Vera Lengsfeld / 17.01.2020 / 14:00 / 29 / Seite ausdrucken

Der Petitionsausschuss blockt ab 

Diese Woche ist es ziemlich genau ein Jahr her, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gezwungen war, innerhalb weniger Wochen zwei Öffentliche Anhörung zur Frage der Masseneinwanderung in Deutschland abzuhalten. In beiden Fällen war das Quorum von 50.000 Unterschriften von Unterstützern der Petenten weit überboten worden.

Die beiden Anhörungen, zuerst die Anhörung zur „Gemeinsamen Erklärung“ für die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit an unseren Grenzen und die Petition von Dr. Ludwig Englmeier gegen den UN-Migrationspakt, der ursprünglich praktisch hinter dem Rücken der Öffentlichkeit für Deutschland verbindlich werden sollte, fanden ein breites Echo. Auch der Parlamentskanal hatte kaum je so hohe Einschaltquoten wie bei der Übertragung der beiden Anhörungen.

Allerdings stellte sich schon bei der Anhörung heraus, dass die Petenten stark in ihren Möglichkeiten, der Öffentlichkeit ihre Position zu erklären, beschnitten wurden. Bei den strengen Regeln hatte jede Fraktion die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die jeweils in einer Minute beantwortet werden mussten. Allerdings wurden die meisten Fragen an die Bundesregierung gerichtet, obwohl die Fraktionen jederzeit die Möglichkeit haben, die Regierung schriftlich und mündlich zu befragen. In jeder Parlamentswoche gibt es dafür eine Stunde „Regierungsbefragung“. In der Anhörung dienten also die Fragen an die Regierung auch dazu, die Redezeit für die Petenten so weit wie möglich einzuschränken.

Auch nach einem Jahr noch kein Votum

Nach der Anhörung hätten die Berichterstatter der Fraktionen die Pflicht, ihre Voten zur Petition abzugeben. Erst wenn alle Berichterstatter das getan haben, wird die Petition wieder auf die Tagesordnung gesetzt und über sie beschlossen. Im Falle der beiden Petitionen, von denen hier die Rede ist, haben die Berichterstatter auch nach einem Jahr noch kein Votum abgegeben. Wer beim Petitionsausschuss nachfragt – und das haben neben den Petenten auch viele Unterstützer getan –, bekommt die lakonische Antwort, die Voten der Berichterstatter seien noch nicht vollständig. Ohne dem könne es keine weitere Bearbeitung geben. Offensichtlich haben die Parlamentarier Angst davor, ein Votum abgeben zu müssen. Also scheint der Plan zu sein, die Sache bis zum Ende der Legislaturperiode zu verschleppen.

Ludwig Englmeier, Ulrich Vosgerau als unser juristischer Berater und ich hatten uns deshalb entschlossen, eine Petition zur Veränderung des Petitionsrechts aufzusetzen. Allerdings weigerte sich der Petitionsausschuss mit fadenscheinigen Argumenten, diese Petition auf der Bundestagsseite zu veröffentlichen. Sie kann deshalb nur hier unterstützt werden.

Kern der geforderten Veränderung des Petitionsrechts ist, dass die Parlamentarier verpflichtet werden, eine Petition innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu bearbeiten, so dass Verschleppungen, wie wir sie gegenwärtig erleben, nicht mehr möglich sind. In Anhörungen soll es nur noch Fragen an die Petenten geben dürfen, weil die Bundesregierung von den Fraktionen auf andern Wegen befragt werden kann.

Nachdem wir ein Jahr lang Geduld bewiesen haben, der Petitionsausschuss sich bisher aber tot stellt, sind Ludwig Englmeier, Ulrich Vosgerau und ich bereit, für die notwendige Veränderung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Es ist höchste Zeit, unseren Abgeordneten klar zu machen, dass sie Volksvertreter sind und sich um die Anliegen des Souveräns zu kümmern haben.

 

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Detlef Dechant / 17.01.2020

Sehr gute Initiative, Ich habe auch gleich unterzeichnet und gespendet! Es wird an der Zeit, dass wir wieder zu einer “repräsentativen” Demokratie zurückkehren, die diesen Namen auch verdient. Das heißt auch, dass die Repräsentierten auch Einfluss auf die Aufstellung der Repräsentanten zu den Wahlen bekommen sollten. Die hohe Zahl an Forderungen von Bürgerbegehren zeigt doch deutlich, dass die Bürger mit der existierenden Repräsentation nicht zufrieden sind. Ein Vorschlag zur Änderung des Wahlrechts: Direktkandidaten müssen mindestens 50% der Erstimmen erreichen, damit gezeigt wird, dass sie wirklich den Wahlkreis repräsentieren. Dann müsten sich Koalitionen zum Wohle der Wahlkreisbewohner bilden und sich die Kandidaten wirklich um Stimmen bemühen!

