Christoph Lövenich, Gastautor / 26.04.2024 / 06:15 / Foto: Imago / 45 / Seite ausdrucken

Ausgestoßene der Woche: Strack-Zimmermann-Kritiker und Gender-Gegner

FDP-Politikerin Strack-Zimmermann will einen Demonstranten bei seinem Chef anschwärzen, Gegner der Gendersprache fliegen aus dem Restaurant, und ein Gericht bestätigt die Kündigung der Professorin Ulrike Guérot.

„Weiß Ihr Chef, was Sie hier machen?“ Und: „Sagen Sie mir doch mal Ihre Firma“. So reagierte FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann auf einen Bürger, der sich bei einer Wahlkampfveranstaltung kritisch gegenüber der Politik der Ampel-Koalition äußerte. „Sie zerstören die Industrie“, warf der Mann ihr vor – die Rüstungsindustrie kann er damit nicht gemeint haben. In Ravensburg war es unter freiem Himmel zu einigen verbalen Gefechten zwischen Gegendemonstranten und der „liberalen“ Spitzenkandidatin für die EU-Wahl gekommen. „Ihr seid zum Teil zu blöd, ‘ne Pfeife in den Mund zu stecken!", giftete die FDP-Furie die Protestierer an. Strack-Zimmermann, die Ungeimpfte für Terroristen und AfD-Wähler für Fliegen auf einem Kothaufen hält, reagiert ihrerseits dünnhäutig auf Anwürfe.

Als ‚Anzeigenhauptmeisterin‘ des politischen Berlin überschüttet sie die Strafverfolgungsbehörden mit Anzeigen gegen Bürger. Die beziehen sich auf Äußerungen im Internet, aber auch bei der Begegnung auf der Straße soll es Konsequenzen haben, wenn man für „Oma Courage“ nichts übrig hat. Strack-Zimmermann – die man nach einem Amtsgerichtsurteil „lobbygetriebenes Brechmittel“ nennen darf – möchte den Menschen beibringen, „auch auf die harte Tour […], dass man mit geistigem Dünnpfiff und drastischen Beleidigungen oder Drohungen nicht ungeschoren davon kommt.“ Nachdem sich daher ein Kritiker in Ravensburg als Mitarbeiter eines Zulieferunternehmens für die Automobilindustrie zu erkennen gab, wollte sie in Erfahrung bringen, wo der Mann arbeitet und drohte ihm mehrfach mit seinem Chef.

Konsequenzen am Arbeitsplatz für eine regierungskritische Meinung? „Ein solcher Wille zur Denunziation passt zu Sozialisten, aber ganz sicher nicht zu einer freiheitlichen Partei“, schreibt die unter Ceaușescu geborene, fraktionslose Bundestagsabgeordnete Joana Cotar auf Twitter. „Strack-Zimmermann ist wahrlich ein totalitärer Charakter“, kommentiert Nius-Kolumnist Ben Brechtken ebendort, „und spiegelt als EU-Spitzenkandidatin der FDP das Elend des politischen Liberalismus in Deutschland perfekt wider“.

Ende Gegender

Vergangene Woche hatte ich Ihnen von der NatCon berichtet, der im Raum Brüssel mehrere Veranstaltungsräume gekündigt worden waren. Derlei begegnet uns auch in kleinerem Rahmen. Die Volksinitiative „Stoppt Gendern in Niedersachsen“ hatte für letzten Dienstag zu einer Infoveranstaltung nach Lüneburg geladen. Das rief Gegner auf den Plan, die u.a. eine lautstarke Gegendemonstration abhielten. Wie der NDR berichtet, hatten im Vorfeld drei Lokale nacheinander abgesagt, bis man in Räumlichkeiten der Landeskirchlichen Gemeinschaft Unterschlupf fand.

Eine Gaststätte nannte als Grund für ihre Stornierung wenige Tage vor dem Termin „Gastredner […], die in der öffentlichen Wahrnehmung politisch auffallend sind“ – ohne das zu konkretisieren. Gesprochen haben Achim Sohns von der niedersächsischen Volksinitiative und Achgut-Gastautorin Sabine Mertens vom Hamburger Pendant – beide keine überraschenden Namen für eine solche Veranstaltung. Die folgenden Restaurantbetreiber nannten keine politischen Gründe für die Absagen. Auch wenn einer der Gegendemonstranten gegenüber dem NDR behauptet, das seien die eigenen Entscheidungen der „Lokalbesitzenden“ gewesen, dürfte doch einiger Druck auf sie ausgeübt worden sein.

