Dirk Maxeiner / 29.04.2021 / 14:44 / Foto: Imago / 217 / Seite ausdrucken

Bundesverfassungs-Gericht: Grundrechte jetzt nur noch unter Klima-Vorbehalt

Vorgestern titelte Achgut.com noch: „Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts“. Es ging in dem Beitrag um die seit über einem Jahr von der Corona-Politik veranlasste Beschneidung der Grundrechte der Bürger. Und die Frage, warum zahlreiche dagegen anhängige Verfassungsbeschwerden entweder nicht angenommen wurden oder der Bearbeitung harren. Das Verfassungsgericht scheint es nicht sehr eilig zu haben mit der Klärung dieser Frage.

Am heutigen Tage sind wir etwas klüger. Professor Doktor Stephan Harbarth und sein erster Senat sind wieder aufgetaucht und zwar mit einem wegweisenden Urteil. Nein, nicht zur Coronapolitik und den notleidenden Grundrechten der Menschen in diesem Lande. Stattdessen geht’s ums Klima. 

Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift nämlich aus Sicht der Verfassungsrichter zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten sie und gaben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Das klingt schön harmlos und umweltbewegt, hat es aber in sich. In der Pressemitteilung wird aus dem Urteil wie folgt zitiert: 

Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“ 

Dies lässt nun wirklich nichts Gutes ahnen. „Gravierendes“ sind keine Petitessen oder Lästigkeiten, sondern Robustes, Manifestes: Ausgangssperren, Reiseuntersagungen, Betätigungsverbote, Eigentumsentziehungen. Es geht also um das volle Programm dessen, was wir derzeit unter dem Corona-Regime erleben. Soll der sofortige Grundrechtsentzug jetzt zur Rettung des Weltklimas und einer vermuteten Temperaturentwicklung in 100 Jahren fortgeschrieben werden?

Insofern wären die Verfassungsbeschwerden zur Corona-Politik bereits obsolet. Mit diesem Urteil lässt sich ab Herbst strikt grün durchregieren. Nach dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz (mit seinem Automatismus zwischen amtlich festgestellter Inzidenz und Menschenrechtsverkürzungen) soll nun offenbar bei der Rettung des Weltklimas analog vorgegangen werden. Zeitpunkt und Art dieses Urteils dürften politisch hochwillkommen sein (Peter Altmaier, als Mitglied der Bundesregierung der eigentlich Beklagte, hat sich auch schon euphorisch über seine „epochale" Niederlage gefreut).

Der Orwellsche Gedanke, Freiheiten abzuschaffen, um die Freiheit zu schützen, findet auch beim bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder ("Die Maske ist ein Instrument der Freiheit") begeisterte Zustimmung. Er nannte das Klima-Urteil „wuchtig, aber richtig“. Es müsse von allen als positive Chance verstanden werden. Noch nie habe ein Gericht in einer solchen Art und Weise einen Generationenvertrag eingefordert. „Das muss man jetzt umsetzen in positive Energie“, verlangte Söder. Man dürfe sich nicht wegducken, sondern müsse „jetzt anpacken“. Generationengerechtigkeit als eine Frage der Freiheit kommender Generationen“ zu sehen, sei „epochal und wegweisend!", dichtete sein getreuer Generalsekretär Blume.

Dazu noch einmal ein Zitat aus der Presserklärung des Bundesverfassungsgerichtes: 

„Die angegriffenen Regelungen entfalten eingriffsähnliche Vorwirkung auf die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit. Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“

In einfacher Sprache: Ein wie auch immer gearteter „Klimawandel“ (hat sich das Klima jemals nicht gewandelt?) wird als Begründung ausreichen, Freiheiten einzuschränken, „die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind“. Dazu sei gesagt: Das gesamte Leben auf der Erde ist direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden.

In Zukunft vermutlich keine Wurst als Belag

Ohne CO2 bleibt bald nur noch tote Materie. Der Mensch atmet bereits CO2 aus, wenn sein Stoffwechsel das Frühstücksbrötchen verbrennt, das in Zukunft aber vermutlich keine Wurst als Belag mehr enthalten darf, weil Fleisch ja als klimaschädlich gilt. Das Bundesverfassungsgericht lässt uns am heutigen Tage in die Öko-Hölle schauen.

