Helmut Ortner, Gastautor / 29.08.2022 / 10:00 / Foto: Pixabay / 66 / Seite ausdrucken

Wann kommt das Ende des Beamten-Staats?

Von Helmut Ortner.

Schafft den Beamten-Staat ab! Die Forderung ist schon sehr alt und dennoch aktueller denn je. Gerade jetzt ist es an der Zeit, wieder zu fordern, dass das Beamtentum samt aller Privilegien auf ganz wenige Berufe begrenzt werden muss.

Mal werden sie beneidet, mal verspottet. Fest steht: Ihr Job ist sicher. Egal ob sie ein Sabbatical einlegen, Eltern- und später Teilzeit beanspruchen oder sich gleich für ein paar Jahre beurlauben lassen: Ihr Arbeitsplatz steht unter so etwas wie Denkmalschutz. Etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland profitieren von solcherlei Privilegien. Die Beamten.

Der Staat mag durchaus von dieser Form des stabilen Arbeitsverhältnisses mit loyalen Arbeitnehmern profitieren. Wer Beamter sein möchte, muss schließlich bereit sein, Einschränkungen seiner Grundrechte zu akzeptieren. Zu Beginn der Laufbahn legt er oder sie einen Diensteid ab und schwört, stets die Weisungen Vorgesetzter zu befolgen – das nennt sich nüchtern „Gehorsamspflicht“. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gibt es, bezogen auf den eigenen Job, nur auf dem Dienstweg. Wer sich ungefragt und öffentlich zu brisanten Behördenthemen äußert, dem droht Ungemach. Auch nach Feierabend und abseits des Arbeitsplatzes besteht für Beamte die Pflicht zum Wohlverhalten.

Ein vorbildlicher Bürger soll er oder sie sein, also unauffällig und gesetzestreu. Verstöße werden je nach Verfehlung im außergerichtlichen Disziplinarverfahren oder auch mal in gerichtlichen Disziplinarverfahren vor den Verwaltungsgerichten geahndet. Im Extremfall kann das zur Entfernung aus dem Dienst führen. Polemiker sagen, Beamte tauschen diese Vasallentreue gegen Sicherheit ein. Beamte stehen zum Staat in einem Sonderrechtsverhältnis. Während ihrer Dienstzeit sind Beamte einer gesteigerten Bindung an den Staat ausgesetzt, welche in ihrer Intensität über die normale Bindung des Bürgers an den Staat hinausgeht.

Diese besondere Treue- und Loyalitätsverhältnis hat seinen Preis. Beamte sind teuer, und zwar insbesondere dann, wenn die Staatsdiener schon gar nicht mehr arbeiten, sondern ihren Ruhestand genießen. Denn die Pensionen trägt der Staat. Weil in einer ohnehin stark alternden Gesellschaft nun ein geburtenstarker Jahrgang bereitsteht, werden in der Folge die Pensionslasten durch Beamte von Bund und Ländern rasant steigen. Am 1. Januar 2020 gab es demnach 1.340.200 Personen, die ehemals im öffentlichen Dienst tätig waren und ein Ruhestandsgeld nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht erhalten.

Versorgungsausgaben um 50 Prozent gestiegen

„Die Versorgungsausgaben fliegen uns um die Ohren“, warnt der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen. Der Ökonom erstellt für die Stiftung Marktwirtschaft regelmäßig eine „Generationenbilanz“. Dabei errechnet er die implizite Staatsverschuldung, also alle staatlichen Leistungsversprechen für die Zukunft, die bei Fortschreibung des heutigen Steuer- und Abgabenniveaus nicht gedeckt sind. Dazu gehört auch ein großer Teil der Altersbezüge der noch aktiven oder bereits pensionierten Beamten.

Allein im zurückliegenden Jahrzehnt sind die realen, aggregierten Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden um 50 Prozent gestiegen. Für die kommenden Jahre wird ein weiterer leichter Anstieg auf fast 80 Milliarden Euro und ein Verharren auf hohem Niveau erwartet. Erst ab den 2030er-Jahren sollen die Ausgaben langsam sinken. Ökonomen sind sich einig, höchste Zeit für radikale Änderungen. Während der Staat gezwungen ist, Milliarden-Schulden anzuhäufen und diese an nachfolgende Generationen weiterreicht, erfreuen sich seine gut versorgten Pensionisten über steigende Zuwendungen.