Die dritte Absage kam erst bei Veranstaltungsbeginn selbst zustande. Ein Teilnehmer schildert gegenüber Achgut, dass „drei Mädels (von der Antifa) den Wirt nach draußen gerufen haben, dort umringt und massiv auf ihn eingewirkt haben. [Er] kam völlig verstört und verängstigt zurück […] und hat uns die Veranstaltung gekündigt“. Immerhin konnte die Zusammenkunft am vierten Ort stattfinden. Allerdings waren auch die Gegendemonstranten dorthin geeilt. Der Verein für Deutsche Sprache spricht von einer bedrohlichen Situation, „am Ende musste man unter Polizeischutz in private Räume ausweichen“. Er ergänzt: „Die Störer bekundeten ihre Sympathie für die Grünen.“

Guérot gerichtlich gescheitert

Am Bonner Arbeitsgericht war am Mittwoch wieder großer Rummel angesagt, Justizwachtmeister von anderen Gerichten mussten hinzugezogen werden. Denn im Fall Ulrike Guérot ging es weiter, und der zieht besondere öffentliche Aufmerksamkeit auf sich. Die Uni Bonn hatte der angestellten Professorin für Politikwissenschaft zum Ende des vorletzten Wintersemesters unter Verweis auf Plagiatsvorwürfe gekündigt. (Unsere Außenministerin würde wohl sagen: ein „Präsidenzfall“.) Wie beim Gütetermin im letzten Jahr war ich wieder für Sie als Prozessbeobachter zugegen. Auf Anregung des vorsitzenden Richters Daniel Krämer bemühten sich die Parteien vor Ort noch um eine gütliche Einigung – vergeblich. Die Uni mochte Guérot auf keinen Fall weiter beschäftigen und auch keine Erklärung abgeben, die die Vorwürfe gegen die Wissenschaftlerin substanziell relativieren würde. Die Sache ist politisch aufgeladen, ohne Guérots prominente Dissidenz bei den Themen Corona und Ukraine-Krieg hätte man sicherlich nicht versucht, ihr wissenschaftliches Fehlverhalten anzukreiden.

Näheres zu diesen Plagiatsvorwürfen und ihrer Einordnung erfahren Sie von mir, aber an anderer Stelle (Teil 1, Teil 2). Zwei der drei von der Uni inkriminierten Bücher spielten bei der Entscheidung zu Recht keine Rolle, weil sie keine Relevanz für das Arbeitsverhältnis aufweisen. Das andere, Warum Europa eine Republik werden muss! Eine politische Utopie aus dem Jahr 2016, wurde Guérot zum Verhängnis. Dort finden sich u.a. zwei größere, ungekennzeichnete Übernahmen von anderen Autoren, die die Autorin damit erklärt, dass der Verlag seinerzeit hektisch ein unfertiges Manuskript gedruckt habe. Das Werk gelangte offenbar nachträglich noch in die Liste der Publikationen, auf deren Grundlage die österreichische Donau-Universität Krems 2016 eine kumulative Habilitation der Politologin anerkannte; 2020 brachte sie es selbst in ihren Bonner Bewerbungsprozess ein.

Zu beiden Anlässen hat es nicht gepasst: Bei einem „persönlichen Wutbuch", wie Guérot es selbst im Vorwort nennt und in dem sie eine politische Vision verficht, handelt es nicht um eine wissenschaftliche Publikation. Die Bonner Spruchkammer, bestehend aus dem Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern, vermochte nicht zwischen politischen und politikwissenschaftlichen Veröffentlichungen zu differenzieren. Sie betrachtete Warum Europa eine Republik werden muss! als populärwissenschaftlich und seine Vorlage durch die Bewerberin im Berufungsverfahren als vorvertragliche Täuschung. Dementsprechend urteilte das Gericht nun zugunsten des früheren Arbeitgebers: Die Kündigung sei rechtmäßig – selbst ohne vorherige Abmahnung. Die Politikwissenschaftlerin, die neben ihrem Anwalt von Achgut-Gastautor Carlos A. Gebauer als Beistand begleitet wurde, plant jetzt die Berufung zum Landesarbeitsgericht. Vor dem Gerichtsgebäude protestierten wieder Gegner der Cancel Culture.

