Im sächsischen Riesa wollten Schüler einer 8. Klasse als Teil einer Aufgabe im Musikunterricht die deutsche Nationalhymne singen. Die Lehrerin war „not amused“ und gab dafür eine Sechs.
Die Riesaer AfD-Stadträtin Ute Heine brachte nach Beschwerden von Eltern die Angelegenheit vor die Stadtverwaltung und damit an die Öffentlichkeit und wollte wissen, ob es an der Oberschule am Sportzentrum verboten sei, „das Lied der Deutschen“ zu singen.
Die Schüler hätten demnach den Auftrag erhalten, in Gruppenarbeit ein Lied herauszusuchen. Als einige die deutsche Nationalhymne wählten, sei die Lehrerin anscheinend verärgert gewesen und hätte eine Note Sechs vergeben, allerdings nur mit Bleistift, also mit noch einer Chance zum Wiederholen, heißt es in Medienberichten. Elterngespräche mit der Lehrerin sollen demnach anschließend nicht möglich gewesen sein.
Der Schulleiter gab zwar zu, dass es das Ereignis gegeben habe, allerdings mit einem etwas anderen Verlauf. Danach wäre der geschichtliche Hintergrund der Nationalhymne behandelt und darauf verwiesen worden, dass die erste und die zweite Strophe „verpönt“ seien. Im zweiten Teil der Aufgabe sollten die Schüler dann ein Lied mit zwei bis drei Strophen heraussuchen und dieses singen. Die Wahl der betroffenen Schüler sei auf die deutsche Nationalhymne gefallen. Die Lehrerin habe aber das Singen der Nationalhymne (nicht nur der ersten beiden Strophen) grundsätzlich abgelehnt, „da dies besonderen Anlässen vorbehalten sei“. Elterngespräche hätte es auch gegeben. Alles sei ein Missverständnis und die Klassensprecher hätten sich sogar bei der Lehrerin dafür entschuldigt.
Unabhängig davon, welche Version stimmt: Eine solche Debatte über die Hymne ist durchaus eine deutsche Spezialität. In vielen Ländern der Welt ist es üblich, den Schultag mit dem Absingen der Nationalhymne zu beginnen.
(Quelle: Sächsische Zeitung, Junge Freiheit)