Nach § 25 des Parteiengesetzes (PartG) ist die Annahme von Parteispenden – wenn diese aus dem nichteuropäischen Ausland kommen – untersagt. Bei dem ganzen Gezerre um Europa, EU, Beitritt, Austritt und Migration kann einem ganz schön schwummrich werden. Ist die Schweiz denn nun mittlerweile nichteuropäisches Ausland?
wenn das nicht ein linksgrünes manöver war. die trojanische parteispende. evtl. direkt von der antifa?
Bislang war mir nicht bekannt, dass die Schweiz zum nichteuropäischen Ausland zählt. Oder ist in den § 25 PartG die Meinung der herrschenden Politik übernommen worden, dass Nicht-EU-Mitglied mit nichteuropäisch gleichgesetzt wird ?
Das Handeln von Dr. Weidel in Sachen Spendeneingang war in jeder Hinsicht korrekt, so der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider. Im Vergleich zu dem, was andere Politiker in Sachen Steuer und Spenden auf dem Kerbholz haben, ist das Verhalten Weidels als geradezu vorbildlich einzuschätzen. Zum Fall der Spende aus der Schweiz hält Prof. Schachtschneider fest: „Die Unterlassung der unverzüglichen Anzeige des Zahlungseinganges aus der Schweiz war keinesfalls fahrlässig, schon gar nicht vorsätzlich und somit kein schuldhaftes Zögern. Der Zahlungsvorgang ist Dr. Alice Weidel in keiner Weise anzulasten. Im Fall der Stiftung aus Belgien hat Dr. Weidel entschieden, dass die Spende nicht angenommen wird, sondern die Zahlung zurücküberwiesen wird. Das Handeln von Dr. Weidel war in jeder Hinsicht korrekt.“ ———————————————————————- Beispiele aus der Vergangenheit: 2014 wurde bekannt, dass der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, jahrelang keine Steuern für seine Zweitwohnung in Berlin gezahlt hatte. Man beließ es bei einer Geldstrafe. 2012 erging gegen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Anzeige wegen Strafvereitelung durch Unterlassen: Nach Angaben der Welt, soll er zwei Stargeigerinnen die Hinterziehung von Steuern im Wert von 1,5 Millionen Euro ermöglicht haben. Auch seine Rolle in der CDU-Spendeaffäre ist bis heute ungeklärt. Na ja, eben AfD, da muss man schon genau hinschauen.
Fakten, Fakten, nun hören Sie doch mal auf mit Fakten. Wenn sogar die StA bereit ist, bei ihrer Tätigkeit die Sach- und Rechtslage komplett auszublenden, dann darf man doch wohl nicht so pingelig sein. Und der Bundestagspräsident ist einer vom Fach. Also jedenfalls mit schwarzen Kassen kennt der sich bestens aus. Wobei die CDU sich ja nie mit so Kleckerbeträgen abgegeben hat. Da mussten es schon Millionen sein.
Erfreulich! Nach dem gestrigen Referat eines Gastautors, der zu heftigem, leider auch in Teilen abstrusem Widerspruch einlud, heute wieder ein Beitrag, für den es sich lohnt, Pate der Achse zu sein. Ad rem: Der Jurist referierte über das Parteiengesetz. Ein Kernpunkt seines Referats richtete er wie folgt an die Adresse Alice Weidels. „Für die Fraktionsvorsitzende Weidel ergibt sich ein anderes Bild: Zwar ist ihrerseits kein schuldhaftes Verhalten bei der bislang unterlassenen Anzeige zu erkennen, das Geld aus unbekannter Herkunft jedoch einstweilen – zu welchen Zwecken auch immer – zu parken und gegebenfalls zu verwenden und dann noch zu sagen, man wüsste so eigentlich von nichts, dürfte politisch nicht nur ziemlich dumm, sondern als AfD-Frau Saubermann des Bundestages geradezu irrwitzig sein.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Vielleicht noch der Hinweis an Foristen, die keine Juristen sind. Der Autor problematisierte den Terminus „unverzüglich“ im Zusammenhang mit der Rücküberweisung geflossener Spenden. Das Adjektiv „unverzüglich“ bedeutet im Rechtsstreit „ohne schuldhaftes Zögern“. Sollte sich herausstellen, daß der Tatbestand des schuldhaften Zögerns erfüllt ist, dann hat Frau Weidel, aus meinem Horizont geurteilt, nicht nur ein Problem mit ihrer Rolle als Frau Saubermann.
Hoppla, ich dachte, die Grenzen sind jetzt offen. Aber offenbar kann Geld ohne Personen nicht ohne weiteres einwandern und schon gar nicht bei der AfD. Also ist der Rechtsstaat hier wieder eingeschaltet. Vielleicht sollte die Regierung - oder besser der Bundestag - eine Liste der Gesetze anfertigen, die aktuell gelten und vollstreckt werden (also in den Worten der Kanzlerin “verbindlich” sind und welche nicht). Das würde zur Klarheit beitragen. Einflußnahme von Ausländern (müsste es nicht “Menschen” heißen oder wenigstens “Menschen, die erst zukünftig hier leben werden”?) ist bei Ditib & Co. übrigens kein Problem. Natürlich kann sich die Schweiz und ihre Bürger nicht mit einem Vorzeigedemokraten wie Erogan vergleichen - die Schweizer sind ungleich gefährlicher und trachten nach der Destabilisierung, wenn nicht Unterwerfung Deutschlands. Allein schon die Sprache gewährt ihnen fast unbegrenzten Zugang zu deutschen Debatten. Früher haben sie sogar Steuergelder aus Deutschland eingezogen. Schön aber, dass mit Wolfgang Schäuble ein echter Experte für illegale Parteienfinanzierung die Bundestagsverwaltung führt. So viel Kompetenz an genau der richtigen Stelle ist ein Glücksfall für die Republik. Kritiker werden natürlich mäkeln, dass sich das von ihm verwaltete Geld nicht immer wieder angefunden hat. Doch die AfD hat ja schon zurückgezahlt. Insofern kann dieser kleine Fehler hier wohl nicht auftreten.
Wieso ist eigentlich die Annahme aus Nicht-Europa verboten und aus Europa erlaubt? Zählen dabei Russland, Georgien, Aserbaidschan, Grönland, die Türkei zu Europa oder nicht? Ich halte diese Unterscheidung für sehr willkürlich?
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