Die Verfassungbeschwerde wurde von den üblichen Verdächtigen unter den Umweltverbänden eingereicht, die stellvertretend eine Reihe von vorgeblich bereits vom Klimawandel betroffene Pappkameraden aufmarschieren ließen. Die Kläger wurden von großen Umweltschutzorganisationen BUND, Germanwatch, Greenpeace, der Deutschen Umwelthilfe, dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und Protect the Planet unterstützt. Darunter Aktivisten von „Fridays for Future", aber auch vorgeblich klimageschädigte junge Leute "aus Bangladesh und Nepal“. Dazu gehören auch einige Bewohner der Insel Pellworm, die argumentieren, dass der landwirtschaftliche Betrieb ihrer Familie durch den Klimawandel zerstört werde.

Zu Pellworm nur eine exemplarische Feststellung: Die Insel liegt im Durchschnitt einen Meter unter dem Meeresspiegel, und das nicht erst seit heute. Acht Meter hohe Deiche schützen sie vor den Fluten. Ein beschleunigter Anstieg des Meeresspiegels in der Nordsee ist nicht festzustellen. Die Pegelmessungen in Cuxhaven und Norderney lassen das nicht erkennen. Auch die Universität Siegen (Meeresspiegel_Nordsee) bestätigt in einer Veröffentlichung aus 2013 den säkularen Anstieg mit derzeit 1,7 mm im Jahr oder 17 cm im Jahrhundert, das sind weniger als die vorher angenommenen 25 cm im Jahrhundert. Aber es kommt auf einen Zentimeter mehr oder weniger auch nicht an. Um den moderaten Anstieg werden die Deiche ohnehin routinemäßig erhöht. Ohne den postglazialen Meeresspiegelanstieg gäbe es übrigens weder das Watt noch beispielsweise die ostfriesischen Düneninseln. Dies nur als Schlaglicht auf den von den Klägern insinuierten Notstand (ähnlich Erdendes ließe sich zu den Klimafolgen in Bangladesh oder im Himalaya anführen).

Aber es geht ja auch gar nicht – und das ist das Fatale an diesem Urteil – um das Hier und Heute, sondern um eine wie auch immer imaginierte Zukunft und dort auf unsere Kinder und Kindeskinder lauernde Gefahren. Das Bundesverfassungsgericht macht sich mit seinem aktuellen Urteil und der kritiklosen Übernahme vollkommen willkürlich gesetzter Ziele („1,5 Grad Ziel“) und raunender Gummibegriffe („Kipp-Elemente“), die ähnlich frei schwebend sind wie die Inzidenzwerte in diesem Lande, die Diktion der Klimaaktivisten zu eigen. In dieser Hinsicht erinnert die Klimadiskussion mit ihren ständig wechselnden Argumenten (aus „Globaler Erwärmung“ wurde „Klimawandel“ und schließlich eine ominöse „Klimakrise“) ebenfalls an das regierungsamtliche Corona-Spiel. Besonders erschreckend ist dabei die unglaublich naive Vorstellung darüber, wie monokausal das Klima auf Erden der Menschheit zugeschrieben werden könne. 

Das Klima entzieht sich dem Bundesverfassungsgericht

Eine Zivilisation mit fast 8 Milliarden Menschen beeinflusst das Klima auf vielfache Art. Die natürlichen Einflüsse, die in der Vergangenheit oft abrupte Klimaumschwünge einleiteten, haben jedoch nicht einfach aufgehört zu existieren, nur weil die Dampfmaschine oder das Auto erfunden wurden. Und doch erliegen viele diesem Trugschluss: Das Klima wird in der Öffentlichkeit mittlerweile als ein System wahrgenommen, das durch die Ausschaltung anthropogener Einflüsse in einen sanften Ruhezustand versetzt werden könnte. Als ginge es lediglich darum, das Klima nach eigenem Gusto angenehm zu gestalten, wie zuhause mit dem Stellrad die Heizung runterzudrehen. Das ist natürlich barer Unsinn. Das Klima wird sich so oder so weiterhin verändern – aus welchen Gründen auch immer. Gottseidank entzieht sich dieser Umstand auch dem Durchsetzungsbereich des Bundesverfassungsgerichts.