Axel Neumann / 17.01.2020

Bei aller Sympathie für die Petition zur Änderung des Petitionsrechts: Change.org ist keine gute Adresse für so ein Anliegen. Bitte finden Sie ein anderes, in puncto Persönlichkeitsschutz akzeptables, Medium für die Petition.

Bernhard Freiling / 17.01.2020

Ach, Frau Lengsfeld, sollten Sie sich das mit dem “Souverän” nicht einfach abschminken? Hat man den gefragt, als die DM aufgegeben wurde? Wurde er gefragt, als immer mehr Macht vom Bund an die EU abgetreten wurde? Hat man ihn gefragt, ob er für die Schulden anderer Länder haften will? Hat man ihn gefragt, ob auch er Deutschland nur noch als grenzenloses Siedlungsgebiet für den Rest der Welt sieht? Und da meinen Sie ernsthaft, diese Entourage liesse sich vom “Souverän” vorschreiben, wie sie zu arbeiten habe? Diese Leute wissen doch gar nicht mehr, wie Demokratie geht. +++ Trotzdem, oder gerade deshalb, wünsche ich Ihnen jeden nur denkbaren Erfolg.

Karl Schmidt / 17.01.2020

Diesen Abgeordneten sind die Bürger vollkommen egal: In den Köpfen der linken Fraktionen (und bei Merkelisten) existieren nur Feinde (siehe auch Söder) und Unterstützer und keine Bürger und kein Volk. Sie sind Lobbyisten, die es ins Parlament geschafft haben und kämpfen dort mit deren Mitteln gegen jeden und alles, das den eigenen Wählern nicht behagt oder dem eigenen Klientel schadet. Sie haben keinen Schimmer, wozu es diese Einrichtung überhaupt gibt: Sie verstecken die Anliegen der (anderen) Bürger an dem Ort, der sie öffentlich machen soll. Mehr Distanz zur Demokratie und Parlament ist kaum denkbar - es sei denn, sie schießen noch auf ihre Gegner. Genug Hass eigenen sie sich dafür ja kontinuierlich an. Es ist lächerlich, das Parlament zur Achtung der Bürgerrechte zwingen zu müssen: Wieviel SED-Geist gibt es in diesem Parlament eigentlich schon? Ich hätte gerne konkret gewusst, welche Fraktionen noch keine Stellungnahme verfasst haben. Ich hätte gerne gewusst, ob von den Säumigen Begründungen vorliegen und welcher konkrete Erledigungszeitpunkt genannt wird. Ich hätte gerne gewusst, ob es eine Stellungnahme des Präsidiums des Bundestages gibt. Arbeitet Herr Schäuble noch oder ist er sich für solche Angelegenheiten zu fein? Es wäre auch schön, wenn die Verzögerung zu einer Debatte im Bundestag führt, ob hier eine absichtsvolle Nichtbearbeitung stattfindet und ob es Bürger 2. Klasse gibt, deren Anliegen im Mülleimer landen.

Sonja Dengler / 17.01.2020

leider ließ sich die Petition nicht per email weiterleiten - irgendetwas blockiert mal wieder.

Marc Blenk / 17.01.2020

Liebe Frau Lengsfeld, danke für Ihren unermüdlichen Einsatz für unsere Demokratie.

Thomas Taterka / 17.01.2020

Die Abgeordneten in ihrer überwältigenden Mehrheit waren NOCH NIE Volksvertreter. Weder hier noch in den USA noch sonstirgendwo. Das ist Aberglaube, der über die Tatsachen hinwegtrösten soll. Schwache Politiker sind Narren und Idealisten, fähige sind machtinteressengelenkte rhetorikbegabte käufliche Bauchredner . Die Klugheit eines Volkes besteht darin, die Überbringer von Botschaften zurückzuweisen, wenn die Verfasser im Hintergrund zu unverschämt werden. Das ist die Grundlage des ” Gesellschaftsspiels ” in jeder Demokratie. Die Zurückweisung heißt : Denkt euch was besseres aus, für diese “Ideen ” sind wir nicht dumm genug.

Michael Lorenz / 17.01.2020

Habe mitgezeichnet und bin auch gerne bereit, den Gang vor das BVerfG mit einer Spende zu unterstützen. Wäre sehr gespannt, wie unser höchstes Gericht auf ein derartiges Verächtlichmachen eines der zentralen Rechte einer (echten) Demokratie reagiert. Das Verhalten derjenigen, die eigentlich für uns und in unserem Sinne zu arbeiten hätten, ist unerträglich.

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