.” Alles Ausreden, meiner Meinung nach, und zwar faule.

Manfred Dumm / 08.01.2020

Ich möchte mich für das saubere und bestechende Gutachten bedanken.

Andreas Rochow / 08.01.2020

Unabhängig von den bauseitigen Schlampereien, groben Regelwidrigkeiten und der organisatorischen Fehlleistung, trotz “geschlossener Unterbringung” der Tiere keinen effektiven Rettungsplan vorzuhalten, ist das Betreiben von Himmelslaternen in Nordrhein-Westfalen verboten. Die Kunst, ein ingenieurwissenschaftliches Brandursachen-Gutachten zu erstatten, überlassen wir wir gern den damit Beauftragten Experten. Ermittelt wird, wie wir alle wissen, stets in alle Richtungen. Dass ein Gebäude aus Acryl und Beton wie Zunder brennt, ist aber erklärbar. Wie war es möglich, die Glasscheiben durch einen Brandbeschleuniger zu ersetzen?

Karl Dreher / 08.01.2020

Ich bedanke mich ganz ausdrücklich für diese hochinteressanten Ausführungen, die ich sonst noch nirgendwo anders gelesen habe! Nur eine kleine Korrektur habe ich zum Satz “So ist deren letzte Hoffnung der zur juristischen Bewertung zuständige Richter, falls nicht die abkürzende Variante eines Strafbefehls zur Anwendung kommt.” Da auch der Strafbefehl von einem Richter erlassen wird, muß auch in diesem Fall der Richter den Sachverhalt juristisch bewerten.

Frances Johnson / 08.01.2020

Da der Ablauf zum Spekulieren einläd, wie generell alles Vertuschen, sollte die Möglichkeit nicht außer Acht gelassen werden, dass ein Besucher ein Feuerzeug “hinterlassen” hat. Die Entzündung oben spräche nur dagegen, falls an der Stelle kein Baum oder Klettergerüst stand. Schimpansen sind technisch begabt. Aber das hätte man wohl gefunden, nicht wahr. Jedenfalls hat das Ganze eindeutig Haut Gout. Wir haben in kleinem Ort Das Feuerwerk betrachtet zusammen mit dem schussfesten Jagdhund. Jugendliche schossen vor Mitternacht Böller quer. In den jugendlichen Köpfen herrscht langsam Leere. Wir mussten den Platz schon wegen der Augen des Hundes verlassen. Das Feuerwerk selbst war schön.

Rüdiger Riedel / 08.01.2020

Noch ein Aspekt: Solange das Feuer der Himmelslaterne brennt, steigt sie nach oben. Ist das Feuer erloschen, schwebt sie noch ein Stück weiter, um dann herabzusinken. Wie kann eine erloschene Himmelslaterne ein Dach entzünden?

Frances Johnson / 08.01.2020

Unglaublich. Die abgebildete Hand rührt mich. Sie erinnert an die Hände sehr alter Menschen. Was Sie von dem Weg am Affenhaus beschreiben, ist auch nicht ohne. Zoos sollten nicht von außen zugänglich sein. Gerade Affen haben Feinde. Die Schilderung legt nah, dass ein Brandbeschleuniger im Spiel war. In Australien - eine Nummer größer - sollen an die 200 Brandstiftungen zur Anzeige gebracht worden sein. Ja, vielen Dank. Es stellt sich die Frage, ob die Frau mit den Töchtern und den Laternen noch mehr Kinder hat, Söhne zum Beispiel, und tatsächlich wäre in diesem Zusammenhang nicht unrelevant, um wen es sich etwa handelt. Die Selbstanzeige kann auch ein Ablenkungsmanöver sein. Interessant wäre auch Info über die Tiere, z.B. ob sie genetisch noch brauchbar waren, genauer gesagt, jung und noch nicht in jede Nachzucht eingeflossen.

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