Nun sind die Pensionen keine unverdienten Sonderprämien, sondern über ein Arbeitsleben hinweg erworben und verdient. Umso mehr muss man sich fragen, ob wirklich so viele Aufgaben des Staates mit einem hoheitlichen Beamtenstatus einhergehen müssen. Braucht es das für den Lehrerberuf, für eine Hochschul-Professur oder eine Karriere beim Zoll? Beamte sollen „hoheitliche Staatsaufgaben“ wahrnehmen. Doch was „hoheitliche Aufgaben“ sind, werde zunehmend mit Blick auf den klammen Haushalt definiert, monieren Kritiker.

Beispiel Lehrer. Dort, wo die Kassenlage angespannt ist – also in allen Bundesländern –, wird auf die Verbeamtung von Lehrern mittlerweile großzügig verzichtet. Stattdessen vergibt der Staat Angestelltenverträge, häufig in Form kurzfristiger Anstellungen, oft nur von Schuljahr zu Schuljahr. Das spart Geld. Vergessen sind die vielbeschworenen „hoheitlichen Aufgaben“ des Lehrerberufs. Stattdessen eine Zweiklassenzunft mit ungleicher Bezahlung für gleiche Arbeit und einseitigen Privilegien. Das ist Gift für das Betriebsklima im Lehrerzimmer.

Groteske Beamten-Oasen

Grundsätzlich aber ist der Wandel richtig. Lehrer werden gebraucht, aber sie müssen keine Beamten sein. Sie sollten vielmehr grundsätzlich nach Angestelltentarif entlohnt werden und entsprechend auch in die Rentenkasse einzahlen. Schließlich sind 60 Prozent der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst keine Beamten – und trotzdem bekommt man zuverlässig Steuerbescheide und Strafzettel, Schulzeugnisse und Sozialhilfe.

Klar ist: Der Staatsdienst ist heterogen – in vielfacher Hinsicht. Das Personal des öffentlichen Dienstes verteilt sich auf Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie auf öffentlich-rechtliche Anstalten, Körperschaften und Stiftungen, die unter deren Aufsicht stehen. Hinzu kommen die Sozialversicherungsträger einschließlich der Bundesagentur für Arbeit. Aber es gibt zu viele Beamte im Land, mitunter groteske Beamten-Oasen. Etwa 1.000 Mitarbeiter saßen bis vor wenigen Jahren bei einem „Bundessprachenamt“ in Hürth, das unter anderem Bundeswehrsoldaten in Sprachkursen auf Auslandseinsätze vorbereitet und Texte übersetzt. Auch eine „Bundesmonopolverwaltung für Branntwein“ mit Sitz in Offenbach und einem eigenen Präsidenten gab es noch  bis Ende 2018. Wer damals hier seine Beamten-Job tat, muss sich heute um seine gut dotierte Pension keine Gedanken machen.

Klar ist: Wo Regeln sind, braucht es Bürokratie. Ohne Gesetze geht es nicht, auch nicht ohne eine Verwaltung, die die Gesetze anwendet, managt und kontrolliert. In Deutschland gelten mehr als 2.000 Bundesgesetze und mehr als 3.000 Bundesrechtsverordnungen. Ständig kommen Änderungen, Erweiterungen und neue Gesetze hinzu. Alles will staatlich geregelt werden in diesen fragilen Zeiten. Aber braucht es dazu ein Heer von Beamten? Offenbar sehen das viele Staaten so.

Dänemark hat gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten mit 31,5 Prozent die meisten, die Franzosen leisten sich – traditionell verankert und gewerkschaftlich verteidigt – eine Beamtenschaft in einer Größe von stolzen 24,3 Prozent. In der der zweitgrößten Volkswirtschaft der Euro-Zone gibt es dreimal so viele Beamte wie in Deutschland. Bei uns sind es rund 13,5 Prozent, was im Vergleich beinahe schon wieder eine versöhnliche Größenordnung ist. Nur die Japaner zeigen, wie ein schlanker Staat aussieht: gerade mal 7,9 Prozent Beamtentum. Man kann nicht behaupten, dass das Land dadurch zum Stillstand kommt.

Wie in wilhelminischen Zeiten

Dass die Quote an Beamten stabil bleibt, dafür sorgt hierzulande der mächtige Deutsche Beamtenbund. Kein Politiker legt sich freiwillig mit ihm an. Mitunter erinnert die Szenerie an wilhelminische Zeiten. Staat und Beamtenschaft – das ist eine Allianz mit Tradition. Als Vater des deutschen Berufsbeamtentums gilt Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der „Soldatenkönig“ (1713–1740). Er berief ausgediente Soldaten zu Beamten und schuf die Treuepflicht als Pendant zum Gehorsam beim Militär. Die Beamten sollten ihrem König mit voller Hingabe dienen. Er war es, der Rangordnungen einführte, aber auch Pflichtbewusstsein, Loyalität und Unbestechlichkeit verlangte.