Aber zumindest juristisch befinden wir uns inzwischen auf einem anderen Planeten. In dem Beitrag: „Vorsorgeprinzip: Schutzhaft für ein ganzes Land“ schrieb Achgut.com vor zwei Monaten: 

„Eines der Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates heißt: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Vorsorgeprinzip in seiner heutigen Auslegung kehrt diesen Grundsatz um. Der gut gemeinte und vernünftige Gedanke der Vorsorge ist in ein freiheitsfeindliches Konzept verwandelt worden. Auch am heutigen Tage wird die „Prävention“ beim Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten wieder als panzerbrechendes Argument herangezogen werden. Die Begründungen für einen Lockdown sind ja inzwischen schneller gewechselt worden als die Unterwäsche. Jetzt wo die Zahlen wieder sinken, müssen die vermuteten Eigenschaften auftretender Mutationen als Grund für die Rettung der Menschen vor sich selbst herhalten. Ein Argument für die Ewigkeit, denn Mutieren gehört nun mal zum Grundsatzprogramm von Viren. Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2. Von der Umweltpolitik salonfähig gemacht, zeigt die Corona-Politik das Vorsorgeprinzip endgültig als Schritt ins Totalitäre.“

Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2: Der Verfasser hätte sich vor acht Wochen noch nicht vorstellen können, wie schnell diese Vorhersage eintreffen würde. In dem Urteil ist zwar zwischendrin auch einmal von „Abwägung“ und „Verhältnismäßigkeit“ die Rede; wie sehr solchen Sätzen aber zu trauen ist, zeigt die gegenwärtige vollkommen willkürliche und unverhältnismäßige Corona-Verbotsorgie, der bislang vom Bundesverfassungsgericht nicht Einhalt geboten wurde.

Zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten

Der ehemalige Chef des Umweltbundesamtes, Andreas Troge (CDU), empfahl schon vor vielen Jahren aus Gründen der Vorsicht, „Nichtwissen als gegen uns gerichtet zu betrachten“. Heute liest sich dieser Satz noch beängstigender als damals schon. Da die grundsätzliche Durchsetzung des Vorsorgeprinzips das Leben sofort zum Stillstand bringen würde, beschränkt man sich auf willkürlich ausgesuchte ideologische Steckenpferde. Und ein Bereich, in dem man nahezu das ganze Leben des Bürgers bevormundend regeln kann, ist der Klimaschutz, der nun auch mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zur Staatreligion befördert wird. Wir befinden uns auf dem strammen Weg zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten.

Wenn ein Fabrikant oder Konsument künftig gegen ein Verbot eines lediglich vermutlich gefährlichen Produktes (siehe oben: direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden") verstößt, läuft er womöglich Gefahr, hart bestraft zu werden. „Dann sind wir auf dem Weg in ein anderes Universum“, schrieb der französische Nationalökonom Henri Lepage schon am 13. Januar 2001 in der FAZ. Seit heute ist der Marsch dieses Gedankens durch die Institutionen zumindest in Deutschland vollbracht.

Es ist damit denkbar, dass jemand aus vorbeugenden Gründen eingesperrt wird. Mit dieser Entwicklung werde eine Grundlage der freien Gesellschaft und des Rechtsstaates ausgehöhlt. Die Zuschreibung einer Schuld werde zu etwas Künstlichem, zu einer Art willkürlicher Scheinjustiz. Auch der Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer ahnte schon vor vielen Jahren nichts Gutes: Er beklagte die Gefahr wachsender Willkür des Staates und entsprechende Tendenzen in der Entwicklung des deutschen Strafrechts. Der Jurist sah beispielsweise im Umweltstrafrecht „Neukriminalisierungen außerhalb eines Täter-Opfer-Bereichs“ sowie eine „flächendeckende Vorfeldkriminalisierung, bevorzugt über abstrakte Gefährdungsdelikte“. 

