Besetze auch die Gerichtsbarkeit mit erlesenen Personalien (...) in allen Instanzen bis zum BVerfG mit Deinen (parteisatzungskonformen) Parteimitgliedern, so kannst Du im “Rechtsstaat Deutschland” diktieren was rechtens zu sein hat und ist. Die Partei, die Partei hat immer Recht ! Welche? Die Sozialistische - ob rot oder braun - oder getarnt grün, immer ein Unrechtssystem- “vom Ende her gedacht !
Hätten “wir” ein funktionierendes Rechtssystem und selbst denkende Richter -anstelle von willfährigen Staatsangestellten-, dann hätten sich die Richter des BVerfG diese Erkenntnisse seinerzeit vor der Entscheidung selbst bei der EMA besorgt, statt auf das Polit-Panik-Orchester der Menschenrechtsverletzer im Amte zu hören und deren Behauptungen ungeprüft zu übernehmen. Im übrigen hätten sie auch die EU-Verträge mit Pfizer und Moderna einsehen können. Da steht faktisch das selbe drin, denn damit wurde der Haftungsausschluß der Hersteller der “Impfbrühen” begründet. Ob selbige jetzt das Kreuz haben, ihre Entscheidung zu revidieren und sich bei den Opfern ihres vermeidbaren Fehlurteils zu entschuldigen, wage ich zu bezweifeln. Ganz nebenbei - nachdem zB Slowenien bereits die Bußgelder wegen der dortigen Coronas-Maßnahmen-Verstöße zurück gezahlt hat, in Italien offenbar inzwischen Strafverfahren wg. der staatl. rechtsübergriffigen Maßnahmen laufen, bittet das US-Militär die wg. “Impf-“Verweigerung entlassenen Militärs um Rückkehr. Nur in Dld. bisher kein Indiz für die Einsicht der Polit- und Behörden-Corona-“Amokläufer” in die Möglichkeit eines eigenen Fehlverhaltens. Es wird Zeit, sie (und ihre medialen Mittäte) mit der Nase drauf zu stupsen.
@G. Männl, zu: “Das Gericht hätte sich mal die ungeschwärzten Verträge besorgen sollen”// Die ungeschwärzten Verträge (EU, SANTE/2020/C3/043 - SI2.838335) und von Südafrika liegen mittlerweile im Netz vor! Diese bestätigen die Aussagen im Schreiben der EMA! In diesem Zusammenhang,- es geht jetzt um den Pandemievertrag mit der WHO, z.Zt. (WHO convention, agreement or other international instrument on pandemic prevention, preparedness and response (“WHO CA+”)), welcher dann März/April 2024 von der Bundesregierung unterschrieben wird bzw. werden soll. Nach Unterschrift unter diesem Vertrag spielt das BVerfG dann sowieso keine Rolle mehr. Die können das Ganze bequem aussitzen!
Ein wichtiger Artikel! Allerdings würde ich sehr, sehr positiv überrascht sein, wenn das Bundesverfassungsgericht sein offensichtliches Fehlurteil revidiert. Gerade bei Corona (aber auch in anderen Fällen) ist die Justiz in Deutschland ihrer Rolle als unabhängige Gewalt nicht gerecht geworden. Stattdessen nehmen Kuschel- und Gesinnungsjustiz immer mehr zu, und man übt sich im politischen Opportunismus. Das gab es alles schon einmal (oder sogar mehrfach) in Deutschland.
Bill Gates: „Wir werden diesen Impfstoff letztendlich Sieben Milliarden Menschen verabreichen“ Es ist ein mächtiges Netzwerk, das diesen Plan hatte, und man muss leider feststellen, dass fast alle deutschen Politiker, alle deutschen „Leitmedien“, ausgewählte „Wissenschaftler“ und Funktionäre, fast alle deutschen Richter und nicht zuletzt die allermeisten Ärzte, Teil der deutschen Sektion dieses Netzwerks waren und sind. All diese Akteure waren und sind – bewusst oder unbewusst – Komplizen eines beispiellosen Verbrechens. Verbrecher versuchen ihre Verbrechen üblicherweise zu vertuschen. Diese Verbrecher haben alle Möglichkeiten, das zu tun. Aufarbeitung bedeutet, dass das Netzwerk seine Macht verliert. Sie werden alles tun, um das zu verhindern.
Regeln wie 3G, 2G und 2G+ in Tateinheit mit Masken und Kontaktbeschränkungen sind eine Bankrotterklärung bezüglich des Ansteckungs- und Verbreitungsschutzes dieser sogenannten Impfung. Wenn solche Regeln notwendig sind, um überhaupt noch einen Fremdschutz suggerieren zu können, dann kann dieser nur grottenschlecht, kurzlebig oder nicht vorhanden sein. Mit diesen Regeln hat die Regierung faktisch zugegeben, dass die Mixtur als Übertragungsschutz nichts taugt. Um dies zu erkennen braucht es noch nicht einmal ein Medizinstudium. Logisches Denkvermögen hätte gereicht, um diesen Widerspruch zu erkennen. Leider während der Coronaphase Mangelware! Wer leistet jetzt Schadensersatz für die täglichen Tests zu denen Ungespritze vier Monate lang gezwungen wurden?
@Lars Vierhoff / 27.11.2023 - aus welcher NGO oder Kahanes Sonderintelligenz-Team hat man Sie gerade entlassen? Definieren Sie mal “krachend gescheitert”....
Das Bundesverfassungs-Gericht würde mit einer Aufhebung der Impfpflicht-Entscheidung zugeben, daß es sich geirrt hat, - und nicht nur das! Es hat fahrlässig gegen GG Art. 1 verstoßen (... die Würde des Menschen war unantastbar ...) und noch viel schlimmer: - gegen die “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” sowie gegen den “Nürnberger Kodex” verstoßen! Ich glaube, eine Rücknahme des Urteils wird nicht passieren,- und das Gericht wird sich auch nicht entschuldigen! Das bräuchte ja MUT! Auf jeden Fall ist mein Vertrauen in dieses Gericht,- sowie insgesamt auch in die Justiz (Urteile gegen Ärzte) zerstört! Es wäre jedoch schon ein erster Schritt, wenn die Richter am BVerfG das Schreiben der EMA vom 18. Okt. 2023, (EMA/451828/2023) überhaupt zur Kenntnis nehmen würden! Sollten die Richter entgegen meinen Erwartungen die Impfpflicht-Entscheidung zurücknehmen, dann wäre der Weg für eine Corona-Aufarbeitung frei. (Strafverfolgung aller Personen, welche diesen Wahnsinn veranstaltet haben! - Gemäß Gunter Franks Buch - DAS STAATSVERBRECHEN, Warum die Corona-Krise erst dann endet, wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen!)
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.