Nazionalhymne

An der Oberschule „Am Sportzentrum" im sächsischen Riesa hat sich ein Vorfall ereignet, zu dem es verschiedene Versionen gibt. Unstrittig scheint zu sein, dass Schüler im Musikunterricht der 8. Jahrgangsstufe die Aufgabe hatten, sich ein mehrstrophiges Lied herauszusuchen, das sie dann selbst vorsingen sollten (Achgut berichtete). Für das Begehr, dort die deutsche Nationalhymne vorzutragen, gab es die Note Sechs. Nach einer von AfD-Stadtratsmitglied Ute Heine unter Berufung auf Eltern verbreiteten Darstellung habe die Musiklehrerin betreffende Schüler deshalb als „Nazis“ beschimpft. Schulleiter Edmund Weigl bestritt solche Vokabeln, bestätigte aber sonst den Vorgang. Die ablehnende Reaktion der Lehrerin basiere lediglich darauf, dass „das Abspielen und Singen der Nationalhymne besonderen Anlässen und Zeremonien vorbehalten ist (Unterrichtswissen seit Klasse 5) und nicht für Liedkontrollen im Unterricht vorgesehen ist“. Da die Sechs nur mit Bleistift eingetragen wurde, gebe es noch eine Chance auf eine bessere Note. Vielleicht, indem man stattdessen die Internationale schmettert – oder was von Grönemeyer.

Freiheit = Regulierung

Am Freitag hat sich die „ständige Digitalministerkonferenz“ der deutschen Bundesländer konstituiert. Aus diesem Anlass verlangteein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen mehr Druck der Politik auf soziale Netzwerke“, berichtet das ZDF. Als gäbe es nicht bereits das NetzDG, den Digital Services Act und weitere obrigkeitliche Einwirkung. Verschiedene Vereinigungen, wie z.B. die Gesellschaft für Freiheitsrechte, sprachen sich dafür aus, „digitale Plattformen effektiv zu regulieren“. „Wenn eine Organisation namens ‚Gesellschaft für Freiheitsrechte‘ die Regulierung sozialer Medien fordert, dann ist das schon eine ziemliche Pervertierung des Begriffs ‚Freiheit‘“, schrieb mir dazu ein Freund. „Ähnlich ist es, wenn das ‚Institut für Menschenrechte‘ ein AfD-Verbot fordert.“ Das Deutsche Institut für Menschenrechte, das dies letztes Jahr angeregt hatte, wird im Wesentlichen vom Bundestag finanziert, im Kuratorium sitzt u.a. Anetta Kahane. Der Politikchef der Gesellschaft für Freiheitsrechte wiederum war vorher für die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung tätig, und der Generalsekretär des Vereins gehörte mal dem Bundesvorstand der Grünen an.

Meta-Politik

Die Plattform-Betreiber schränken auch von sich aus die Äußerungen ihrer Nutzer ein. Der Meta-Konzern, zu dem Facebook und Instagram gehören, reduziert jetzt die Reichweite politischer Inhalte. Nutzern werden davon weniger angezeigt. Für Instagram gilt dies bereits, Facebook soll später folgen. Immerhin: Auf dem Wege eines Opt-Out kann man sich dafür wieder freischalten. Unternehmenschef Mark Zuckerberg hatte schon 2021 Ähnliches getestet. Offenbar war er von dem Druck genervt, der auf die Social-Media-Betreiber ausgeübt wird, seit ihnen die Mitschuld an ‚falschen‘ Entscheidungen des Volkes (Brexit, Trump-Wahl) gegeben wird. Damals wurden allerdings Informationen der WHO und nationaler Gesundheitsbehörden ausdrücklich von der Beschränkung ausgenommen.

Der brutale Reitschuster

Wie gut Facebook in der Lage sein wird, politische Inhalte automatisch zu erkennen, steht auf einem anderen Algorithmus. Ein Redakteur des Magazins Novo erfuhr am Montag, dass ein von ihm dort geposteter Beitrag gegen Vorgaben der Plattform verstoßen haben soll. Und zwar, weil er „Beiträgen ähnelt, […] die drastische Gewalt zeigen“. Er hatte dort einen aktuellen Blogeintrag des Journalisten Norbert Häring über den geplanten WHO-Pandemievertrag geteilt. Gleiches widerfuhr dem kritischen Journalisten Boris Reitschuster, der öfters unter Facebook-Zensur zu leiden hat. Sein verlinkter Beitrag von reitschuster.de beinhaltet die Kritik eines Hausarztes an der Gesundheitspolitik. Zugegeben, auf dem Artikelfoto sind Spuren von Brutalität zu erkennen: Das dort abgebildete Sparschwein sieht leicht lädiert aus.