Bislang galt in Deutschland zumindest eine Frage als juristisch geklärt: Rechte haben können nur Menschen, genauer gesprochen: bereits geborene, lebende Menschen. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt genau dies gleich in Paragraph 1 fest: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.” Auch der Endpunkt dieser Rechtsfähigkeit ist klar bestimmt, indem nämlich Paragraph 1922 BGB den Übergang des Vermögens auf einen oder mehrere Erben im Todesfall regelt. Auf achgut.com schrieb Oliver Hartwich schon 2009 dazu sehr treffend

„Zwischen Paragraph 1 und Paragraph 1922 liegt das gesamte Leben, in dem der Mensch Kaufverträge schließen, ein Arbeitsverhältnis eingehen oder auch heiraten kann. Mit anderen Worten: Zwischen Geburt und Tod kann er Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen. Eigentlich ist das keine besonders bahnbrechende Erkenntnis, aber deutsche Juristen mögen es eben gerne präzise. Man denke nur an die berühmte Vorschrift aus dem Bundesreisekostengesetz von 1973: „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.”

Zukünftige Generationen als Rechtsträger?

Man muss kein Jurist sein, um den Sinn dieses klar umgrenzten Begriffs der Rechtsfähigkeit, also der Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein, zu verstehen. Wer noch nicht geboren oder bereits verstorben ist, kann keinerlei Verpflichtungen eingehen. Er kann keine Forderungen erheben; er kann keine Willenserklärungen abgeben; er kann keine vertraglichen Bindungen eingehen. Wer hingegen lebt, der kann und darf all dies tun.

Es ist diese Privatautonomie, in der sich die Würde des Menschen spiegelt, die durch das Grundgesetz besonders geschützt ist. Man könnte auch sagen, dass Rechtsfähigkeit und Privatautonomie gerade aus dieser Menschenwürde erwachsen. Denn nichts wäre des Menschen unwürdiger, als nicht selbstbestimmt seine Angelegenheiten wahrnehmen zu können. Rechtsfähigkeit und Privatautonomie sind gemeinsam der wichtigste Ausdruck der Konzeption des freiheitlichen Rechtsstaates.

So weit, so unstrittig. Doch gibt es seit langem von entsprechender Seite Gedankenspiele, den Kreis der Rechtsfähigkeit weiter zu ziehen. Zukünftige Generationen könnten ebenfalls als Rechtsträger anerkannt werden, argumentieren ihre selbsternannten irdischen Sachwalter. Dies wird häufig unter Verweis auf das Konzept der sogenannten Nachhaltigkeit getan, ein weiteres Wieselwort in dieser Debatte. Zur Begründung wird dabei angeführt, dass künftige Generationen in ihren eigenen Freiheitsrechten durch heutige Handlungen eingeschränkt würden. Folglich seien bei der Nutzung heutiger Ressourcen die Interessen jener künftigen Generationen zu berücksichtigen, insbesondere, wenn dies Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Und genau dies hat heute wortwörtlich das Bundesverfassungsgericht getan.

Es findet damit gleichzeitig eine Entmündigung und eine Anmaßung statt. Entmündigt wird die heutige Generation, denn ihr wird eine eigene Entscheidung, ihr Leben selbstverantwortlich zu führen, abgenommen. Zweitens maßt sich derjenige, der im angeblichen Interesse künftiger Generationen Forderungen erhebt, an, für eben jene Generationen sprechen zu können. Implizit treibt dieses Urteil auch einen Keil zwischen die ältere Generation, die sich als Kohlenstoff-Frevler schuldig gemacht hat, und diejenigen der  jüngeren Generation, die den Verzicht auf den Schulunterricht als Methode zur Rettung des Klimas entdeckt haben. 

Paradoxer geht es nicht. Gerade die Sorge um das zarte Pflänzchen der Freiheit ist die beste Voraussetzung dafür, dass zukünftige Generationen in Freiheit und Wohlstand leben können. Es ist der inzwischen berühmte Konflikt zwischen denen, die Angst vor dem Ende der Welt haben, und jenen, die Angst vor dem Ende des Monats haben. Vor diesem Hintergrund ist das Prinzip der Freiheit der beste Garant für eine im Wortsinne nachhaltige, klimaschonende, erfinderische und kreative Gesellschaft und Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht scheint dieser Garant nicht mehr zu sein.

