Ansgar Neuhof / 27.11.2023 / 06:15 / Foto: Imago / 89 / Seite ausdrucken

Wann hebt das Bundesverfassungs-Gericht seine Impfpflicht-Entscheidung auf? 

Im vergangenen Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht die Impfplicht für rechtmäßig. Jetzt ist diesem Urteil durch die neuesten Einlassungen der Europäischen Arzneimittelbehörde die Grundlage entzogen. Die Impfpflicht war demnach nie geeignet, vulnerable Personen vor einer Infektion zu schützen. Die Fehlentscheidung darf daher keinen Bestand haben.

Am 27.04.2022 entschied Bundesverfassungsgericht, dass die Impflicht bei Covid-19 verfassungsgemäß sei, und wies gegen die Impfpflicht gerichtete Verfassungsbeschwerden zurück (siehe hier). Das Infektionsschutzgesetz verpflichtete damals die Beschäftigten des Gesundheitswesens und der Pflege, eine Covid-19-Impfung nachzuweisen, anderenfalls ein Tätigkeitsverbot angeordnet war. Für viele Betroffene bedeutete dies: sich beugen (mit möglichen Impffolgen) oder Arbeitsplatzverlust. 

Tragender Grund der Entscheidung war folgender: Der Gesetzgeber habe den legitimen Zweck verfolgt, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen. Die Impfstoffe seien zu diesem Zweck geeignet und die Impfpflicht erforderlich und verhältnismäßig gewesen. Denn – so das Verfassungsgericht unter Berufung auf regierungseigene Behörden (RKI, PEI, Ständige Impfkommission) und einige Fachgesellschaften – die Impfstoffe würden nicht nur die geimpfte Person schützen, sondern gleichzeitig auch das Übertragungsrisiko vermindern und Drittschutz vermitteln. 

Jetzt zeigt sich, was viele Kritiker schon (siehe zum Beispiel hier) immer gesagt haben: Die Entscheidung ist falsch. Aber – und das ist neu – sie ist nicht einfach nur falsch. Sie ist falsch, weil sich das Bundesverfassungsgericht von Parlament und Behörden auf diese Rolle hat schieben lassen und weil dem Gericht ein Versäumnis von historisch einmaliger Tragweite unterlaufen ist. 

Amtlich bestätigt: Impfstoffe nicht zugelassen für den behaupteten Zweck Übertragungsschutz 

Denn nun ist – soweit ersichtlich – erstmals amtlich ausdrücklich und öffentlich bestätigt worden: Die sogenannten Impfstoffe sind nie für die Verhinderung der Übertragung einer Infektion zugelassen worden. 

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA teilte mit Schreiben vom 18.10.2023 an Abgeordnete des Europäischen Parlaments mit, daß „COVID-19-Impfstoffe nicht zugelassen sind, die Übertragung von einer Person auf eine andere zu verhindern. Die Indikationen sind nur zum Schutz der geimpften Personen.“ Und weiter heißt es: „Die Bewertungsberichte der EMA über die Zulassung der Impfstoffe weisen auf das Fehlen von Daten zur Übertragbarkeit hin.“ Für weitergehende Informationen zu diesem Schreiben sei auf diesen Achgut-Artikel von Jesko Matthes verwiesen. 

Diese Klarstellung hat Folgen für die Impfpflichtentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Denn damit steht fest: Die Impfpflicht war nie geeignet, vulnerable Personen vor einer Infektion zu schützen. Denn medizinische Mittel, die nicht zur Verhinderung der Übertragung einer Infektion zugelassen sind, können naturgemäß nicht im rechtlichen Sinne geeignet sein, um vor einer solchen Übertragung zu schützen. 

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts fällt in sich zusammen 

Natürlich ist es denkbar, dass rein faktisch ein Mittel einen Zweck ausfüllt, für den es nicht zugelassen ist. Die Rechtsordnung untersagt es aber, ein solches Mittel, das für einen Zweck nicht zugelassen ist, für diesen Zweck zu verwenden und verpflichtend zu machen. Somit fällt die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts in sich zusammen. 