Damals hatte der Monarch sicher nicht vorhergesehen, wie sich das System in den folgenden drei Jahrhunderten entwickeln würde und dass es wegen der Pensionslasten für die Staatsfinanzen bedrohlich werden könnte. Nach etwa 40 Dienstjahren verabschiedet sich der deutsche Beamte in den Ruhestand. Als Pension erhält er rund 72 Prozent jenes Bruttogehalts, das er während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen hat. Da viele Staatsdiener wegen Beurlaubung oder Teilzeit mit weniger Dienstjahren in den Ruhestand gehen, liegt das durchschnittliche Pensionsniveau derzeit bei 68 Prozent. Von solchen Summen können normale Rentner nur träumen. Ihr Versorgungsniveau liegt im Vergleich dazu, gemessen am Einkommen, um mehr als 20 Prozentpunkte niedriger. Ein eklatantes Missverhältnis.

Doch so gut wie die rüstigen Pensionäre der Jetztzeit werden es künftige nicht mehr haben. Der flächendeckende Beamtenstaat ist mit seinen Privilegien ein Auslaufmodell. Das Beamtentum ist aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft. Nur bei den eindeutig „hoheitlichen“ Aufgaben braucht es den Status des „Beamten“, etwa bei Polizisten. Auch bei Richtern, die zwar keine Beamten sind und ihr Dienstrecht in anderen Rechtsnormen geregelt ist, für die dennoch viele beamtenrechtliche Bestimmungen, z.B. in den Bereichen Besoldung und Versorgung, gelten. Alle anderen sollten Angestellte des Öffentlichen Dienstes werden. Gut bezahlt und mit auskömmlichen Rentenbezügen. Das spart viel Geld, hilft der Rentenkasse – und beendet Debatten über Privilegien.

 

Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Zuletzt erschienen: „Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand“ (hierund „Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit“ (hier(April 2022). Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.

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Burkhard Mundt / 29.08.2022

An T. Resias: Halbwissen ist kein Wissen. Ja, der Beamte zahlt nicht in die Sozialkassen. Aber bekanntlich teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zu den"Sozialkassen”. Also spart sich der Staat auch den Arbeitgeberanteil. Ja, der Beamte erhält vom Staat eine Beihilfe zu den von ihm zu bezahlenden tatsächlichen Krankheitskosten. Aber für den verbleibenden Rechnungsbetrag muss er sich teuer selbst versichern. Und zwar nicht nur für sich, sondern für jedes seiner Familienmitglieder und im Gegensatz zur beitragsfreien Mitversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen. Last not least: bleibt der Beamte gesund, dann hat der Staat auch nichts zu zahlen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist der Beitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer fällig, jeden Monat, egal ob gesund oder krank.

Sabine Heinrich / 29.08.2022

@Dr. Stefan Lehnhoff: Was Sie da von sich gegeben haben, ist ungeheuerlich! Ich bleibe jetzt einmal “cool” und denke nicht weiter darüber nach, was Sie zu dieser menschenverachtenden Aussage gebracht haben mag. Neid? Eine schlechte Erfahrung mit einem Polizisten/Lehrer/anderem verbeamteten Staatsdiener? Warum - Frage an all diejenigen, die nun neidisch auf uns Beamte blicken: Warum haben Sie keinen Beruf ergriffen, der früher oder später zur Verbeamtung führt? Als ich mir früher - noch im immer härter werdenden Berufsleben als Lehrerin von Krethi und Plethi Neidattacken anhören musste, habe ich ihnen sachlich Wege aufgezeigt, wie sie schnell als Quereinsteiger in den Schuldienst eintreten können - auch ohne Studium- habe ihnen Adressen genannt, an wen sie sich wenden können. Denn schon damals(!), vor etwa 20 Jahren, gab es Lehrermangel. Erstaunlicherweise war das Interesse plötzlich gleich 0 an diesem Beruf, der doch nur aus Halbtagsarbeit und überwiegend Ferien zu bestehen scheint. Einen Quereinsteiger - aus der Computerbranche kommend - habe ich noch in der Hauptschule erlebt. Er wolle “auch mal so einen lauen Job machen” - war die Antwort einer Kollegin gegenüber, die ihn nach seiner Motivation gefragt hatte. Nach knapp einem Jahr war er raus - krachend gelandet auf ganzer Ebene - auch bei den pubertierenden Schülern, die seine Anbiederei an sie “ächt ätzend” fanden. - Dass gerade jetzt, wo zutage tritt, dass sich Politiker, Medien"fachkräfte”, Vorsitzende in allen möglichen Firmen und Vorständen die Taschen jährlich bis zum Bersten füllen, Millionen Eingewanderte von uns finanziert werden, weiß ich nicht, was dieses erneute Anfachen der Neiddebatte hier soll. Vielleicht ist Herr Ortner - ungefähr in meinem Alter - wie so viele andere - selbst neidisch? -