Foto: Imago

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Horst Jungsbluth / 29.04.2021

Dieses Urteil öffnet den “Strategen des Untergangs” und ihren nützlichen Idioten schier unglaubliche Möglichkeiten, die weit über das hinausgehen, was an Entzug der Grundrechte zur Zeit mit der Corona-Pandemie begründet wird. Wenn ich daran zurückdenke, mit welch verbrecherischer Energie der Berliner SPD/AL-Senat verstärkt durch die SED ab 1989 mit gefälschten!!! Vorschriften und unzutreffenden Gründen unter schlimmstem Missbrauch der Verwaltungsgesetze unbescholtene Bürger (Selbständige und Hauseigentümer) wie Verbrecher gejagt hat, um gleichzeitig den wirklich Kriminellen den roten Teppich auszurollen, dann steht uns einiges bevor. Damals prangerte der Oppositionsführer im Abgeordnetenhaus Diepgen (CDU) “die schlimmste Gleichschaltung seit Kriegsende von Politik, Ämtern, Verfassungsschutz, Justiz und sogar der Wissenschaften” an, ohne allerdings zu handeln. Wir haben in der Zwischenzeit in Berlin einen Senat, der in der gleichen Zusammensetzung wie damals regiert und auch ganz bewusst den gleichen Mist baut. Nicht auszudenken, wenn sich im Bund diese Koalition durchsetzt, weil man sich dann genau wie dieser damalige Senat um das Klima gar nicht kümmert, aber jede gegen die Bürger gerichtete Maßnahme mit dem Klimawandel begründet.

Rupert Krug / 29.04.2021

Auf in die Klimadiktatur. Armseliges BVG.

Chr. Scheid / 29.04.2021

den wichtigen Satz habe ich auch gelesen und mich sehr darüber gewundert. Aber es geht im Urteil um die Jetzt-Zeit, dass in dieser zu wenig getan wird, und dass dadurch sehr viel härtere Klimaschutz-Maßnahmen erst ab 2030 getroffen werden müssen, um das gesetzte Klimaziel zu erreichen. Das würde die jetzt junge Generation zu sehr belasten. Die Regierung wird aufgefordert, JETZT mehr zu tun, damit 2030 es nicht schon zu spät ist. Von daher hat Ihr Artikel nicht ganz recht, Herr Maxeiner. Aber ich werde mir glaube ich trotzdem vorsichtshalber ein nettes Plätzchen außerhalb Deutschlands suchen, um meinen Lebensabend zu verbringen. Das haben mir die derzeitigen Freiheitseinschränkungen, und insbesondere der Nichtwillen, diese zurückzunehmen, gezeigt. Überall wird aufgemacht, trotz noch höherer Inzidenzien, nur bei uns gibt es statt einem Plan nur unsägliche Diskussionen um Gerechtigkeit zwischen Geimpften und Nichtgeimpften.

S.clemens / 29.04.2021

“Tätigkeiten, die indirekt oder direkt CO2 verursachen können…”  Mir wird ziemlich flau im Magen! Das BVG übernimmt 1:1 die Klimaangst und den Glauben via CO2 Regulierung liesse sich die Welt retten. Suizid wir mehrheitsfähig…

Lutz Herzer / 29.04.2021

Das BVerfG nimmt das Ende des Industriestandorts Deutschland in Kauf, obwohl ihm klar sein muss, dass das Weltklima sich dadurch nicht retten lassen kann. Es handelt sich um ein politisches Urteil, welches von einseitigen Interessen geleitet ist, die in krassem Widerspruch zum Migrationspakt und zu Freihandelsabkommen stehen. Erst werden Millionen von Migranten ins Land gelassen, bei denen es sich zu einer erheblichen Anzahl um Sozialleistungsempfänger handelt. Dann werden die Voraussetzungen für Massenarbeitslosigkeit und Staatsbankrott geschaffen. Der Name Harbarth steht jetzt nicht mehr nur für den Migrationspakt sondern auch für ein zukünftiges Klimaschutzdiktat. Ich bin erstaunt über den Mut dieses Mannes, sich so weit aus dem Fenster zu lehnen. Das Bundesverfassungsgericht hätte mit dem Urteil bis nach der Bundestagswahl warten können und müssen, gerade weil es erst in ferner Zukunft seine Wirkung entfaltet. Was dieses Gericht heute veranstaltet, ist Wahlkampfhilfe für die Grünen par excellence.