An der Orgel unerwünscht

Apropos reitschuster.de: Ein Leser der Seite schrieb, dass er als Kirchenmusiker nicht bei einer Konfirmation spielen durfte. Offizieller Grund: Der Organist gehört der evangelischen Kirche nicht mehr an. Als Gegner des „rot-grünen Zeitgeistes“ war er ausgetreten, wird aber – er verweist ein „Mangel an Kirchenmusikern“ „insbesondere im ländlichen Raum“ – in seiner Heimatgemeinde weiterhin eingesetzt. In der Nachbargemeinde, wo er bei einer Konfirmation Orgel spielen sollte, lehnte ihn der Pfarrer allerdings ab. Dem Musiker kam zu Ohren, dass es wohl eher seine „Ansichten“ gewesen sein könnten, die bei dem betreffenden Geistlichen schlecht ankommen. Dieser stünde „für unbeschränkte Migration, für Klimamaßnahmen und generelle Belehrung der Gemeinde“.

Demokratischer Dialog

Wo wir schon bei der evangelischen Kirche sind: Ihre Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat jetzt eine Mitgliedschaft in der AfD oder eine (Mandats-)Tätigkeit für die Partei für unvereinbar erklärt „mit dem Bekenntnis zu Wort und Sakrament und der Ausrichtung des Lebens auf Jesus Christus“. Das beschloss die EKBO-Landessynode vergangenen Samstag in Görlitz unter der Überschrift „Für Demokratie entschlossen einstehen und Dialog fördern“. Der Dialog besteht offenbar darin, AfDler von „Ämtern und Aufgaben, beispielsweise dem Ältestenamt sowie den Ämtern im Verkündigungsdienst in unserer Landeskirche“ auszuschließen. Dazu zählen etwa ehrenamtliche Prediger oder Kirchenmusiker. Begründet wird die Entscheidung mit „der erkennbaren weiteren Radikalisierung der AfD“. Der Umgang mit der AfD radikalisiert sich erkennbar.

Politik des leeren Stuhls

„Die Radikalisierung der AfD sei auch in Treptow-Köpenick zu spüren“, zitiert die Berliner Zeitung einen SPD-Kommunalpolitiker aus dem genannten Stadtbezirk. Deshalb sollte ein hauptamtlicher Stadtrat mit blauem Parteibuch jetzt von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) abgewählt werden. Die zwölf Stadtbezirke sind sozusagen die Kommunen im Bundesland Berlin, vergleichbar mit (Groß-)Städten in Flächenländern. Die volksgewählten BVVen bestimmen jeweils einen Verwaltungsvorstand – namens Bezirksamt –, bestehend aus dem Bezirksbürgermeister und fünf Dezernenten, den Bezirksstadträten. Besonderheit: Die Zusammensetzung dieses Kollegiums muss die Sitzverteilung in der BVV widerspiegeln. Das bedeutet, dass in Bezirken, in denen die AfD genug Sitze hat, ein solcher Bezirksstadtrats-Posten für sie reserviert ist. Besetzt werden kann er jedoch nur, wenn ein Kandidat von der BVV mit Mehrheit gewählt wird.

Als die AfD nach der Wahl 2016 in sieben Berliner Bezirken einen Bezirksstadtrat stellen konnte, gelang es in allen Fällen, einen Kandidaten mit Mehrheit durchzubekommen. Nicht immer den ersten, den die Partei vorgeschlagen hatte, und manchmal erst mit Verzögerung und nach vielen Wahlgängen. Eine Wahlperiode später, 2021, hatte sich das Klima schon merklich verändert. Die AfD hätte in vier Bezirken Anspruch auf einen solchen Posten. In dreien, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Spandau, mauern die BVV-Mehrheiten aber seither. Ergebnis: Der jeweilige Stuhl bleibt auf Jahre unbesetzt. In der AfD-Hochburg Marzahn-Hellersdorf gibt es deshalb nicht einmal einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister – der stünde nämlich der blauen Partei zu.

Lediglich in Treptow-Köpenick amtiert ein Bezirksstadtrat von der AfD. Bernd Geschanowski leitet dort das Ordnungsamt – mit kurzer Unterbrechung seit 2016. Inzwischen hat sich der Umgang mit seiner Partei weiter radikalisiert, und so sollte Geschanowski nun vorzeitig abgewählt werden. Ohne den Vorwurf eines speziellen Fehlverhaltens, einfach nur wegen des ‚falschen‘ Parteibuchs. Dieses Ansinnen scheiterte allerdings in der BVV. Zur erforderlichen Zweidrittelmehrheit von 37 Stimmen fehlten sechs. Die Abstimmung war geheim; SPD, Linkspartei und Grüne beschuldigen Kollegen von CDU und FDP, die Abberufung verhindert zu haben.