Was wusste das Bundesverfassungsgericht? Es hat fast den Eindruck, als wenn das Bundesverfassungsgericht gar nicht wusste, zu welchem Zweck die Impfstoffe zugelassen waren. Mehr als ein Dutzend Mal erwähnt das Gericht den Umstand der Impfstoffzulassungen. Aber nicht ein einziges Mal thematisiert es die Frage, für welchen Zweck die Zulassungen erfolgten. Das heißt: Um die grundsätzlichste aller Fragen „was ist das für ein Mittel, mit dem ein Zweck erreicht werden soll, und ist es zu diesem Zweck zugelassen?“ hat sich das Gericht schlicht nicht gekümmert. 

Das Gericht hat nicht einmal die für die Prüfung der Zulassung zuständige Behörde (EMA) kontaktiert, um eine Information darüber einzuholen, welchem Zweck die Impfstoffe dienen und welche Daten dazu vorliegen. Angesichts der Bedeutung der Angelegenheit ein unentschuldbares und in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte wohl einmaliges Versäumnis. 

Dass die Zulassungen den Gesetzeszweck (Übertragungsschutz) gar nicht abdecken, hat – soweit ersichtlich – keine der im Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angehörten Behörden und Sachverständigenorganisationen erwähnt. Keine? Doch eine kleine Gruppe unbeugsamer Kritiker, nämlich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Zulassungsverfahren der Covid-19-Impfstoffe überhaupt nicht um den durch eine Impfung vermittelten Übertragungsschutz gegangen sei.

Diesen Hinweis wischt das Gericht jedoch mit der Bemerkung beiseite, dass andere Sachverständige übereinstimmend von einer Impfstoffwirksamkeit ausgegangen seien und insbesondere auch die regierungseigenen Institute (RKI und PEI) den besonderen Nutzen der Auffrischimpfung zur Reduzierung des Transmissionsrisikos hervorgehoben hätten. Auch hier wieder: Es hat das Gericht nicht interessiert, ob die Stoffe für diesen Zweck überhaupt zugelassen sind. 

Bundesverfassungsgericht muss Impfpflicht-Entscheidung aufheben

Man sollte meinen, dass ein derartiges Versäumnis Richter zum Nachdenken bringt. Zumal mittlerweile auch die desastösen Auswirkungen der Impfung immer mehr zutage treten. Sogar die Regierung, nämlich der Bundesgesundheitsminister Lauterbach, teilte mit, dass zumindest eine von 10.000 Impfungen zu schweren Impfschäden führe. Judex non calculat – so heißt es, deswegen hier die Rechnung: circa 190 Millionen Spritzungen in Deutschland = 19.000 Opfer. Unter Berücksichtigung der Dunkelziffer dürfte eine sechsstellige Opferzahl realistischer sein.

Die als quasi nebenwirkungsfrei angepriesene Impfung also als Russisch Roulette. Man fragt sich, wie viele Opfer und wie viel Leid hätten verhindert werden können, wenn das Bundesverfassungsgericht sich die Mühe gemacht hätte, die geäußerten Bedenken ernst zu nehmen und direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen und /oder deren Berichte zu prüfen. Und das schon in den vorhergehenden Eilverfahren, die allesamt zu Lasten der Betroffenen entschieden wurden. 

Die mindeste Konsequenz dieser historisch einmaligen Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäre eine Aufhebung derselbigen und Rehabilitierung und Wiedergutmachung bei den Opfern. Geht nicht, weil Verfahren abgeschlossen? Wer es möglich machen kann, dass ein nepalesischer Bergbauer 80 Millionen Deutsche zwingen kann, gravierende Einschränkungen bei Freiheit und Wohlstand dulden zu müssen (siehe hier,Rz. 78 ff), dem sollte auch insoweit etwas einfallen.