Donatus Kamps / 29.04.2021

Wahrheitsfähigkeit, Wahrheitswilligkeit, Intelligenz und gesellschaftliche Verantwortung scheinen unterschiedliche Dinge zu sein. Die zehntausenden von Soldaten, die im Frühjahr 1945 im Hürtenwald im Kampf um die Freiheit gefallen sind, sind möglicherweise vergeblich gestorben. Wir sollten mit den Amerikaner ein Abo abschließen: alle 50 Jahre marschieren sie in Deutschland ein, installieren wieder die Demokratie, und stecken die Usurpatoren in die Klapse.

Daniel Oehler / 29.04.2021

Deutsche Gerichte haben eine ungesunde Tendenz, sich der jeweils politisch-“korrekten” Ideologie und den Vorgaben der gerade Herrschenden anzupassen. Ermöglicht wird das durch die gnadenlos naive Justizgläubigkeit der Deutschen. Die Deutschen würden der Justiz auch dann blind folgen, wenn die flat-earth-Jünger (auf Deutsch: die Erde ist eine flache Scheibe) die Macht ergreifen würden und infolge dessen höchstrichterlich festgestellt würde, dass der Glaube an eine Kugelgestalt der Erde nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Das letzte Mal, als ganz Deutschland auf dem Ideologie-Trip war, hieß es, dass aus dem “Land der Dichter und Denker” das Land der “Richter und Henker” geworden sei. Heute wird nur noch medial hingerichtet. Was für ein Fortschritt…

Paul Brusselmans / 29.04.2021

Es fehlen auch Informationen, wie es mit den illegalen Migranten und ihrer Finanzierung weitergeht. Auch das Nichtbestellen von Impfstoff hat Auswirkungen auf das Impfen. Dass jede Entscheidung Auswirkungen auf den zukünftigen Entscheidungsspielraum hat, ist eine Binsenweisheit, eine Habarthsche Tautologie. Deutschland, das Land der Nichtganzdichten und „Denker“. Glauben Sie mir, ginge es nicht um die Pflege von Angehörigen, ich wäre hier schnell wieder weg. Ein Land der Nabelschau, Rechthaberei, bipolar, zunehmend unsicher, gleichgeschaltet….wirklich einzigartig. Selbsthass, Selbstzerstörung, und jeder, der nicht mitmacht ein Nazi. Soll doch Louisa das Reemtsmavermögen, Resultat einer Bevorzugung aus der Nazizeit soweit ich weiss, Louisa, die schon (per Fahrrad?) auf den meisten Kontinenten war, für Windräder in der Dritten Welt spenden. Aber nein, man macht dem Durchschnittsrentner, dem Arbeitslosen, dem durch das Merkelsche Arbeitsverbot um die Existenz gebrachten Einzelhändler und Gastronomen das Heizen schwer, der aus Angst abends autofahrenden Frau das Benzin teuer, während ein Kohlekraftwerk nach dem anderen weltweit gebaut wird. Die energieintensive Produktion inkl Arbeitsplätze geht dann nach China. Vielleicht sollten die Hüpfgören Physik- u Wirtschaftskurse belegen. Angesichts der Bedeutung Deutschlands, derzeit 2% des weltweiten CO2-Ausstosses, ist jede Klimapolitik schlicht irrelevant. Allein durch das irrsinnige Bevölkerungswachstum (Ägypten 1900: 12 Millionen heute 100, morgen? Äthiopien seit der Hungerkatastrophe verdoppelt auf 110 Millionen), wird der Anteil Deutschlands ins Bedeutungslose sinken. Oder warten alle,so China und Indien, auf ein Zeichen Deutschlands, so dass auch sie am deutschen Wesen genesen können? In ein zwei Jahren haben wir mit Massenarbeitslosigkeit und Verschuldung ganz andere Probleme. Wir haben gerade noch Zeit, für zukünftige Generationen ein paar hundert Gigabyte Strom im Netz zu speichern und Kobold zu horten.

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