Die allseits Bekannten freuen sich über gespendete/geschenkte Menschen aus der ganzen Welt, die später mit deutschem Pass bei Wahlen zum Dank die allseits Bekannten der Parteien wählen. Spendenaffäre der besonderen Art, politisch einseitige Stimmenvermehrung durch Steuerzahlers Geldüberweisungen. Da ist die Geldüberweisung an die AfD aus der europäischen Schweiz mit der verspäteten Rücküberweisung gar nichts dagegen, Was ist mit den verspäteten Rücküberweisungen unserer grüngenannten “Goldstücke”? Staatsanwaltschaft Konstanz auch übernehmen!
@ Kay R. Ströhmer Wenn die Damen und Herren “Staatsanwaltschaft” bei den Mauscheleien bei der Hessenwahl nur “Schuseligkeiten” , auf gar keinen Fall strafrechtlich relevante absichtliche Handlungen zur Veränderung des Wahlergebnisses im Sinne der “Zähler” erkennen, werden sie ganz sicher im Falle “Weidel” und der “AfD” genauso großzügig und zugunsten der möglichen “Beschuldigten” entscheiden. Da bin ich ganz sicher, im Lande, in dem “Kuscheljustiz” Programm ist.
Wenn es gegen ‘Unerwünschte’ geht, ist manchen bekanntlich jedes Mittel recht - ‘irgendwas wird schon hängen bleiben ...’ Und vor allem, wenn diejenigen, welche die ‘Unerwünschten’ mit Dreck beschmeissen, selbst irgendwelche Biestereien planen. M. E. handelt es sich im vorliegenden Fall um ein perfides Ablenkungsmanöver.
Der Autor zitiert das Parteiengesetz nicht exakt. Es heißt nicht “nichteuropäisches” Ausland, sondern “Nicht-EU- Ausland” und das ist ein Unterschied. Im Übrigen habe ich heute im Radio in Interview mit Prof. Schachtschneider als von der AfD beauftragter Staatsrechtler gehört. Er soll den Vorgang juristisch prüfen und bewerten. Nach seiner Aussage heute, kam die Spende zwar aus der Schweiz, aber lediglich von einem Treuhänder. Der eigentliche Spender sei ein Deutscher, damit Inländer und daher wäre die Spende sogar legal. Bin juristischer Analphabet, aber der Autor ist hier wohl nicht up to date. Dass man diese Geschichte politisch anders und sehr wohl als dumm bezeichnen kann, ist eine andere Sache als die jurist. Bewertung. Warum zerlegt sich die einzige wirkliche Alternative dieses Landes regelmäßig selbst ?
Zu “Was bedeutet aber „unverzüglich” gibt es eine gefestigte Rechtsprechung. Unverzüglich bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Diese Definition gilt für das gesamte deutsche Recht, wird aber von den Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht. Es gibt BGH-Urteile, denen zufolge nach zwei Wochen die Grenze von ‘unverzüglich’ erreicht ist. Im Fall des AfD Kreisverbandes Bodensee und der dubiosen Spenden handelte es sich um 3 bzw. 9 Monate - es ist somit schwer darstellbar, dass die Rückzahlungen ‘unverzüglich’ erfolgten.
Wie wäre es denn mit dieser Variante: eine der “freundlich"gesinnten Parteien inszeniert diese freundlichen Geldüberweisungen. Natürlich nur, um maximalen Schaden für die Partei zu erreichen. Dass das Geld wieder zurückfließt, war ohnehin zu erwarten.
Der Blick ins Gesetz lohnt sich wirklich. Schade nur, dass der Autor es nicht gründlich genug getan hat. Sonst wäre ihm §25(3) PartG aufgefallen: “Spenden, Mitgliedsbeiträge und Mandatsträgerbeiträge an eine Partei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 10 000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwenders sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache.” - Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Die Spenden aus der Schweiz waren so gestückelt, dass Einzelspenden unterhalb der Grenze von 10 000 EUR lagen; das ist ein altbekannter Trick, der bei Geldwäsche immer wieder versucht wird und für den es inzwischen den Begriff des Smurfings gibt. Schade, dass der Autor dies nicht erwähnt hat. Zweitens: Da die Spende in Höhe von 150 000 EUR aus den Niederlanden (nicht Belgien, wie man heute erfahren hat), nicht offensichtlich unter Absatz 2 fällt (sie stammt aus einem EU-Mitgliedsstaat), greift §25(3). Und hier gilt das “unverzüglich” ohne Einschränkung. Das Geld ist am 13. Februar eingegangen, der Bundestagspräsident wurde erst jetzt darüber informiert. - “Unverzüglich” sieht, mit Verlaub, anders aus.
Erstaunlich ist es schon, dass in einer Partei von Intellektuellen die Regelungen zum Gelde nicht so konkret sind, dass sie jeder Verantwortliche kennt. Wenn der Kämmerer eines Landesverbandes allein ! Spenden erhalten, verwalten und fakturieren darf, sind alle Klippen umschifft. So wird er auch zuständig für Meldungen und Zahlungen an Bundeskassen. Die Fristen können ohne weiters auf die Kontrollfristen für Rechnungen gesetzt werden. Es besteht immer die Gefahr, dass führende Köpfe einer Partei hereingelegt bzw. “entfernt” werden sollen. Wer das zulässt oder keine Vorkehrungen trifft, ist selbst schuld. Noch eine Frage: Wie transferiert die SED/PDS/LINKE die 324 (ohne Zinsen) Mio. DEM der DDR-Staatsbank aus dem Ausland zurück ?
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