Der Leitsatz für eine wegweisende Entscheidung könnte wie folgt lauten: „Die Wiederaufnahme eines Verfahrens und die nachträgliche Stattgabe einer zuvor abgewiesenen Verfassungsbeschwerde ist von Amts wegen geboten, wenn Regierung und Sachverständige das Gericht über wesentliche Umstände falsch informierten oder im unklaren ließen und das Gericht leichtfertig deren Angaben vertraute, ohne berechtigten Hinweisen des Beschwerdeführers und/oder anderer angehörter Sachverständige nachzugehen.“ Das Vertrauen in die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts hat nicht nur, aber auch besonders durch die Corona-Entscheidungen stark gelitten. Es ist überfällig, neues Vertrauen aufzubauen. 

 

Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.

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Jean Vernier / 27.11.2023

Besetze auch die Gerichtsbarkeit mit erlesenen Personalien (...) in allen Instanzen bis zum BVerfG mit Deinen (parteisatzungskonformen) Parteimitgliedern, so kannst Du im “Rechtsstaat Deutschland”  diktieren was rechtens zu sein hat und ist. Die Partei, die Partei hat immer Recht ! Welche?  Die Sozialistische - ob rot oder braun - oder getarnt grün, immer ein Unrechtssystem- “vom Ende her gedacht !

Wolfgang Richter / 27.11.2023

Hätten “wir” ein funktionierendes Rechtssystem und selbst denkende Richter -anstelle von willfährigen Staatsangestellten-, dann hätten sich die Richter des BVerfG diese Erkenntnisse seinerzeit vor der Entscheidung selbst bei der EMA besorgt, statt auf das Polit-Panik-Orchester der Menschenrechtsverletzer im Amte zu hören und deren Behauptungen ungeprüft zu übernehmen. Im übrigen hätten sie auch die EU-Verträge mit Pfizer und Moderna einsehen können. Da steht faktisch das selbe drin, denn damit wurde der Haftungsausschluß der Hersteller der “Impfbrühen” begründet. Ob selbige jetzt das Kreuz haben, ihre Entscheidung zu revidieren und sich bei den Opfern ihres vermeidbaren Fehlurteils zu entschuldigen, wage ich zu bezweifeln. Ganz nebenbei - nachdem zB Slowenien bereits die Bußgelder wegen der dortigen Coronas-Maßnahmen-Verstöße zurück gezahlt hat, in Italien offenbar inzwischen Strafverfahren wg. der staatl. rechtsübergriffigen Maßnahmen laufen, bittet das US-Militär die wg. “Impf-“Verweigerung entlassenen Militärs um Rückkehr. Nur in Dld. bisher kein Indiz für die Einsicht der Polit- und Behörden-Corona-“Amokläufer” in die Möglichkeit eines eigenen Fehlverhaltens. Es wird Zeit, sie (und ihre medialen Mittäte) mit der Nase drauf zu stupsen.  

Gerhard Schäfer / 27.11.2023

@G. Männl, zu: “Das Gericht hätte sich mal die ungeschwärzten Verträge besorgen sollen”// Die ungeschwärzten Verträge (EU, SANTE/2020/C3/043 - SI2.838335) und von Südafrika liegen mittlerweile im Netz vor! Diese bestätigen die Aussagen im Schreiben der EMA! In diesem Zusammenhang,- es geht jetzt um den Pandemievertrag mit der WHO, z.Zt. (WHO convention, agreement or other international instrument on pandemic prevention, preparedness and response (“WHO CA+”)), welcher dann März/April 2024 von der Bundesregierung unterschrieben wird bzw. werden soll. Nach Unterschrift unter diesem Vertrag spielt das BVerfG dann sowieso keine Rolle mehr. Die können das Ganze bequem aussitzen!