Rechter Ruf

Wer der AfD nicht angehört und sich auch schon mehrfach von Teilen ihres Programms distanziert hat, ist der Youtuber Max Herzberg alias Adlersson. Der 27-jährige Dresdner – dessen Youtube-Kanal mal gesperrt worden war und nur mit Hilfe von Rechtsanwalt und Achgut-Autor Joachim Steinhöfel zurückerobert werden konnte – ist im Mainstream allerdings schon vor Jahren als „rechts“ und „problematisch“ sowie als Teil einer „verlorenen Jugend“ geframed worden. Am Wochenende flog er aus einem Berliner Club – einer Diskothek, wie man zu unseren Zeiten noch zu sagen pflegte. Nach mehrstündigem Aufenthalt bei guter Stimmung habe ein Mitarbeiter den Rauswurf angeordnet. Zu seinen Freunden, mit denen sich Herzberg dort amüsierte, soll er gesagt haben: „Ihr wisst genau, was der für Content auf Youtube macht und ihr wisst auch, was der für eine politische Einstellung hat. Ich bitte euch, jetzt zu gehen!“ Seine 20 Euro Eintritt wurden dem Sachsen nach eigener Aussage erstattet. „Leute, ihr müsst nur einen rechten Ruf haben, dann kriegt ihr euer Geld zurück.“

Wissenschaftler mit „umstrittenen Interessen“

Bei der oben erwähnten NatCon in Brüssel war auch Nathan Cofnas vor Ort, der in dieser Kolumne schon mehrfach Erwähnung fand. Cofnas, amerikanischer Jude und in Oxford promovierter Philosoph, steht – wie letzten Monat berichtet – an der Uni Cambridge unter Beschuss. Nicht, weil er antisemitische Behauptungen über das Judentum als Evolutionsstrategie widerlegt oder die Hypothese vertritt, dass Linke intelligenter seien als Rechte wie er, sondern wegen seines „ethnischen Realismus“ („race realism“). Der anti-woke Cofnas beschäftigt sich mit dem Zusammenhang von Ethnie und Intelligenz. Besonders angeeckt war er mit seiner Äußerung, dass unter reiner Betrachtung von Eignung und Leistung die Zahl der schwarzen Harvard-Professoren gen Null tendieren würde und Schwarze (in den USA) weitgehend aus allen Spitzenpositionen jenseits des Sports und der Unterhaltungsbranche verschwänden.

Als sich seine Fakultät von ihm distanzierte und sein Stipendiengeber eine Untersuchung gegen ihn startete, wies der Nachwuchswissenschaftler darauf hin, dass die Uni Cambridge sich seiner „umstrittenen Interessen“ bewusst gewesen sei, als sie ihn annahm. Kritiker werfen dem Philosophen „abscheulichen Rassismus“ vor. Jetzt hat das Emmanuel College der Hochschule seine Tätigkeit dort beendet. Allerdings behält Cofnas vorerst seine Stelle an der Philosophischen Fakultät. Das College sieht nämlich in Inhalten auf dessen Blog einen Widerspruch zur „Diversitäts-, Gleichstellung- und Inklusionspolitik“ der Hochschule, abgekürzt DEI (Diversity, Equity, Inclusion). Cofnas hat also die dei – lateinisch für Götter ­­– erzürnt. Der bekannte Philosoph Peter Singer – Tierrechtsguru und in Deutschland wegen seiner Position zur Tötung schwerstbehinderter Neugeborener umstritten – befürchtet die Entlassung des Wissenschaftlers. Dann „könnte man sich nicht einmal mehr bei den renommiertesten Universitäten der Welt auf ihr Bekenntnis verlassen, Gedankenfreiheit und Diskussion zu verteidigen.“

Und so endet der allwöchentliche Überblick des Cancelns, Framens, Empörens, Strafens, Umerziehens, Ausstoßens, Zensierens, Denunzierens, Entlassens, Einschüchterns, Moralisierens, Politisierens, Umwälzens und Kulturkämpfens. Bis nächste Woche!

Ein Archiv der Cancel Culture in Deutschland mit Personenregister finden Sie unter www.cancelculture.de. Um auch weniger prominente Betroffene aufnehmen zu können, sind die Betreiber der Website auf Hinweise angewiesen. Schreiben Sie ihnen gerne unter cancelculture@freiblickinstitut.de.