Michael Meyer / 29.08.2022

Leider inhaltliche Fehler. Gemeinden in Bayern sind pflichrversichert in der Versorgungskammer und bezahlen, ähnlich dem Arbeitgeberanteil, monatliche Pensionsrückstellungen zwangsweise. Nur wenige große Kommunalverwaltungen sind hiervon ausgenommen. Voila, diese sparen sich den Monatsbeitrag, wie der Staat, und äußern sich dann merkwürdigerweise zu Pensionslasten. Rein fiskalisch gesehen. Zur vermeintlichen Laufbahnprivilegien empfehle ich den Selbstversuch als junger Familienvater in A06 in München. Priveligiert steht Ihnen hier Wohngeld zu…  dass Kinderbeiträge zur privaten Krankasse noch zusätzlich vom Netto weggehen dürfen sir genüßlich der Bezügeabrechnung entnehmen.

Erhard Sander / 29.08.2022

In dem Arikel vermisse ich die Darstellung der absoluten Kosten der Beamten für den Steuerzahler, insbesondere der laufenden Bezüge. Diese Daten sind natürlich gut getarnt, nur Statistikgeschulten zugänglich. Oder gar nicht ? Die Argumentation der Beamten, sie seien ja auch Steuerzahler, ist eine sehr leichtgewichtige, da ihre Bezüge (Besoldung und Pension) aus den Steuern resultieren, die den anderen arbeitenden Bürgern abgepresst wurden. Der bekannte Wirtschaftsjournalist Günter Ederer hat in seiner TV Doku für den SWR “Deutschland Deine Beamten” in 2002 aufgezeigt, dass die kleine Gruppe der Beamten bereits damals mit 366 Mrd DM alimentiert wurde, was mehr als der Hälfte des Bundesetats entsprach. Sie waren also schon damals weitaus preiswerter als Angestellte ? ...kreisch. In Summe eine skandalöse Privilegierung dieser kleinen Gruppe, die unser Land zuverlässig kurz- bis mittelfristig in den Ruin treiben wird. Geräuschlos gewissermaßen.

Burkhard Mundt / 29.08.2022

Nachtrag: Hier noch der vollständige Satz: “In der Wirklichkeit wird der"normale” Beamte schlechter bezahlt als ein Angestellter mit vergleichbarer Qualifikation in der Privatwirtschaft”.

P. Wedder / 29.08.2022

Habe eine Bekannte, die jetzt Quer- Einsteiger als Lehrer in Berlin macht. Ganz offen sagt sie, dass sie nach der Verbeamtung sich mindestens einmal im Monat krankschreiben lässt, um dann an einer Doktorarbeit zu schreiben, damit sie dann im Ruhestand ausgesorgt hat. Sobald ein Doktor Titel vor dem Namen steht, geht das Gehalt noch mal in die Höhe. Bislang scheinen ihr übrigens die Kinder, die sie unterrichtet, ziemlich egal zu sein.

Steffen Huebner / 29.08.2022

Das das Berufsbeamtentum unbestreitbare Vorteile hat, sieht man am Kampf nicht verbeamteter Lehrer, endlich dazu zu gehören. Selbst Bundesländer wie Sachsen, die bisher kaum verbeamtet haben, mussten aufgrund der Konkurrenzsituation durch Lehrermangel aufgegeben.

Helge Jörn / 29.08.2022

@Dr Stefan Lehnhoff: “Wer einen Diensteid ablegt, ist auf halben Weg zur KZ Rampe.” Ein Tritt mit Anlauf und ohne jede Kenntnis der deutschen Geschichte mitten hinein in das Gesicht aller Bundeswehrsoldaten und Beamten, die ihren Eid auf die VERFASSUNG abgelegt haben. Schämen Sie sich nicht?

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