M. Posselt / 27.11.2023

Ein wichtiger Artikel! Allerdings würde ich sehr, sehr positiv überrascht sein, wenn das Bundesverfassungsgericht sein offensichtliches Fehlurteil revidiert. Gerade bei Corona (aber auch in anderen Fällen) ist die Justiz in Deutschland ihrer Rolle als unabhängige Gewalt nicht gerecht geworden. Stattdessen nehmen Kuschel- und Gesinnungsjustiz immer mehr zu, und man übt sich im politischen Opportunismus. Das gab es alles schon einmal (oder sogar mehrfach) in Deutschland.

Theodor Genn / 27.11.2023

Bill Gates: „Wir werden diesen Impfstoff letztendlich Sieben Milliarden Menschen verabreichen“ Es ist ein mächtiges Netzwerk, das diesen Plan hatte, und man muss leider feststellen, dass fast alle deutschen Politiker,  alle deutschen „Leitmedien“, ausgewählte „Wissenschaftler“ und Funktionäre, fast alle deutschen Richter und nicht zuletzt die allermeisten Ärzte, Teil der deutschen Sektion dieses Netzwerks waren und sind. All diese Akteure waren und sind – bewusst oder unbewusst – Komplizen eines beispiellosen Verbrechens. Verbrecher versuchen ihre Verbrechen üblicherweise zu vertuschen. Diese Verbrecher haben alle Möglichkeiten, das zu tun. Aufarbeitung bedeutet, dass das Netzwerk seine Macht verliert. Sie werden alles tun, um das zu verhindern.

Julia Dornburg / 27.11.2023

Regeln wie 3G, 2G und 2G+ in Tateinheit mit Masken und Kontaktbeschränkungen sind eine Bankrotterklärung bezüglich des Ansteckungs- und Verbreitungsschutzes dieser sogenannten Impfung. Wenn solche Regeln notwendig sind, um überhaupt noch einen Fremdschutz suggerieren zu können, dann kann dieser nur grottenschlecht, kurzlebig oder nicht vorhanden sein. Mit diesen Regeln hat die Regierung faktisch zugegeben, dass die Mixtur als Übertragungsschutz nichts taugt. Um dies zu erkennen braucht es noch nicht einmal ein Medizinstudium. Logisches Denkvermögen hätte gereicht, um diesen Widerspruch zu erkennen. Leider während der Coronaphase Mangelware! Wer leistet jetzt Schadensersatz für die täglichen Tests zu denen Ungespritze vier Monate lang gezwungen wurden?

Dr. Ralph Buitoni / 27.11.2023

@Lars Vierhoff / 27.11.2023 - aus welcher NGO oder Kahanes Sonderintelligenz-Team hat man Sie gerade entlassen? Definieren Sie mal “krachend gescheitert”....

Gerhard Schäfer / 27.11.2023

Das Bundesverfassungs-Gericht würde mit einer Aufhebung der Impfpflicht-Entscheidung zugeben, daß es sich geirrt hat, - und nicht nur das! Es hat fahrlässig gegen GG Art. 1 verstoßen (... die Würde des Menschen war unantastbar ...) und noch viel schlimmer: -  gegen die “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” sowie gegen den “Nürnberger Kodex” verstoßen! Ich glaube, eine Rücknahme des Urteils wird nicht passieren,- und das Gericht wird sich auch nicht entschuldigen! Das bräuchte ja MUT! Auf jeden Fall ist mein Vertrauen in dieses Gericht,- sowie insgesamt auch in die Justiz (Urteile gegen Ärzte) zerstört! Es wäre jedoch schon ein erster Schritt, wenn die Richter am BVerfG das Schreiben der EMA vom 18. Okt. 2023, (EMA/451828/2023) überhaupt zur Kenntnis nehmen würden! Sollten die Richter entgegen meinen Erwartungen die Impfpflicht-Entscheidung zurücknehmen, dann wäre der Weg für eine Corona-Aufarbeitung frei. (Strafverfolgung aller Personen, welche diesen Wahnsinn veranstaltet haben! - Gemäß Gunter Franks Buch - DAS STAATSVERBRECHEN, Warum die Corona-Krise erst dann endet, wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen!)

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