 

Christoph Lövenich ist Novo-Redakteur und wohnt in Bonn. Er hat zum Sammelband „Sag, was Du denkst! Meinungsfreiheit in Zeiten der Cancel Culture“ beigetragen.

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Leserpost

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Enthor Grundbacken / 26.04.2024

Naja, Frau Strack-Zimmermann posaunt mitunter in massiven Worten voraus, was sie denkt und wer sie ist, z.B. „ihr seid zum Teil zu blöd, ne Pfeife in den Mund zu stecken.“ Damit projiziert sie vermutlich ihr eigenes Weltbild und ihre eigene Person auf unbescholtene Bürger. Wen kann das denn überzeugen? „Lassen Sie sich bitte helfen, Frau Strack-Zimmermann. Das lässt sich sicher therapieren.“ Diese Frau ist vermutlich als Persönlichkeit noch nicht reif genug, den Herausforderungen des Lebens standzuhalten. Wir sollten sie unterstützen und anleiten, sofern es machbar ist.

W. Renner / 26.04.2024

Seltsame vampirös anmutetende Individuen stehen im Bundestag am Rednerpult. Oder liegt hier eine Verwechslung mit Närrinen w/m/d vor?

W. Köhler / 26.04.2024

Nein, wir werden nicht mehr von unfähigen Politikern regiert. Wir werden von unfähigen Journalisten, die unfähige Politiker vor sich her jagen, regiert. Erst wenn sich das Volk in Massen von den Medien abwendet kann es besser werden.

Gabriele Klein / 26.04.2024

Zum Thema Überschüttung der Bürger mit Strafanzeigen, lese ich auf Anwalt.de Folgendes “Es gibt einige Mitbürger, die am liebsten alle Dissense vor Gericht ausdiskutieren würden und alles und jeden verklagen möchten. Damit eine solche Klagewut das Justizsystem nicht zum Erliegen bringt und wahllose und gegenstandslose Anzeigen erhoben werden, gibt es gesetzliche Grundlagen, um sinnlose Ermittlungsverfahren einzustellen (§170 Abs. 2 StPO) und falsche Verdächtigungen (§164 StGB) zu bestrafen. Das strafrechtliche Mittel ist allgemein auch als Gegenanzeige bekannt, “Dr. Matthias Brauer , 4. 7.23..Meines Wissens, muss eine Strafanzeige wohlbegründet u. ehrlich sein. Ein Mittel zur Einschüchterung, (also zu einem andern Zweck als den den sie vorgibt zu haben) ist sie sicherlich nicht und der Mißbrauch dazu wird, wenn ich meine Infos richtig verstand AUCH geahndet.  Vielleicht sollte man von diesem Mittel der Gegenanzeige bei “lawfare” als reine Masche der Einschüchterung mehr Gebrauch machen.  Man sollte bemüht sein das Argument anzugreifen nicht die Person. Meine Beobachtung nachdem ich ein paar Wortgefechte im Senat verfolgte: Die Amerikaner arbeiten da um Klassen besser. Weitere Beobachtung meinerseits: Gute Argumente obgleich völlig höflich, scheinen mir mehr Probleme mit Zensur /Veröffentlichung zu haben als handfeste, rüpelhafte Beleidigungen die manche anscheinend problemlos raushauen können ohne die Zensur fürchten zu müssen. Ich wisch mir da immer wieder verwundert die Augen…...

Dieter Rose / 26.04.2024

@Rudolph Dietze - führt Zettelfalten nicht dazu, dass sie nach eigenem Gutdünken der Zählenden “weiterverwendet”  werden könnten?

Thomas Szabó / 26.04.2024

Bei welcher Firma arbeitet denn die Gattin von Graf Dracula (Strack-Zimmermann)? Bei der BRD GmbH! Ist ihr Chef der Souverän etwa zufrieden mit ihr?!

Annette Bauer / 26.04.2024

Dirk Jungnickel, das ist real. Sie ging so zum Fasching. Wenn man das weiß, ist Ihre Meinung extrem erheiternd… :)

Christine Holzner / 26.04.2024

Jede Woche wieder nur mit einem Wort zusammenzufassen: Unfassbar. Passt eigentlich für alles seit 2020 (Oder doch schon seit 2015? Obwohl, wenn ich so weiter überlege: 2011? 2005?). Auf jeden Fall: Frustrierend.

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