Die Anträge auf eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für die Ende 2021 vom Netz genommenen Atomkraftwerke in Grohnde (Niedersachsen) und Brokdorf (Schleswig-Holstein) sind zwar gestellt, aber noch nicht genehmigt worden.
Das geht aus der Antwort des Bundesumweltministeriums auf eine Berichtsbitte des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler hervor, über welche die "Welt" berichtet. Das Ressort von Ministerin Steffi Lemke (Grüne) habe darin geschrieben, dass die Betreiber der Ende 2021 vom Netz genommenen Kernkraftwerke Grohnde, Brokdorf und Gundremmingen zwar "Anträge auf Erteilung einer ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung" gestellt hätten, erteilt worden sei diese Genehmigung bislang allerdings nur für das bayerische Kraftwerk in Gundremmingen. Für den Block C des dortigen AKW habe die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, dem entsprechenden Antrag auf "Ausnutzung der Genehmigung" am 13. April 2022 zugestimmt.
Der Betreiber der Werke in Grohnde und Brokdorf, das Unternehmen Preussen Elektra, habe die Anträge zwar auch gestellt, final genehmigt seien sie aber noch nicht. "Mit der Erteilung einer ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das jeweilige AKW" sei "zum Ende des Jahres 2022" zu rechnen, habe das Bundesumweltministerium geschrieben. Für Schäffler ergebe sich daraus eine politische Forderung: "Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen diesen Prozess stoppen", habe der FDP-Politiker der "Welt" gesagt. "Wir müssen alle Optionen offenhalten, um gegebenenfalls einen Weiterbetrieb zu ermöglichen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur