Sie haben recht, Herr Dellwo! Dass ein kleines Licht solch einen Schaden verursacht, gibt es nicht im Bereich der naturwissenschaftlichen Geschehnisse. Sowas gibt es nur im Bereich der Politik. Hier kann es durchaus vorkommen, dass ein kleines Licht (z.B. eine unbedeutende, inhaltlich konturlose FDJ-Propaganda-Funktionärin) eine ordentlich funktionierende, mächtige Wirtschaftsnation mit gutem Sozialsystem niederbrennen lässt. (Schande über die vielen, sich aktiv beteiligenden Brandbeschleuniger dabei!)
Die drei Damen tun mir leid, man wird sich an ihnen schadlos halten wollen, ich gehe nämlich davon aus, daß sie ohne MiHiGru sind- ganz schlecht in Zeiten, in denen politischerseits verordnete, buntistisch-sozialistische Rechtsprechung eigentlich nur noch die autochthone “Köterrasse” abstraft, oder haben Sie je von Razzien der Steuerfahndung in den Bazarstraßen Neuköllns gehört? Als in der Sache nicht ganz Unbeleckter gebe ich Ihnen völlig recht- da wird geschoben. Und keinesfalls ist ein Beweis erbracht, Teelichte hinterlassen nämlich ein Aluminiumgefäß, das bei ordinären Wohnungsbränden regelhaft als Corpus delicti gefunden wird. Aber in Zeiten von Gender, Dekonstruktivismus und allgemeiner Denkverblödung ist plausibel, daß man über Flammpunkte und energetische Betrachtungen nicht mehr Bescheid weiß, genausowenig behördlicherseits über bauphysikalische Kenntnisse verfügt, wie der BER ein ums andere Jahr beweist. Und daß an Silvester mittlerweile gezielt Raketen auf Gebäude und Menschen geschossen werden, dürfte sogar dem ZDF-Zooschauer geläufig sein. Übrigens entfacht so ein buntes Bengalenfeuerchen in der Raketenspitze wegen des Magnesiumanteils Temperaturen von 2000°, wie leidgeprüfte Autobesitzer in Berlin und den anderen roten Slums wissen. Wie dem auch sei- wir sollten dieses Geschehen in Krefeld als weiteres Zeichen des unaufhaltsamen Niedergangs auffassen.
Würden für zoologische Gärten die Bauvorschriften angewandt, wie Sie fordern, müßten die meisten wohl schließen. Das mag der eine wünschen, der andere nicht. Den Tieren jedenfalls würde es nicht helfen. Daß man diese über die Silvesternacht ganz in Ruhe läßt, halte ich für richtig. Bei den Haustieren soll man sich auch möglichst unauffällig verhalten. Je mehr wir uns ihnen zuwenden, desto bedrohlicher empfinden sie die Situation. Blitz und Donner können sich Tiere auch nicht erklären und verkrümeln sich irgendwo in ein Eckchen bis es vorbei ist. Daß ein Teelicht ein Gebäude entzünden kann, finde ich bemerkenswert. Da muß wohl das (gewachste? bemalte?) Papier der Laterne mithelfen. Allerdings glaube ich nicht, daß es einen Schadenersatzprozeß geben wird. Wer hätte ein Interesse daran? Die drei Damen vom Grill haben eine unerlaubte Handlung begangen, das geben sie zu. Daraus wären sie im Prinzip schadenersatzpflichtig (823 BGB, sog. deliktische Haftung). Nur muß dazu der Beweis erbracht werden, daß ihre unerlaubte Handlung den Schaden eben auch verursacht hat, und nicht theoretisch haben könnte, wenn uns sonst gerade nichts besseres einfällt. Das nimmt ihnen doch jeder RA auseinander. Also, Klappe zu, Affe(n) tot, neues Thema. Rest in peace poor fellows.
Danke, Herr Dellwo, für die Aufklärung über Zusammenhänge und offene Fragen!
Hm, ich gehe eigentlich davon aus, dass Himmelslaternen grundsätzlich so konstruiert sind, dass sie erst nach vollständigem Abbrennen des Brennstoffs zu Boden sinken. Andernfalls wären sie ja von vornherein gemeingefährliche Fehlkonstruktionen. Ein vorzeitiger Absturz im brennenden Zustand wiederum ist hier ausgeschlossen, da ja alle Laternen zur etwa gleichen Zeit niedergingen. Bzw. falls die unauffindbare Laterne abgestürzt sein sollte, kann es nicht an dieser Stelle gewesen sein. Unabhängig vom brisanten Inhalt ist der Artikel leider in einer sehr unverständlichen, da grammatisch stark verkürzten und unsauberen Ausdrucksweise gehalten, so dass ich etliche Sätze wegen ihrer undurchschaubaren Syntax einfach nicht verstanden habe.
Jedem Privathaushalt wird seit 2016 gesetzlich vorgeschrieben, min. 3 RAUCHMELDER in der eigenen Wohnung zu installieren. Gilt diese Rauchmelderpflicht nicht eigentlich auch für Kommunale Gebäude wie einem zoologischen Affenhaus?
Dieser Artikel mutmaßt doch genauso ! Ich glaube kaum , daß Laternen mit Teelichtern fliegen können, denn Teelichte sind für eine Brenndauer von rund 4 Stunden ausgelegt und viel zu schwer, als daß die Heizleistung ausreicht. Aber auch das ist schon wieder eine Vermutung. Ich kann allerdings nicht das Problem der Beweisführung erkennen, denn die Starterinnen sind bekannt. Demzufolge ist auch bekannt, wo die Flugobjekte gekauft wurden. Dort sollten auf jeden Fall Ausfallmuster oder Restbestände sicherzustellen sein. Dann kann man damit genaue Untersuchungen anstellen , ob eine Zündtemperatur erreichbar ist oder nicht. Was soll die ganze Gequatsche ? Feststeht für allemal , daß die drei Damen mit ihren Botschaften , die sie in den Himmel aufsteigen lassen, nicht ganz mit beiden Beinen auf dieser Erde stehen . Aber dies nur nebenbei, also beschafft die baugleichen Laternen , macht Versuche, und dann redet darüber und zwar ohne vielleicht und hätte und unter Umständen . Genau , gemessen , konkret - ist denn das so schwer in der heutigen Zeit? Weder in der einen ,noch in der anderen Richtung voreingenommen zu sein ,- muß hier eine knallharte Faktenanalyse her und kein Kaffeesatzgelese . Weder pro noch contra sonder Ergebnis offen ! Es nutzt auch nichts über Brennstoffklassen , Baustoffklassen und Zündtemperaturen zu schwadronieren, wenn man die Zündquelle de facto weder genau kennt , noch im Besitz von baugleichen Mustern ist. Larifari - mit wissenschaftlichem Anstrich ! Neeeee, so geht es eben auch nicht !
Werter Herr Dellwo, bitte beachten Sie, daß Polizeipräsidenten nicht dem Justizministerium unterstehen, und daß auch ein Strafbefehl von einem Richter erlassen wird. Ich weiß, das sind nur Details, aber soviel Zeit muß denn doch sein.
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